Drucksache 18 / 12 987 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 18. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Dezember 2017) zum Thema: Warum leert ALBA die gelben Tonnen in Köpenick nicht? und Antwort vom 21. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12987 vom 18. Dezember 2017 über Warum leert ALBA die gelben Tonnen in Köpenick nicht? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist es zu erklären, dass die Firma ALBA bereits seit über vier Wochen in weiten Teilen Köpenicks, darunter im Allende-Viertel I + II, die gelben Tonnen nicht leert, sodass diese bereits überquellen und viel diesbezüglicher Abfall daneben liegt? Frage 2: Warum erfolgte mittels Aushang keine Mitteilung an die Mieterschaft der betreffenden Wohnanlagen, die über Genossenschaften, der degewo bis zu privaten Vermietern reichen? Frage 3: Weshalb können derartige Probleme über einen Zeitraum von mehr als einem Monat nicht behoben werden? Frage 4: Wann ist wieder mit einer verlässlichen Leerung der gelben Tonnen im Zuständigkeitsbereich von ALBA in Köpenick zu rechnen? Antwort zu 1 bis 4: Das Sammelsystem für Verkaufsverpackungen obliegt den privatwirtschaftlich organisierten Betreibern des dualen Systems, die nach einem Ausschreibungsverfahren das Unternehmen ALBA mit der Entsorgung der Wertstofftonnen beauftragt haben. Zuständiger Systembetreiber in Köpenick ist die BellandVision GmbH. Wenn bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Beschwerden über Entsorgungsprobleme mit den Wertstofftonnen eingehen, werden diese umgehend an den zuständigen Systembetreiber mit der Bitte um weitere Veranlassung und kurzfristige Rückmeldung übermittelt. Aus dem Wohngebiet Köpenick, Allendeviertel I und II sind in der jüngerer Vergangenheit keine diesbezüglichen Beschwerden eingegangen, auch nicht über die degewo. 2 Frage 5: Wie beurteilt der Senat die vertragliche Situation mit ALBA, was die Regelmäßigkeit der Leerungen betrifft? Können bei den genannten groben Unzulänglichkeiten und der Nichterbringung von Leistungen Gelder gekürzt werden? Antwort zu 5: Es bestehen keine vertraglichen Beziehungen zwischen dem Senat und ALBA. Da das Entsorgungsunternehmen ALBA vom zuständigen Betreiber des dualen Systems, BellandVision GmbH, mit der Entsorgung der Wertstofftonnen beauftragt wurde, bestehen Möglichkeiten der Sanktionierung nach Unzulänglichkeiten und Nichterbringung der Erfassungsleistung nur innerhalb dieses Entsorgungsvertrages. Frage 6: Wie bewertet es der Senat aus umweltpolitischer Sicht, dass aufgrund der Nichtleerung der gelben Tonne die Mieterinnen und Mieter gezwungen sind, ihre diesbezüglichen Abfälle in den normalen Hausmüll zu werfen und damit der immer wieder propagierten Mülltrennung einen Bärendienst erweisen müssen? Antwort zu 6: Aus umweltpolitischer Sicht bedauert es der Senat, wenn Wertstoffe nicht über die Wertstoffsammlung sondern über den Restmüll entsorgt werden. Diese Schriftliche Anfrage wurde daher zum Anlass genommen, den zuständigen Systembetreiber auf die Entsorgungsprobleme mit den Wertstofftonnen in Berlin Köpenick aufmerksam zu machen und um kurzfristige Abhilfe zu bitten. Frage 7: Sind dem Senat weitere Fälle der Nichtleerung von gelben Tonnen im Zuständigkeitsbereich von ALBA im Berliner Stadtgebiet bekannt? Antwort zu 7: Im Jahresverlauf gingen hinsichtlich der Wertstofftonnen / -säcke einige wenige Beschwerden über Probleme mit der Erfassungsleistung des Entsorgungsunternehmens Alba bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ein, die über den jeweils zuständigen Systembetreiber überwiegend kurzfristig gelöst werden konnten. Berlin, den 21.12.2017 In Vertretung S t e f a n T i d o w ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12987 S18-12987