Drucksache 18 / 13 005 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 20. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Dezember 2017) zum Thema: Beschulung von Flüchtlingskindern und Antwort vom 03. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Jan. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13 005 vom 20. Dezember 2017 über Beschulung von Flüchtlingskindern ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Zahlen 1.) Wie hoch war seit 2014 in Berlin die Zahl der Flüchtlingskinder im Schulalter? (Bitte nach Jahr aufschlüsseln) Zu 1.: Statistische Erkenntnisse zum Fragegegenstand liegen nur hinsichtlich der in Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 Asylgesetz (AsylG) und Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 AsylG untergebrachten Personen vor. Dabei handelt es sich einerseits um die im Einzelnen in Nr. 14 Abs. 11 und 16 der Anlage zum Allgemeinen Zuständigkeitskatalog (ZustKat AZG) aufgeführten Personengruppen und andererseits um Geflüchtete, für die das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) leistungsrechtlich nicht mehr zuständig ist, die jedoch - in Abstimmung mit der zuständigen dezentralen Leistungsbehörde - in der bisherigen Unterkunft zunächst verbleiben, weil weder eine geeignete Wohnung noch eine alternative Unterbringungsoption verfügbar ist, so dass bei einer Beendigung des Aufenthalts in der Unterkunft Obdachlosigkeit drohen würde. Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) führt seit Jahresmitte 2017 diesbezüglich eine regelmäßig aktualisierte Belegungs- und Bildungsstatistik. Ausweislich dieser Statistik lebten zum letzten Erfassungsstichtag (22.12.2017) insgesamt 4.877 Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 17 Jahren in diesen Einrichtungen. - - 2 Für die Vorjahre können auf Grund der verfügbaren Statistiken lediglich folgende Angaben gemacht werden: Stichtag 17.11.2015: 3.161 Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 18 Jahren; Stichtag 20.12.2016: 6.561 Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 17 Jahren. Für weiter zurückliegende Zeiträume liegen keine statistischen Auswertungen vor. Die Anzahl der schulpflichtigen Kinder von Geflüchteten in Wohnungen wird statistisch nicht erfasst. 2.) Wie hoch war seit 2014 in Berlin die Zahl der Flüchtlingskinder in Willkommensklassen? (Bitte nach Jahr aufschlüsseln) Zu 2.: Die Zahlen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Schülerinnen und Schüler in Willkommensklassen an öffentlichen allgemein bildenden Schulen in Berlin Schuljahr Anzahl 2014/15 2.938 2015/16 4.543 2016/17 8.807 2017/18 6.357 3.) Wie hoch war seit 2014 in Berlin die Zahl der Flüchtlingskinder in Regelklassen? (Bitte nach Jahr aufschlüsseln) Zu 3.: Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die jemals eine Willkommensklasse besucht haben , wird erst ab dem Schuljahr 2016/17 erfasst. Im Schuljahr 2016/17 waren dies 3.632 Schülerinnen und Schüler in Regelklassen und im Schuljahr 2017/18 sind es 6.758 Schülerinnen und Schüler an öffentlichen allgemein bildenden Schulen. 4.) Wie hoch war seit 2014 in Berlin die Zahl der Flüchtlingskinder, die nicht beschult wurden? (Bitte nach Jahr aufschlüsseln) Zu 4.: Alle erfassten schulpflichtigen geflüchteten Kinder wurden und werden beschult. 5.) Wie hoch war seit 2014 in Berlin die Zahl der Flüchtlingskinder, bei denen geringe schulische Vorkenntnisse bzw. fehlende Alphabetisierung diagnostiziert wurde? (Bitte nach Jahr aufschlüsseln) 6.) Wie hoch war seit 2014 in Berlin die Zahl der Flüchtlingskinder, die als schwer beschulbar eingestuft wurden? (Bitte nach Jahr aufschlüsseln) - - 3 7.) Wie hoch war seit 2014 in Berlin die Zahl der Flüchtlingskinder, die als nicht beschulbar eingestuft wurden? (Bitte nach Jahr aufschlüsseln) Zu 5., 6. und 7.: Dazu liegen keine statistischen Angaben vor. Aufenthaltsstatus 8.) Wie viele Kinder und Jugendliche, deren Familien ausreisepflichtig waren, wurden in Berlin in den Jahren 2014-2017 beschult? 10.) Wie viele Kinder und Jugendliche, deren Familien ausreisepflichtig waren, wurden in Berlin in den Jahren 2014-2017 mit ihren Familien abgeschoben? Zu 8. und 10.: Entsprechende Statistiken werden nicht geführt. Die erbetenen Zahlen können auch nachträglich nicht ermittelt werden. 