Drucksache 18 / 13 028 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Franz Kerker (AfD) vom 04. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Januar 2018) zum Thema: Kitas und Religion und Antwort vom 22. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Jan. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Franz Kerker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13028 vom 04. Januar 2018 über Kitas und Religion ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Trägerschaften von Kindertagesstätten 1.) Welche Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften betreiben als Träger Kindertagesstätten in Berlin? Zu 1.: Kindertagesstätten in Berlin werden u.a. von den großen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften (evangelische und katholische Kirche, Muslime, Jüdische Gemeinde, Humanistischer Verband Deutschlands, Landesverband Berlin Brandenburg (HVD)) betrieben . Weitere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften werden nicht gesondert erfasst. Inanspruchnahme institutioneller Förderung in Kindertageseinrichtungen 2.) In welchen Kindertagesstätten in Berlin liegt der Anteil der Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache bei über 50 %? Zu 2.: Zum Stichtag 31.12.2017 wurden im Land Berlin 2.556 Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung (Kitas) mit öffentlichen Mitteln gefördert. Davon lag in 605 Kindertageseinrichtungen der Anteil der Kinder nichtdeutscher Herkunft bei mehr als 50 %. Das entspricht 23,7 % der Berliner Einrichtungen. Tabelle 1 weist die Verteilung der Anzahl an Kindertageseinrichtungen nach Bezirken aus. - - 2 Tabelle 1: Anzahl der Berliner Kindertageseinrichtungen (Kita) zum Stichtag 31.12.2017 Das Erhebungsmerkmal „nicht deutsche Herkunftssprache“ im Fachverfahren Integrierte Software Berliner Jugendhilfe (ISBJ) wird nach Auskunft der Leistungsberechtigten erfasst und bezieht sich auf das Kind. Eine Vergleichbarkeit mit den Daten der Kinder- und Jugendhilfestatistik ist aufgrund der unterschiedlichen Definitionen nur eingeschränkt möglich . 3.) Welche statistischen Erkenntnisse liegen dem Senat über den Wert des regelmäßigen Besuchs einer Kindertagesstätte für die Sprachentwicklung eines Kindes vor? Zu 3.: Der unten stehenden Tabelle aus der aktuellen Gesamtauswertung der Einschulungsdaten in Berlin aus dem Jahr 20161 kann entnommen werden, wie sich bei längerer Kita- Besuchsdauer Sprachdefizite bei den Kindern reduzieren. Von den bei der Einschulungsuntersuchung getesteten Kindern, die keine Kindertageseinrichtung besuchen (n = 989) weisen insgesamt 84,2 % Sprachdefizite (z.B. Artikulationsstörungen , Pluralbildung, Sätze nachsprechen) auf. Mit einer längeren Kita-Besuchsdauer verringert sich dieser Anteil. Von den Kindern, die länger als 2 Jahre eine Kindertageseinrichtung besuchen, weisen nur 20,7 % der Kinder Sprachdefizite auf. Eine längere Kita-Besuchszeit wirkt sich positiv auf die Sprachfähigkeiten der Kinder aus. 1 https://www.berlin.de/sen/gesundheit/_assets/service/publikationen/gesundheitsberichterstattung/epidemiologie/grundauswertungen/ 2017-09-26-grundauswertung_esu_2016.pdf, Zugriff am 09.01.2018 Einrichtungsbezirk Anzahl der Einrichtungen Anzahl der Einrichtungen mit einem Anteil von betreuten Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache