Drucksache 18 / 13 058 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mario Czaja (CDU), Christian Gräff (CDU) und Danny Freymark (CDU) vom 04. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Januar 2018) zum Thema: Tangentiale Verbindung Ost (TVO) – Planungsstand, Bauvorbereitung und Fertigstellung und Antwort vom 18. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Jan. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Mario Czaja (CDU), Herrn Abgeordneten Christian Gräff (CDU), Herrn Abgeordneten Danny Freymark (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 13058 vom 04.01.2018 über Tangentiale Verbindung Ost (TVO) - Planungsstand, Bauvorbereitung und Fertigstellung Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wurde das Formalisierte Abwägungs- und Rangordnungsverfahren (FAR), wie u.a. in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 18 / 11 088 angegeben, zum Ende des Jahres 2017 abgeschlossen? a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis wurde das FAR abgeschlossen? b. Wenn nein, welche Gründe liegen für die weitere Verzögerung vor und wann ist mit dem formalen Abschluss des FAR-Verfahrens zu rechnen? Antwort zu 1: Die Beantwortung der o.g. Schriftlichen Anfrage lautete: „Die gegenwärtigen Verzögerungen lassen den Abschluss des FAR-Verfahrens frühestens für Ende 2017 erwarten. …“. Die Antwort implizierte einen Zeitraum in dessen Rahmen sich das FAR-Verfahren gegenwärtig bewegt. Der verwaltungsinterne Abschluss des FAR-Verfahrens mit einer Festlegung der Vorzugsvariante wird im ersten Quartal 2018 erwartet. Frage 2: Zu welchem Ergebnis ist der Senat für den geplanten Radschnellweg gekommen? Frage 3: Welche Auswirkungen hat dieser auf die FAR gehabt (zeitlich und inhaltlich)? 2 Antwort zu 2 und 3: Die bisher entlang der TVO vorgesehene Rad- und Fußwegeplanung waren wie folgt anzupassen: - Querschnitt • Mindestens 4 m breite asphaltierte Radfahrbahn (im Zweirichtungsverkehr nutzbar), • Mindestens 2 m breiter Gehwegbereich • Beleuchtung für Radfahrbahn und Gehweg - Lage/Trassierung • Die Radschnellverbindung entlang der TVO soll an der bebauten Seite geführt werden • Die maximale Längsneigung der Radschnellverbindung soll entsprechend AV Geh- und Radwege 3 bis 4 % betragen • Für die Netzverknüpfung ist höhenmäßig eine geländenahe Führung anzustreben. • Die Führung der Radschnellverbindung kann auch unabhängig von der Gradiente der TVO erfolgen. - Anbindungen • Es sollen möglichst alle zuführenden Wege von der bebauten Seite für zu Fußgehende und Radfahrende angebunden werden können • Die erforderlichen Straßenanbindungen an die TVO sind im Hinblick auf eine niveaufreie Führung der Radschnellverbindung einschließlich deren Verknüpfung zu untersuchen • An den Knotenpunkten mit der B1/B5 und der Str. An der Wuhlheide erfolgen plangleiche Anbindungen und Einbindungen in das vorhandene Radwegenetz. Die zeitliche Auswirkung ist im Gesamtkontext der fortlaufenden Planung nicht abschätzbar. Frage 4: Wie viele Fahrradfahrer fahren derzeitig auf dem südlichen Teil der TVO (Spindlersfelder Brücken etc.)? Antwort zu 4: Zur Beantwortung dieser Frage wurden beispielhaft Erhebungswerte von drei Knotenpunkten ausgewertet. Das ermittelte Radfahreraufkommen kann der nachfolgenden tabellarischen Zusammenstellung entnommen werden: 3 Zählquerschnitt Erhebungstag Erhebungszeitraum Querschnittsbelastung (beide Fahrtrichtungen) Maximalwert der stdl.Querschnittsbelastung Spindlersfelder Straße (südlich der Straße An der Wuhlheide) Do., 11.05.2017 07:00 - 19:00 Uhr 724 Radf./12 Std. 103 Radf./Std. Mi., 27.04.2016 07:00 - 19:00 Uhr 341 Radf./12 Std. 47 Radf./Std. Di., 26.08.2014 07:00 - 19:00 Uhr 586 Radf./12 Std. 103 Radf./Std. Do., 20.09.2012 07:00 - 19:00 Uhr 572 Radf./12 Std. 94 Radf./Std. Di., 13.03.2012 07:00 - 19:00 Uhr 273 Radf./12 Std. 46 Radf./Std. Do., 20.05.2010 06:00 - 19:00 Uhr 519 Radf./13 Std. 59 Radf./Std. Spindlersfelder Straße (südlich der Oberspreestra ße) Do., 11.05.2017 07:00 – 19:00 Uhr 499 Radf./12 Std. 75 Radf./Std. Spindlersfelder Straße (nördlich Glienicker Straße / Glienicker Weg) Di., 17.10.2017 07:00 – 19:00 Uhr 300 Radf./12 Std. 61 Radf./Std. Di., 01.07.2014 07:00 – 19:00 Uhr 316 Radf./12 Std. 39 Radf./Std. Frage 5: Welche Kenntnisse hat der Senat über die Stickstoffdioxid- und Feinstaubbelastung für Fahrradfahrer auf Fahrradwegen unmittelbar neben solchen Schnellstraßen, wie der TVO? Frage 6: Welche Schlussfolgerungen zieht der Senat aus den unter 5. erfragten Kenntnissen? Antwort zu 5 und 6: Die Ergebnisse des Luftschadstoffgutachtens zeigen, dass entlang der Strecke der Varianten der zukünftigen TVO die Grenzwerte der beurteilungsrelevanten Schadstoffe nicht erreicht bzw. überschritten werden. Frage 7: Mit welchen Schritten wird die Öffentlichkeit weiter über das Verfahren informiert (bitte Termine und Format der Veranstaltung benennen)? Antwort zu 7: Der Öffentlichkeit stehen durchgehend aktuelle Informationen auf der Internetseite http://www.berlin.de/senuvk/bauen/strassenbau/tvo/ zur Verfügung. Der Planungsbeirat 4 wird weiterhin in die einzelnen Stufen des Planungsprozesses eingebunden. Die Vorzugsvariante (Ergebnisse des FAR-Verfahrens, Teil II) soll im Rahmen einer Bürgerversammlung nach vorheriger Beteiligung des Planungsbeirats (März 2018) voraussichtlich im 2. Quartal 2018 der Öffentlichkeit vor- und zur Diskussion gestellt werden. Frage 8: Wann ist nach derzeitigem Stand mit einem Baubeginn zu rechnen? Frage 9: Wann ist nach derzeitigem Stand mit einem Abschluss der Baumaßnahmen zu rechnen? Antwort zu 8 und 9: Nach derzeitigem Stand ist frühestens in 2021 mit einem Baubeginn- und einer Bauzeit von 5 Jahren zu rechnen. Berlin, den 18.01.2018 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-13058 S18-13058