Drucksache 18 / 13 014 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katalin Gennburg (LINKE) vom 02. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Januar 2018) zum Thema: Wem gehören die Spielplätze?! und Antwort vom 16. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Jan. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Frau Abgeordnete Katalin Gennburg (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13 014 vom 02.Januar 2018 über Wem gehören die Spielplätze?! Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Bezirke um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben: Frage 1: Sind in den vergangenen zehn Jahren Befreiungen zur Errichtung von Spielplatzflächen erteilt worden? In welchen Bezirken und wie viele? Antwort zu 1: Bezirksamt Antwort Charlottenburg- Wilmersdorf Die Bauordnung kennt die Pflicht zur Errichtung von Spielplätzen bei mehr als sechs Wohnungen. Abweichungen können zugelassen werden, sofern nach der Zweckbestimmung nicht mit der Anwesenheit von Kindern zu rechnen ist. Diese Abweichung wurde im Einzelfall erteilt, beispielsweise bei Appartementhäusern mit sehr kleinen Wohnungen, da hier nicht mit dem Aufenthalt von Kindern zu rechnen ist. Eine Statistische Erfassung dieser Abweichungen erfolgt nicht. Friedrichshain - Kreuzberg Im Ortsteil Friedrichshain sind keine Abweichungen beantragt und zugelassen worden, im Ortsteil Kreuzberg sind keine Abweichungen bekannt. Es gibt keine statistische Erfassung. 2 Lichtenberg Im Bezirk Lichtenberg wurden in den letzten zehn Jahren in 5 Fällen Dispense von der Verpflichtung zur Herstellung von notwendigen Kinderspielplätzen erteilt. Mitte Nein Neukölln Nein. In zwei bekannten Fällen wurde in Neukölln von § 8 Abs. 3 Bauordnung für Berlin (BauO Bln) Gebrauch gemacht, da in diesen Fällen die Errichtung eines notwendigen Kinderspielplatzes auf dem Baugrundstück (oder einem unmittelbar angrenzenden Grundstück) nicht möglich war. Demnach besteht die Möglichkeit die Verpflichtung zur Errichtung des notwendigen Kinderspielplatzes durch Zahlung eines Geldbetrages abzulösen. Pankow In den letzten 10 Jahren hat die Bauaufsichtsbehörde des Bezirksamt (BA) Pankow durch öffentlich-rechtlichen Vertrag in drei Fällen mit der Bauherrin oder dem Bauherrn vereinbart, dass die Bauherrin oder der Bauherr ihre oder seine Verpflichtung, für die Errichtung von Gebäuden mit mehr als sechs Wohnungen, den erforderlichen Spielplatz für Kinder anzulegen, durch Zahlung eines Geldbetrags an das Land Berlin erfüllte. Reinickendorf Ja (eine Befreiung) Spandau keine Abweichungen Steglitz-Zehlendorf Nein, es sind keine Befreiungen erteilt worden Tempelhof- Schöneberg nach Erinnerung sind keine solchen Abweichungen von § 8 Abs. 2 BauO Bln erteilt worden Treptow-Köpenick Im Bezirksamt Treptow-Köpenick sind keine planungsrechtlichen Befreiungen, aber ca. 6 Abweichungen von § 8 Abs. 2 BauO Bln in den letzten zehn Jahren zugelassen worden. Frage 2: Wurden diese Befreiungen gegen Geld erteilt und wenn ja, welche Tarife liegen dem zugrunde? Gibt es bezirksübergreifend die gleichen Geldwerte, nach denen sich Bauherr*innen von der Pflicht, Spielplätze zu errichten, befreien lassen können? Antwort zu 2: Für Berlin sind die Ausführungsvorschriften zu § 8 Abs. 2 und 3 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) – Notwendige Kinderspielplätze - (AV Notwendige Kinderspielplätze vom 16. Januar 2007 (ABl. S. 215) maßgeblich. Die AV ist zwar mit Ablauf des 28. Februar 2012 außer Kraft getreten, bis zu einer neuen AV Notwendige Kinderspielplätze sind die Regelungen der außer Kraft getretenen AV Notwendige Kinderspielplätze im Sinne der Selbstbindung der Verwaltung weiter anzuwenden. Frage 3: Wo flossen die Mittel für die Befreiungen in den vergangenen zehn Jahren hin und gibt es einen Spielplatzfonds in jedem Bezirk? 