Drucksache 18 / 13 049 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Ziller (GRÜNE) vom 05. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Januar 2018) zum Thema: Open-Source-Wahlsoftware für Berlin – 2019 oder erst 2021? und Antwort vom 15. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Jan. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Stefan Ziller (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13 049 vom 05. Januar 2018 über Open-Source-Wahlsoftware für Berlin – 2019 oder erst 2021? --------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat die Forderung des Chaos Computer Club (CCC) nach dem Einsatz von Open-Source-Wahlsoftware als Wahlsoftware, konkret für Wahlen und Abstimmungen im Land Berlin (https://heise.de/-3928392)? Zu 1. Demokratische Wahlen gebieten Transparenz und die Sicherheit, dass der gesamte Prozess der Organisation und Durchführung einer Wahl ordnungsgemäß verläuft und nicht manipuliert werden kann. Diese Kriterien sind auch bei Auswahl und Einsatz von Wahlsoftware zu beachten. In diesem Zusammenhang wird diskutiert, inwieweit die Verwendung von Open-Source-Software beispielsweise bei der Erfassung der Wahlergebnisse diesbezüglich einen Beitrag leisten kann. Wie die Forderungen des Chaos Computer Clubs (CCC) aufzeigen, kann der Einsatz von Software , deren Quellcode publiziert ist, allerdings nur als ein Baustein gesehen werden, um größere Verlässlichkeit und Transparenz herzustellen. Die Annahme, dass Open-Source-Software im Allgemeinen sicherer als proprietäre Software ist, weil sich viele an der Qualitätssicherung beteiligen, trifft nicht durchgängig zu, wie die Erfahrung gezeigt hat. Eine Veröffentlichung des Source-Codes schafft zwar Transparenz, ermöglicht aber zugleich Angreifern die detaillierte Analyse möglicher Angriffsszenarien. Allerdings gilt auch umgekehrt, dass proprietäre Software nicht von vornherein sicherer sein muss, weil der Source-Code nicht öffentlich verfügbar ist. Insgesamt ist zu berücksichtigen, dass die Software nur eine Komponente einer IT-Infrastruktur ist, die insgesamt betrachtet die gebotene Sicherheit gewährleisten muss. Seite 2 von 2 Ein Einsatz von Open-Source-Software im Wahlbereich ohne Betrachtung des gesamten Prozesses erscheint in Berlin derzeit nicht angezeigt, zumal keine geeignete Open-Source-Lösung bekannt und nicht davon auszugehen ist, dass die Hersteller der bisher genutzten Software ihre Quellen veröffentlichen werden. 2. In welcher Form und mit welchem Ergebnis / Zwischenstand gibt es mit den anderen Bundesländern Gespräche nach dem „PC-Wahl“-Fiasko? Zu 2.: Die Software PC-Wahl wurde in Berlin nicht eingesetzt (s. Antwort zu 3.), so dass sich aus Sicht Berlins Gespräche diesbezüglich erübrigten. Die Gewährleistung der IT-Sicherheit beim Einsatz von Wahlsoftware ist allerdings Thema der regelmäßigen Besprechungen des Bundeswahlleiters mit den Landeswahlleiterinnen und Landeswahlleitern , zuletzt am 13.12.2017. 3. Welche Wahlsoftware wurde in Berlin für die Wahlen 2016 und 2017 eingesetzt, wie lange laufen ggf. Lizenzverträge und welche Kosten entstehen dem Land? Zu 3.: In Berlin wurde bei der Bundestagswahl 2017 die Wahlsoftware IVU.Elect für die Erfassung , Aufbereitung und Veröffentlichung der Wahlergebnisse eingesetzt. Bei den Berliner Wahlen 2016 waren die Module Aufbereitung und Präsentation der Software erfolgreich im Einsatz. IVU.Elect wurde im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung beschafft. Der Auftragswert für den Softwarekauf inklusive Customizing und Softwarepflege liegt unterhalb des Schwellenwertes für europaweite öffentliche Ausschreibungen von 200.000 €. Der Pflegevertrag läuft bis Dezember 2020. 4. Wie sähe ein möglicher Zeitplan für den Einsatz von Open-Source-Wahlsoftware als Wahlsoftware für die nächste reguläre Europawahl 2019 aus? 5. Wie sähe ein möglicher Zeitplan für den Einsatz von Open-Source-Wahlsoftware als Wahlsoftware für die nächste reguläre Berlinwahl 2021 aus? Zu 4. und 5.: Auf die Antwort zu 1. wird verwiesen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für einen Produktwechsel der Auswertungssoftware ein hinreichender zeitlicher Vorlauf unerlässlich ist. Insoweit käme ein Produktwechsel zur Europawahl 2019 nicht in Betracht . Berlin, den 15. Januar 2018 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-13049 S18-13049