Drucksache 18 / 13 030 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Franz Kerker (AfD) vom 04. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Januar 2018) zum Thema: Tiergestützte Pädagogik in Berlin und Antwort vom 16. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Jan. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Franz Kerker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13030 vom 04. Januar 2018 über Tiergestützte Pädagogik in Berlin ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Tiergestützte Pädagogik in Berlin 1.) Welche Formen der Tiergestützten Pädagogik werden in pädagogischen Einrichtungen in Berlin praktiziert ? (Bitte um Nennung von Einrichtung und Konzept) 1.a) Welche Einrichtungen dienen originär der Tiergestützten Pädagogik? 1.b) Welche Einrichtungen führen zur Tiergestützten Pädagogik Kooperationen durch? 1.c.) Welche Tierarten werden zur Tiergestützten Pädagogik in Berlin eingesetzt? 1.d) Wie bleibt das Tierwohl gewährleistet? 2.) Welche Mittel werden für Tiergestützte Pädagogik bereitgestellt und aus welchen Haushaltstiteln? 3.) An welche Zielgruppen richtet sich die Tiergestützte Pädagogik insbesondere und wie groß ist in Berlin die Gruppe derer, die in besonderer Weise von Tiergestützter Pädagogik profitieren könnte? 4.) Welche Zertifizierung gibt es für die Ausübung Tiergestützter Pädagogik? Zu 1. bis 4.: Berliner Kindertageseinrichtungen öffentlicher und freier Träger arbeiten auf der Grundlage des Berliner Bildungsprogramms, verfügen über je eigene einrichtungsbezogene pädagogische Konzeptionen und setzen eigenverantwortlich pädagogische Schwerpunkte. Diesbezügliche Auswertungen oder Erhebungen erfolgen, soweit sie über klassische pädagogische Konzeptansätze oder mehrsprachige Angebote hinausgehen, nicht. Der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBildJugFam) liegen daher keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Die Berliner Schulen arbeiten auf der Basis des Rahmenlehrplans für die jeweilige Schulart . Der Rahmenlehrplan für die Jahrgangsstufen 1 - 10 sieht für den Sachunterricht 1 - 4 das Themenfeld 3.5 „Tier“ vor. In diesem wird ein Rahmen geboten, sich mit Tieren eingehend auseinanderzusetzen. Von der biologischen Kategorisierung von Tierarten über die Beschäftigung mit Lebensräumen von Tieren, heimischen Tieren und Haus- und Nutztieren bis hin zu ausgestorbenen Tieren erwerben die Lernenden Kompetenzen zum Thema - - 2 anhand vielfältiger Inhalte. Dabei prägt neben den eigenen Erfahrungen mit Tieren eine durch Respekt gegenüber den Lebewesen gekennzeichnete Haltung den Unterricht. Für die Jahrgangsstufen 5/6 werden im Themenfeld 3.5 „Pflanzen, Tiere, Lebensräume“ charakteristische Lebensweisen und Nahrungsbeziehungen untersucht. Aus dem Wissen über Ökosysteme ergeben sich Konsequenzen für einen nachhaltigen Umgang mit der Natur. Kenntnisse über Wildtiere und die Angepasstheit an ihren Lebensraum sind Voraussetzung für artgerechte Haltung von Nutz- und Haustieren. Die Schülerinnen und Schüler lernen, verschiedene Perspektiven einzunehmen. Dies kann beispielhaft auch an der Haltung, Züchtung und Nutzung von Hunden erfolgen. Im Themenfeld 3.8 „Evolution“ des Rahmenlehrplans Biologie der Jahrgangsstufe 9/10 kann exemplarisch der Einfluss des Menschen auf die Evolution durch Züchtung oder Genmanipulation z.B. von Hunden thematisiert werden. Passend dazu können die übergreifenden Themen: Nachhaltige Entwicklung/Lernen in globalen Zusammenhängen und Verbraucherbildung in unterschiedlicher Weise Beachtung finden. Der für die Schulen zuständigen Senatsverwaltung liegen keine statistischen oder sonstigen Informationen vor, die für eine Beantwortung der Fragen 1. bis 1.d) erforderlich wären. Canis Scholaris – Schulhunde an Berliner Schulen Vor gut zehn Jahren begann die Arbeit mit Schulhunden. In Deutschland sind bundesweit 465 Schulen registriert , die einen zertifizierten und theoretisch wie praktisch geprüften Schulhund einsetzen. Auch zum spezifischen Einsatz von Schulhunden liegen der für die Schulen zuständigen Senatsverwaltung keine statistischen oder sonstigen Informationen vor, die für eine Beantwortung der Fragen 5. bis 12. und 17. erforderlich wären. Die SenBildJugFam hat aber durch eine Schnellabfrage bei der regionalen Schulaufsicht und durch Recherche im Internet versucht, sich ein Bild über den Einsatz von Schulhunden zu verschaffen, das allerdings nicht vollständig ist. 5.) An welchen Schulen werden in Berlin Schulhunde eingesetzt? Zu 5.: Im Rahmen der oben erwähnten Schnellabfrage und der Internetrecherche wurden folgende Schulen ermittelt: Pettenkofer-Grundschule, Arnold-Zweig-Grundschule, Mierendorf-Grundschule, Finkenkrug-Schule, Siegerland-Grundschule, Linden-Grundschule, Schule an der Jungfernheide, Teltow-Grundschule, Ludwig-Heck-Grundschule, Paul-Klee-Grundschule, - - 3 Grünauer Gemeinschaftsschule, Grundschule am Fuchsberg, Schule am Rosenhain, Karlshorster Schule, Havelmüller-Grundschule, Kolumbus-Grundschule, Borsigwalder Grundschule. 