Drucksache 18 / 13 008 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 18. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Dezember 2017) zum Thema: Dienstliche Belastung der Lehrkräfte außerhalb des Unterrichts und Antwort vom 02. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Jan. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13008 vom 18. Dezember 2017 über Dienstliche Belastung der Lehrkräfte außerhalb des Unterrichts ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Lehrkräfte sind in den öffentlichen Schulen Berlins tätig? Bitte a. schulscharf aufgeteilt b. nach Bezirk sowie c. Dienstverhältnis (angestellt oder verbeamtet) darstellen. Zu 1.: a. Im Internet ist unter https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/berliner-schulen/schulverzeichnis/ zu jeder einzelnen Schule unter „Personal der Schule“ die Zahl der Lehrkräfte hinterlegt. b. Zur Frage 1b. wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen. - - 2 c. Zur Frage 1c. wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen. Öffentliche Schulen Aktive Lehrkräfte1) nach Bezirk (Personen) Bezirk Insgesamt Mitte 2.900 Friedrichshain-Kreuzberg 2.645 Pankow 3.053 Charlottenburg-Wilmersdorf 3.119 Spandau 2.160 Steglitz-Zehlendorf 2.930 Tempelhof-Schöneberg 2.603 Neukölln 2.800 Treptow-Köpenick 1.775 Marzahn-Hellersdorf 1.952 Lichtenberg 2.351 Reinickendorf 2.650 Berlin insgesamt 30.938 1) ohne Lehramtsanwärterinnen/Lehramtsanwärter und Studienreferendarinnen/Studienreferendare Schuljahr 2016/17 Öffentliche Schulen Schuljahr 2016/17 Aktive Lehrkräfte1) nach Rechtsverhältnis Schulart Beamte Tarifbeschäftigte Insgesamt 15.416 15.522 1) Angaben in Personen, ohne Lehramtsanwärterinnen/Lehramtsanwärter und Studienreferendarinnen/Studienreferendare Rechtsverhältnis - - 3 2. Wie viele Lehrkräfte davon sind nicht in Vollzeit tätig? Bitte aufgeteilt nach a. Pflichtstundenzahl, b. Bezirk, c. Dienstverhältnis und d. Schultyp darstellen. Zu 2.: a. Zur Frage 2a. wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen. Öffentliche Schulen Schuljahr 2016/17 Aktive Lehrkräfte1) Beschäft igungsumfang 1. Personen Insgesamt Vollzeit Teilzeit Stdw. 22.555 8.084 299 1) Angaben in Personen, ohne Lehramtsanwärterinnen/Lehramtsanwärter und Studienreferendarinnen/Studienreferendare - - 4 b. Zur Frage 2b. wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen. Öffentliche Schulen Schuljahr 2016/17 Aktive Lehrkräfte1) nach Bezirk und Beschäft igungsumfang Bezirk Vollzeit Teilzeit Stundenweise Mitte 2.133 730 37 Friedrichshain-Kreuzberg 1.909 723 13 Pankow 2.306 717 30 Charlottenburg-Wilmersdorf 2.094 990 35 Spandau 1.625 515 20 Steglitz-Zehlendorf 1.827 1.050 53 Tempelhof-Schöneberg 1.750 821 32 Neukölln 2.014 763 23 Treptow-Köpenick 1.379 389 7 Marzahn-Hellersdorf 1.669 281 2 Lichtenberg 1.970 373 8 Reinickendorf 1.879 732 39 Berlin insgesamt 22.555 8.084 299 1) Angaben in Personen, ohne Lehramtsanwärterinnen/Lehramtsanwärter und Studienreferendarinnen/Studienreferendare - - 5 c. Zur Frage 2c. wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen. Öffentliche Schulen Schuljahr 2016/17 Aktive Lehrkräfte1) nach Rechtsverhältnis und Beschäftigungsumfang Rechtsverhältnis Vollzeit Teilzeit Stundenweise Beamte 11.961 3.388 67 Tarifbeschäftigte 10.594 4.696 232 Berlin insgesamt 22.555 8.084 299 1) Angaben in Personen, ohne Lehramtsanwärterinnen/Lehramtsanwärter und Studienreferendarinnen/Studienreferendare - - 6 d. Zur Frage 2d. wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen. 3. Wie beurteilt der Senat die Vergrößerung des zeitlichen Umfangs von Unterrichtsvor- und -nachbereitung durch Inklusion, individualisiertem Unterricht und Schulstrukturreform? Zu 3.: Schon seit vielen Jahrzehnten stehen Lehrkräfte Lerngruppen gegenüber, die in einem hohen Maß heterogen in vielen Parametern sind. Die Anleitung und Begleitung der Lernprozesse von Schülerinnen und Schülern ist also schon immer eine besondere Herausforderung für die Lehrkräfte gewesen. Vor diesem Hintergrund hat sich die allgemeine Didaktik und haben sich die Fachdidaktiken intensiv mit Fragen der Differenzierung und Individualisierung von Unterricht auseinandergesetzt und Methoden entwickelt, die die Lehrkräfte auch schon bei der Unterrichtsvor- und -nachbereitung unterstützen. Ebenso haben die Öffentliche Schulen Aktive Lehrkräfte1) nach Schulart2) und Beschäftigungsumfang Schulart Vollzeit Teilzeit Stundenweise Grundschule einschl. G/ISS 8.980 3.259 142 Integrierte Sekundarschule 5.341 1.424 39 ohne Grundstufe Gymnasium 3.621 2.027 48 Schule mit sonderpädag. 