von mehr als 50% relativer Anteil Mitte 310 162 52,3% Friedrichshain-Kreuzberg 279 61 21,9% Pankow 358 24 6,7% Charlottenburg-Wilmersdorf 250 74 29,6% Spandau 127 30 23,6% Steglitz-Zehlendorf 193 15 7,8% Tempelhof-Schöneberg 251 59 23,5% Neukölln 213 122 57,3% Treptow-Köpenick 169 2 1,2% Marzahn-Hellersdorf 113 4 3,5% Lichtenberg 142 6 4,2% Reinickendorf 151 46 30,5% Berlin 2.556 605 23,7% - - 3 Tabelle 2 4.) Welche Konsequenzen haben bei Kindern mit Migrationshintergrund statistisch betrachtet ein kürzerer Besuch oder der Nichtbesuch einer Kindertagesstätte für den Erwerb der deutschen Sprache? Zu 4: Der untenstehenden Tabelle aus der o.g. Gesamtauswertung kann entnommen werden, wie sich die deutschen Sprachkenntnisse von Kindern nichtdeutscher Herkunft aufgrund der Kita-Besuchsdauer verändern. Von den Kindern nichtdeutscher Herkunft, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, beherrschen 79,3 % die deutsche Sprache nicht/kaum. Dies trifft ebenfalls auf die Kinder zu, die die Kindertageseinrichtung weniger als ein halbes Jahr besuchen (70,3 %). Der Anteil der Kinder, die die deutsche Sprache fehlerhaft (31,9 %) bis (sehr) gut (44,5 %) beherrschen, nimmt ab einer Kita-Besuchsdauer zwischen einem halben Jahr und zwei Jahren deutlich zu. Tabelle 3: - - 4 Je länger die Kinder nichtdeutscher Herkunft die Kindertageseinrichtung besuchen (> 2 Jahre), desto besser sind ihre Sprachkenntnisse ((sehr) gut: 78,1 %). Diese Kinder verfügen über einen altersgemäßen deutschen Wortschatz und ebenfalls altersgemäße gute Kenntnisse der deutschen Grammatik. 5.) Welche statistischen Erkenntnisse liegen dem Senat über den Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund in Berliner Kindertageseinrichtungen vor? Hat sich der Anteil in den letzten Jahren erhöht? Zu 5.: Der Tabelle 4 sind die Angaben zu den betreuten Kindern nach Bezirken für die Jahre 2012, 2016 und 2017 zum Stichtag 01.03. eines Jahres zu entnehmen. Demnach hat sich die Anzahl der betreuten Kinder mit Migrationshintergrund von 2012 bis 2017 um rd. 21,1 % erhöht. Im gleichen Betrachtungszeitraum stieg der Anteil an betreuten Kindern mit mindestens einem Elternteil nichtdeutscher Herkunft um rd. 24,3 %. Der Anteil an Kindern, in deren Familie überwiegend nicht deutsch gesprochen wird, stieg um rd. 34,3 %. Tabelle 4: Angaben zu den betreuten Kindern mit Migrationshintergrund in der Kinder- und Jugendhilfestatistik für die Jahre 2012, 2016 und 2017 (Quelle: Amt für Statistik Berlin Brandenburg; bearbeitet SenBildJugFam III E) Auch der relative Anteil der Kinder mit den Erhebungsmerkmalen zum Migrationshintergrund ist seit 2012 angestiegen. Hatten zum Stichtag 01.03.2012 33,2 % der betreuten Kinder mindestens ein ausländisches Elternteil und 27,4 % lebten in einer Familie, in der überwiegend nicht deutsch gesprochen wurde, waren dies zum 01.03.2017 rund 34,1 % bzw. 30,3 %. 