Drucksache 18 / 13 037 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) vom 04. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Januar 2018) zum Thema: Ein-Euro-Jobs für Flüchtlinge im Land Berlin und Antwort vom 16. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Jan. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13037 vom 04.01.2018 über Ein-Euro-Jobs für Flüchtlinge im Land Berlin ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1) Wie viele geflüchtete Menschen mit welchem Asylrechts-Status arbeiten derzeit in Berlin in einem Ein- Euro-Job? A) In welchen Tätigkeits- bzw. Berufsfelder sind die Menschen dabei tätig? Zu 1.: Für Arbeitsgelegenheiten auf der Grundlage des Arbeitsmarktprogramms Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) nach § 5a Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind insgesamt 1.403 Maßnahmenplätze geschaffen worden, in die 413 Personen zugewiesen worden sind. Derzeit nehmen 175 Personen an Maßnahmen teil. Der Aufenthaltsstatus wird nicht statistisch erhoben. Angesichts der gesetzlichen Beschränkung des Personenkreises, durch die Menschen, die eine Duldung besitzen oder vollziehbar ausreisepflichtig sind, sowie asylsuchende Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsländern von der Teilnahme an FIM ausgeschlossen sind, handelt es sich bei den Teilnehmenden weit überwiegend um asylsuchende Menschen. Daneben sind im Bereich der Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG 9.178 Plätze geschaffen worden, an denen monatlich etwa 1.000 Personen teilnehmen, bei denen es sich ebenfalls überwiegend um asylsuchende Menschen handelt. Beide Personenkreise erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 80 Cents pro Stunde. 2 Die teilnehmenden Menschen werden in folgenden Tätigkeitsfeldern eingesetzt: Handwerkliche Tätigkeiten (Holz-, Näh-, Fahrrad-, Möbelarbeiten) Lernwerkstatt Küchendienst Mobilitätshilfe Begleitung zu Behörden etc. Upcycling (Parkbänke, Elektrogeräte, Möbel, Fahrräder) Datenerfassung Arbeiten in Grünanlagen diverse Unterstützungstätigkeiten (z. B. Kiezcafé, Schülercafé, KITA-Küche, Hausmeister) Tätigkeiten in den Unterkünften (z. B. Kleiderkammer, Küche, Putztätigkeiten) Sportveranstaltungen 2) Wie hat sich diese Zahl seit Start des bundesweiten Arbeitsmarktprogramms Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) im August 2016 monatlich entwickelt? A) Wie hat sich die Zahl der Abbrecher entwickelt? Zu 2.: Die ersten Zuweisungen in FIM sind im Februar 2017 erfolgt. Seither haben sich die Zahlen wie folgt entwickelt. Februar 2017: 77 März: 65 April: 62 Mai: 84 Juni: 30 Juli: 47 August: 19 September: 16 Oktober: 2 November: 11 Dezember: 0 Eine gesonderte statistische Erhebung zu den Abbrüchen findet nicht statt, eine Tendenz ist nicht erkennbar. Abbrüche können aus unterschiedlichen Gründen und zu unterschiedlichen Zeitpunkten stattfinden, beispielsweise auch wegen Teilnahme an anderen Maßnahmen (z. B. Integrationskurs) oder Aufnahme anderer Tätigkeiten (Schule, Praktikum, Ausbildung, Arbeitsverhältnis) sowie wegen fehlender Kinderbetreuung, aufgrund von Erkrankung oder schließlich bei Beendigung des Leistungsanspruchs nach dem AsylbLG. 3 3) Wie bewertet der Senat den bisherigen Verlauf von FIM? 5) Welchen Stellenwert soll das Arbeitsmarktprogramm künftig als integrationspolitische Maßnahme im Land Berlin einnehmen? Zu 3. und 5.: Der Senat begrüßt sämtliche Instrumentarien um Geflüchtete in Beschäftigung zu bringen, allerdings erwartet der Senat, dass auch bei bundespolitischen Beschäftigungsmaßnahmen, die Schlechterstellung einzelner Zielgruppen beendet wird. Das Arbeitsmarktprogramm FIM ist bis zum Jahresende 2020 befristet. Für 2019 wird der Bund das Finanzvolumen voraussichtlich reduzieren. Ob der Bundesgesetzgeber eine Verlängerung vornehmen wird, ist nicht bekannt. Für die Dauer der Laufzeit der FIM werden diese so gut wie unter den definierten Rahmenbedingungen möglich genutzt werden. Einen signifikanten Stellenwert wird das Arbeitsmarktprogramm FIM nach Einschätzung des Senats jedoch nicht entfalten. 4) In welchem Abstand und inwiefern wird der Erfolg von FIM im Land Berlin evaluiert? Zu 4.: Zum Zweck der Evaluierung wird monatlich erhoben, wie viele Maßnahmen und Maßnahmenplätze bewilligt worden sind und wie viele Personen zugewiesen worden sind. Auf Grundlage dieser Daten werden z. B. Strategien entwickelt, um Abbrüchen der Maßnahmen entgegenzuwirken. Berlin, den 16. Januar 2018 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-13037 S18-13037