Drucksache 18 / 12 994 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Schmidt (CDU) vom 18. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Dezember 2017) zum Thema: Finanzierung der BVV-Fraktionen und Antwort vom 28. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Jan. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Stephan Schmidt (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12994 vom 18.12.2017 über Finanzierung der BVV-Fraktionen ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- - Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie sollen die Landesmittel i. H. v. 4 Mio. Euro aus Kapitel 2729, Titel 97101 auf die Bezirksverordnetenversammlungen aufgeteilt werden? 2. Wie sollen darauf aufbauend die genannten Landesmittel auf die BVV-Fraktionen verteilt werden? 3. Ab welchen Monat sollen die Fraktionen der BVVen mehr Finanzmittel erhalten? 4. Welchen Betrag aus den genannten Landesmitteln erhalten die Fraktionen jeweils (ich bitte um eine tabellarische Übersicht nach Bezirk und Fraktion)? 5. Ist eine Änderung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen durch den Senat angedacht? Zu 1. bis 5.: Zur Umsetzung ist eine Änderung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vorgesehen. Es ist geplant, eine entsprechende Änderung z. B. im Rahmen eines Haushaltsumsetzungsgesetzes zu berücksichtigen . Auf dieser Grundlage sollen die Mittel dann den Bezirken zur Verfügung gestellt werden. Berlin, den 28.12.2017 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen S18-12994 S18-12994