9.) Wie viele Kinder und Jugendliche, deren Familien ausreisepflichtig waren, konnten aufgrund einer Empfehlung der Härtefallkommission in Berlin bleiben? Zu 9.: In den Jahren 2014 bis 2017 haben insgesamt 212 Kinder und Jugendliche eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG erhalten. 11.) In wie vielen Fällen kam es an Berliner Schulen wegen drohender Abschiebung von Schülern zu Protesten und in wie vielen Fällen waren diese Proteste erfolgreich? Zu 11.: Der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sind zwei Fälle bekannt geworden. Über einen Erfolg der Proteste liegen keine Informationen vor. 12.) Gehört der aufenthaltsrechtliche Status eines Schülers zu den Merkmalen, die von der Schule im Rahmen der Verwaltung der Schülerdaten zu erfassen bzw. zu verarbeiten sind? Zu 12.: Dieses Merkmal wird von der Schule nicht erfasst. 13.) Wie viele Flüchtlingskinder unterliegen derzeit in Berlin der Schulpflicht, wie viele Flüchtlingskinder genießen Schulbesuchsrecht? Zu 13.: Es ist unklar, was unter dem Begriff eines „Flüchtlingskindes“ zu verstehen ist. Der Begriff ist rechtlich nicht definiert. Zahlen über schulpflichtige Geflüchtete oder Geflüchtete, die das Recht auf Schulbesuch wahrnehmen, werden nicht gesondert erfasst. - - 4 14.) Wie werden die betreffenden Flüchtlingsfamilien über das Schulbesuchsrecht der Kinder informiert? Zu 14.: Die geflüchteten Familien werden von den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern in den Unterkünften zu den bezirklichen Koordinierungsstellen für Willkommensklassen geleitet. Darüber hinaus stehen Informationsmaterialien und ein Film über die Berliner Schule in verschiedenen Sprachen zur Verfügung. 15.) Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem Schulschwänzen im Fall von Flüchtlingskindern, die Schulbesuchsrecht genießen und nicht der Schulpflicht unterliegen? Zu 15.: Sobald ein Kind oder Jugendlicher im schulpflichtigen Alter vom Schulbesuchsrecht Gebrauch macht, gelten die allgemeinen Regularien für unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht. Allerdings sind hinsichtlich der möglichen Konsequenzen vorab die Wohnsituation oder fluchtbedingte familiäre Problemlagen zu prüfen. 16.) Wie werden Schule und Lehrer in Kenntnis gesetzt, wenn sich durch die Änderung des Aufenthaltsstatus für einen der Schüler eine Änderung bezüglich der Schulpflicht ergibt? Zu 16.: Eine Mitteilung erfolgt nicht, da § 90 AufenthG eine Mitteilung durch die Ausländerbehörden an die Schulbehörden nicht vorsieht. Lerngruppe für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse (Willkommensklassen) 17.) Wie hoch war in den Jahren von 2014-2017 der Anteil der schulpflichtigen Schüler in den Willkommensklassen? Zu 17.: Da nicht erfasst wird, ob eine Schülerin/ ein Schüler in die Willkommensklasse aufgrund geltender Schulpflicht oder wahrgenommenen Rechts auf Schulbesuch aufgenommen wurde, kann diese Frage nicht beantwortet werden. 18.) Auf welchen qualitätssichernden Grundlagen erfolgt der Unterricht in den Willkommensklassen und wann wurden diese geschaffen? Zu 18.: Grundlage für die Arbeit in den Willkommensklassen ist der „Leitfaden zur Integration von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in die Kindertagesförderung und die Schule “, der erstmals im August 2012 veröffentlicht wurde. Für die beruflichen Schulen wurde das Willkommenscurriculum im Februar 2015 veröffentlicht. Weiterhin wurde ein umfangreiches aufeinander aufbauendes Fortbildungsprogramm entwickelt sowie Handreichungen und Fachbriefe entwickelt, um die Arbeit in den Willkommensklassen zu unterstützen. - - 5 19.) Wie viele Mittel wurden in den Jahren 2014-2017 – inklusive Baumaßnahmen und Gebäudeunterhalt, Kosten für sämtliches eingesetztes Personal, Lernmittel etc. – für die Willkommensklassen ausgegeben? (Bitte aufschlüsseln) Zu 19.: Die Ausgaben für das Personal für Willkommensklassen sind für das Jahr 2016 dem Masterplan für Integration und Sicherheit zu entnehmen. Sie beliefen sich auf rd. 69,1 Mio €. Für das Jahr 2017 liegen diese Zahlen noch nicht vor. Die Finanzierung der Baumaßnahmen und des Gebäudeunterhalts unterliegt den Bezirken. Die Lernmittel werden von den Bezirken verauslagt und im Rahmen der Basiskorrektur rückerstattet. Dazu liegen keine berlinweiten Daten vor. Übergang in die Regelklassen 20.) Wie lange verbleiben die Schüler planmäßig und wie lange verbleiben die Schüler faktisch in den Willkommensklassen, bis sie in eine Regelklasse wechseln? . 