Drucksache 18 / 12 996 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Schmidt (CDU) vom 19. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Dezember 2017) zum Thema: Heiligenseer Entwässerungsgräben (V) und Antwort vom 28. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Jan. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stephan Schmidt (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12996 vom 19. Dezember 2017 über Heiligenseer Entwässerungsgräben (V) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Am Beginn des Lindengrabens in Heiligensee (an der Straße „Am Dachsbau") ist auch bei trockenem Wetter einströmendes Wasser zu bemerken - woher stammt dieses Wasser? Antwort zu 1: Aus den hier vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass am Beginn des Lindengrabens etwa auf Höhe der Straße "Am Dachsbau" ein Regenwasserkanal in den Lindengraben mündet. Vermutlich stammt das auch bei trockenem Wetter einströmende Wasser aus diesem Regenwasserkanal. Frage 2: Sind in den letzten Jahren Untersuchungen des Wassers im Lindengraben und/oder anderen Heiligenseer Gräben vorgenommen worden und was sind (bitte detailliert darstellen) die Ergebnisse? Antwort zu 2: Im Grabensystem Heiligensee existieren keine Gewässergütemessstellen. Darüber hinaus werden im Grabensystem Heiligensee auch keine Wasserproben entnommen. Aus diesen Gründen kann eine Bewertung der Wassers in den Gräben nicht abgegeben werden. 2 Frage 3: Ist es korrekt, dass die historisch dokumentierten Grundwasserstände für den heutigen Ortsteil Heiligensee belegen, dass zwischen den Jahren 1931 und 1982 zumindest teilweise der Grundwasserpegel über dem des Niederneuendorfer Sees und des Heiligensees lagen und seitdem diese Höhe nicht mehr erreicht haben? Hat sich somit die grundsätzliche Aufgabe der Gräben erst in den 80er Jahren von der Regelung der Grundwasserstände zur reinen Regenwasserentwässerung gewandelt? Antwort zu 3: Zu den Grundwasserständen: Es ist korrekt, dass die historisch dokumentierten Grundwasserstände für den Ortsteil Heiligensee belegen, dass zwischen den Jahren 1931 und 1982 die Grundwasserstände, allerdings nicht nur teilweise, sondern überwiegend über dem des Nieder-Neuendorfer Sees lagen. Dies würde auch dem natürlichen und unbeeinflussten hydraulischen und hydrogeologischen Geschehen entsprechen. Die langjährige mittlere Wasserstandshöhe des Nieder-Neuendorfer Sees und des Heiligensees liegt bei ca. 31,4 m bis 31,5 m über Normalhöhennull (NHN). Weiterhin muss an dieser Stelle angemerkt werden, dass das historische und derzeitige Grundwassergeschehen von den Wasserwerken Tegel (seit 1934) und Stolpe (seit 1959) vorteilhaft im Sinne der Anwohner für das Wohngebiet Heiligensee dominiert wird. Das Grundwasser fließt derzeit nicht in Richtung Oberhavel, wie es unter natürlichen und unbeeinflussten Bedingungen geschehen würde, sondern wird abgesenkt und fließt zum einen nach Norden Richtung Wasserwerk Stolpe und zum anderen nach Südosten Richtung Wasserwerk Tegel. Die Grundwasserstände im Wohngebiet liegen, bedingt durch die Absenktrichter der beiden Wasserwerke und mit saisonalen Schwankungen, nachweislich meist unter dem Vorflutniveau der Oberhavel. Zum Bau und der grundsätzlichen Aufgabe der Gräben: Die Gräben in Heiligensee ließ die Primus-Heimstätten-GmbH im Zuge der Besiedelung von Heiligensee durch den Reichsarbeitsdienst um 1933 ausheben. Die Gemeinnützige Siedlungs- und Wohnungsbaugesellschaft Berlin mbH (GSW) war als Rechtsnachfolgerin