Drucksache 18 / 13 075 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Maren Jasper-Winter (FDP) vom 08. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Januar 2018) zum Thema: Geburtsurkunden: Wartezeiten und Information in den Krankenhäusern und Antwort vom 29. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Jan. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 6 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete Dr. Maren Jasper-Winter (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13 075 vom 08. Januar 2018 über Geburtsurkunden: Wartezeiten und Information in den Krankenhäusern ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie lang ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für die Erstellung einer Geburtsurkunde ab der Beantragung in den Berliner Bezirken? Zu 1.: Da diese Informationen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport nicht vorliegen, wurden alle Bezirke um Stellungnahme gebeten. Im Folgenden werden die Antworten der Bezirke unverändert dokumentiert. Charlottenburg-Wilmersdorf: Bei beurkundungsreifen Geburten wird in der Regel innerhalb von fünf bis sieben Werktagen beurkundet. Friedrichshain-Kreuzberg: Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für die Erstellung einer Geburtsurkunde ab Beantragung und Vorliegen aller relevanten Unterlagen liegt derzeit bei durchschnittlich ein bis zwei Wochen plus Postversandzeit, wenn ein postalischer Urkundenversandt gewünscht wird. Lichtenberg: Die Beantwortung der Frage zu den Bearbeitungszeiten für Geburten ist nicht eindeutig zu benennen, da diese statistisch nicht erfasst werden. Sie ist von so vielen inneren und äußeren Faktoren abhängig, dass sie schon alleine deshalb Schwankungen unterworfen sind. Abhängig von den Staatsangehörigkeiten und Familienständen der Kindeseltern, über die Mitwirkungen zur Beschaffung der urkundlichen Nachweise, bis hin zu den personellen Kapazitäten in den Ämtern dauert die abschließende Bearbeitung von Geburtsbeurkundungen durchschnittlich fünf bis neun Wochen. Marzahn-Hellersdorf: Bei Vorlage aller Unterlagen erfolgt die Beurkundung sofort. Werden die Unterlagen vollständig mit Unterschriften und Gebühr vom Krankenhaus oder Geburtshaus übergeben, erhalten die Eltern die Geburtsurkunden sofort zugesandt. Ist eine Vorsprache der Eltern erforderlich und sind die Unterlagen Seite 2 von 6 vollständig, wird sofort in der Sprechstunde beurkundet, das kann auch mit Wartezeit verbunden sein, je nach Personalsituation ca. 1,5 Stunden. Bei fehlenden Unterlagen kann die Beurkundung der Geburt nicht sofort vorgenommen werden. Ist abzusehen, dass die Beschaffung der Unterlagen längeren Zeitaufwand erfordert, z. B. bei Geburten mit Auslandsbeteiligung und / oder weiterem Rechercheaufwand , z. B. Anforderung und Auswertung einer Ausländerakte, wird eine vorläufige Bescheinigung ausgestellt. Mitte: Rd. 8 Wochen nach der Geburt werden die Urkunden per Post zugesandt. Bei Vorsprache der Eltern während der Sprechzeiten innerhalb 15 Minuten nach Aufruf – wenn alle Unterlagen vorliegen. Neukölln: Wenn alle für die Entscheidung (Erstellung der Urkunde) erforderlichen Unterlagen und Informationen vorliegen, erfolgt die abschließende Bearbeitung in Neukölln derzeit innerhalb von drei bis fünf Tagen. Pankow: durchschnittlich fünf Tage bei einfachen Fällen; schwierige Fälle bei z.B. Auslandsbeteiligung mehrere Wochen Reinickendorf: Vom Krankenhaus vollständig übersandte Geburtsanmeldungen (inklusive zur Beurkundung erforderliche Urkunden, Personalausweis-, Reiseausweis - bzw. Reisepasskopien, Erklärung zur Namensführung des Kindes, Unterschriften beider Elternteile u.a.) werden innerhalb von drei Werktagen beurkundet. In den übrigen Fällen ist eine Vorsprache der Eltern erforderlich. Einen Termin erhalten die Eltern zurzeit in Reinickendorf innerhalb von fünf bis 10 Werktagen. Liegen zu diesem Termin alle erforderlichen Unterlagen vor, wird die Geburt umgehend beurkundet und die Eltern erhalten die Geburtsurkunden ihres Kindes (Ausnahme: Bei Fällen mit ausländischem Rechtshintergrund besteht ggf. eine Vorlagepflicht bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport o.