21.) Welche Kriterien sind für den Übergang von einer Willkommensklasse in eine Regelklasse ausschlaggebend? 22.) Wann kann ein Schüler in die Regelklasse wechseln, wann muss ein Schüler in die Regelklasse wechseln? Zu 20., 21. und 22.: Ziel des Unterrichts der Willkommensklasse ist der möglichst schnelle Erwerb der deutschen Sprache, um den zügigen Übergang in eine Regelklasse zu ermöglichen. Für alle Willkommensklassen gilt, dass der Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler vorübergehend und auf einen schnellen Übergang in eine Regelklasse ausgerichtet ist. In der Regel soll dies innerhalb eines Jahres erfolgen. Da die neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen äußerst heterogene Schul- und Lernerfahrungen haben, hat Berlin keine Aufenthaltshöchstdauer festgelegt. Ausschlaggebend für den Übergang in eine Regelklasse ist vor allem die Sprachkompetenz im Deutschen sowie die Lese- und Schreibkompetenzen . Vor allem bei nicht alphabetisierten Kindern und Jugendlichen kann sich die Verweildauer verlängern. Eine entsprechende Förderplanung und Lernstandsdokumentation sind Grundlage für diese Entscheidung. 23.) Gibt es Schüler, die mit Deutschkenntnissen unterhalb der Niveaustufe A2 des GER in eine Regelklasse wechseln? Zu 23.: Auch Schülerinnen und Schüler mit Deutschkenntnissen unterhalb der Niveaustufe A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) können in die Regelklasse wechseln. So haben sich einige Schulen für eine sofortige Integration von neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern ohne Deutschkenntnisse in die Regelklassen entschieden. Der Erwerb der deutschen Sprache erfolgt dann auf Grundlage des schulischen Förderkonzepts u. a. in additiven Sprachfördergruppen. - - 6 24.) Wie wirkt sich die Inklusion auf das Lerntempo der Regelklassen aus? Welches Feedback hat der Senat von Lehrern der betroffenen Regelklassen erhalten und welche wissenschaftlichen Studien liegen dem Senat zu dieser Frage vor? 25.) Sieht der Senat Lehrer, die in ihren Regelklassen sowohl Kinder mit Behinderung, Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten, als auch Kinder nichtdeutscher Muttersprache inkludieren müssen, einer Überforderung ausgesetzt? Zu 24. und 25.: Im Land Berlin, wie auch in den anderen Bundesländern, gibt es schon seit vielen Jahren ein hohes Maß an Heterogenität in der Berliner Schule und folglich auch in den Klassen. So ist das unterschiedliche Lerntempo von Schülerinnen und Schüler schon immer eine besondere Herausforderung für die Lehrkräfte gewesen. Vor diesem Hintergrund hat sich die allgemeine Didaktik und haben sich die Fachdidaktiken intensiv mit Fragen der Differenzierung von Unterricht auseinandergesetzt und Methoden entwickelt, so dass die Unterschiedlichkeit der Schülerinnen und Schüler beim Lerntempo nicht mehr wesentlich für die Lernprozesse in einer Klasse sind. Von Lehrkräften, die nach diesen Methoden unterrichten, wird dies bestätigt. Der Senat sieht aus den vorgenannten Gründen keine Überforderung der Lehrkräfte bei der Anleitung und Begleitung der Lernprozesse ihrer Schülerinnen und Schüler in heterogenen Lerngruppen. Die Inklusion wirkt sich nicht negativ auf das Lerntempo in der Regelklasse aus. So hat u. a. die Studie “Deutsch Englisch Schülerleistungen International” (DESI) gezeigt, dass die Leistungsheterogenität in einer Klasse für die Leistungsentwicklung keine Rolle spielt (vgl. DESI 2006, S. 52). Profil-Willkommensklassen am Bildungszentrum Tempelhofer Weg (ehemalige Teske-Schule) Im Internet ist eine Email zu finden, die am 29. Juni 2017 unter dem Betreff „Bedarfsanmeldung für überregionale Profil-Willkommensklassen am Standort Tempelhofer Weg 62“ von der Senatsverwaltung verschickt worden sein soll. 1 26.) Hat die Senatsverwaltung eine E-Mail mit diesem oder einem ähnlichen Text verschickt? Zu 26.: Die fachlich zuständige Stelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat eine interne E-Mail an die schulaufsichtlichen Koordinierungsstellen für Willkommensklassen verschickt, um den Bedarf an einem zentralen Angebot für Profil- Willkommensklassen für eine bestimmte Zielgruppe eines bestimmten Alters abzufragen. 