6.) Welche Unterschiede zeigen sich in Berlin bezüglich der Besuchsquote und Besuchsdauer (Eintrittsalter) zwischen Kindern mit deutscher Erstsprache und Kinder mit nichtdeutscher Erstsprache? Zu 6.: Am 30.06.2017 waren 159.905 Kinder mit einem gültigen Betreuungsvertrag im ISBJ- Fachverfahren registriert, deren Alter bei Vertragsbeginn von 2011 bis 2017 ermittelt werden kann. In Tabelle 6 sind die Altersstufen der Kinder bei erstmaligem Betreuungsbeginn zwischen 2011 und 2017 in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung, unterschieden nach deutscher und nichtdeutscher Herkunft, dargestellt: Bezirk insgesamt ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils überwiegend gesprochene Sprache nicht deutsch insgesamt ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils überwiegend gesprochene Sprache nicht deutsch insgesamt ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils überwiegend gesprochene Sprache nicht deutsch Mitte 15.126 8.117 7.458 17.069 9.767 8.886 17.725 10.277 9.296 Friedrichshain-Kreuzberg 12.101 4.776 4.314 13.785 5.209 4.732 14.061 5.399 4.905 Pankow 17.534 2.725 1.558 20.828 3.459 2.500 21.673 3.837 2.859 Charlottenburg-Wilmersdorf 9.084 3.805 3.298 10.625 4.988 4.226 10.867 5.083 4.384 Spandau 7.329 2.677 2.243 9.184 3.468 3.180 9.233 3.198 3.277 Steglitz-Zehlendorf 9.552 2.762 1.703 10.935 3.015 2.245 11.250 3.263 2.545 Tempelhof-Schöneberg 11.600 4.671 3.983 13.077 5.262 4.382 13.748 5.520 4.800 Neukölln 10.598 5.990 5.823 12.134 6.820 6.515 12.378 6.850 6.588 Treptow-Köpenick 9.269 971 349 11.007 1.012 787 11.250 1.230 971 Marzahn-Hellersdorf 9.500 1.579 1.041 11.171 1.832 1.635 11.558 1.952 1.840 Lichtenberg 9.840 1.998 1.272 12.689 2.607 2.182 13.343 2.923 2.484 Reinickendorf 7.842 2.931 2.348 9.424 3.746 3.376 9.628 3.938 3.591 Berlin 129.375 43.002 35.390 151.928 51.185 44.646 156.714 53.470 47.540 01.03.2012 01.03.2016 01.03.2017 - - 5 Tabelle 5: Übersicht zur Anzahl der betreuten Kinder nach Alter bei Betreuungsbeginn (Quelle: ISBJ- Fachverfahren, Stand 30.06.2017) Der mit steigendem Alter wachsende Anteil der Kinder nichtdeutscher Herkunft weist auf eine verstärkte Inanspruchnahme einer Kindertagesbetreuung ab diesen Altersstufen (ab dem 2. Lebensjahr) hin. Dagegen ist der Anteil an Kindern unter 2 Jahren bei Betreuungsbeginn mit bestehendem Betreuungsvertrag am 30.06.2017 mit 12,7 % bzw. 26,7 % ein Anzeichen für die geringere Inanspruchnahme eines Kinderbetreuungsplatzes. 7.) Worauf führt der Senat bezüglich der Besuchsquote und Besuchsdauer (Eintrittsalter) die Unterschiede zurück? Zu 7.: Zu den Ursachen liegen dem Senat keine gesicherten Erkenntnisse vor. Um auf die Bedeutung früher Bildung hinzuweisen setzt das Land Berlin u.a. auf schriftliche Informationen in verschiedenen Sprachen wie beispielsweise die Elterninformation zum Berliner Bildungsprogramm , die Elternbriefe des Arbeitskreises Neue Erziehung e.V. sowie persönliche Kontakte, z.B. in Familienzentren oder über Stadtteilmütter. 8.) Wie viele Kinder im Kindergartenalter besuchen pro Jahr in Berlin keine Kindertagesstätte und wie viele Kinder davon sind nichtdeutscher Herkunft? Zu 8.: In Berlin werden rd. 26,5 % der Berliner Kinder im Alter von 1 bis unter 7 Jahren nicht in einer Kindertageseinrichtung betreut. Das waren zum Stichtag 30.06.2017 57.155 Kinder. Davon sind 13.418 Kinder nichtdeutscher Herkunft, das sind rd. 23,5 %. 9.) Wie viele zusätzliche Plätze müssten in Kindertagesstätten geschaffen werden, wenn ein verpflichtendes Kindergartenjahr eingeführt würde und wie hoch wären die Kosten dafür zu beziffern? 