ä. In diesen Fällen kann die Geburt erst nach Rücklauf beurkundet werden). Spandau: Ein bis zwei Wochen. Steglitz-Zehlendorf: Wenn alle erforderlichen Nachweise vorliegen, dauert die Beurkundung ein bis sieben Tage. Tempelhof-Schöneberg: Nach eindeutiger Klärung des Sachverhalts und Vorliegen aller notwendigen Unterlagen, evtl. Zustimmungen und Unterschriften, wird sofort beurkundet. Treptow-Köpenick: Ein bis drei Tage. 2. Wie viele offene Verwaltungsvorgänge zur Ausstellung von Geburtsurkunden gibt es in Berlin? (Bitte nach Bezirken ausgliedern.) Zu 2.: Da diese Informationen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport nicht vorliegen, wurden alle Bezirke um Stellungnahme gebeten. Im Folgenden werden die Antworten der Bezirke unverändert dokumentiert. Charlottenburg-Wilmersdorf: Mit Stand 15.01.2018: 40 Vorgänge in Bearbeitung, für Anzeigen von Neugeborenen, bei denen für die Beurkundung noch weitere Unterlagen erforderlich sind: 150 Friedrichshain-Kreuzberg: Offene Verwaltungsvorgänge entstehen wegen unzureichender Mitwirkung der Kindeseltern. Hierzu führt das Standesamt keine Statistik . Lichtenberg: Derzeit sind ca. 220 Geburten noch nicht beurkundet. Marzahn-Hellersdorf: Zurzeit ca. 45 Vorgänge. Seite 3 von 6 Mitte: Es existieren noch rd. 600 Vorgänge, die nicht beurkundet sind und ca. 200 Vorgänge, die auf Grund fehlender Unterlagen / Mitwirkung der Eltern nicht beurkundet werden können. Neukölln: In Neukölln liegen derzeit rd. 70 Vorgänge, deren abschließende Bearbeitung noch nicht möglich ist, weil die Antragsteller noch nicht alle für die Beurkundung erforderlichen Unterlagen vorgelegt haben. Pankow: Durchschnittlich 80 bis 100 offene Fälle (Stand 12.01.2018: 82 Fälle) Reinickendorf: Anzahl ausstehender Geburtsurkunden mit vollständig vorliegenden Unterlagen: -.keine -; Anzahl ausstehender Geburtsurkunden, die aufgrund fehlender Unterlagen nicht bearbeitet werden können: 54. Spandau: 186 offene Vorgänge und 30 Nachbeurkundungen. Steglitz-Zehlendorf: In Steglitz-Zehlendorf sind nur Fälle länger als sieben Tage offen, in denen noch nicht alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt wurden. Tempelhof-Schöneberg: Es gibt keine Rückstände. Treptow-Köpenick: Derzeit sind noch rd. 20 Verwaltungsvorgänge offen. 3. Gibt es Möglichkeiten Geburtsurkunden online zu beantragen? Wenn nicht, hat der Senat Pläne in Abstimmung mit den Bezirken eine solche Möglichkeit anzubieten? Zu 3.: Die Berliner Standesämter bieten aktuell die Möglichkeit an, Geburtsurkunden aus bereits vorhandenen Geburtsregistern im Online-Verfahren ausstellen zu lassen. Die Erstregistrierung einer Geburt kann hingegen nicht im reinen Online-Verfahren erfolgen . Gemäß § 18 Abs. 1 des Personenstandsgesetzes (PStG) sind Geburtsanzeigen entweder mündlich, also durch die Kindeseltern bei persönlicher Vorsprache im Standesamt, oder schriftlich durch die Geburtseinrichtung vorzunehmen. Beim PStG handelt es sich um ein Bundesgesetz. Berlin wird eine Bundesratsinitiative prüfen, um die digitale Aufgabenerledigung zu ermöglichen. Lediglich zusätzlich besteht zur Beschleunigung eine Möglichkeit der Online-Anzeige, die in Berlin teilweise auch praktiziert wird. Auf eine einheitliche Anwendung dieser Möglichkeit wirkt der Senat aktuell hin, was aber das aus Beweissicherungsgründen bestehende manuelle Verfahren nicht ersetzen kann. 4. In welchen Geburtsstationen in Berlin gibt es die Möglichkeit alle für die Geburtsurkunde notwendigen Unterlagen einzureichen? Wie erfolgt die Einreichung beim zuständigen Standesamt? Wer betreibt dieses Angebot? Zu 4.: Bei Geburten in Krankenhäusern und sonstige Einrichtungen, in denen Geburtshilfe geleistet wird, ist der Träger der Einrichtung nach §20 Satz1 des Personanstandsgesetzes (PStG) zur Anzeige der Geburt verpflichtet. Wer eine solche Anzeige vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig erstattet, handelt ordnungswidrig (vgl. §70 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 PStG). Die in §20 PStG genannten Anstalten und Einrichtungen haben rechtlich die Möglichkeit, sich durch Absprache mit einer der in §19 genannten (ebenfalls zur Anzeige verpflichtenden) Personen (z.B. eines sorgeberechtigten Elternteils) von der eigenen Anzeigepflicht zu entlasten (so Gaaz/Bornhofen, Personenstandsgesetz Handkommentar, 3. Aufl. 2014, §20 Rn. 11). Wegen dieser Besonderheit lässt sich nicht pauschal sagen, dass die Krankenhäuser in jedem Einzelfall und ohne Ausnahme zur Anzeige verpflichtet sind. Eine Auflistung der Möglichkeiten in allen Krankenhäusern konnte nicht angefertigt werden. Diese Fragestellung ist jedoch auch Teil der aktuell stattfindenden Organisationsuntersuchung. Seite 4 von 6 Der Senat kann jedoch aktuell darauf verweisen, dass die oben gefragte Leistung in allen Vivantes-Geburtskliniken als Service angeboten wird. Die Unterlagen werden mittels vivantes-eigenen Postdienstes vom Büro für standesamtliche Angelegenheiten (im Bereich der administrativen Patientenaufnahme von Vivantes) zum Standesamt gebracht. 5. Welche Fallgruppen bestehen, in denen eine Geburtsurkunde nach der Geburt eines Kindes nicht postalisch zugeschickt werden kann? Zu 5.: Die Standesämter präferieren bereits aus eigenem Interesse jede Arbeitsweise, die zu einem geringeren Publikumsaufkommen beiträgt. Häufig machen diese bereits im Verfahren zur Erstellung des Geburtsregistereintrags die Erfahrung, dass als solche benannte Kindeseltern oder auch vorstellig gewordene Kindeseltern nicht oder nicht mehr am angegebenen Wohnort wohnen und auch die ermittelten Meldeverhältnisse nicht stimmen. Damit erübrigt sich dann auch die Übersendung einer Geburtsurkunde oder eines Geburtsregisterauszugs an eine Adresse, die sich als nicht zustellungsfähig erwiesen hat. Ein weiterer Grund kann die Rückgabe von eingereichten Urkunden sein, deren Verlustrisiko als zu hoch eingeschätzt wird, insbesondere dann, wenn diese aus dem Ausland stammen. In diesen Fällen fällt auch ein regelmäßig über den Standardbrief hinausgehendes Briefporto ins Gewicht, dessen Erstattung durch die Betroffenen in Einzelfällen nicht ohne Weiteres getragen wird. 6. In welchem Rahmen und mit welchen Mitteln werden werdenden Eltern vor der Geburt von Seiten des Landes Berlins auf die Art und die Stelle der Einreichung für die Unterlagen zur Beantragung von Geburtsurkunden informiert? Zu 6.: Werdende Eltern werden über unterschiedlichste Stellen und auf unterschiedlichstem Wege über die notwendigen Unterlagen und den Prozess der Beantragung von Geburtsurkunden informiert. U.a. gibt es in der zentralen Dienstleistungsdatenbank unter service.berlin.de ausführliche Beschreibung zur Erstbeurkundung einer Geburt. Darüber hinaus pflegen die bezirklichen Standesämter weitere Informationen an werdende Eltern weiterzugeben. Die einzelnen Informationsangebote wurden bei den Bezirken abgefragt. Der Senat weißt an dieser Stelle daraufhin, dass die aktuell stattfindende Organisationsuntersuchung neben zahlreichen anderen Fragestellungen insbesondere die Standardisierungspotenziale betrachtet und Empfehlungen für die Zukunft aussprechen wird. Die Hinweise der Bezirke zu ihren jeweiligen Informationsangeboten sind im Folgenden unverändert dokumentiert: Charlottenburg-Wilmersdorf: Das hiesige Standesamt hat ein Merkblatt für die jungen Eltern entworfen, die an die Kliniken nach Bedarf ausgeliefert werden. Die Eltern haben neben allgemeinen Informationen über die notwendigen Unterlagen auch ein Formblatt zur Vor- und Familiennamenswahl, sowie ein SEPA- Lastschriftmandat. Sofern alle Dokumente in der Klinik eingereicht werden, bringt ein Bote die gesamten Dokumente mit den Geburtsanzeigen in das Standesamt und die Eltern müssen dort nicht vorstellig