27.) Warum konnte der Schulbetrieb an der Teske-Schule nicht termingerecht aufgenommen werden? Fehlte es an Personal oder an Ausstattung, welche organisatorischen Probleme gab es? Zu 27.: Auf welche angenommenen Verzögerungen sich die Fragestellung konkret bezieht, kann hier nicht nachvollzogen werden. 1 Vgl. http://schoeneberg-hilft.forumo.de/schoneberg-hilft-f25/teske-schule-bildungszentrum-fur-alle-oder-station-der-segregationt 156.html - - 7 Das Gebäude der ehemaligen Teske-Schule wurde von August 2015 bis ca. August 2016 als Flüchtlingsunterkunft genutzt, sodass notwendige bauliche Maßnahmen erst nach deren Auszug begonnen werden konnten. Unter dem Arbeitstitel "Bildungszentrum" waren bei der eigentlichen Sanierung und bei der vorhergehenden Planung zahlreiche und unterschiedlichste Nutzungsbedarfe zu klären. Hierzu zählten u.a. die Nachnutzung durch Profil-Willkommensklassen durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, durch die bezirkliche Musik- und Volkshochschule sowie freie Träger und gemeinnützige Vereine. Das Bedarfsprogramm für die Instandsetzung und Herrichtung des Gebäudes musste wiederholt bedarfsgerecht angepasst werden. Für die zuständige Baudienststelle resultierte hieraus ein erhöhter Beratungs - und Planungsaufwand. Da die Räumlichkeiten des Gebäudes zum Schuljahresbeginn 2017/18 noch nicht bezugsfertig waren, konnten Bestellungen von Ausstattungsgegenständen teilweise erst spät, unmittelbar vor den Ferien, auf den Weg gebracht werden, was Verzögerungen durch ferienbedingte Betriebsferien bei den Lieferanten bedingte. Eine Grundausstattung zur Absicherung des Unterrichts stand jedoch zu Beginn des Schuljahres 2017/18 zur Verfügung. Im Rahmen der Gesamtmaßnahme ist auch zu berücksichtigen, dass mit den MSA- Lehrgängen der Volkshochschule Umbauarbeiten für einen wichtigen anderen Bildungsträger erforderlich waren, um das Gebäude der ehemaligen Teske-Schule als "Drehscheibe " für auszulagernde Nutzungen vor dem Hintergrund der laufenden Grundinstandsetzung der Ruppin-Grundschule im Rahmen der Schulbauoffensive herzurichten. 28.) Welche Folgen hatte der verspätete Start an der Teske-Schule für die Schüler? Konnten die Schüler für die Übergangszeit an ihre alte Schule zurückkehren oder hingen sie in der Luft? Zu 28.: Alle Bezirke waren angewiesen, die betroffenen Schülerinnen und Schüler in der Übergangszeit an den bisherigen Schulen aufzunehmen. 29.) Welcher Schaden ist an dem Gebäude durch die Nutzung als Notunterkunft entstanden und wie hoch war der Schaden zu beziffern? Zu 29.: Aufgrund der befristeten Zwischennutzung der ehemaligen Teske-Schule als Flüchtlingsunterkunft sind im Gebäude keine nennenswerten Schäden entstanden. Eigentlich sollte - in Absprache mit dem Schulträger - eine Sanierung des Gebäudes zugunsten einer Nachnutzung als Bildungszentrum ab Sommer 2015 beginnen. Hierzu hatten bereits erste Bauarbeiten begonnen, also unmittelbar vor der kurzfristigen Entscheidung zugunsten der Flüchtlingsunterkunft. Soweit kleinere nutzungsbedingte Schäden auftraten, wurden diese durch den Betreiber der Flüchtlingsunterkunft unmittelbar nach der Räumung beseitigt. 30.) Wie viel hat die Renovierung gekostet, um die Räumlichkeiten für den Schulbetrieb der Profil- Willkommensklassen nutzen zu können? Zu 30.: Zur Herrichtung der Räumlichkeiten für die Profil-Willkommensklassen wurden dem - - 8 zuständigen Bezirk Masterplanmittel in auftragsweiser Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Davon wurden (Stand: Ende November 2017) 298.965,49 € abgerufen. 31.) Welche Essensangebote gibt es für die Schüler an der Teske-Schule und wann wurden diese geschaffen? Zu 31.: Es gibt zurzeit keine Essensangebote. Die Einrichtung solcher Angebote befindet sich in der Prüfung. 