Drucksache 18 / 13 068 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 08. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Januar 2018) zum Thema: Kinder aus suchtbelasteten Familien – fallen Kinder und Jugendliche durch das Raster? und Antwort vom 22. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Jan. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Marianne Burkert-Eulitz (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13 068 vom 08. Januar 2018 über Kinder aus suchtbelasteten Familien – fallen Kinder und Jugendliche durch das Raster? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Abgeordneten: Vorbemerkung: Die Bundesdrogenbeauftragte schätzt, dass drei Millionen Kinder in Deutschland in suchtbelasteten Familien aufwachsen, wobei die Dunkelziffer noch viel höher sein soll. 1. Wie viele Kinder und Jugendliche wachsen derzeit in suchtbelasteten Familien in Berlin auf? 2. Über welche statistischen Daten hinsichtlich dieser Betroffenengruppe verfügt der Berliner Senat? Zu 1. und 2.: Die Zahl der Kinder, die in suchtbelasteten Familien in Berlin aufwachsen, wird nicht erfasst . Ein Großteil der Personen mit Suchtproblemen (insbesondere bei Alkohol) nimmt keine Betreuung in Anspruch. Die Berliner Suchthilfestatistik, die in der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung geführt wird, erfasst Personen, die sich in Berliner Suchthilfeeinrichtungen in Betreuung begeben haben. Es werden Angaben zur Diagnose , zum Haushalt und zum Familienstand sowie zur Zahl der Kinder erfasst. Demzufolge lebten in 2016 ca. 1500 Kinder in einem Haushalt, in dem sich mindestens ein Erwachsener in eine Berliner Suchthilfeeinrichtung begeben hat. 3. Mit welchen konkreten Suchtbelastungen müssen die betroffenen Kinder aufwachsen? Welche statistischen Erkenntnisse liegen dem Senat dazu vor? Zu 3.: Der größte Teil der betroffenen Kinder wächst bei Eltern auf, von denen mindestens ein Elternteil Probleme mit Alkohol hat. Kinder von Eltern, die von Opiaten und/oder Kokain und anderen Substanzen abhängig sind, leben häufig nicht mehr im Haushalt der Eltern. - - 2 4. Welche Hilfenetzwerke und Hilfeangebote für die betroffenen Kinder und Jugendlichen gibt es in Berlin? Gibt es Nachbesserungsbedarfe, wenn ja welche und wie sollen diese angegangen werden? Zu 4.: Im Dezember 2009 wurde zwischen der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung, der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung und den Ligaverbänden der freien Wohlfahrtspflege eine „Rahmenvereinbarung zum Schutz von Kindern suchtkranker Eltern vor der Gefährdung des Kindeswohls“ abgeschlossen (vgl. „Rahmenvereinbarung Kinderschutz “ unter: https://www.berlin.de/lb/drogen-sucht/service/veroeffentlichungen/). Seitdem haben zahlreiche Bezirke ebenfalls Kooperationsvereinbarungen mit den Akteuren vor Ort abgeschlossen. Derzeit gibt es zwei überregionale Arbeitsgruppen zum Thema, die der Vernetzung und dem Austausch dienen. Die Hilfeangebote sind vielfältig und beinhalten stationäre und ambulante Angebote sowie Patenschaftsprojekte, die den Einsatz Ehrenamtlicher begleiten. 5. Kinder in suchtbelasteten Familien leiden unter einem Mangel an emotionaler Zuwendung, Vertrauen und Zuverlässigkeit. Oft übernehmen sie Verantwortung für ihre Eltern. Welchen Entwicklungsdefiziten und Gefährdungsrisiken sind diese Kinder ausgesetzt? Zu 5.: Kinder aus suchtbelasteten Familien tragen neben erheblichen Entwicklungsrisiken ein signifikant erhöhtes Risiko für eine eigene Suchtentwicklung sowie für psychische Erkrankungen und soziale Schwierigkeiten (vgl. dazu: „Kinder aus suchtbelasteten Familien“, Broschüre der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Mai 2017). 6. Wie viele dieser Kinder werden in Berlin stationär untergebracht und wie viele ambulante Hilfen werden für diese Kinder und Familien zur Verfügung gestellt? Zu 6.: Zum Stichtag 31.12.2016 erhielten 2.171 Kinder und Jugendliche, bei denen als relevanter Hilfegrund eine Suchtproblematik innerhalb der Familie angegeben war, Hilfe zur Erziehung , davon 841 in stationären Hilfen in Einrichtungen, 548 in Pflegefamilien, 33 in teilstationären Einrichtungen; in 749 Fällen wurden ambulante Hilfen zur Erziehung geleistet (Quelle: Hilfeplanstatistik). Die Daten aus 2017 liegen noch nicht vor. Berlin, den 22. Januar 2018 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-13068 S18-13068