10.) Wie viele zusätzliche Plätze müssten in Kindertagesstätten geschaffen werden, wenn zwei verpflichtende Kindergartenjahre eingeführt würden und wie hoch wären die Kosten dafür zu beziffern? Zu 9. und 10.: Die Einführung eines oder mehrerer verpflichtender Kitajahre verstieße gegen das Grundgesetz und wäre daher aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich. Alter bei Betreuungsbeginn (2011 bis 2017) Anzahl der Kinder (Gesamt) Anzahl der Kinder nicht deutscher Herkunft Anteil der Kinder nichtdeutscher Herkunft an der Gesamtanzahl unter 1 Jahr 42.486 5.414 12,7% 1 Jahr 79.540 21.264 26,7% 2 Jahre 25.139 14.586 58,0% 3 Jahre 8.295 5.050 60,9% 4 Jahre 2.899 1.959 67,6% 5 Jahre 1.340 969 72,3% 6 Jahre 202 141 69,8% - - 6 Wiener Kindergartenstudie 11.) Sind dem Senat die Studie "Pluralität in Wiener Kindergärten und Kindergruppen unter besonderer Berücksichtigung von sogenannten islamischen Einrichtungen" von Wissenschaftlern der Uni Wien und dem FH Campus Wien und die Studie "Islamische Kindergärten und -Gruppen Motive und Strategien der Betreiber im Kontext der Stadt Wien (MA11) und Erwartungen muslimischer Eltern" von Ednan Aslan (Uni Wien), die teils massive Probleme in Islamischen Kindergärten konstatiert hatte und zu dem Ergebnis kam, dass in Wiener islamischen Kindergärten Parallelgesellschaften herangezüchtet würden, bekannt? 12.) Die "Kommission für wissenschaftliche Integrität der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität" (OeAWI) stellte in fünf Gutachten fest, dass bei der Pilotstudie von Prof. Ednan Aslan kein Verstoß gegen die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis festzustellen ist und kein wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegt. Stuft der Senat die Pilotstudie von Ednan Aslan als wissenschaftlich relevant ein? 13.) Ednan Aslan selbst spricht von "positiven Effekten", die seine Studie gehabt habe. Welche Schlüsse zieht der Senat aus den Studienergebnissen von Ednan Aslan aus der Hauptstadt Österreichs für die Hauptstadt Deutschlands? Zu 11. bis 13.: Kindertageseinrichtungen in Berlin erhalten eine öffentliche Förderung für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern bis zum Schuleintritt. Mit der öffentlichen Förderung ist die Verpflichtung verbunden, einschlägige Gesetze, Verordnungen und Vereinbarungen der Bundes- und Landesgesetzgebung zu beachten. Der Senat beteiligt sich am wissenschaftlichen Diskurs zur frühkindlichen Bildung und Erziehung und rezipiert entsprechende Studien. Erkenntnisgewinne sind nur dann zu erwarten, wenn Grundlagen, Inhalte und Ergebnisse derer des Landes Berlin aufgrund gleicher oder vergleichbarer Rahmendbedingungen entsprechen. Dies war bei der genannten Studie nicht der Fall. Interkulturelle Pädagogik mit Schwerpunkt Islam 14.) Welche Kindertagesstätten, deren Konzept auf einer Interkulturellen Pädagogik mit dem Schwerpunkt Islam beruht, sind dem Senat in Berlin bekannt? (Bitte um namentliche Auflistung) 15.) Wodurch unterscheiden sich diese Kindertagesstätten von anderen Einrichtungen? 16.) Wann wurde jeweils durch die Einrichtungsaufsicht der Kindertagesstätten die Betriebserlaubnis erteilt? 17.) Welche Träger unterhalten diese Kindertagesstätten, welche dieser Kindertagesstätten sind aus Elterninitiativen entstanden? 