Drucksache 18 / 13 027 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 04. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Januar 2018) zum Thema: Wohnsiedlung Hakenfelde und Antwort vom 19. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Jan. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 13 027 vom 04. Januar 2018 über Wohnsiedlung Hakenfelde Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Spandau von Berlin um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Ihre Inhalte werden nachfolgend zusammengefasst und ergänzt wiedergegeben: Frage 1: Beabsichtigt das Bezirksamt Spandau das Gelände der Wohnsiedlung Hakenfelde kurz-, mittel- und/oder langfristig für den Wohnungsbau und/oder für die landwirtschaftliche Nutzung zu nutzen? 1.1 Wenn ja – ab wann ist damit frühestens zu rechnen? 1.2 Wenn nein – bis wann kann eine gemäß Frage1 – beabsichtigte Planung verbindlich ausgeschlossen werden? Antwort zu 1. Die Wohnsiedlung Hakenfelde ist im Baunutzungsplan als Nichtbaugebiet ausgewiesen. Da diese Ausweisung nicht gem. § 173 Bundesbaugesetz (BBauG) in das geltende Planungsrecht übergleitet wurde, erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung gem. den Planersatzvorschriften der §§ 34 oder 35 Baugesetzbuch (BauGB). Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ist die Fläche im vorliegenden Fall dem Innenbereich zuzuordnen und planungsrechtlich als Wochenendhausgebiet gem. § 34 BauGB anzusehen. Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt den Bereich als Wohnbaufläche mit landwirtschaftlicher Prägung, Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage dar. 2 Ob das Gelände der Wohnsiedlung Hakenfelde für den Wohnungsbau genutzt werden soll, obliegt nicht der Entscheidung des Stadtentwicklungsamtes, sondern ist eine politische Entscheidung des Bezirksamtes als Kollegialgremium. Sollte sich das Bezirksamt für eine Aktivierung von Bauland entscheiden, ist hierfür ein entsprechendes Bebauungsplanverfahren mit der Zielsetzung Wohnungsbau erforderlich. Der FNP des Landes Berlin ließe eine entsprechende Entwicklung von Bebauungsplänen zugunsten einer Wohnnutzung grundsätzlich zu. Eine landwirtschaftliche Nutzung ist aus § 34 BauGB sowie aus den Darstellungen des FNP’s nicht ableitbar und auch städtebaulich nicht zielführend. Frage 2: Ist das Gebiet der Wohnsiedlung Hakenfelde im Rahmen des Projektes „Wachsende Stadt“ durch die Stadtplanung als mögliches Objekt für den Wohnungsbau und/oder für die landwirtschaftliche Nutzung vorgesehen? 2.1 Falls ja – seit wann? Antwort zu 2. Das Bezirksamt Spandau teilt hierzu mit: „Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es kein „Projekt Wachsende Stadt“ gibt. Gleichwohl ist von einer wachsenden Bevölkerungszahl im Land Berlin auszugehen. Hinsichtlich der Entwicklungsmöglichkeiten für den Wohnungsbau und/oder für die landwirtschaftliche Nutzung siehe Ausführung unter Punkt 1.“ Antwort zu Frage 2.1 Siehe Antwort unter 1. Frage 3: Gab es in der Vergangenheit bzw. gibt es aktuell Interessenten, welche bei der Stadtplanung angefragt haben? Antwort zu 3. Nein. Frage 4: Wurde der Bezirksbürgermeister von Spandau im Rahmen seiner Bemühungen einen langfristigen Vertrag für die Mieter/Pächter der Wohnsiedlung Hakenfelde zu wirken, vom Stadtplanungsamt über die mögliche Hinderungsgründe i.V.m. dem Projekt der „Wachsenden Stadt“ oder anderen Bauvorhaben hingewiesen? Antwort zu 4: Das Bezirksamt Spandau teilt hierzu mit: „Der Bezirksbürgermeister Herr Kleebank hat im Zusammenhang mit den Pachtverträgen der Wohnsiedlung Hakenfelde im Mai 2014 diesbezüglich eine Anfrage an den ehemaligen Bezirksstadtrat Herrn Röding gestellt. Das Stadtentwicklungsamt hat daraufhin eine planungsrechtliche Stellungnahme zur Dauer der Mietverträge und möglicher Auflagen in einem Wochenendhausgebiet sowie das geltende Planungsrecht mit der Darstellung im FNP als „Wohnbaufläche mit landwirtschaftlicher Prägung“ an den ehemaligen Bezirksstadtrat Herrn Röding gefertigt.“ 3 Frage 4.1: Falls ja – wie und wann und durch wen? Antwort zu 4.1 Das Bezirksamt Spandau teilt hierzu mit: „Eine direkte Stellungnahme des Stadtentwicklungsamtes an den Bezirksbürgermeister Herrn Kleebank wurde nicht gefertigt.“ Frage 4.2: Falls nein – warum nicht? Antwort zu 4.2 Das Bezirksamt Spandau teilt hierzu mit: „Die Frage kann nicht beantwortet werden, da das Stadtentwicklungsamt über die unter Punkt 4 genannte planungsrechtliche Stellungnahme hinaus nicht eingebunden wurde.“ Berlin, den 19.01.18 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-13027 S18-13027