Drucksache 18 / 12 990 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Trefzer (AfD) vom 18. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Dezember 2017) zum Thema: Sandwesten auch an Berliner Schulen? und Antwort vom 29. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Jan. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Martin Trefzer (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 990 vom 18. Dezember 2017 über Sandwesten auch an Berliner Schulen? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Werden wie in Hamburg auch an Berliner Schulen Sandwesten eingesetzt? Wenn ja: in welchen Einrichtungen werden die Sandwesten eingesetzt, wie viele Sandwesten werden eingesetzt und durch wen wurde die Anschaffung der Sandwesten veranlasst und finanziert? Zu 1.: In Berliner Schulen werden keine Sandwesten eingesetzt. 2. Wie schätzt der Senat den Nutzen der Sandwesten ein? Zu 2.: Es liegen dem Senat hierzu keine Erfahrungswerte vor. 3. Geht nach Kenntnis des Senats von den Sandwesten eine gesundheitsschädigende Wirkung aus? Zu 3.: Hierzu liegen dem Senat keine Informationen vor. 4. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen dem Senat zu den pädagogischen, therapeutischen und möglicherweise gesundheitsschädigenden Wirkungen der Sandwesten vor? Wenn nein: Plant der Senat, ein wissenschaftliches Gutachten in Auftrag zu geben? - - 2 Zu 4.: Ebenso liegen dem Senat keine wissenschaftlichen Erkenntnisse zu pädagogischen, therapeutischen und möglicherweise gesundheitsschädigenden Wirkungen vor. Da an Berliner Schulen keine Sandwesten eingesetzt werden, ist es nicht geplant, ein wissenschaftliches Gutachten in Auftrag zu geben. Berlin, den 29. Dezember 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-12990 S18-12990