Drucksache 18 / 13 001 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Gottfried Ludewig (CDU) vom 18. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Dezember 2017) zum Thema: WLAN in U-Bahn- und S-Bahntunneln – Schafft der ÖPNV den Sprung ins 21. Jahrhundert? und Antwort vom 02. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Jan. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Dr. Gottfried Ludewig (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13001 vom 18. Dezember 2017 über WLAN in U-Bahn- und S-Bahntunneln - Schafft der ÖPNV den Sprung ins 21. Jahrhundert Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Plant der Senat die Einrichtung von WLAN in Berliner U-Bahntunneln und wenn ja, bis wann will der Senat U-Bahntunnel mit WLAN ausstatten? Frage 2: Mit welchen Kosten rechnet der Senat bei der Einführung von WLAN in U-Bahntunneln? Frage 3: Ist der Senat in Kontakt mit der Berliner S-Bahn über die Einrichtung von WLAN in S-Bahntunneln und wenn ja, bis wann sollen die S-Bahntunnel mit WLAN ausgestattet sein? Frage 4: Welche Kosten sind mit der Einführung von WLAN in S-Bahntunneln für den Berliner Senat verbunden? Antwort zu 1-4: Der Senat plant keine Einrichtung von WLAN in Berliner U- und S-Bahntunneln. Derartige Ausrüstungen obliegen den Betreibern der Anlagen in eigener Verantwortung. Auf Nachfrage zu den Vorhaben der S-Bahn Berlin teilte diese mit: „Betreiber für die Infrastruktur der S-Bahn, incl. Tunnel, ist die DB Netz AG. Die Ausrüstung mit Mobilfunknetzen bzw. WLAN-Netzen erfolgt durch die entsprechenden öffentlichen Mobilfunkbetreiber, nicht durch die DB Netz AG. Die DB Netz AG gestattet den Mobilfunkbetreibern die Ausrüstung mit diesen Anlagen. In welcher Qualität und Quantität die Ausrüstung erfolgt, obliegt ausschließlich dem Mobilfunkbetreiber. Im Nord-Süd Tunnel der S-Bahn ist z.B. die Mobilfunkausrüstung durch die Fa. Vodafone realisiert worden. 2 Zur Ausrüstung von WLAN auf Bahnhöfen verweisen wir auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 18/ 10 238 des Abgeordneten Stefan Ziller.“ Auf Nachfrage zu den Vorhaben der BVG teilte diese mit: „Die BVG plant keinen Ausbau von WLAN für Kundinnen und Kunden in den U-Bahn- Tunneln. Aus diesen Gründen bestehen auch keine dies bezüglichen Kostenplanungen. Insgesamt können die Kundinnen und Kunden der BVG perspektivisch in den Tunneln über die Mobilfunkbetreiber mobilen Datenverkehr in Anspruch nehmen (aber nicht als Public und kostenfreies WLAN). Die Mobilfunkbetreiber haben im Herbst eine Pressemitteilung veröffentlicht, nach der sie im Jahr 2019 diesen Ausbau überwiegend vorgenommen haben werden (Die TELEFONICA hat dazu folgende Pressemitteilung herausgegeben: https://blog.telefonica.de/2017/10/zweite-phase-des-4g-ausbaus-imberliner -untergrund-telefonica-optimiert-schnelle-datendienste-in-der-bvg/).“ Berlin, den 02.01.2018 In Vertretung Jens-Holger Kirchner ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-13001 S18-13001