Drucksache 18 / 12 984 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Standfuß (CDU) vom 15. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Dezember 2017) zum Thema: Nutzung von ungedeckten Sportflächen für die Unterbringung von Flüchtlingen und Antwort vom 28. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Jan. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Stephan Standfuß (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12984 vom 15. Dezember 2017 über Nutzung von ungedeckten Sportflächen für die Unterbringung von Flüchtlingen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Um Ihnen ungeachtet dessen eine Antwort zukommen zu lassen, hat er die mit der Verwaltung des im Treuhandvermögen des Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG (Liegenschaftsfonds Berlin) betraute BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH) um Stellungnahme gebeten. Die dem Senat von dort übermittelten Sachverhalte bilden die Grundlage zur Beantwortung der Fragen: 1. Wie viele öffentliche und in betrieblichem Eigentum (bspw. der Sportplatz der Berliner Wasserbetriebe am Wasserwerk Beelitzhof) befindliche ungedeckte Sportflächen werden künftig für die Unterbringung von Flüchtlingen auf welche Art und Weise genutzt? 2. Welche konkreten Sportflächen sind vorgesehen und für welchen Nutzungszeitraum sollen dort Unterkünfte für Flüchtlinge errichtet werden? Bitte eine bezirksweise Auflistung aller ungedeckten Sportflächen (inkl. derer in betrieblichen Eigentum) sowie deren geplante Nutzungsdauer für die Unterbringung von Flüchtlingen erstellen. 3. Wann werden die jeweiligen Flächen wieder dem Sport zur Verfügung stehen? Zu 1.-3.: Es handelt sich um fünf Flächen: Auf dem Grundstück Beelitzhof in Steglitz-Zehlendorf entsteht eine modulare Unterkunft für Flüchtlinge (MUF). Eine Teilfläche wurde bisher als Sportfläche genutzt. Sie wird 2 entwidmet und auf absehbare Zeit für die Unterbringung von Flüchtlingen bzw. im Anschluss ggf. zu Wohnzwecken genutzt. An folgenden Standorten werden – dem Erscheinungsbild der Liegenschaft entsprechend – ungedeckte Sportflächen für die Einrichtung von „Tempohomes“ genutzt bzw. derzeit dafür vorbereitet. Die vorgesehene Dauer der Nutzung beträgt jeweils 3 Jahre: Spandau Schuckertdamm Steglitz-Zehlendorf Lissabonallee Charlottenburg- Wilmersdorf Fritz-Wildung-Str. Lichtenberg Hohenschönhauser Str. 4. Nach welchen Kriterien wurden und werden die Flächen für die Unterbringung von Flüchtlingen ausgewählt? Zu 4.: Zur Unterbringung von Flüchtlingen wurde mit Beschluss des Senats vom 23.02.2016 die Errichtung von bis zu 60 Flüchtlingsunterkünften in Modulbauweise sowie bis zu 30 Standorte für Tempohomes festgelegt. In 2016 und 2017 wurden durch den Senat gemeinsam mit den Bezirken Grundstücke gesucht. Hierbei spielen bau- und eigentumsrechtliche sowie integrationspolitische Aspekte eine Rolle. 5. Welche Alternativstandorte stehen dem Sport jeweils zur Verfügung (bitte je genutzte Sportfläche die Alternativstandorte sowie deren derzeitige Auslastung angeben)? Zu 5.: Im Rahmen der Vergabe von Nutzungszeiten werden durch die Bezirksämter gemäß dem Sportförderungsgesetz für die als Nutzungsstandorte für Flüchtlingsunterkünfte belegten ungedeckten Sportanlagen Alternativstandorte vergeben. Welcher Alternativstandort es im Detail für welchen Standort ist, ist dem Senat nicht bekannt. Berlin, den 28. Dezember 2017 In Vertretung Daniel Tietze _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-12984 S18-12984