3 Antwort zu 3: Bezirksamt Antwort Charlottenburg- Wilmersdorf Abweichungen werden bei Kapitel 4201 Titel 11148 verbucht. Die Frage scheint sich auf die Ablöse von Spielplätzen gem. § 8 Abs.3 BauO zu beziehen. Hierbei werden Ablösebeträge gem. der AV Kinderspielplätze verwendet. Die Einnahmen werden bei Kapitel 4201 Titel 11990 verbucht. Die eingegangenen Ablösebeträge werden für Erneuerungsmaßnahmen auf öffentlichen Kinderspielplätzen verwendet. In der Regel sind dies zusätzlicher Einbau oder Reparatur von Spielgeräten Friedrichshain - Kreuzberg Gemäß den Regelungen § 8 Abs. 3 BauO Bln Lichtenberg Die Beträge zur Ablösung von der Verpflichtung zur Herstellung von notwendigen Kinderspielplätzen werden als zweckgebundene Einnahmen im Bezirkshaushalt vereinnahmt und den bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern zweckgebunden zur Herstellung und Unterhaltung von öffentlichen Spielplätzen in der Nähe der jeweiligen Baugrundstücke zur Verfügung gestellt. Die Ablösebeträge ergänzen die in den Bezirkshaushaltsplänen eingestellten Mittel für die Errichtung und Unterhaltung von öffentlichen Spielplätzen Mitte Die aus § 8 Abs. 3 BauO Bln eingenommenen Geldbeträge gehen auf ein zweckgebundenes Konto des Straßen- und Grünflächenamtes. Neukölln Die Einnahmen aus der Ablösung von der Verpflichtung zur Herstellung eines notwendigen Kinderspielplatzes erfolgten mit der Zweckbindung zur Herstellung, Unterhaltung und Pflege von Kinderspielplätzen auf öffentlichen Flächen Pankow Es gibt keinen „Spielplatzfonds“ im Bezirkshaushalt. Erfolgt eine Verpflichtungserfüllung durch Zahlung eines Geldbetrags, wird der vereinnahmte Betrag in Abstimmung mit dem Umwelt- und Naturschutzamt und dem Straßen- und Grünflächenamt (SGA) als zweckgebundene Einnahme auf ein für diesen Verwendungszweck eingerichtetes Unterkonto beim SGA gebucht. Reinickendorf Der Ablösebetrag ging an den Kopftitel des Stadtentwicklungsamtes. Titel: Sonstige, zweckgebundene Einnahmen für Ausgaben in einem anderen Kapitel für die Anlegung des Spielplatzes auf einer Fläche des Landes Berlin Spandau Entfällt, da keine Einnahmen dieser Art. Ein Spielplatzfond existiert im Bezirk Spandau nicht. Steglitz-Zehlendorf Entfällt, da keine Einnahmen dieser Art. Tempelhof- Schöneberg Entfällt, da keine Einnahmen dieser Art. Treptow-Köpenick Die Gebühren wurden, wie alle Baugebühren, an die Landeshauptkasse Berlin abgeführt. 4 Frage 4: Wenn private Bauherr*innen bauen, entstehen die dann errichteten Spielplätze ausschließlich auf privaten Flächen und ist es richtig, dass dementsprechend rein rechtlich auch private Spielplätze entstehen? Antwort zu 4: Im Regelfall legt der private Bauherr den nach der Bauordnung für Berlin erforderlichen Spielplatz auf seinem Grundstück an, der dann privat ist. Frage 5: Wie kann sichergestellt werden, dass „private Spielplätze“ der Allgemeinheit zur Verfügung stehen, wenn Eigentümer*innen nicht die Versicherungspflicht für die Allgemeinheit, sondern nur für sich und bei einer Gemeinschaft für ihre Mitglieder übernehmen will? Antwort zu 5: Dies ist nicht möglich. Für die angefragte Sicherstellung mangelt es an einer gesetzlichen Grundlage. Die Haftung für einen Spielplatz liegt beim Eigentümer und kann nicht übertragen werden. Ein Eigentümer kann einen privat angelegten Spielplatz der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. In diesem Fall haftet er mit allen Rechten und Pflichten. Er ist für den ordnungsgemäßen Zustand voll verantwortlich. Er muss im Schadensfall nachweisen, dass er den gesetzlichen Anforderungen