der Primus-Heimstätten-GmbH gemäß Vertrag vom 25.02.1933 zur Unterhaltung der Gräben verpflichtet. Nach dem zweiten Weltkrieg wurde das Grabensystem im Jahre 1957 nach langen Verhandlungen von der Gemeinnützigen Siedlungs- und Wohnungsbaugesellschaft Berlin mbH an den Senat übergeben. Die Gewässer des Grabensystems (mit Ausnahme des Heiligenseegrabens) sind heute als fließende Gewässer zweiter Ordnung eingestuft und werden von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nach den §§ 39 ff. des Berliner Wassergesetzes (BWG) unterhalten. Dem Unterhaltungspflichtigen in der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz liegen Bau-, Umbau- oder Genehmigungsunterlagen zu dem Grabensystem nicht vor. Mit dem Grabensystem sollte das Niederschlagswasser der Wohnstraßen zum Heiligensee bzw. Nieder-Neuendorfer See, der Teil der Oberhavel ist, abgeleitet werden. Dem Bauträger war bereits damals bekannt, dass die Grundwasserstände in der neu entstandenen Siedlung über das Grabensystem auf natürlichem Weg nicht tiefer als die Wasserstände des Heiligensees bzw. Nieder-Neuendorfer Sees abgesenkt werden 3 können. Dieses hat der Bauträger beim Anlegen der Gräben berücksichtigt und die Rohrsohlen der Straßendurchlässe sowie die verbindenden Grabensohlen so ausgerichtet, dass die Unterkanten der Durchlässe etwa dem Niveau der Wasserspiegel beider Seen entsprechen. Diese Angaben wurden durch eine detaillierte Gewässervermessung in den Jahren 2008/2009 mit einer Erfassung aller Längsprofile, Querschnitte, Durchlässe und Schachtbauwerke des gesamten Grabensystems bestätigt. Da die Grundwasserstände im Wohngebiet Heiligensee über den Bodenkörper mit den Wasserspiegeln des Heiligensees und des Nieder-Neuendorfer Sees korrespondieren, kann eine Vertiefung der Gräben oder Rohrsohlen nicht zu einer Absenkung der Grundwasserstände führen. Im Gegenteil würde das Wasser von der Oberhavel weiter in das gesamte Grabensystem zurückstauen, dieses dauerhaft voll Wasser stehen und erfahrungsgemäß zu erheblichen Geruchsbelästigungen führen. Eine Absenkung der Grundwasserstände über das Grabensystem ist physikalisch ausgeschlossen! Das Grabensystem ist nur in der Lage, Niederschlagswasser abzuführen, sofern die Wasserstände im Nieder-Neuendorfer See niedriger liegen, als die Wasserstände im Grabensystem. Bei höheren Wasserständen im Nieder-Neuendorfer See kommt es zu einem Rückstau des Havelwassers in das Grabensystem. Frage 4: Gibt es Anzeichen dafür, dass es auch außerhalb des Einzugsbereichs des Grabensystems häufiger als früher Probleme der Heiligenseer Siedler mit den Niederschlagsmengen gibt? Antwort zu 4: Nein, es gibt keine Anzeichen dafür. Frage 5: Kann der Senat die Auffassung teilen, dass eine detaillierte Untersuchung zu den heute vorhandenen und zukünftig anzunehmenden Wassermengen, resultierend aus Straßenentwässerung und Flächenversiegelung, in ganz Heiligensee sinnvoll wäre? Erachtet es der Senat als sinnvoll, hierüber grundlegende Untersuchungen in Auftrag zu geben und gibt es hierfür bereits Überlegungen oder Voruntersuchungen? Antwort zu 5: Die Berliner Wasserbetriebe haben im Jahr 2006 eine "Generelle Planung der Regenentwässerung in Berlin-Reinickendorf, Ortsteil Heiligensee" unter Einbezug des Grabensystems Heiligensee mit detaillierten hydraulischen Berechnungen erstellen lassen. Eine erneute Voruntersuchung wird daher als nicht erforderlich erachtet. Berlin, den 28.12.2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12996 S18-12996