32.) Aus welchen Ländern stammen die Schüler am Standort Teske-Schule, welche Ethnien sind in den Klassen vertreten, welche Muttersprache besitzen die Schüler? Zu 32.: Am Standort Tempelhofer Weg 62 gibt es in den Profil-Willkommensklassen Schülerinnen und Schüler aus Syrien, Afghanistan, Irak, Algerien, Libyen, Libanon, Türkei, Turkmenistan, Ungarn, Bulgarien, Elfenbeinküste, Gambia und Nordamerika. Ethnien und Muttersprachen werden nicht erfasst. 33.) In welchen Berliner Bezirken wohnen die Schüler, wie alt sind die Schüler, wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind unter den Schülern? Zu 33.: Der Hauptanteil der Schülerinnen und Schüler kommt aus Tempelhof-Schöneberg. Weitere Schülerinnen und Schüler kommen aus Spandau, Marzahn-Hellersdorf, Treptow- Köpenick, Charlottenburg-Wilmersdorf, Lichtenberg, Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg. Das Alter der Schülerinnen und Schüler bewegt sich in der Hauptsache zwischen 15 und 16 Jahren. Es gibt vier unbegleitete minderjährige Jugendliche. 34.) Welche schulischen Vorkenntnisse bringen die Schüler mit und wie lange haben die Schüler der Teske- Schule zuvor eine Willkommensklasse besucht? Zu 34.: Die schulischen Vorkenntnisse sind im Allgemeinen sehr gering. Voraussetzung für den Besuch der Profil-Willkommensklassen am Standort Tempelhofer Weg 62 ist der mindestens einjährige Besuch einer Willkommensklasse. 35.) Welchen Grad der Lese- und Schreibkompetenz und welche Niveaustufe beim Erlernen der deutschen Sprache hatten die Schüler beim Eintritt in die Teske-Schule erreicht? Zu 35.: Die Testung der Schülerinnen und Schüler wurde durch die Koordinierungsstelle für Willkommensklassen des Bezirks Tempelhof-Schöneberg vollzogen. Der Grad der Leseund Schreibkompetenz ist unterschiedlich. Manche Schülerinnen und Schüler sind gar - - 9 nicht alphabetisiert. Die Schülerinnen und Schüler haben in der Regel in der deutschen Sprache eine Niveaustufe von A0 oder A1 (nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen GER). Medien berichten, die Schülerschaft sei überwiegend männlich. 36.) Wie hoch ist der Anteil der Mädchen und wie hoch ist der Anteil der Jungen innerhalb der Schülerschaft an der Teske-Schule? Wie erklärt der Senat das Ungleichgewicht bei der Verteilung der Geschlechter? Zu 36.: Ein Drittel der Schülerinnen und Schüler der Profil-Willkommensklassen am Standort Tempelhofer Weg 62 ist weiblich. Eine hohe Anzahl von Geflüchteten in der Altersklasse 15 bis 18 Jahre ist männlich. Ein Ungleichgewicht hinsichtlich der Geschlechterverteilung findet sich auch in der Gesamtzahl der Geflüchteten wieder. 37.) Welche Probleme gibt es mit Drogenkonsum innerhalb der Schülerschaft der Teske-Schule? Zu 37.: Die Schülerinnen und Schüler am Standort Tempelhofer Weg 62 unterscheiden sich nicht von den Schülerinnen und Schülern anderer Schulen. Es wurde jedoch kein auffälliges Problem hinsichtlich eines Drogenkonsums festgestellt. 38.) Welche Probleme gibt es mit Schulschwänzern an der Teske-Schule und was wird dagegen getan? Zu 38.: Es gibt am Standort Tempelhofer Weg 62 diesbezüglich keine Auffälligkeiten. Falls es zu Fällen von Schulabsentismus kommt, wird dagegen mit pädagogischen und rechtlichen Mitteln vorgegangen. 39.) Welchen aufenthaltsrechtlichen Status haben die Schüler? Sind die Schüler an der ehemaligen Teske- Schule ausnahmslos schulpflichtig? Wenn nein: Wie viele Schüler unterliegen nicht der Schulpflicht? Zu 39.: Der aufenthaltsrechtliche Status der Schülerinnen und Schüler ist für die Beschulung irrelevant. Alle Schülerinnen und Schüler am Standort Tempelhofer Weg 62 sind minderjährig, haben noch keine 10 Schulbesuchsjahre erreicht und sind dementsprechend schulpflichtig. 