1.214 311 9 Förderschwerpunkt Berufliche Schule 3.166 970 59 Zweiter Bildungsweg 233 93 2 1) Angaben in Personen, ohne Lehramtsanwärterinnen/Lehramtsanwärter und Studienreferendarinnen/Studienreferendare 2) Zuordung nach dem überwiegend erteiltem Unterricht Schuljahr 2016/17 Beschäftigungsumfang - - 7 diversen Schulbuchverlage Unterrichtsmaterialien entwickelt, die die Heterogenität von Lerngruppen berücksichtigen. Weiterhin bietet der Senat den Lehrkräften Fortbildungen an, in denen sie Methoden erlernen und Kompetenzen erwerben können, die ihnen eine Unterrichtsarbeit in heterogenen Lerngruppen ohne zeitliche Mehrbelastung ermöglichen. 4. Wie wird der Senat bei Lehrkräften in Teilzeit mit der zusätzlichen Belastung durch dienstliche Termine, die über das Unterrichtsdeputat wie zum Beispiel Konferenzen, Exkursionen, Schulveranstaltungen hinausgehen, in Zukunft verfahren? Zu 4.: Mit Schreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 23.03.2017 wurden Empfehlungen zum Umgang mit außerunterrichtlichen Aufgaben bei teilzeitbeschäftigten Lehrkräften gegeben. Danach obliegt die konkrete Einzelfallentscheidung der jeweiligen Schule. 5. Schätzt der Senat die aktuelle bzw. gestiegene Belastung für Lehrkräfte außerhalb des Unterrichts im Verhältnis zum Unterricht als zu hoch ein oder die Belastung vor dem Anstieg im Verhältnis zum Unterricht als zu gering? Zu 5.: Für das Land Berlin liegen keine aktuellen Arbeitszeitstudien vor. Daher ist eine verlässliche Abschätzung zum Zuwachs der außerunterrichtlichen Tätigkeiten nicht möglich. Die Arbeitsbelastung der Lehrkräfte im Zusammenhang mit außerhalb des Unterrichts liegenden Aufgaben wird jedoch durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auch als Folge insgesamt gestiegener gesellschaftlicher und bildungspolitischer Anforderungen als hoch eingeschätzt. Pauschale Einschätzungen sind jedoch nicht möglich, da der zeitliche Umfang der außerunterrichtlichen Tätigkeiten der Lehrkräfte auch von solchen Faktoren abhängig ist wie der individuellen Befähigung, der persönlichen Erfahrung, den an sich selbst gestellten Anforderungen und anderen einzelfallbedingten Faktoren. 6. Welche Konsequenzen wird der Senat aus dieser Entwicklung ziehen und wenn nicht, warum nicht? Zu 6.: Auf Grund der unter zu 5. getroffenen Einschätzung wurden und werden durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie verschiedene Maßnahmen initiiert, die das Ziel verfolgen, die Arbeitsbelastung der Lehrkräfte im Zusammenhang mit außerhalb des Unterrichts liegenden Aufgaben zu reduzieren. Dazu gehören u.a.: - Zumessung eines Entlastungskontingentes (Punkt VI.2.1 der Zumessungsrichtlinien ) in Höhe von insgesamt 15.394 Entlastungsstunden für alle Berliner Schulen im Schuljahr 2017/18 - Ausweitung eines IT-Wartungsprojektes in 2018 auf weitere Schulen - Einrichtung eines Arbeitsbündnisses, welches im Verlauf des Jahres 2018 entsprechende Ergebnisse zu dieser Thematik vorlegen wird - Weiterführung der Ausstattung der Berliner Schulen mit Verwaltungsleitungen (Aufwuchs in 2018: 66 Schulen) - - 8 - Verstärkung der Maßnahmen in der Inklusion (z.B.: verlässliche Grundausstattung im Bereich LES (Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung und Sprache) seit Schuljahresbeginn 2017/18, Ausbau der Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentren). 7. Wie wird die außerunterrichtliche Vorbereitung berechnet, um auf eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden bei verbeamteten Lehrkräften und 39 bei angestellten Lehrkräften zu kommen und wie erklärt sich diese Differenz? Zu 7.: Die wöchentliche Arbeitszeit von verbeamteten und tarifbeschäftigten Lehrkräften unterscheidet sich nicht. Gemäß § 44 Nr. 2 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) finden die §§ 6 bis 10 TV-L keine Anwendung. Es gelten die Bestimmungen für die entsprechenden Beamten in der jeweils geltenden Fassung, in diesem Fall diejenigen der Arbeitszeitverordnung (AZVO). Danach beträgt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für beide Gruppen von Lehrkräften 40 Stunden. Berlin, den 02. Januar 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-13008 S18-13008