Drucksache 18 / 13 031 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Robbin Juhnke (CDU) vom 02. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Januar 2018) zum Thema: Freie Honorarkräfte an den Berliner Musikschulen und Antwort vom 12. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Jan. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Dr. Robbin Juhnke (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 13 031 vom 02. Januar 2018 über Freie Honorarkräfte an den Berliner Musikschulen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist es richtig, dass die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) einen Tarifvertrag für den o.g. Personenkreis untersagt hat und wenn ja, mit welcher Begründung? Zu 1.: Das Land Berlin hat sich auf einer Tagung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) für die Aufnahme von Tarifverhandlungen für arbeitnehmerähnliche Volkshochschul - und Musikschuldozentinnen und Musikschuldozenten eingesetzt. Die TdL hat daraufhin über die Aufnahme von Tarifverhandlungen für die arbeitnehmerähnlichen Musikschullehrerinnen und Musikschullehrer abgestimmt und sich gegen die Aufnahme von Tarifverhandlungen entschieden. Konkrete Abstimmungsergebnisse und Begründungen einzelner Länder sind allerdings vertraulich. Letztlich vertreten die Länder über den Arbeitgeberverband eine gemeinsame tarifpolitische Position. 3. Was plant der Senat, um dem o.g. Personenkreis dennoch eine Besserstellung insbesondere in Bezug auf die Punkte, Vergütung von Vor- und Nachbereitungsaufwand, Planbarkeit der Honorare und Absicherung von Krankheit und Alter zu verschaffen? Zu 3. (siehe Ihre Nummerierung): Die Ausführungsvorschriften über Honorare der Musikschulen (AV Honorare MuS) sind am 01.08.2017 außer Kraft getreten. Im Zuge der Neufassung der AV wird sich Seite 2 von 2 die Senatsverwaltung für Kultur und Europa mit der Senatsverwaltung für Finanzen über Verbesserungsmöglichkeiten abstimmen. Berlin, den 12.01.2018 In Vertretung Dr. Torsten Wöhlert Senatsverwaltung für Kultur und Europa S18-13031 S18-13031