Drucksache 18 / 13 021 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 04. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Januar 2018) zum Thema: Welche Ampeln haben in Berlin Priorität? und Antwort vom 12. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Jan. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13021 vom 4. Januar 2018 über Welche Ampeln haben in Berlin Priorität? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Anträge auf eine Neu- bzw. Erstanordnung von Lichtsignalanlagen sind in den Jahren 2012 bis 2017 bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB) eingegangen? (Bitte um Aufschlüsselung auf die einzelnen Jahre) Antwort zu 1: Im Jahr 2012: 26 Anträge Im Jahr 2013: 27 Anträge Im Jahr 2014: 27 Anträge Im Jahr 2015: 20 Anträge Im Jahr 2016: 24 Anträge Im Jahr 2017: 37 Anträge Frage 2: Wie viele der Anträge wurden genehmigt, wie viele Anträge abgelehnt? (Bitte um Aufschlüsselung auf die einzelnen Jahre) Antwort zu 2: Im Jahr 2012: 25 Ablehnungen Im Jahr 2013: 25 Ablehnungen und eine Anordnung Im Jahr 2014: 20 Ablehnungen und drei Anordnungen Im Jahr 2015: 19 Ablehnungen Im Jahr 2016: 14 Ablehnungen und fünf Anordnungen Im Jahr 2017: 23 Ablehnungen und eine Anordnung 2 Frage 3: An welchen konkreten Standorten wurden in den Jahren 2012 bis 2017 neue Ampeln angeordnet? (Bitte um Auflistung der Jahre und der jeweiligen Standorte) Antwort zu 3: Im Jahr 2012: Heidestraße (drei Anlagen) Bahnhofstraße/Blankenburger Weg–Pankstraße, Rennbahnstraße/Gustav-Adolf-Straße. Im Jahr 2013: Brandenburgische Straße (Ballenstedter Str.-Wittelsbacher Str.) neuer Standort, vorher Münstersche Straße. Im Jahr 2014: Blücherstraße/Brachvogelstraße–Mittenwalder Straße Bundesstraße 2/Am Luchgraben An der Wuhlheide-Lindenstraße (Pyramidenbrücke). Im Jahr 2015: Lindenstraße (E.T.A.-Hoffmann-Promenade) Pasewalker Straße–Berliner Straße/Bahnhofstraße–Rosenthaler Weg Rummelsburger Straße/Minna-Todenhagen-Straße. Schnellerstraße/Minna-Todenhagen-Straße, Minna-Todenhagen-Straße/Nalepastraße. Im Jahr 2016: Alt-Mahlsdorf/Nr. 88 (Fachmarktzentrum) Prenzlauer Promenade (Elsa-Brandström-Straße) Kurt-Schumacher-Damm (Str. 462, Behindertenaufzug) Hauptstraße (Schöneberg)/Helmstraße Schnellerstraße (Nr. 131) Siemensstraße (Nicolaistraße). Im Jahr 2017: Chausseestraße/Boyenstraße-Heidestraße. Hinweis: Aufgrund von Jahresüberschneidungen zwischen Anträgen und den Entscheidungen der zuständigen Verkehrslenkung Berlin (VLB) ergibt sich im Einzelfall nicht immer eine Kompatibilität mit der Anzahl benannter Anordnungen in Beantwortung der Frage 2. Frage 4: Welche der unter 3. genannten und angeordneten Lichtsignalanlagen warten noch auf eine Umsetzung und wann ist jeweils mit einer Installation der Anlagen zu rechnen? (Bitte um Auflistung der Standorte mit Umsetzungszeitraum) Antwort zu 4: Brandenburgische Straße (Ballenstedter Str.–Wittelsbacher Straße), Umsetzung im Jahr 2018 Blücherstraße/Brachvogelstraße–Mittenwalder Straße, Umsetzung im Jahr 2018 Bundesstraße 2/Am Luchgraben ist in der Umsetzung abhängig vom Bau einer neuen Straßenverbindung 3 An der Wuhlheide–Lindenstraße (Pyramidenbrücke) ist in der Umsetzung abhängig vom Ersatzneubau der Pyramidenbrücke Lindenstraße/E.T.A.-Hoffmann-Promenade, Umsetzung im Jahr 2018 Prenzlauer Promenade (Elsa-Brandström-Straße), Umsetzung in den Jahren 2018/2019 Hauptstraße (Schöneberg)/Helmstraße, Umsetzung im Jahr 2018 Pasewalker Straße–Berliner Straße/Bahnhofstraße–Rosenthaler Weg, Umsetzung im Jahr 2018 Siemensstraße (Nicolaistraße), Umsetzung im Jahr 2018 Rennbahnstraße/Gustav-Adolf-Straße wurde begonnen im Jahr 2017, Fertigstellung 2018 Chausseestraße/Boyenstraße, Umsetzung im Jahr 2019 Frage 5: Werden die angeordneten Ampeln nach Reihenfolge ihres Genehmigungszeitpunkts abgearbeitet und wenn nein, nach welchen Kriterien werden die Prioritäten entsprechend festgelegt? Antwort zu 5: Nein, die Umsetzung erfolgt nach unterschiedlichen Kriterien. Ein Teil der Lichtsignalanlagen (LSA) wird im Zusammenhang mit Änderungen an der Infrastruktur umgesetzt, beispielsweise bei dem Bau neuer Straßenverbindungen oder einer Errichtung neuer Schulstandorte. Für alle übrigen Anlagen wird anhand der konkreten Verkehrsverhältnisse vor Ort eine Reihenfolge bestimmt. Hierbei werden Unfallzahlen und Unfallfolgen, das Verkehrsaufkommen, das Vorhandensein von besonders schützenswerten Einrichtungen (zum Beispiel von Schulen oder Behinderteneinrichtungen) sowie der bestehende Abstand zur nächsten LSA berücksichtigt und entsprechend gewichtet. Aus diesen Faktoren ergibt sich eine Prioritätenreihung für die Umsetzung angeordneter Lichtsignalanlagen. Frage 6: Aus welchem Haushaltstitel wird der Neubau von Lichtsignalanlagen finanziert und wie hat sich dieser Titel in den Jahren 2012 bis 2017 entwickelt? Wird der Ansatz für 2018/19 als ausreichend angesehen? Antwort zu 6: Bei einem Neubau von LSA gibt es folgende Finanzierungsmöglichkeiten: Für Maßnahmen der VLB erfolgt die Finanzierung im Rahmen des Vertrages mit dem Generalübernehmer Alliander Stadtlicht GmbH (ASL). Hier stehen jährlich rund 1,3 Mio. € brutto zur Verfügung. Das Finanzierungsvolumen ist, ohne die Berücksichtigung von Sonderprogrammen, insgesamt als ausreichend anzusehen. Darüber hinaus gibt es LSA, die von privaten Investoren im Rahmen von Erschließungsmaßnahmen finanziert werden (zum Beispiel beim Bau neuer Einkaufszentren). In Teilen erfolgt die Finanzierung solcher Maßnahmen auch durch den jeweiligen Straßenbaulastträger. Die erforderlichen finanziellen Mittel finden Berücksichtigung in der jeweiligen Bauplanungsunterlage. Die Mittel für die Maßnahmen der VLB sind in den Jahren 2012 bis 2017 gleich geblieben. Aufgrund der variablen Finanzierungsmöglichkeiten kann ein konkreter Haushaltstitel nicht benannt werden. 4 Frage 7: Welche Firmen setzen den Neubau von Ampelanlagen im Land Berlin um und wie erfolgt deren Auswahl? Antwort zu 7: Grundsätzlich werden alle LSA in Berlin über den Generalübernehmer Alliander Stadtlicht GmbH (ASL) gebaut. Der Vertrag mit der Firma ASL ist seit dem 1. Januar 2016 in Kraft und ist auf eine Dauer von zehn Jahren ausgelegt. Die Auswahl des Generalübernehmers erfolgte unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Vorgaben im Rahmen eines EUweiten Interessenbekundungsverfahrens. Frage 8: Mit welchen Kosten muss im Schnitt für a) den Bau einer Bedarfsampel für Fußgänger b) den Bau einer Bedarfsampel für Radfahrer c) den Bau einer Ampelanlage für Fahrzeuge, Fußgänger und Radfahrer gerechnet werden? Antwort zu 8: a) Hier entstehen Kosten in Höhe von zirka 150.000,- €. Vorausgesetzt wurde bei der Berechnung die Erstellung einer typischen Fußgängerlichtsignalanlage mit einem vorhandenen Mittelstreifen in der Fahrbahn, einer zu berücksichtigenden Busbeschleunigung, einer behindertengerechter Ausstattung und einem Einbau von Induktionsschleifen für eine verkehrsabhängige Steuerung, ohne Änderungen der Bestandsgeometrie (Straßenbau). b) Derartige Lichtsignalanlagen gibt es in Berlin nicht. Anzusetzen wären gegebenenfalls hier die Kosten in Beantwortung zu c). Solche Anlagen wären je nach Bedarf mit Anforderungen für Radfahrende (in der Regel Induktionsschleifen oder Anforderungstaster) auszustatten. c) Hier entstehen Kosten in Höhe von zirka 340.000,- €. Vorausgesetzt wurde bei der Berechnung die Erstellung einer LSA an einem typisch vierarmigen Knotenpunkt mit einem vorhandenen Mittelstreifen in der Hauptverkehrsrichtung, einer zu berücksichtigenden Busbeschleunigung, einer behindertengerechten Ausstattung und einem Einbau von Induktionsschleifen für eine verkehrsabhängige Steuerung und hierzu erforderlicher Erfassungseinrichtungen (Anforderungen für KFZ, für zu Fuß Gehende und für Radfahrende) für die Nebenrichtung, ohne Änderungen der Bestandsgeometrie (Straßenbau). Berlin, den 12. Januar 2018 In Vertretung Jens-Holger Kirchner ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-13021 S18-13021