18.) Wie viele männliche Erzieher arbeiten in diesen Kindertagesstätten? Islamische Kindertagesstätten in Berlin 19.) Welche Kindertagesstätten, deren Konzept eine ethisch-moralische Erziehung auf islamischer Grundlage beinhaltet, sind dem Senat in Berlin bekannt? (Bitte um namentliche Auflistung) 20.) Wodurch unterscheiden sich diese Kindertagesstätten von anderen Einrichtungen? 21.) Wann wurde jeweils durch die Einrichtungsaufsicht der Kindertagesstätten die Betriebserlaubnis erteilt? 22.) Welche Träger unterhalten diese Kindertagesstätten? 23.) Welche dieser Kindertagesstätten sind aus Elterninitiativen entstanden? 24.) Wie viele männliche Erzieher arbeiten in diesen Kindertagesstätten? Liegt der Anteil der männlichen Erzieher über oder unter dem Durchschnitt? - - 7 25.) Welche Kenntnis hat der Senat zu den Hintergründen und Motiven für die Gründung von Kindertagesstätten mit islamischem Bezug? Welche Rolle spielt die Furcht der Eltern, dass es bei intensiven oder frühen Kontakten mit deutscher Umgebung zu einer aus ihrer Sicht kulturellen Entfremdung (Haci-Halil Uslucan) komme? 27.) Welche Berliner Kindertagesstätten sind dem Senat bekannt, in denen traditionell christliche Feste ohne christlichen Bezug gefeiert werden, z. B. "Frühlingsfest" anstatt des Osterfestes, "Laternenfest" anstatt des St.-Martins-Festes, "Lichterfest" anstatt einer Adventsfeier, usw.? Zu 14. bis 25. und 27.: Die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen umfasst entsprechend des Kindertagesförderungsgesetzes (KitaFöG) die Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes. Die Einrichtungen sollen allen Kindern gleiche Bildungschancen bieten, unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer ethnischen und religiösen Zugehörigkeit, der sozialen und ökonomischen Situation ihrer Familie und ihren individuellen Fähigkeiten. Tageseinrichtungen für Kinder gewichten auch die Themen religiöse Weltanschauungen entsprechend ihrer konzeptionellen Ausrichtung. Besonders Kitas in konfessioneller Trägerschaft gestalten religiöse Bildung im Rahmen ihres Selbstverständnisses. Dadurch verdeutlichen sie das eigene Profil, achten auf den respektvollen Umgang mit anderen Religionen und betonen die verbindenden Anliegen der unterschiedlichen Religionen. Die religiöse Orientierung von Kitas wird statistisch nicht erfasst. Das Berliner Bildungsprogramm ist Rahmen und Orientierung für die frühpädagogische Arbeit in allen Berliner Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen. Der Anteil männlicher pädagogischer Fachkräfte in allen Berliner Kitas stieg von 3,9 % im Jahr 2007 auf 10,1 % im Jahr 2017 [Quelle: Forschungsdatenzentrum der Länder Amt für Statistik Berlin-Brandenburg. Statistik der Kinder- und Jugendhilfe]. 26.) Welche Berliner Kindertagesstätten sind dem Senat bekannt, die den Kindern ausschließlich Essen, das den islamischen Speisevorschriften (halal) genügt, anbieten? Zu 26.: Die Organisation und Bereitstellung der Verpflegung von Kindern im Rahmen der Kindertagesbetreuung liegt in der Verantwortung der Einrichtungsträger. Die Träger gewährleisten laut „Vereinbarung über die Qualitätsentwicklung in Berliner Kindertagesstätten“ (QVTAG) eine gesunde Ernährung der Kinder. Unter Punkt 3, Nummer 17 QVTAG ist formuliert : „Um eine gesunde Ernährung der Kinder sicher zu stellen und den Anforderungen des Bildungsprogramms nach Förderung gesunder Essensgewohnheiten zu entsprechen, gewährleisten die Träger […] eine qualitativ hochwertige Mittagsversorgung. Diese soll physiologisch ausgewogen, schmackhaft und abwechslungsreich sein und den Ernährungsbedürfnissen der unterschiedlichen Altersstufen entsprechen. Spezifische kulturelle Speisegebote und medizinisch erforderliche Einschränkungen für einzelne Kinder werden berücksichtigt. Frisches Obst und Gemüse werden den Kindern täglich angeboten. Eine ausreichende Versorgung mit kalorienarmen Getränken ist während des gesamten Tagesablaufs zu gewährleisten.