Drucksache 18 / 12 988 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hanno Bachmann (AfD) vom 14. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Dezember 2017) zum Thema: Entwicklung der Asylpolitik im Jahre 2017 und Antwort vom 29. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Jan. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 5 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Hanno Bachmann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12988 vom 14. Dezember 2017 über Entwicklung der Asylpolitik im Jahre 2017 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1.) Wie viele abgelehnte Asylbewerber sind im Jahr 2017 seitens des Landes Berlin abgeschoben worden? Wie viele abgelehnte Asylbewerber sind im Jahr 2017 freiwillig aus Berlin (und Deutschland) ausgereist? Welches sind jeweils die häufigsten fünf Herkunftsländer der abgeschobenen bzw. freiwillig ausgereisten Asylbewerber? Zu 1.: Bis zum 30.11.2017 wurden seitens des Landes Berlin 1.390 abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber abgeschoben. Eine exakte Erfassung freiwilliger Ausreisen ist nicht möglich, da ein Rücklauf der Grenzübertrittsbescheinigungen in der Regel nicht erfolgt. Die von der Ausländerbehörde quartalsweise ermittelte Zahl erfasst nicht nur freiwillige Ausreisen nach Inanspruchnahme einer Rückkehrberatung/ -hilfe, sondern auch die unabhängig davon nachweislich erfolgten freiwilligen Ausreisen sowie Wohnsitzabmeldungen Ausreisepflichtiger ins Ausland bzw. nach „unbekannt“. Auf dieser Grundlage kann davon ausgegangen werden, dass bis zum 30.09.2017 (Auswertung erfolgt jeweils zum Ende des Quartals) aus Berlin insgesamt 3.096 Personen freiwillig ausgereist sind. Dabei ist eine Eingrenzung der Zahl der freiwilligen Ausreisen auf den Personenkreis der abgelehnten Asylbewerberinnen und Asylbewerber nicht möglich. Über die Zahl der freiwilligen Ausreisen aus dem gesamten Bundesgebiet liegen keine Informationen vor. Die fünf häufigsten Herkunftsländer der abgeschobenen abgelehnten Asylbewerberinnen und Asylbewerber bzw. freiwillig ausgereisten Personen (ohne Eingrenzung Seite 2 von 5 auf abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber und nur für das 3. Quartal) können der folgenden Übersicht entnommen werden: TOP 5 Herkunftsländer abgeschobener/freiwillig ausgereister Personen (Quelle : Auswertungen der Ausländerbehörde Berlin) Freiwillig Ausgereiste im 3. Quartal 2017 Abgeschobene Asylbewerberinnen und Asylbewerber (Stand: 30.11.2017) Moldau (147) Moldau (666) Irak (80) Albanien (153) Pakistan (64) Kosovo (120) Afghanistan (64) Serbien (103) Syrien (54) Irak (90) 2.) Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer halten sich Ende 2017 in Berlin auf und wie viele darunter sind zwischen dem 31.12.2016 und dem 31.12.2017 neu zu dieser Gruppe hinzugekommen ? Wie viele rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber leben Ende 2017 in Berlin? Zu 2.: Auswertungen für den 31.12.2017 liegen noch nicht vor. In Berlin waren zum Stichtag 30.11.2017 insgesamt 11.716 Personen als vollziehbar ausreisepflichtig erfasst. Seit dem 31.12.2016 ist die Gesamtzahl ausreisepflichtiger Personen um 1.204 Personen angewachsen. Zum Stand 30.11.2017 lebten 42.797 rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber in Berlin. Die Zahl der vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländer ist gegenüber der Zahl der abgelehnten Asylbewerberinnen und Asylbewerber im Übrigen deshalb so viel geringer, weil nicht alle Personen mit einst abgelehnten Asylanträgen auch gegenwärtig noch vollziehbar ausreisepflichtig sind. So sind auch Personen erfasst, deren Asylablehnung bereits Jahre oder gar Jahrzehnte zurückliegt, die mittlerweile jedoch aus anderen Gründen einen befristeten oder auch unbefristeten Aufenthaltstitel erhalten haben. 