40.) In welchen Fächern werden die Schüler am Standort der ehemaligen Teske-Schule unterrichtet? Zu 40.: Der Unterricht für die Schülerinnen und Schüler am Standort Tempelhofer Weg 62 orientiert sich an der entsprechenden Stundentafel für die Integrierte Sekundarschule (ISS). Besondere Schwerpunkte sind die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch. - - 10 41.) Wann wurde ein inhaltliches und pädagogisches Konzept für die Profil-Willkommensklassen entwickelt und welche Zielvorgaben enthält es? Zu 41.: Ein Konzept für Profil-Willkommensklassen wurde zu Beginn des Jahres 2017 für alle Regionen entwickelt, also auch für die Profil-Willkommensklassen am Standort Tempelhofer Weg 62. Die Lehrkräfte haben dies in Zusammenarbeit mit Schulleitung und Schulaufsicht für den Standort konkretisiert und weiterentwickelt. Grundsätzliche Zielvorgabe ist die Verbesserung der Deutschkenntnisse, die Alphabetisierung, sofern notwendig, allgemein die Verbesserung der schulischen Grundlagen und die Herstellung von Anschlussfähigkeit in das reguläre Bildungssystem bzw. in Ausbildung und Beruf. 42.) Auf welche Bildungsabschlüsse sollen die Schüler vorbereitet werden, bzw. was ist das Bildungsziel – Übergang in die Ausbildung o.ä.? Zu 42.: Die Schülerinnen und Schüler sollen dazu befähigt werden, entweder in das allgemeinbildende Schulsystem überzugehen, um dort die Abschlüsse Berufsbildungsreife (BBR) oder erweiterte Berufsbildungsreife (eBBR) bzw. den Mittleren Schulabschluss (MSA) zu erreichen oder aber in die berufsqualifizierenden Lehrgänge an Oberstufenzentren überzugehen, um dort erste schulische Abschlüsse zu erwerben. Durch Berufsorientierung, Praktika und praxisorientiertes Lernen sollen gleichzeitig Anschlüsse an Ausbildung und Beruf hergestellt werden. 43.) Für wie viele Schüler und wie viele Klassen war die neukonzipierte Einrichtung vorgesehen und wie viele Schüler besuchen seit ihrer Eröffnung tatsächlich die Einrichtung? Zu 43.: Am Standort Tempelhofer Weg 62 sollen maximal 100 Schülerinnen und Schüler in Klassen mit maximal 17 Personen unterrichtet werden. Aktuell besuchen 42 Schülerinnen und Schüler die eingerichteten Klassen. 44.) Wie viele Lehrer, Sozialarbeiter, Psychologen, Dolmetscher und weitere Angestellte sind an der Schule tätig? Wie viele Personen sind festangestellt und wie viele arbeiten als freie Mitarbeiter? Zu 44.: Am Standort Tempelhofer Weg 62 sind aktuell fünf Lehrerinnen und Lehrer sowie eine Schulsozialarbeiterin befristet beschäftigt. Darüber hinaus besteht eine enge Kooperation mit der Schulpsychologie. Eine Sekretärin ist dort abgeordnet tätig. Die Profil- Willkommensklassen sind Teil der Hugo-Gaudig-Schule, so dass auch dieses Personal zur Verfügung steht. 45.) Wie hoch ist die Fluktuation des Personals? Wie viele Lehrer haben bereits gekündigt und was waren die Gründe dafür? Welche Probleme gab es bei der Einstellung der Sozialarbeiter? - - 11 Zu 45.: Eine Lehrkraft hat kurz nach Schuljahresbeginn aus persönlichen Gründen gekündigt. Bei der Einstellung der Sozialarbeiterin gab es nach Beendigung der vorherigen Vertragslaufzeit keine der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie bekannten Probleme. Die Teske-Schule ist formell der Hugo-Gaudig-ISS angegliedert. 46.) In welchem Maße werden die Schüler vom Standort Teske-Schule in den Betrieb der Hugo-Gaudig-ISS integriert? (Beispielsweise in Form von gemeinsamen Projekten, Arbeitsgemeinschaften, Schulfesten, Wandertagen oder durch die Teilnahme am Regelunterricht in bestimmten Fächern wie z.B. Sport.) Zu 46.: Schülerinnen und Schüler der Profil-Willkommensklassen nehmen am Wahlpflichtunterricht der Hugo-Gaudig-Schule teil, sofern sie die dafür notwendigen sprachlichen Voraussetzungen erfüllen. Des Weiteren ist die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften und Sportangeboten möglich. Die Teilnahme an Schulfesten und Wandertagen ist selbstverständlich. 47.) Welche Kooperationen gab und gibt es mit den weiteren, in der Teske-Schule untergebrachten Bildungseinrichtungen und Vereinen? Zu 47.: Am Standort Tempelhofer Weg 62 gibt es eine Zusammenarbeit mit dem Verein Jakus e.V. und mit dem Verein Schöneberg Hilft e.V. sowie Kontakte mit der im Hause ansässigen Musikschule, die weiter vertieft werden sollen. Eine Zusammenarbeit mit der ansässigen Tanzschule wird ebenfalls angestrebt. 