werden. Hier bedarf es einer guten Zusammenarbeit mit der Klinikleitung. Friedrichshain-Kreuzberg: Das Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg informiert auf seiner Homepage und stellt sich den Anfragen über die gängigen Kommunika- Seite 5 von 6 tionswege, wie E-Mail und Telefon sowie persönlich steht in engem Kontakt mit den Geburtskliniken, welche allgemeine Informationen geben. Lichtenberg: Ganz allgemein können sich werdende Eltern auf den Standortseiten der Standesämter über die Dienstleistungsdatenbank zu den vorzulegenden Unterlagen bei Geburt eines Kindes erkundigen. Zudem liegen in den Kliniken jeweils Merkblätter und Informationen aus. Das SANA-Klinikum hat organisiert, dass Unterlagen der Eltern dort entgegen genommen werden können und an das Standesamt weitergeleitet werden. Die Kollegin des Krankenhauses ist mit den Standesbeamtinnen in Kontakt, um Fragen vor Ort beantworten zu können. Das Gesundheitsamt - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst - des Bezirkes Lichtenberg hat einen Fahrplan „Was ist wichtig in der Zeit rund um die Geburt“ entwickelt, in welchem ebenfalls Informationen des Standesamtes enthalten sind. Marzahn-Hellersdorf: - keine Angaben - Mitte: Es gibt Hinweise auf der Internetseite des Bezirks. Neukölln: Informationen über notwendige Unterlagen und die Verfahrensweise bei Geburtsbeurkundungen im Bezirk Neukölln sind auf der bezirklichen Internetseite vorhanden. Dort ist auch ein Merkblatt eingestellt, das ebenfalls im Mutter-Kind- Zentrum des Krankenhauses Neukölln auf Anfrage ausgehändigt wird. Auch persönliche Anfragen sind jederzeit möglich und werden beantwortet. Pankow: Informationsblätter mit Hinweisen und Ansprechpartnern stehen den in Pankow ansässigen Kliniken und Hebammen zur Auslage zur Verfügung. Reinickendorf: Die bezirklichen Flyer zur Geburtsanmeldung liegen im Humboldt- Krankenhaus aus (einzige Geburtsklinik in Reinickendorf). Die Informationen sind darüber hinaus der Homepage des Standesamtes zu entnehmen. Spandau: Informationen in Spandau vorab über Homepage, Merkblätter in den Krankenhäusern, telefonisch oder mit Termin persönlich in der Sprechstunde. Steglitz-Zehlendorf: In Steglitz-Zehlendorf erhalten werdende Eltern eine Broschüre und können das Informationsangebot auf der Internetseite des Standesamtes nutzen. Zusätzlich wurde das Krankenhaus Waldfriede (als einzige derzeit im Bezirk befindliche Geburtsklinik) mit Merkblättern für Eltern versorgt, mit denen gemeinsam das Krankenhaus die Geburtsanzeige im Standesamt vorbereiten kann. Tempelhof-Schöneberg: - keine Angaben - Treptow-Köpenick: Informationen auf den Internetseiten des Standesamtes. Merkblätter in den Geburtseinrichtungen. 7. Wie hoch sind die jährlichen Einnahmen durch die Ausstellung von Geburtsurkunden? (Bitte nach Bezirken aufschlüsseln.) Zu 7.: Der Einnahmebetrag explizit für Geburtsbeurkundungen lässt sich weder kameral noch indirekt über die KLR auswerten: Kameral werden die Gebühren für Geburtsbeurkundungen (neben anderen Gebührentatbeständen nach dem Personenstandsrecht) auf dem Sammeltitel 111 52 „Gebühren nach verschiedenen landesrechtlichen Vorschriften“ vereinnahmt und lassen sich nicht separat ermitteln. In der Kostenrechnung buchen die Bezirke Ihre Mengen, Kosten und informatorisch auch die Erträge auf das Produkt 79097 „Standesamtliche Beurkundungen“. Dort werden aber neben den Geburtsbeurkundungen auch noch weitere standesamtliche Beurkundungen aus dem Sterberegister (Erstbeurkundungen und Nachbeurkundungen ), aus dem Eheregister (Nachbeurkundung), aus dem Lebenspartnerschaftsregister (Nachbeurkundung) sowie besondere Beurkundungen (Aner- Seite 6 von 6 kennungen - Vaterschaft und Mutterschaft - , Angleichungserklärungen und Nachträgliche Namensbestimmung von Ehegatten, Nachträgliche Änderung des Namens des Kindes) ebenso erfasst und abgebildet. Berlin, den 29. Januar 2018 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-13075 S18-13075