Drucksache 18 / 13 020 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 04. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Januar 2018) zum Thema: Denkmalgerechter Erhalt des Wasserwerks Friedrichshagen und Antwort vom 12. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Jan. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13 020 vom 4. Januar 2018 über Denkmalgerechter Erhalt des Wasserwerks Friedrichshagen ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Wasserbetriebe - Anstalt öffentlichen Rechts - (BWB) um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde der Beantwortung zugrunde gelegt. 1. Ist der in Beantwortung meiner Schriftlichen Anfrage Nr. 18/11143 vom 02.05.2017 unter Punkt 3 angekündigte Beschluss des Vorstandes der BWB zur Erneuerung des Daches der Schöpfmaschinenhäuser A und B in den Jahren 2017 bis 2019 erfolgt und wenn ja, wann haben die entsprechenden Arbeiten begonnen? Wenn nein, warum nicht? Zu 1.: Der Beschluss des Vorstands der BWB liegt vor. In einem Vor-Ort-Termin am 18. Dezember 2017 wurde mit der Unteren Denkmalschutzbehörde beraten, wie die Ausführung der Arbeiten erfolgen soll. Die Arbeiten zur Erneuerung der Dächer der Schöpfmaschinenhäuser A und B haben begonnen und befinden sich in der Planungsphase , der Baubeginn vor Ort ist für 2019 geplant. 2. Liegt die ebenfalls angekündigte Planung für die Sanierung der Dächer und Zinnen der Sandwäsche der Langsamsandfilterstraße A sowie des Waagehauses am Riesler 1, die in den Jahren 2017 und 2018 erfolgen sollte, ebenfalls vor und wenn ja, wann wurde mit der Sanierung begonnen ? Wenn nein, warum nicht? Zu 2.: Die Arbeiten zur Sanierung der Dächer und Zinnen der Sandwäsche der Langsamsandfilterstraße A sowie des Waagehauses am Riesler 1 haben begonnen. Es erfolgte die Beauftragung eines von der Unteren Denkmalschutzbehörde empfohlenen Planungsbüros, welches derzeit die Ausführungsplanung vornimmt. Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Untere Denkmalbehörde ist der Baubeginn vor Ort für das 2. Quartal 2018 geplant. Die Durchführung der Arbeiten ist aufgrund des internationalen Naturschutzstatus nur zwischen Mai und August möglich. 2 3. Wurden die ebenfalls angekündigten Arbeiten für Grünflächen- und Baumpflege in 2017 wie angedacht durchführt? Zu 3.: Auf den Filtern der Straße B wurden in Abstimmung mit dem Naturschutzamt in 2017 Schnittarbeiten durchgeführt. Für die Grünflächen- und Baumpflege wurden im letzten Jahr insgesamt 38 T€ ausgegeben. Darüber hinaus wurden zur Herstellung der Verkehrssicherheit 15 T€ für die Beseitigung von Sturmschäden verwendet. 4. Welche Aktivitäten hat der Senat mittlerweile entfaltet, um die in Antwort 6 der o.g. Anfrage aus denkmalfachlicher Sicht als sinnvoll erachtete Bestandserfassung einschließlich Erarbeitung eines Denkmalpflegeplans gemäß § 8 Absatz 3 DSchG Berlin in die Wege zu leiten? Wann ist mit einer Beauftragung zu rechnen? Zu 4.: Die BWB erarbeiten derzeit eine Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des Areals. Die dringende Notwendigkeit einer Bauforschung und eines Denkmalpflegeplanes wurde den BWB im Rahmen der Ämterabfrage für die Machbarkeitsstudie mitgeteilt. Bereits in der Antwort zu Frage 6 der Schriftlichen Anfrage Drs. 18/11143 vom 02.05.2017 wurde darauf hingewiesen, dass gemäß § 8 Absatz 3 Denkmalschutzgesetz Berlin (DschG Bln) eine Bestandserfassung einschließlich Erarbeitung eines Denkmalpflegeplans aus denkmalfachlicher Sicht dringend geboten ist. Die Beauftragung einer Bestandserfassung einschließlich Denkmalpflegeplan ist von der Eigentümerin, den BWB, zu leisten. 