gem. Spielplatzgesetz und gültigen DIN- Vorschriften, insbesondere den Kontrollpflichten, die an öffentliche Spielplätze gestellt werden, genügt hat. Ein privater Eigentümer kann nicht gezwungen werden, einen privat angelegten Spielplatz Nutzern zur Verfügung zu stellen, die nicht zur Hausgemeinschaft gehören. Anmerkung: Spielgeräte und Anlagen, die für eine private Nutzung konzipiert sind und angeboten werden, genügen häufig nicht den Anforderungen, die an Spielgeräte für öffentliche Spielplätze gestellt werden. Frage 6: Inwieweit ist die Tendenz zu beobachten, dass seitens der Bezirke bei zunehmend privaten Spielplätzen auch zunehmend die bezirkliche Spielplatzerrichtungspflicht vernachlässigt wird? Antwort zu Frage 6: Rechtliche Grundlage für die Bereitstellung von öffentlichen Spielflächen ist das Gesetz über öffentliche Kinderspielplätze (Kinderspielplatzgesetz). Nach § 4 Absatz 1 Kinderspielplatzgesetz wird der Bedarf an öffentlichen Spielflächen mit dem Richtwert von 1 qm nutzbarer Fläche / Einwohner und je Versorgungseinheit bemessen. Die Bezirksämter kommen ihrer gesetzlichen Pflicht der Bedarfsdeckung gemäß Kinderspielplatzgesetz nach. Es gibt keinen rechtlichen Zusammenhang zwischen der baurechtlichen Forderung nach Errichtung privater Spielplätze und dem im Kinderspielplatzgesetz niedergelegten Bedarf an öffentlichen Kinderspielplätzen. Die angefragte Tendenz ist nicht zu beobachten. 5 Zusätzliche Hinweise einzelner Bezirksämter: Bezirksamt Antwort Charlottenburg- Wilmersdorf Die Versorgung im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf liegt bei ca. 0,5 m². Das Defizit ist in den letzten beiden Jahren um 1% gestiegen. Mitte Das Bezirksamt Mitte hat im April 2017 beschlossen, sich das Ziel zu setzen, dass die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Grün- und Erholungsanlagen (inkl. Spielplätze) quantitativ und qualitativ (mindestens) auf unverändertem Niveau (Vorjahr) gesichert wird. (BA Vorlage 86/2017). Pankow Entsprechend einer zunehmenden Verdichtung von Wohnraum in bestehenden Quartieren, kann häufig nicht eine entsprechende Erhöhung in Zahl und Größe öffentlicher Spielflächen entsprochen werden. Wo keine zusätzliche Fläche für Spielflächen angekauft werden kann, wird durch eine Erhöhung des Spielwertes und der Spielangebotsqualität versucht ein bestehendes Defizit zu kompensieren. Spandau Spielplätze werden hier mit hohem finanziellem wie auch personellem Aufwand gebaut, erweitert und erneuert. Bei allen Wohnungsbauprojekten, die im Rahmen von Bebauungsplänen durchgeführt werden, wird in städtebaulichen Verträgen neben den privaten Spielflächen auch die Schaffung einer öffentlichen Infrastruktur, damit auch die Anlage von öffentlichen Spielplätzen gemäß Kinderspielplatzgesetz gefordert. Dennoch bestehende Defizite werden mit Hilfe eines ein Auftrag gegebenen Masterplans "Spielen und Bewegen - Wachsende Stadt - bewegungsfreundlicher Bezirk für alle Generationen“ minimiert. Frage 7: Sind Spielplätze Teil der bezirklichen Sozialen Infrastruktur-Konzepte (SIKo) und welche Zielzahlen liegen dem zugrunde? Antwort zu Frage 7: In den Soziale Infrastruktur-Konzepten (SIKo), die gegenwärtig von allen Bezirken erarbeitet werden, sind gemäß der Vorgabe der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen mindestens öffentliche Schulen, Kitas und Sportanlagen zu betrachten. Über die Einbeziehung weiterer Einrichtungsarten konnten die Bezirke selbst entscheiden. Öffentliche Spielplätze sind in 11 Bezirken Bestandteil der SIKos (Ausnahme: Neukölln). Grundlage für die Bewertung der Versorgungssituation und für die quantitative Bedarfsprognose ist der nach dem Gesetz über öffentliche Kinderspielplätze (Kinderspielplatzgesetz) festgelegte Versorgungsrichtwert 1 qm Nettospielfläche je Einwohner. Frage 8: Wie schätzt der Senat den allgemeinen Zustand öffentlicher Spielplätze ein und welche Bedarfe (Spielgeräte und Investitionsgelder für Spielplatzsanierungen) werden hierzu seitens der Bezirke rückgemeldet? 