Drucksache 18 / 12 998 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Gottfried Ludewig (CDU) vom 18. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Dezember 2017) zum Thema: Ausbau des Öffentlichen Gesundheitsdienstes – Hält der Senat die Vorgaben des Koalitionsvertrages ein? (II) und Antwort vom 29. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Jan. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Dr. Gottfried Ludewig (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12998 vom 18.12.2017 über Ausbau des Öffentlichen Gesundheitsdienstes – Hält der Senat die Vorgaben des Koalitionsvertrages ein? (II) ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Seit 2016 gibt es einen einstimmigen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) mit der Forderung „nach arztspezifischen tariflichen und besoldungsrechtlichen Regelungen für angestellte und beamtete Ärztinnen und Ärzte im ÖGD in Anlehnung an die Vergütung in Krankenhäusern“, wie hat sich der Senat in der Tarifgemeinschaft der Länder für die Umsetzung des Beschlusses eingesetzt? 2. Ist aktuell durch die Senatsverwaltung eine Tariferhöhung für den ÖGD geplant bzw. wann kann hiermit gerechnet werden? 3. Plant die Senatsverwaltung hierfür Tarifverhandlungen mit dem Marburger Bund aufzunehmen? a. Wenn ja, wann sollen diese Verhandlungen stattfinden? b. Wenn nein, aus welchen Gründen werden keine Verhandlungen mit dem Marburger Bund geführt? a. Wenn ja, wie ist das Ergebnis der Prüfung? b. Wenn nein, wann ist mit einem Ergebnis der Prüfung zu rechnen? 5. Werden weitere Modelle für eine bessere Bezahlung im ÖGD geprüft und wenn ja, welche Modelle sind dies? Zu 1.,2., 3. und 5.: Die Aufnahme von Tarifverhandlungen bedarf des Beschlusses des Arbeitgeberverbandes Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), in dem Berlin Mitglied ist. In der TdL- Mitgliederversammlung Ende September 2017 hat sich der Senat in der TdL für die Aufnahme von Tarifverhandlungen für Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst zu einer Tarifangleichung eingesetzt. Diese wurden erörtert und von der Mitgliederversammlung mehrheitlich abgelehnt. 4. Hat die Senatsverwaltung das Hamburger Modell als einen alternativen Ansatz in der Zwischenzeit geprüft? - 2 - 2 Zu 4.: Nach der Ablehnung der TdL zur Aufnahme von Tarifverhandlungen für Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) wird derzeit an kurzfristigen Lösungen gearbeitet , um die Lücke in der Vergütung, wie sie für angestellte Ärztinnen und Ärzte im ÖGD gegenüber den Ärztinnen und Ärzten in Kliniken besteht, zu schließen. Dabei wird auch geprüft, inwieweit Lösungen wie im sogenannten „Hamburger Modell“ satzungsgemäß im Rahmen der Beschlusslage in der TdL auf den Berliner ÖGD übertragen werden können. Ergebnisse werden Anfang 2018 vorliegen. Berlin, den 29. Dezember 2017 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung S18-12998 S18-12998a