48.) Wie bewertet der Senat die öffentliche Kritik an den Profil-Willkommensklassen und den Vorwurf, die Teske-Schule stehe für Segregation? Zu 48.: Da die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie diese Profil- Willkommensklassen initiiert hat, ist sie von der Wirksamkeit des Konzepts für die Zielgruppe jahrgangsälterer Schülerinnen und Schüler mit keinen oder geringen schulischen Vorkenntnissen und/ oder keiner oder geringer Alphabetisierung überzeugt. Der Vorwurf der Segregation trifft nicht zu. 49.) Welchen Vorteil sieht der Senat in der zentralen Beschulung gegenüber dezentralen Lerngruppen (an OSZ)? Zu 49.: Es gibt dezentrale Lerngruppen an allgemein bildenden Schulen in verschiedenen Bezirken und es gibt Willkommensklassen an diversen Oberstufenzentren (OSZ). Schülerinnen und Schüler, die jünger als 16 Jahre sind, dürfen keine OSZ besuchen. Durch die zentrale Beschulung werden Synergieeffekte erzeugt, die an dezentralen - - 12 Standorten nicht geschaffen werden können. So kann u.a. der Unterricht in den Willkommensklassen durch verschiedene Fachkräfte erteilt werden, der Betreuungsschlüssel durch die Sozialarbeiterin ist gut und es findet eine enge Begleitung durch das Zentrum für Sprachbildung statt. 50.) Wie lange will der Senat die Teske-Schule noch für Profil-Willkommensklassen nutzen? Zu 50.: Eine Nutzung des Standortes Tempelhofer Weg 62 für die Profil-Willkommensklassen ist einerseits bedarfsabhängig, hängt andererseits von den Ergebnissen der Evaluation der Lernergebnisse ab und dauert längstens bis das ehemalige Schulgebäude einer anderen Nutzung durch den zuständigen Bezirk zugeführt wird. 51.) Welche langfristige Planung hat der Senat für das Gebäude der ehemaligen Teske-Schule? Zu 51.: Der Senat hat keine langfristigen Pläne für dieses Gebäude, da es in die Zuständigkeit des Bezirkes fällt. Grundschule und Wohngebiet Laut Pressemitteilung Nr. 412 vom 22. September 2017 soll in der Teske-Schule eine Grundschule untergebracht werden – inmitten eines neu entstehenden Wohngebiets. 52.) Wann soll an der Teske-Schule der Umbau beginnen, um die geplante Grundschule unterzubringen? Zu 52.: Mit Schreiben vom 31. Juli 2017 beantragte der Schulträger auf der Grundlage entsprechender Bezirksamts-Beschlüsse die Aufnahme des Investitionsprojektes "Reaktivierung Standort Tempelhofer Weg, Tempelhofer Weg 62/63", also den Umbau des Bestandsgebäudes nebst Erweiterung für eine 2-zügige Grundschule zur Investitionsplanung 2017- 2021 gegenüber der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin). Die Maßnahme wurde in die überbezirkliche Dringlichkeitsliste aufgenommen. Vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung sowie der erforderlichen personellen Ressourcen und unter Beachtung aktueller Verfahrensvereinfachungen zu AV § 24 LHO (Ausführungsvorschriften Landeshaushaltsordnung) (s. "EVU-Bau") erscheint ein Baubeginn ab ca. 2021 möglich. 53.) Wie ist der aktuelle Stand zur Bebauung der Schöneberger Linse und wann ist mit Abschluss zu rechnen? Zu 53.: Für die Privatgrundstücke östlich der ehemaligen Teske-Schule und südlich des Tempelhofer Weges, die zusammen mit dem Schul- und Sportstandort im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs XI-231 abc liegen, bestehen derzeit keine konkreten Planungsbzw . Bauabsichten. Dementsprechend ruht das Bebauungsplanverfahren. Eine Teilung des Geltungsbereichs mit dem Ziel, die planungsrechtliche Sicherung des Schulgrundstü- - - 13 ckes als Gemeinbedarfsfläche vorrangig zu bearbeiten, kann in Betracht kommen. Siehe hierzu auch Antwort zu Frage 54. 54.) Wie weit ist die Entwicklung der Bebauungspläne vorangeschritten? Zu 54.: Im Gebiet der Schöneberger Linse gibt es folgende im Verfahren befindliche Bebauungspläne mit folgendem Verfahrensstand: - Bebauungsplan 7-47: Hat dem Senat zur Rechtsprüfung vorgelegen. Der Beschluss durch die Bezirksverordnetenversammlung wird vorbereitet. - Bebauungsplan 7-73VE: Ist festgesetzt. - Bebauungsplan 7-74: Wird dem Senat zur erneuten Rechtsprüfung vorgelegt. - Bebauungsplan 7-75: Vorbereitung des Verfahrensschrittes gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (Beteiligung der Öffentlichkeit). - Bebauungsplan 7-81VE: Wird der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen nach Beschluss durch das Bezirksamt zur Rechtsprüfung vorgelegt . - Bebauungsplan XI-231aa: Der Verfahrensschritt gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) wurde abgeschlossen . - Bebauungsplan XI-231abb: Vorbereitung des Verfahrensschrittes gemäß 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (Frühzeitige Bürgerbeteiligung). - Bebauungsplan XI-231aba. Vorbereitung des Verfahrensschrittes gemäß 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (Frühzeitige Bürgerbeteiligung) und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange). - Bebauungsplan XI-231abc: Der Verfahrensschritt gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) wurde abgeschlossen . Siehe auch Antwort zu Frage 53. 