6 Antwort zu Frage 8: Errichtung und Unterhalt öffentlicher Spielplätze fällt nicht in die Zuständigkeit von SenBJF, so dass zentral keine Daten vorliegen. Die Planung, der Bau sowie die Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Spielplätze liegen in der eigenverantwortlichen Zuständigkeit der Bezirke. Daher können Kenntnisse zum Zustand öffentlicher Spielplätze und zu den tatsächlichen Bedarfen nur von den Bezirken herangezogen werden. Die Bezirke sind bemüht, im Rahmen der ihnen jeweils zur Verfügung stehenden Finanzmittel und unter Berücksichtigung der angespannten Personalsituation sowohl die Qualität, als auch die Versorgungssituation hinsichtlich der Spielplätze noch weiter zu verbessern, um Kindern die Möglichkeit zu geben, ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten zu entwickeln und um soziales Verhalten zu fördern. Dabei werden die Bezirke vom Senat in Form von diversen Sonderprogrammen unterstützt. Die derzeitige durchschnittliche Versorgung von 0,6 m² Spielplatzfläche pro Einwohner liegt zwar unter dem Wert von 1 m², der als Richtwert im Kinderspielplatzgesetz festgelegt wurde, dennoch bieten die in Berlin befindlichen rund 1.800 öffentlichen Spielplätze den Berliner Kindern und Jugendlichen ein breit gefächertes Angebot mit guten Spielmöglichkeiten. Die Bezirke erhalten Finanzmittel für die Unterhaltung und den Neubau von öffentlichen Spiel- und Bewegungsflächen (Produkt 80935, ehemals 72640) auf Grundlage der Ist- Kosten des Vorvorjahres im Rahmen eines kennzahlgestützten Planmengenverfahrens (einschließlich der Umsetzung eines laut der Verfassung von Berlin vorzunehmenden Wertausgleiches zwischen den Bezirken). Die Bezugseinheit ist der Quadratmeter Spielund Bewegungsfläche. Der Zuweisungspreis basiert auf den mittleren Stückkosten aller Bezirke (Median). Der Zuweisungspreis beinhaltet nicht nur die Kosten für die Unterhaltung (wie Kontrollen, Pflege des Rahmengrüns, Müllbeseitigung, Wartungs- und Reparaturarbeiten, Spielsandreinigung/-austausch), sondern auch unterschiedliche Umlagen, kalkulatorische Kosten und die Kosten für die Straßenreinigung und den Winterdienst auf dem angrenzenden öffentlichen Straßenland. Das Produktbudget geht in die bezirkliche Globalsumme ein. Dem Bezirk obliegt die Verausgabung dieser Mittel. Somit kann je nach bezirksinterner Schwerpunktsetzung das Budget, das dem für die Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Spielplätze zuständigen Fachbereich letztendlich zur Verfügung steht, von der Zuweisung durch die Senatsverwaltung für Finanzen abweichen. Die Bezirke finanzieren die Erfüllung ihrer Aufgaben neben den Globalsummen auch aus eigenen Einnahmen. Zusätzlich erhalten die Bezirke eine pauschale Zuweisung für Investitionen, aus der neben dem Neubau auch Sanierungen von öffentlichen Spielplätzen bezahlt werden. Auch diese Mittelverteilung obliegt den Bezirken. Im Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm (KSSP, dabei Programmteil Spielplatzsanierungsmaßnahmen) kann ein Teil des Bedarfes der Bezirke aus den jeweiligen Kontingenten finanziert werden. Die Bezirke entscheiden dabei in eigener Verantwortung über entsprechende Prioritäten. Zur Unterstützung der Beantwortung werden in der folgenden Tabelle die 2016/17 in den Bezirken verwendeten KSSP-Mittel (Berichte/MzK) aufgeführt. Anteilige Ausgaben der Bezirke Berlins aus Mitteln des Kita- und