Drucksache 18 / 13 025 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 03. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Januar 2018) zum Thema: Nachfrage zu S18-12685: Quereinsteiger*innen und Referendare in Berlin und Antwort vom 17. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Jan. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Marianne Burkert-Eulitz (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13025 vom 03. Januar 2018 über Nachfrage zu S18-12685: Quereinsteiger*innen und Referendare in Berlin ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Abgeordneten: Vorbemerkung: Nach Auskunft des Senates auf Drucksache 18-12685 konnten Fragen mit Verweis darauf, dass die Daten erst ab Dezember 2017 zur Verfügung stünden, nicht beantwortet werden. Ich bitte die Beantwortung auf Grundlage der Stichtagserhebung 2017. 1. Wie viele Quereinsteiger*innen unterrichten nach der Stichtagserhebung vom 1. November 2017 in Berlin ? Zu 1.: An den öffentlichen Schulen im Land Berlin unterrichten zum Stichtag 01.11.2017 1.322 aktive Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger. 2. Wie verteilen sich die Quereinsteiger*innen im Verhältnis zu Neueinstellungen sortiert nach Bezirken und Schulform (sortiert nach absoluten und prozentualen Zahlen)? - - 2 Zu 2.: 3. Wie viele Referendare sind nach der Stichtagserhebung vom 1. November 2017 in der Ausbildung? Zu 3.: An den öffentlichen Schulen im Land Berlin befinden sich zum Stichtag 01.11.2017 1.674 aktive Referendarinnen und Referendare in der Ausbildung. Schulart absolut Anteil in % Grundschulen 1.087 300 27,6 Integrierte Sekundarschulen 789 151 19,1 Gymnasien 406 41 10,1 Sonderschulen 112 29 25,9 Berufliche Schulen 224 50 22,3 Zweiter Bildungsweg 17 1 5,9 Berlin insgesamt 2.635 572 21,7 1) ohne Lehramtsanwärterinnen/Lehramtsanwärter und Studienreferendarinnen/Studienreferendare Aktive Neueinstellungen 1) und darunter Quereinsteigerinnen/Quereinsteiger nach Schularten zum Schuljahr 2017/18 - Stichtag 01.11.2017 Anzahl aktive Neueinstellungen gesamt darunter Quereinsteiger/innen Region absolut Anteil in % Mitte 233 60 25,8 Friedrichshain-Kreuzberg 193 36 18,7 Pankow 209 34 16,3 Charlottenburg-Wilmersdorf 173 33 19,1 Spandau 215 59 27,4 Steglitz-Zehlendorf 202 34 16,8 Tempelhof-Schöneberg 226 39 17,3 Neukölln 230 64 27,8 Treptow-Köpenick 134 30 22,4 Marzahn-Hellersdorf 173 30 17,3 Lichtenberg 192 51 26,6 Reinickendorf 196 47 24,0 Zentral verwaltete Schulen 259 55 21,2 Berlin insgesamt 2.635 572 21,7 1) ohne Lehramtsanwärterinnen/Lehramtsanwärter und Studienreferendarinnen/Studienreferendare Aktive Neueinstellungen 1) und darunter Quereinsteigerinnen/ Quereinsteiger nach Regionen zum Schuljahr 2017/18 - Stichtag 01.11.2017 Anzahl aktive Neueinstellungen gesamt darunter Quereinsteiger/innen - - 3 4. Wie verteilen sich die Referendare und Quereinsteiger*innen schulscharf auf die Berliner Schulen? Zu 4.: 639 öffentliche Schulen haben Referendarinnen und Referendare und/oder Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger, darunter haben 213 Schulen ein bis zwei Referendarinnen und Referendare und/oder Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger. Auf Grund der hohen Anzahl von Schulen mit nur einem bzw. zwei Referendarinnen und Referendaren und/oder Quereinsteigenden ist die Rückverfolgbarkeit von Individuen bei der Auflistung der Einzelschulen möglich, weshalb auf die angefragte Darstellung verzichtet wird. 5. Wie viele Quereinsteiger*innen und Referendare sind an Grundschulen tätig? Zu 5.: An den öffentlichen Grundschulen im Land Berlin sind zum Stichtag 01.11.2017 750 aktive Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger und 223 aktive Referendarinnen und Referendare tätig. 6. Wie viele Quereinsteiger*innen müssen zurzeit ein zweites Fach nachstudieren (sortiert nach Schulform, Fach, Beginn der Ausbildung)? Zu 6.: Die Antwort ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Übersicht Teilnehmendenzahlen in den Quereinstieg - berufsbegleitende Studien (bbSt) - Ausbildungsbeginn Schuljahr 2017/2018 A) Grundschule bbSt Mathematik 122 bbSt Deutsch 122 bbSt Naturwissenschaften 15 bbSt Englisch 0 Summe Grundschule 259 B) Integrierte Sekundarschule (ISS)/Gymnasium (Gym) und berufliche Schulen bbSt WAT 0 bbSt Mathematik 50 bbSt Informatik 9 bbSt Psychologie 2 bbSt Englisch 22 Summe ISS/Gym/ berufliche Schulen 83 Summe Gesamt 342 - - 4 7. Welche weiteren Maßnahmen plant der Senat zur Stärkung von Quereinsteiger*innen und Referendaren? Welchen Stand hat das in Drs. 18-12685 genannte Gesamtkonzept? Zu 7.: Das Abgeordnetenhaus hat im Haushaltsgesetz mit Verabschiedung des Haushalts 2018/2019 im Dezember 2017 ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Unterstützung von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern ins Lehramt verabschiedet, das unter anderem zusätzliche Entlastungsstunden für Quereinsteigende und frühzeitige und verbesserte Begleitmaßnahmen vorsieht. Um diese Maßnahmen bei der geplanten Überarbeitung des Quereinstiegs zu berücksichtigen, wurde ein multiprofessionelles Arbeitsbündnis mit Schulaufsichten und Schulleitungen gegründet, das ein entsprechendes Gesamtkonzept entwickeln wird. Das Arbeitsbündnis hat die Arbeit aufgenommen und wird einen entsprechenden Entwurf erarbeiten. 8. Welche Unterstützungsmaßnahmen bestehen insbesondere für Schulleitungen an Schulen mit einer hohen Anzahl von auszubildenden Lehrkräften, um die Integration von Quereinsteiger*innen und Referendaren zu gewährleisten (mit der Bitte um Aufzählung der angebotenen Maßnahmen durch die regionale Schulaufsicht)? Zu 8.: Die unter zu 7. angeführten Maßnahmen sehen zusätzliche Unterstützungsformate für Schulen mit hoher Ausbildungstätigkeit vor. Wie genau diese Vorhaben umgesetzt werden , wird Teil der neuen Gesamtkonzeption sein. Zurzeit erhalten die Schulen zwei zusätzliche Stunden für jeden Quereinsteigenden, über deren Verwendung die Schulleitungen selbst entscheiden können. Berlin, den 17. Januar 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-13025 S18-13025a