55.) Wie werden denkmalgeschützte Gebäude eingebunden? Zu 55.: Die vorhandenen Denkmale werden in die Bebauungspläne nachrichtlich übernommen. 56.) Ist für den Recyclinghof der Berliner Stadtreinigung eine Umnutzung bewilligt? Zu 56.: Im Rahmen des o.g. noch im Verfahren befindlichen Bebauungsplans XI-231aba soll für den Standort des BSR-Recyclinghofes eine Hotel- und Büronutzung planungsrechtlich gesichert werden. 57.) Wie ist der aktuelle Stand des Konzeptverfahrens, im Zuge dessen die BIM auf dem Baufeld 2/3 der Schöneberger Linse vier Teilgrundstücke veräußern will? - - 14 Zu 57.: Die drei parallel laufenden Konzeptverfahren zur Vergabe von vier Grundstücken befinden sich in der finalen Phase. Für zwei Grundstücke erfolgte im November 2017 durch den bei der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) angesiedelten Steuerungsausschuss eine Zuschlagsentscheidung. Für die anderen beiden Grundstücke ist die Entscheidung für Februar 2018 avisiert. Anschließend wird die BIM mit den Bezuschlagten die Kaufverträge endverhandeln und dann dem Abgeordnetenhaus vorlegen. Bedarfsplanung 58.) Wie hat sich der Bedarf an Willkommensklassen von der Einführung dieser Klassenform bis heute entwickelt? Zu 58.: Die Zahlen sind der nachfolgenden Tabelle zu nehmen. Willkommensklassen an öffentlichen allgemein bildenden Schulen in Berlin Schuljahr Anzahl 2014/15 265 2015/16 428 2016/17 790 2017/18 599 59.) Welche Notwendigkeit sieht der Senat, auf Dauer Willkommensklassen fortzuführen? Zu 59.: Willkommensklassen hat es bereits vor der großen Fluchtbewegung als temporäre Lerngruppen für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse gegeben. Wie lange es diese temporären Lerngruppen geben wird, hängt von der Entwicklung der Zuwanderung nach Berlin ab und kann nicht prognostiziert werden. 60.) Plant der Senat die Erarbeitung eines Curriculums für Willkommensklassen? Zu 60.: Zur Unterstützung der Lehrkräfte sind Handreichungen und Fachbriefe geplant. Für die berufliche Schule existiert ein Curriculum, für die allgemein bildenden Schulen ist die Erarbeitung zurzeit nicht geplant. 61.) Mit wie vielen Flüchtlingen rechnet Berlin für die kommenden Jahre für den Fall, dass die Wohnsitzauflage für Flüchtlinge verlängert wird? 62.) Mit wie vielen Flüchtlingen rechnet Berlin für die kommenden Jahre für den Fall, dass die Wohnsitzauflage für Flüchtlinge nicht verlängert wird? - - 15 Zu 61. und 62.: Der Senat legt seiner Bedarfsprognose für die Aufnahme von Asylbegehrenden in den Folgejahren nach 2017 einen jährlichen Zuzug von rund 10.000 Asylsuchenden nach Berlin zu Grunde. Eine valide Abschätzung der Auswirkungen des Auslaufens der Wohnsitzregelung des § 12 a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) zum 05.08.2019 auf die Zahl der Geflüchteten bzw. die Zahl der schulpflichtigen Kinder von Geflüchteten ist nicht möglich, da die Frage, wie viele Geflüchtete in diesem Fall aus anderen Gemeinden oder kreisfreien Städten nach Berlin zuziehen oder aus Berlin in ein anderes Bundesland verziehen würden, von einer Vielzahl veränderlicher Parameter abhängt, wie etwa der Entwicklung auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt , den am zugewiesenen Wohnort vorgehaltenen Integrationsangeboten und den sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Bindungen, die die Geflüchteten am zugewiesenen Wohnort seit ihrer Wohnsitznahme eingegangen sind. Da zudem auch persönliche Motivlagen der Geflüchteten den Entschluss zur Beibehaltung oder Verlegung des Wohnsitz beeinflussen können, wäre eine quantitative Prognose nur auf der Grundlage von Mutmaßungen und Spekulationen möglich, an denen sich der Senat nicht beteiligt. Berlin, den 03. Januar 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-13005 S18-13005