Spielplatzsanierungsprogramms (je Programmjahr 10 Mio. €) für Spielplatzsanierungsmaßnahmen: 7 Bezirk KSSP-Mittel der Programmjahr e 2016/17 in € (jeweils) Anteilige Ausgaben für Spielplatzsanierung 2016 in € Anteilige Ausgaben für Spielplatzsanierung 2017 in € Charlottenburg- Wilmersdorf 708.900,00 425.759,42 545.400,52 Friedrichshain- Kreuzberg 853.800,00 757.452,13 370.000,00 Lichtenberg 813.500,00 289.671,86 277.889,92 Marzahn-Hellersdorf 774.600,00 441.525,78 254.039,52 Mitte 1.037.600,00 517.036,60 407.573,29 Neukölln 871.000,00 435.412,07 420.919,61 Pankow 1.352.500,00 344.700,00 344.093,70 Reinickendorf 663.400,00 552.965,90 149.302,35 Spandau 625.500,00 438.525,00 457.793,42 Steglitz-Zehlendorf 735.600,00 468.760,04 197.207,69 Tempelhof- Schöneberg 859.100,00 549.991,06 526.952,98 Treptow-Köpenick 704.500,00 204.500,00 331.066,74 Summe 10.000.000 5.426.299,86 4.282.239,74 Zusätzliche Hinweise einzelner Bezirksämter: Bezirksamt Antwort Charlottenburg- Wilmersdorf Der allgemeine Zustand der Spielplätze im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf ist als zufriedenstellend zu bezeichnen. Durch das vom Senat finanzierte Kindertagesstätten- und Kinderspielplatzsanierungsprogramm (KSSP) hat sich der eher schlechte bauliche Zustand der Spielplätze erheblich verbessert. Eine Rückmeldung von Bedarfen wie Spielplatzsanierungen erfolgt im Rahmen des o. g. KSSP-Programms. Mitte Im Bezirk Mitte gibt es 272 öffentliche Kinderspielplätze, die durch das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) unterhalten werden. Die öffentlichen Kinderspielplätze werden im 8 Durchschnitt alle 20 - 25 Jahre komplett erneuert. Zwischenzeitlich werden immer wieder Spielgeräte bei Bedarf ausgetauscht, sodass auf jedem Kinderspielplatz Geräte unterschiedlichsten Alters vorhanden sind. Resultierend aus den erheblichen Einsparungen im Bezirk Mitte, sowohl beim Personal, als auch bei den Mitteln für die Pflege und Unterhaltung, aber auch bei den investiven Maßnahmen bei öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen - inklusive der Spielplätze- in den letzten 15 Jahren, hat sich ein erheblicher „Investitionsstau“ bei der „grünen Infrastruktur“ gebildet. Dieser betrifft vor allem die Erneuerung von Kinderspielplätzen. Erst in den letzten Jahren konnten durch das KSSP einige Kinderspielplätze erneuert werden. Dem SGA Mitte ist es trotz der schwierigen Haushaltssituation gelungen alle öffentlichen Kinderspielplätze in einen Zustand zu halten, der eine gefahrlose Nutzung ermöglicht. Alle Kinderspielplätze sind geöffnet. In dem Unterhaltungsetat fehlen nach Einschätzung des Fachamtes mindestens 500.000 € /Jahr allein für die systematische Instandsetzung und Erneuerung von Kinderspielplätzen. Durch die weitere Verdichtung des Wohnraumes – wachsende Stadt- und der damit einhergehenden verstärkten Nutzung, ist mit einem höheren Verschleiß der Geräte und Anlagen zu rechnen. Nur durch die ständige Wartung, Reparatur und den Austausch der Spielgeräte kann eine gefahrlose Nutzung gewährleistet werden. Dazu bedarf es einer entsprechenden personellen und finanziellen Stärkung der SGÄ Neukölln Die öffentlichen Spielplätze in Neukölln sind in einem guten Zustand. Natürlich ist es aber auf Grund der intensiven Nutzung notwendig, alljährlich die Spielplätze sukzessive zu reparieren und ggf. zu sanieren/zu erneuern (Verschleiß der einzelnen Spielgeräte und Anlagenteile). Pankow Der Bedarf zur Sanierung bestehender Spielplätze im Bezirk Pankow ist sehr hoch. Die zur Verfügung stehenden Investitions- und Unterhaltsmittel reichen bei weitem nicht aus, um den Sanierungsstau abzubauen. Dazu wäre eine deutlich höhere Personalzumessung und die Bereitstellung von deutlich höheren Investitions- und Unterhaltsmitteln erforderlich. Derzeit besteht ein Finanzierungsbedarf für dringende Spielplatzsanierungen (Priorität 1) an ca. 130 von 220 Spielplätzen des Bezirkes in Höhe von etwa 21 Mio. €. Nicht verkehrssichere Spielflächen müssen teilweise oder ganz gesperrt werden, weil die notwendigen Erneuerungsmaßnahmen oder Reparaturen nicht durchgeführt werden können. Derzeit sind 35 Spielplätze ganz oder teilweise gesperrt. Dies entspricht ca. 16 % der öffentlichen Spielplätze in Pankow (Stand Dezember 2017). 