Drucksache 18 / 13 032 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) vom 02. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Januar 2018) zum Thema: Versäumnisse oder Versagen von Bestellungen von Bahnhöfen auf der Dresdner Bahn (Kamenzer Damm und Buckower Chaussee) und Antwort vom 11. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Jan. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13032 vom 02. Januar 2018 über Versäumnisse oder Versagen von Bestellungen von Bahnhöfen auf der Dresdner Bahn (Kamenzer Damm und Buckower Chaussee) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Weshalb hat der Senat nicht im laufenden Planfeststellungsverfahrensabschnitt I der Dresdner Bahn einen zusätzlichen Bahnhof Kamenzer Damm auf der Trasse der S2/Dresdner Bahn bestellt? Frage 2: Weshalb vergibt der Senat die Chance, den Willen von Parlament und Bevölkerung vor Ort im Rahmen des rechtlich gestützten "Bestellerprinzips", einen neuen Bahnhof Kamenzer Damm zu schaffen, durchzusetzen? Frage 3: Hinsichtlich diesbezüglicher, mehrfacher Parlamentsbeschlüsse diverser Regierungsfraktionen von CDU und SPD seit 1990, ist es aus welchem Grunde unter der Landesregierung von SPD, Grünen und Linken nun nicht zur Bestellung des Bahnhofes Kamenzer Damm gekommen? Antwort zu 1 – 3: Im Flächennutzungsplan Berlin ist ein künftiger S-Bahnhof Kamenzer Damm enthalten. Gemäß Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP Verkehr) ist er ebenfalls als langfristiges Projekt mit einem Realisierungszeitraum nach 2025 und – abhängig vom verkehrlichen Nutzen und der Wirtschaftlichkeit – vorgesehen. Im Umfeld des geplanten S-Bahnhofs Kamenzer Damm befinden sich (im Südwest- und im Südost-Quadranten) Gewerbegebiete, sowie lockere Wohnbebauung (Nordwest). Auf dem relativ großen Nordost-Gelände befand sich das 1996 stillgelegte Gaswerk Mariendorf. Es bestand seinerzeit die verkehrsplanerische Einschätzung, dass erst im Falle einer Bebauung der Gaswerk-Fläche mit Nutzungen, die ein relativ großes Verkehrsaufkommen erwarten lassen, der Bau des S-Bahnhofs Kamenzer Damm gerechtfertigt ist. Es war jedoch – auch unter dem Aspekt möglicher Altlasten – viele Jahre 2 lang unklar, welche Nachnutzungen auf dem ehemaligen GASAG-Gelände angesiedelt werden. Ein zunächst angedachtes Investoren-Vorhaben mit Wohnungen, Gewerberäumen und einem kleinen Einkaufszentrum hatte sich wieder zerschlagen. Im Jahr 2013 wurde das Gaswerkgelände mit ungefähr 385.000 m² Fläche an die Investorengruppe BMDF Gewerbepark Berlin-Mariendorf GmbH & Co. KG verkauft. Seitdem finden laufend Entwicklungen des Standorts gemäß Stadtentwicklungsplan Berlin (StEP Industrie und Gewerbe) mit der vorrangigen Ausrichtung auf produzierendes Gewerbe statt. Kleinere Produktionsbetriebe, Logistik, sonstige produktionsorientierte Dienste und weitere Dienstleistungen, die viele Arbeitsplätze und zum Teil nennenswerten Publikumsverkehr aufweisen, haben sich bereits angesiedelt. Das Deutsch-Amerikanische Volksfest fand vom 21. Juli bis 13. August 2017 erstmals im Marienpark statt. Das Volksfest war mit einem Shuttle-Bus vom U-Bahnhof Alt-Mariendorf (U-Bahn-Linie 6) erreichbar. Insgesamt ist damit verkehrlich die Errichtung des S-Bahnhofs Kamenzer Damm gerechtfertigt. Der Senat hatte jedoch