3.) Welches sind die zehn häufigsten Hauptherkunftsländer der vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer, die sich Ende 2017 in Berlin aufgehalten haben? (Bitte mit Angabe der absoluten Zahl und des Prozentsatzes, welcher auf das jeweilige Land entfällt.) Zu 3.: Die Zahl der zehn häufigsten Hauptherkunftsländer der vollziehbar ausreisepflichtigen Personen kann der nachfolgenden Aufstellung entnommen werden: TOP 10 Herkunftsländer der Ausreisepflichtigen (Quelle: Auswertung der Ausländerbehörde Berlin zum Stand 30.11.2017) Staat Anzahl ausreisepflichtiger Personen Anteil an Gesamtzahl ausreisepflichtiger Personen in % Ungeklärt 1.684 14,4 Libanon 1.224 10,4 Russische Föderation 898 7,7 Seite 3 von 5 Serbien 801 6,8 Vietnam 665 5,7 Bosnien und Herzegowina 548 4,7 Türkei 509 4,3 Afghanistan 424 3,6 Irak 378 3,2 Kosovo 320 2,7 4.) Wie viele Asylbewerber sind nach der Statistik des BAMF im Jahr 2017 neu nach Berlin verteilt worden? Welches sind die fünf häufigsten Herkunftsländer dieser Asylbewerber? Zu 4.: Die Anzahl der vom 01.01. bis 30.11.2017 nach Berlin verteilten Asylbegehrenden beläuft sich ausweislich der Statistik des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) auf 7.557 Menschen. Ihre fünf häufigsten Herkunftsländer waren in diesem Zeitraum Syrien, Afghanistan, Irak, Moldau und Türkei. 5.) Wie schlüsseln sich Status und Verfahrensstadium der vom 01.01.2015 bis 31.12.2017 nach Berlin gelangten Asylbewerber prozentual auf nach Antrag beim BAMF noch nicht gestellt Antrag beim BAMF gestellt, aber noch nicht verbeschieden Als schutzberechtigt anerkannt (hier bitte prozentual weiter aufschlüsseln nach Schutzstatus: Art. 16 a GG, § 3 I AsylG bzw. subsidiärer Schutz) Asylantrag abgelehnt? Zu 5.: Die Frage kann nur auf der Grundlage der dem Senat vorliegenden Antrags-, Entscheidungs - und Bestandsstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantwortet werden. Diese Statistik weist Antragseingänge und Entscheidungen aus, ohne diese jedoch mit dem Einreisezeitpunkt der Asylbegehrenden zu verknüpfen. Somit können lediglich die in der nachfolgenden Übersicht dargestellten Angaben gemacht werden, die die Bearbeitung von Asylbegehren im Bereich des Bundeslandes Berlin zum letzten ausgewerteten Stichtag 30.11.2017 widerspiegeln. Seite 4 von 5 6.) Wie viele Abschiebungen sind im Laufe des Jahres 2017 gescheitert und welches waren die wichtigsten Gründe hierfür? Welche Rolle spielten insbesondere temporäre Abwesenheit / Untertauchen, Obstruktion des Herkunftslandes sowie kurzfristig vorgelegte Atteste? Zu 6.: Die Fälle des Scheiterns von konkret feststehenden oder begonnenen Rückführungen werden statistisch nicht erfasst. Belastbare Angaben zu der gestellten Frage sind daher nicht möglich. 7.) Wie oft hat der Senat das Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) im Laufe des Jahres 2017 genutzt und welche Erfahrungen wurden hierbei gemacht? Wurden Abschiebungen in bestimmte Länder erleichtert, und wenn ja, in welche? Zu 7.: Die an das Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr herangetragenen Fälle werden statistisch weder nach ihrer Zahl noch nach dem jeweils betroffenen Herkunftsland erfasst. Die mit dem ZUR gemachten Erfahrungen sind insgesamt positiv, wobei anzumerken ist, dass insbesondere einige Flächenländer durch die Arbeit des ZUR profitieren dürften. Die Ausländerbehörde Berlin verfügt als größte Ausländerbehörde der Bundesrepublik Deutschland über langjähriges Erfahrungswissen, das sie über die Verbindungsbeamtin des Landes Berlin in das ZUR einbringt. 