6.) Seit wann werden in Berlin Schulhunde eingesetzt? Zu 6.: Hierzu liegen der für Bildung zuständigen Senatsverwaltung keine genauen Angaben vor. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass Schulhunde schon seit mehr als zehn Jahren in Schulen eingesetzt werden. 7.) Durch welche Stelle ist der Einsatz von Schulhunden zu genehmigen? Zu 7.: Der Einsatz von Schulhunden geschieht eigenverantwortlich im Rahmen des pädagogischen Konzepts der Schule. 8.) In wessen Eigentum befinden sich die Schulhunde? Zu 8.: In allen bekannten Fällen gehören die eingesetzten Schulhunde Privatpersonen, die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der jeweiligen Schule sind. 9.) Wer kommt für die entstehenden Unkosten für Futter, Gesundheitskontrolle, etc. auf? Zu 9.: Die in der Fragestellung genannten Kosten für die Hundehaltung werden bis auf zwei bekannte Fälle ausschließlich von den Hundehalterinnen oder Hundehaltern getragen. In zwei Fällen haben die betroffenen Schulen aus einem der ihnen zur Verfügung stehenden Budgets einen geringen Anteil an den Kosten in Form eines einmaligen Zuschusses getragen . 10.) Wo halten sich die Schulhunde außerhalb der Schulzeiten auf? Zu 10.: Die Schulhunde halten sich außerhalb ihrer schulischen Einsatzzeiten ausschließlich bei den Hundehalterinnen bzw. Hundehaltern auf. 11.) Welche Hunderassen werden eingesetzt? - - 4 Zu 11.: Bei der Schnellabfrage sind die folgenden Hunderassen benannt worden: Bearded Collie, Labrador Retriever, Pudel, Lagotto Romagnolo, Tibet Terrier, Labrador, Cocker Mix, Englischer Springer Spaniel, Border Collie – Retriever Mix, Berner Sennenhund, Golden Retriever. 12.) Durch welche Art von Training werden die Schulhunde auf den Umgang mit Schülergruppen vorbereitet ? Zu 12.: Die eingesetzten Hunde sind alle in entsprechend spezialisierten Einrichtungen auf den Einsatz in den Schulen vorbereitet worden. Außerdem werden sie auch nach der Grundausbildung immer wieder trainiert. 13.) Wie werden die Schulhunde pädagogisch eingesetzt? Zu 13.: Von den Schulen sind folgende pädagogische Einsatzbereiche benannt worden: Konzentrationstraining, Gewaltprävention, Sicherheitstraining im Umgang mit Hunden, „Lesepate“, Reduzierung von Auffälligkeiten in der emotionalen und sozialen Entwicklung. 14.) Gibt es eine besondere Zielgruppe, die besonders vom Einsatz von Schulhunden profitiert? Zu 14.: Von den Schulen werden insbesondere die Schülerinnen und Schüler mit Problemen in der emotionalen und sozialen Entwicklung als eine besondere Zielgruppe für den Einsatz von Schulhunden genauso benannt wie z.B. Schülerinnen und Schüler mit Mutismus. Es profitieren aber auch alle anderen Schülerinnen und Schüler von dem Einsatz. 15.) Welcher pädagogische Nutzen und welche Schwierigkeiten zeigen sich in der Praxis? - - 5 Zu 15.: Von den Schulen werden beispielhaft die folgenden positiven Auswirkungen benannt: Verbesserung des Schulklimas, Förderung der Sozialkontakte, Positive Beeinflussung der Lernatmosphäre und der Lernprozesse, Positive Auswirkungen auf Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten, Förderung von Motivation und Verantwortungsgefühl. 16.) Wie bewertet der Senat den Einsatz von Schulhunden? Zu 16.: Der Senat bewertet den Einsatz von Schulhunden unter den folgenden Bedingungen positiv : Die Hundeführerin/der Hundeführer, in der Regel eine ausgebildete Pädagogin/ein ausgebildeter Pädagoge, sollte zusammen mit ihrem/seinem Hund eine Ausbildung in Theorie und Praxis nachweisen können. Über den Einsatz entscheidet jede Schule im Rahmen ihres pädagogischen Konzeptes in enger Abstimmung mit Lehrkräften, Erzieherinnen und Erzieher, Schulpersonal , Erziehungsberechtigten und Schülerschaft. Bei dieser Entscheidung ist zu berücksichtigen, dass mögliche gesundheitliche Gefahren durch z.B. Inhalationsallergien ausgeschlossen werden. In Fachräumen ist von einem Schulhundeeinsatz grundsätzlich abzusehen. 17.) Gibt es weitere Tiere, die an Berliner Schulen pädagogisch eingesetzt werden? Wenn ja, welche Zu 17.: Hierzu liegen keine statistischen oder sonstigen Informationen vor, die für eine Beantwortung erforderlich wären. Berlin, den 16. Januar 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-13030 S18-13030