5. Wie ist der aktuelle Verfahrensstand beim laufenden wasserbehördlichen Bewilligungsverfahren für das Wasserwerk Friedrichshagen zur Grundwasserförderung? Wann ist mit einem Abschluss des Verfahrens zu rechnen? Zu 5.: Die BWB erstellen derzeit die im Rahmen der Antragsstellung noch ausstehenden Unterlagen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit sowie zur Prüfung der Flora -Fauna-Habitat (FFH)-Verträglichkeit. Der weitere Verlauf des Bewilligungsverfahrens ist von einer Vielzahl einzelner Faktoren abhängig, wie z.B. Zeitpunkt der Einreichung und Qualität der Antragsunterlagen sowie Umfang der eingehenden Einwendungen , so dass sich über den zu erwartenden Zeitpunkt des Verfahrensendes keine belastbare Aussage treffen lässt. 6. Wie weit ist die Ende 2016 durch die BWB beauftragte Machbarkeitsstudie zur Ermittlung möglicher Entwicklungspotenziale in Nachnutzung des Altwerkgeländes gediehen, deren Fertigstellung für Ende 2017 angekündigt war? Zu 6.: Die für die Machbarkeitsstudie notwendigen Untersuchungen sind abgeschlossen und werden final vom beauftragten Ingenieurbüro ausgewertet, zusammengefasst und bewertet. Die BWB beabsichtigen, die Abschlusspräsentation unter Beteiligung der zuständigen Fachbereiche des Bezirksamtes Treptow-Köpenick und des Landesdenkmalamts im 1. Quartal 2018 durchzuführen. 7. Wie ist seitens des Landesdenkmalamtes der Sachstand bezüglich der geplanten zusätzlichen Unterschutzstellung des Seewasserwerks Friedrichshagen? Zu 7.: Seitens des Senats laufen derzeit Überlegungen zur Unterschutzstellung des Seewasserpumpwerks. Der Vorgang befindet sich im Eintragungsverfahren. 3 8. Sind dem Senat Aktivitäten der Berliner Wasserbetriebe für eine wirtschaftliche Nutzung der Bauten des Altwerkgeländes bekannt, bei denen der Denkmalschutz als zweitrangig betrachtet wird? Zu 8.: Nein. 9. Gibt es Aktivitäten der Berliner Wasserbetriebe, das Areal des alten Wasserwerks zu vermarkten, zum Beispiel für Wohnungsbau? Zu 9.: Es wird auf die Beantwortung der Frage 6 sowie auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage Drs. 18/11143, Frage 7 verwiesen. Aus den dort benannten Gründen finden aktuell keine Vermarktungsaktivitäten statt. 10. Ist dem Senat bekannt, ob die Berliner Wasserbetriebe alles erdenklich Mögliche unternehmen, um das „Museum im Wasserwerk“ am derzeitigen Standort zu sichern? Zu 10.: Auch in Zukunft wird das alte Wasserwerk Friedrichshagen der Öffentlichkeit zugänglich sein. Die Erneuerung der Dächer der Schöpfmaschinenhäuser A und B ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, den Zugang zum Museum gewährleisten zu können. 11. Ist es zutreffend, dass das Landesdenkmalamt eine Begründung für die überregionale Bedeutung der Anlage Wasserwerk Friedrichshagen erarbeitet und wenn ja, wann ist mit der Fertigstellung derselben zu rechnen? Zu 11.: Im Rahmen des Unterschutzstellungsverfahrens wurde eine Begründung für den Denkmalwert der Anlage erarbeitet. Eine gesonderte Begründung zur überregionalen Bedeutung ist derzeit nicht in Arbeit. Berlin, den 12. Januar 2018 In Vertretung Henner B u n d e ........................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe S18-13020 S18-13020