9 Reinickendorf Der allgemeine Zustand der öffentlichen Spielplätze in Reinickendorf ist gut. Der finanzielle Bedarf für Spielplatzsanierungen wird regelmäßig in der bezirklichen Investitionsplanung berücksichtigt. Ebenso werden Spielplatzsanierungen über das Quartiersmanagement, über Stadtumbau West und über das Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm finanziert. Steglitz-Zehlendorf Aus bezirklicher Sicht kann festgestellt werden, dass der Zustand bestehender öffentlicher Kinderspielplätze im Bezirk sehr unterschiedlich ist, es gibt von den rund 140 Spielplätzen einige sehr gut ausgestatteter, aber auch einige sehr schlecht ausgestattete Spielplätze. Konkrete Zahlen liegen nicht vor, da die Ausstattung von den unterschiedlichen Nutzergruppen auch unterschiedlich bewertet wird. Hinzu kommt, dass durch die Bereitstellung von Sondermitteln KSSP die Qualität der Spielplätze stetig verbessert wird. Andererseits müssen aufgrund der regelmäßig durchzuführenden Kontrollen immer wieder Spielgeräte abgebaut oder gesperrt werden. Zur Verbesserung der Qualität bestehender öffentlicher Kinderspielplatzflächen sind auch künftig Sonderfinanzierungsprogramme wie das KSSP unbedingt erforderlich. Tempelhof- Schöneberg Der allgemeine Zustand der öffentlichen Spielplätze im Bezirk Tempelhof-Schöneberg ist befriedigend bis gut. Im Bezirk Tempelhof-Schöneberg besteht für Spielplätze ein Sanierungsbedarf von ca. 10 Mio. Euro. Treptow-Köpenick Es ist hier zu unterscheiden zwischen dem Pflegezustand und der Ausstattung mit Spielgeräten. Der Pflegezustand ist auf den Spielplätzen in Treptow-Köpenick zufriedenstellend. Die Ausstattung mit Spielgeräten könnte jedoch besser sein. Zwar mussten im Bezirk noch keine öffentlichen Spielplätze geschlossen werden, aber wegen fehlender finanzieller Mittel konnten nicht alle abgebauten Spielgeräte bisher ersetzt werden. Besonders defizitär sind die Spielplätze auf Schulfreiflächen ausgestattet. Hier gibt es erheblichen Nachholbedarf. Frage 9: Was bedeutet das aus Senatssicht für die unzähligen freien Kinderläden berlinweit, die einen erheblichen Teil des gesetzlich zugesicherten Kinderbetreuungsbedarfs absichern und meist auf öffentliche Spielplätze angewiesen sind, weil ihnen selbst solche Freiflächen in den Mietobjekten nicht zur Verfügung stehen? Antwort Frage 9: Für Tageseinrichtungen für Kinder mit einer Platzzahl von bis 25 Plätzen kann im Rahmen der Ermessensentscheidung der Kita-Aufsicht einzelfallbezogen eine Betriebserlaubnis gemäß § 45 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) auch dann erteilt werden, wenn der gemäß § 12 Kindertagesstättenförderungsgesetz grundsätzlich geforderte Freiflächenanteil pro Kind nicht vorgehalten wird. 10 Diese Einrichtungen nutzen im Rahmen ihrer Außenaktivitäten verschiedene Grünflächen und Freizeitangebote im Land Berlin, zu denen u.a. öffentliche Spielplätze zählen. Dem Senat sind keine Auswirkungen auf die Umsetzung der pädagogischen Arbeit in diesen Einrichtungen hinsichtlich der Außenaktivitäten bekannt. Berlin, den 16.01.2018 In Vertretung Regula Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-13014 S18-13014