Drucksache 18 / 13 035 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 03. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Januar 2018) zum Thema: Kita- und Schulfördervereine und Ehrenamt und Antwort vom 16. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Jan. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Emine Demirbüken-Wegner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13035 vom 03. Januar 2018 über Kita- und Schulfördervereine und Ehrenamt ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Bedeutung hat nach Kenntnis des Senats das Ehrenamt in Kita- und Schulfördervereinen, und ist dem Senat bekannt, wie viele Personen sich ehrenamtlich in Kita- und Schulfördervereinen engagieren? 2. Wie viele ehrenamtliche Stunden werden durch die Ehrenamtlichen der Kita- und Schulfördervereine in das Berliner Bildungssystem eingebracht? Zu 1. und 2.: Kita- und Schulfördervereine und nicht organisierte Ehrenamtliche können eine für Träger und Einrichtungen wertvolle Arbeit leisten. Ehrenamtler tragen mit ihrem ideellen und/oder finanziellen Beitrag dazu bei, Feste und Veranstaltungen zu realisieren, das Miteinander zu stärken, als Lesepaten Kinder zu fördern, Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher zu unterstützen, besondere Anschaffungen zu ermöglichen und anderes mehr. Die Anzahl von ehrenamtlich tätigen Personen in Kita- und Schulfördervereinen oder die Anzahl der von ihnen erbrachten Stunden sind dem Senat nicht bekannt. 3. Wie werden diese Leistungen der ehrenamtlich Engagierten aus Kita- und Schulfördervereinen anerkannt, geehrt, gefördert und unterstützt? Zu 3.: Es gibt vom Senat keine spezielle Anerkennung, Ehrung, Förderung oder Unterstützung von in Kita- und Schulfördervereinen ehrenamtlich Engagierten. Dem Senat ist aber - - 2 bekannt, dass in vielen Fällen die Einrichtungen oder Träger, die vom Einsatz der ehrenamtlich Engagierten profitieren, die Leistungen anerkennen und ehren. 4. Wer bietet Fort- und Weiterbildung für die Ehrenamtlichen in den Kita- und Schulfördervereinen an? Ist der Senat mit zuständig? Wenn ja, welche konkreten Angebote macht er? Zu 4.: Fort- und Weiterbildungen für Kita- und Schulfördervereine bzw. die ehrenamtlich Tätigen werden nach Kenntnis des Senats von entsprechenden Verbandsorganisationen bzw. den Kita- und Schulfördervereinen selbst angeboten. Auch der Landesverband schulischer Fördervereine Berlin-Brandenburg e.V. (lsfb) ist in diesem Bereich aktiv. 5. Wie sind die Ehrenamtlichen in den Kita- und Schulfördervereinen versichert? Zu 5.: Hierzu liegen dem Senat keine gesicherten Informationen vor. Bei einer Recherche im Internet konnte allerdings festgestellt werden, dass Fördervereine als Mitglied in entsprechenden Dachverbänden (z. B. Bundesverband der Fördervereine e.V., Bundesverband der Kita- und Schulfördervereine e.V.) für ihre ehrenamtlich Tätigen den erforderlichen Versicherungsschutz erhalten können. 6. Welche Vorhaben fördert die Landesregierung in öffentlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen , die unter Nutzung der ehrenamtlichen Strukturen bestehender Kita- und Schulfördervereine realisiert werden? Zu 6.: Die für die Kindertagesstätten und die Schulen zuständige Senatsverwaltung fördert einzelne Vorhaben, wie z. B. das Lesepatenprojekt des Vereines Berliner Kaufleute und Industrieller (VBKI) ideell. 7. Sind Kita- und Schulfördervereine berechtigt, Bundesmittel für die Ehrenamtsarbeit abzurufen? Wenn ja, wie erfolgt das? Wenn nein, wie können sie in die Lage versetzt werden, insbesondere an Bundesprogrammen wie „Kultur macht stark”, „Menschen stärken Menschen” und „Demokratie leben” teilzunehmen? Zu 7.: Hierzu liegen der für die Kindertagesstätten und die Schulen zuständigen Senatsverwaltung keine Erkenntnisse vor. 8. Gibt es Studien auf Initiative des Landes Berlin, die die ehrenamtliche Arbeit in Kita- und Schulfördervereinen erheben und deren inhaltliche Arbeit bewerten? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche sind das und welches Fazit ist bisher daraus gezogen worden? - - 3 Zu 8.: Nein, da die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie keine Notwendigkeit erkennen kann, die ehrenamtliche Arbeit in Fördervereinen inhaltlich zu bewerten. Berlin, den 16. Januar 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-13035 S18-13035