8) Wie gedenkt der Senat in Zukunft die Problematik des fehlenden Identitätsnachweises ausreisepflichtiger und abzuschiebender Ausländer zu beheben, welche Maßnahmen wurden hierzu bereits ergriffen und gibt es Fortschritte bei der Lösung dieses Problems? Asylanträge im Land Berlin Quellen: Antrags-, Entscheidungs- und Bestandstatistiken des BAMF für das Bundesland Berlin Zeitraum Asylanträge (Erstund Folgeanträge ) Entscheidungen über Asylanträge* Am Ende des Zeitraums anhängig (Erstund Folgeanträge ) Gesamt davon als Asylberichtigte (Art. 16 a GG und Familienasyl ) - in Prozent - davon Anerkennung als Flüchtling gem. § 3 Abs. 1 AsylG - in Prozent - davon Gewährung von subsidiärem Schutz gem. § 4 Abs. 1 AsylG - in Prozent - davon Ablehnungen - in Prozent - 01.01.- 31.12.2015 36.197 13.814 2,6 40,0 0,2 19,5 32.368 01.01.- 31.12.2016 28.840 40.839 0,4 15,4 27,4 33,0 20.750 01.01.- 30.11.2017 9.809 29.205 0,9 17,2 18,7 39,1 2.593 Seite 5 von 5 Zu 8.: Die Problematik des fehlenden Identitätsnachweises ist nicht allein auf der Ebene der Berliner Landespolitik zu lösen. Erforderlich ist ein abgestimmtes Konzept des Bundes und der Länder, das sich von einer frühzeitigen und umfassenden Registrierung ankommender Flüchtlinge bis zu verbindlichen Vereinbarungen mit den Herkunftsländern über die Rückübernahme ihrer ausreisepflichtigen Staatsangehörigen erstreckt . Die Registrierung der Flüchtlinge ist durch die Digitalisierung des Asylverfahrens bereits wesentlich verbessert worden. Auch die Befugnisse des BAMF und der Ausländerbehörden zur Auswertung von Datenträgern erleichtern die Feststellung der Staatsangehörigkeit und Identität der Betroffenen. Darüber hinaus sind Maßnahmen zum Nachweis der Staatsangehörigkeit, etwa durch Anhörungen, regelmäßig Bestandteil der mit Drittstaaten getroffenen Vereinbarungen zur Rückübernahme. Auf europäischer Ebene ist der auf den Abschluss solcher Vereinbarungen gerichtete politische Druck erheblich verstärkt worden. Die Ausländerbehörde Berlin verfügt im Bereich der Passbeschaffung über langjährige Erfahrungen und unterhält enge Kontakte mit den Botschaften der Herkunftsstaaten. Schließlich kann aufgrund der Anbindung des ZUR ans BMI auf kurzem Wege politischer Druck auf die Herkunftsstaaten zur Ausstellung von Heimreisedokumenten ausgeübt werden, wenn dies im Einzelfall erforderlich ist. 9) Wie bewertet der Senat die Arbeit der Rückkehrberatung des Landes Berlin? Wie viele Asylbewerber wurden 2017 beraten und wie viele von ihnen haben sich zur freiwilligen Ausreise entschlossen? Zu 9.: Der Senat hält die Beratung zur freiwilligen Rückkehr für ein wichtiges Instrument, um Menschen, die aus unterschiedlichsten Gründen in ihr Heimatland zurückkehren möchten, zu unterstützen. Die aktuellen Zahlen des LAF zeigen, dass vom 01.01. bis 31.10.2017 insgesamt 1.147 Menschen zur freiwilligen Rückkehr beraten worden sind. In diesem Zeitraum sind nach dortiger Kenntnis 1.105 Personen freiwillig ausgereist . Den hohen Bedarf an Rückkehrberatung zeigen auch die Beratungszahlen in der in den Räumen der Ausländerbehörde Berlin durch die Internationale Organisation für Migration (IOM) betriebenen Rückkehrberatungsstelle. Hier wurden in der Zeit vom 01.01.2017 bis 20.12.2017 654 Beratungen durchgeführt. 486 dieser Beratungen waren Erstberatungen. Insgesamt wurden 525 Personen beraten. Berlin, den 29. Dezember 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12988 S18-12988