Drucksache 18 / 12 989 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 14. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Dezember 2017) zum Thema: Schulpflichtige Kinder in Flüchtlingsunterkünften und Antwort vom 04. Januar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Jan. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12989 vom 14.12.2017 über Schulpflichtige Kinder in Flüchtlingsunterkünften ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele schulpflichtige Kinder sind aktuell in Spandauer Flüchtlingseinrichtungen untergebracht? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl und Einrichtungen) 6. Wie viele schulpflichtige Kinder sind aktuell in der Gemeinschaftsunterkunft an der Freudstraße (Spandau) untergebracht? Zu 1. und 6.: Ausweislich der wöchentlich aktualisierten Belegungs- und Bildungsstatistik des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF), die u. a. auch an die für Bildung zuständige Senatsverwaltung sowie an die Bezirksämter von Berlin übersandt wird, waren zum letzten ausgewerteten Stichtag 22.12.2017 in den Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften (einschließlich Notunterkünften) im Bezirk Spandau von Berlin Kinder im Alter von sechs bis 17 Jahren wie folgt untergebracht: Am Oberhafen: 65 Askanierring: 55 Freudstraße: 59 Mertensstraße: 47 Pichelswerder Straße: 151 Schmidt-Knobelsdorf-Straße (alle Häuser): 113 2 Spandauer Straße: 7 Staakener Straße: 22 Waldschluchtpfad: 10 2. Hat der Senat Kenntnis darüber, dass es zwischen dem Landesamt für Flüchtlinge und dem Spandauer Schulamt keine Kommunikation bezüglich der in Spandau untergebrachten schulpflichtigen Kinder in Flüchtlingseinrichtungen gibt und wie ist das zu begründen? 3. Wie stellt man in Zukunft eine einwandfreie Kommunikation sicher? 4. Wie stellt man in Zukunft die Schulpflicht der geflüchteten Kinder sicher? Zu 2. bis 4.: Zwischen dem LAF und den von einem Umzug Geflüchteter betroffenen Bezirken findet im Vorfeld stets ein Informationsaustausch statt. Dazu werden alle Beteiligten zu einem Informationsgespräch in das LAF eingeladen. Beteiligt sind dabei jeweils die betroffenen Betreiberinnen bzw. Betreiber, die bezirklichen Flüchtlingskoordinatorinnen bzw. Flüchtlingskoordinatoren sowie eine Vertreterin der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. In diesen Gesprächen wird auch über die vom Umzug betroffenen Schulkinder informiert. Grundsätzlich wird, soweit möglich, ein Verbleib von Familien mit Grundschulkindern im bisherigen Bezirk angestrebt. Allerdings kann dieser Zielsetzung nur entsprochen werden, soweit es die Lage der Gemeinschaftsunterkünfte und deren Verteilung im Stadtgebiet zulässt. Dies gilt in besonderem Maße für Unterkünfte in den Innenstadtbezirken. Vor diesem Hintergrund wurden die neuen Einrichtungen in Spandau auch mit Familien mit Schulkindern belegt, da es sich hier um Unterkünfte handelt, die für Familien geeignet sind und nicht auf verfügbare Kapazitäten in anderen Unterkünften zurückgegriffen werden konnte. In der vorliegenden Angelegenheit wurden anlässlich des Bezugs der in Rede stehenden Unterkunft Vertreterinnen bzw. Vertreter der Schulaufsicht der Bezirke Spandau und Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin in einem Informationsgespräch am 12.10.2017 über den geplanten Umzug aus der Unterkunft am Standort Marburger Straße im Zeitraum vom 25. bis 27.10.2017 unterrichtet. Darüber hinaus findet ein Arbeitsaustausch zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und dem LAF zum Austausch von Informationen im Regelbetrieb statt. 5. Gibt es im Tempohome (Berlin-Siemensstadt – Lenther Steig/Schuckertdamm) schulpflichtige Kinder? 5.1 Falls ja, wo sollen diese Kinder beschult werden und wann wird das bezirkliche Schulamt darüber informiert? 5.2 Gibt es im Bezirk ausreichend Beschulungskapazitäten? Zu 5., 5.1. und 5.2: Die an diesem Standort geplante Flüchtlingsunterkunft wurde noch nicht eröffnet, Angaben zu den dort untergebrachten schulpflichtigen Kindern und eine 3 daraus abgeleitete Bewertung der Beschulungskapazitäten sind daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. Das LAF wird die für die Beschulung benötigten Informationen dem Bezirksamt Spandau von Berlin zum frühestmöglichen Zeitpunkt übermitteln; auf die Antwort zu 2. bis 4. wird insoweit verwiesen. Berlin, den 04. Januar 2018 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-12989 S18-12989