“ Im Rahmen dieser Vorgabe und ggf. interner Qualitätsstandards setzen die Träger ihren Ernährungsauftrag gemäß eigener konzeptioneller Vorstellungen , räumlicher und personeller Voraussetzungen sowie sozialräumlicher Gegebenheiten um. Über die Gremien haben Eltern auch die Möglichkeit des direkten Einflusses auf die angebotenen Mahlzeiten. Eine Orientierung am Standard der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) für die Verpflegung in Kitas wird generell empfohlen. Der DGE Standard hat sich aufgrund seiner guten Überprüfbarkeit bewährt. - - 8 28.) Am 27. März 2017 berichtete der "Tagesspiegel" über Proteste seitens muslimischer Eltern gegen die Anstellung eines homosexuellen Erziehers in einer Kindertagesstätte in Berlin-Reinickendorf. Um welche Kindertagesstätte handelte es sich? 29.) Kann der Senat die Angaben der Zeitung "Die Welt" vom 28. März 2017 bestätigen, wonach im fraglichen Zeitraum in der besagten Kita in Berlin-Reinickendorf nur ein Kind einer nichtmuslimischen Familie entstammt? 30.) Wie viele weitere Fälle sind dem Senat bekannt, bei denen es zu Konflikten zwischen muslimischen Eltern und homosexuellen Erziehern kam? Zu 28. bis 30.: Der Kita-Aufsicht ist dieser Einzelfall bekannt. Der Träger hatte sich bereits im Vorfeld der öffentlichen Berichterstattung an die Kita-Aufsicht zur Beratung gewandt. Der Beratungsprozess konnte zielführend und einvernehmlich abgeschlossen werden. Die o.g. Angaben der Zeitung „Die Welt“ treffen nicht zu. Dem Senat sind keine weiteren Fälle bekannt. 31.) Trifft der in der Studie "Mein Gott, dein Gott: Interkulturelle und interreligiöse Bildung in Kindertagesstätten " (2008) enthaltene Befund, in deutschen Kindergärten würden die Erzieher in zunehmendem Maße durch spezielle Erwartungen muslimischer Familien überfordert, nach Auffassung des Senats auch auf Berlin zu? Wenn ja: Worauf führt der Senat dies zurück? Wenn nein: Was ist in Berlin anders, was wird in Berlin besser gemacht? Zu 31.: Das Berliner Bildungsprogramm für Kitas und Kindertagespflegestellen, das den Rahmen für die Arbeit in den Tageseinrichtungen bildet, enthält sowohl Ausführungen zu ethischen und religiösen Werten als auch ausführliche Darstellungen im Bildungsbereich „Soziales und kulturelles Leben“. Der Umgang mit verschiedenen Kulturen ist besonders in Einrichtungen mit großer kultureller Heterogenität immer wieder eine anspruchsvolle Herausforderung , eine zunehmende Überforderung kann der Senat nicht erkennen. Zur Unterstützung der pädagogischen Praxis bietet das Sozialpädagogische Fortbildungsinstitut Berlin- Brandenburg (SFBB) ein vielseitiges Spektrum an entsprechenden Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen an. Berlin, den 22. Januar 2018 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-13028 S18-13028a S18-13028 S18-13028a