Drucksache 18 / 13 051 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 04. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Januar 2018) zum Thema: Wahlfreiheit im Polizeivollzugsdienst? und Antwort vom 12. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Jan. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 1 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13051 vom 04. Januar 2018 über Wahlfreiheit im Polizeivollzugsdienst? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Gibt es bei der Berliner Polizei Weisungen oder eine Übung dahingehend, dass zu kontrollierende Personen Polizeivollzugsbeamte "ablehnen" können, deren persönliche Eigenschaften wie etwa Rasse oder ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Identität Ihnen missfallen? Falls ja, wann ist die Regelung auf welcher Grundlage durch wen in welchem Wortlaut erlassen worden? Zu 1.: Nein. 2. Falls nein, sind bei der Berliner Polizei, insbesondere in der Direktion 5, Fälle bekannt, in denen etwa bei Verkehrskontrollen zu kontrollierende Personen es erfolgreich abgelehnt haben, sich gegenüber weiblichen Beamten auszuweisen? Zu 2.: In einem Fall in der Direktion 2 wurden Weisungen bzw. Aufforderungen einer Polizeiobermeisterin von Angehörigen einer arabischen Großfamilie anlässlich einer Verkehrsordnungswidrigkeit ignoriert. In diesem Fall ging es um Parken in zweiter Reihe mit einer Luxus-Limousine. Die Maßnahmen konnten erst durch den Nachdruck eines männlichen Kollegen erfolgreich abgeschlossen werden. Weitere Fälle sind hier nicht bekannt. Hierzu erfolgt keine statistische Erfassung. Berlin, den 12. Januar 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-13051 S18-13051