der Deutschen Bahn AG (DB AG) seinerzeit zugesagt, während des laufenden Planfeststellungsverfahrens für die Dresdener Bahn keine weiteren Planänderungen zu veranlassen, um nicht noch weitere Verkomplizierungen und Zeitverzug bei diesem sensiblen Verfahren zu verursachen. Für den Wiederaufbau der Fernbahngleise auf der "Dresdener Bahn" in Marienfelde (sog. Abschnitt 1) hat das Eisenbahn-Bundesamt am 22.05.2017 den Planfeststellungsbeschluss erlassen. Daher hat der Senat nunmehr Gespräche mit der DB AG aufgenommen, um weitere, inzwischen aufgrund der erfolgten Stadtentwicklung, der absehbar “Wachsenden Stadt“ und der zunehmenden Pendlerströme, notwendig gewordene Maßnahmen zeitlich und bautechnisch passfähig in das Projekt Dresdener Bahn „einzuflechten“. Dabei ist aber Prämisse, bei dem sehr wichtigen Projekt Dresdener Bahn Zeitverzug zu vermeiden. Der Senat beabsichtigt, nach Klärung dieser Abläufe den zusätzlichen S-Bahnhof Kamenzer Damm zu bestellen. Eine konkrete zeitliche Festlegung ist derzeit noch nicht möglich. Frage 4: Weshalb hat der Senat ebenfalls nicht im laufenden Planfeststellungsverfahrensabschnitt I der Dresdner Bahn einen zusätzlichen Regionalbahnhof Buckower Chaussee auf der Trasse der Dresdner Bahn bestellt? Frage 5: Weshalb vergibt der Senat die Chance, den Willen von Parlament, Wirtschafts- und Arbeitnehmervertretern, der Bevölkerung vor Ort im Rahmen des rechtlich gestützten "Bestellerprinzips" umzusetzen, den neuen Regionalbahnhof Buckower Chaussee zu schaffen? Frage 6: Aus welchem Grunde ist es unter der Landesregierung von SPD, Grünen und Linken nun nicht zur Bestellung des neuen Regionalbahnhofes Buckower Chaussee gekommen? Antwort zu 4 – 6: Im StEP Verkehr Berlin ist ein künftiger Regionalverkehrs-Haltepunkt (R-Hp) Berlin Buckower Chaussee vorgesehen. Im Umfeld des geplanten R-Hp befinden sich Gewerbegebiete, etwas entfernt Wohnbebauung und – nahe am S-Bf Buckower Chaussee – ein Einkaufszentrum mit Dienstleistungen und Restauration. 3 Zunächst bestand seinerzeit die verkehrsplanerische Einschätzung, dass der Bau des R- Hp kurz- / mittelfristig nicht gerechtfertigt sei. Nach weiteren Verdichtungen der angrenzenden arbeitsplatz- und kundenintensiven Gewerbegebiete ist nunmehr verkehrlich die Errichtung des R-Hp Buckower Chaussee gerechtfertigt, zumal durch mehrere Buslinien weitere Bereiche, auch Großwohngebiete, angebunden werden. Der Senat hatte jedoch der Deutschen Bahn AG (DB AG) seinerzeit zugesagt, während des laufenden Planfeststellungsverfahrens der Dresdener Bahn keine weiteren Planänderungen zu veranlassen. Nunmehr hat der Senat Gespräche mit der DB AG aufgenommen, um weitere, aufgrund der erfolgten Stadtentwicklung, der absehbar “Wachsenden Stadt“ und der zunehmenden Pendlerströme, notwendig gewordene Maßnahmen in das Projekt Dresdener Bahn „einzuflechten“. Dabei ist aber Prämisse, bei dem sehr wichtigen Projekt Dresdener Bahn Zeitverzug zu vermeiden. Zudem steht für diesen R-Hp noch eine fahrplantechnische Prüfung aus. Der Senat beabsichtigt, nach Klärung der offenen Fragen den zusätzlichen Regionalverkehrs-Haltepunkt Berlin Buckower Chaussee zu bestellen. Berlin, den 11. Januar 2018 In Vertretung Jens-Holger Kirchner ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-13032 S18-13032