Drucksache 18 / 13 000 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Gottfried Ludewig (CDU) vom 18. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Dezember 2017) zum Thema: Die Situation von Heilberufen in Berlin – was tut der Senat? und Antwort vom 29. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Jan. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Dr. Gottfried Ludewig (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13000 vom 18. Dezember 2017 über Die Situation von Heilberufen in Berlin – was tut der Senat? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welchen Heilberufen müssen Auszubildende in Berlin Schulgeld für ihre Ausbildung zahlen (Auflistung bitte nach Ausbildung und entsprechenden Kosten)? Zu 1.: In den akademischen Heilberufen findet die Ausbildung an Universitäten statt. Hier wird kein Schulgeld erhoben. In folgenden Gesundheitsfachberufen wird – soweit sie nicht vom öffentlichen Bereich angeboten werden – Schulgeld erhoben: a. Diätassistentin, Diätassistent b. Ergotherapeutin, Ergotherapeut c. Logopädin, Logopäde d. Masseurin und med. Bademeisterin, Masseur und med. Bademeister e. Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik, Medizinischtechnischer Assistent für Funktionsdiagnostik f. Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin, Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent g. Medizinisch-technische Radiologieassistentin, Medizinisch-technischer Radiologieassistent h. Pharmazeutisch-technische Assistentin, Pharmazeutisch-technischer Assistent i. Physiotherapeutin, Physiotherapeut j. Podologin, Podologe k. Notfallsanitäterin, Notfallsanitäter Die Höhe der Schulgelder, die von den Schülerinnen und Schüler an die Schulen zu entrichten sind, ist kein Bestandteil der Schulzulassung bzw. der Schulaufsicht. Es steht den Schulen in freier Trägerschaft frei, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe sie Schulgeld fordern. Dem Senat sind die jeweiligen Ausbildungskosten oder Schulgelder nicht zu mel- - 2 - 2 den. In den Pflegeberufen (Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege , Altenpflege) zahlen die Auszubildenden kein Schulgeld. 2. Wie viele Auszubildende pro Jahrgang gibt es in den unter Frage 1 aufgelisteten Ausbildungsgängen jeweils? Zu 2.: Siehe nachstehende Tabelle: Quelle: Statistischer Bericht zu Ausbildungsstätten für Fachberufe des Gesundheitswesens im Land Berlin, Schuljahr 2016/2017, Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 2017, S. 7 3. Plant der Senat die Kosten für die entsprechenden Ausbildungen abzuschaffen und zu übernehmen ? Zu 3.: Mit dem Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) wurde das Schulgeld für die neugeschaffene generalisierte Ausbildung zur Pflegefachkraft bundesgesetzlich abgeschafft. Das PflBRefG tritt zum 01.01.2020 in Kraft. Das PflBRefG gilt als „Mustervorgabe“ des Bundesgesetzgebers . Abhängig vom Umsetzungserfolg dieses Gesetzes wird der Senat weitere Handlungsoptionen daraus für andere Gesundheitsberufe ableiten. - 3 - 3 4. Ist es richtig, dass die Umsetzung der EU-Richtlinie 2013/55/EU zu einer vollständigen Akademisierung der Berufsausbildung für Physiotherapeuten führen soll? Zu 4.: Nein. a. Wenn ja, wie ist hier der aktuelle Umsetzungsstand im Land Berlin? b. Bis wann soll die Akademisierung der Berufsausbildung abgeschlossen sein? c. Welcher Finanzierungsbedarf entsteht durch die Schaffung bzw. den Ausbau weiterer Studiengänge, wer übernimmt die Finanzierung? d. Ist diese Finanzierung im Doppelhaushalt 2018/2019 berücksichtigt? Zu 4. a-d: Entfällt, siehe Beantwortung zu 4. Berlin, den 29. Dezember 2017 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung S18-13000 S18-13000a