Drucksache 18 / 13 076 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Maren Jasper-Winter (FDP) vom 08. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Januar 2018) zum Thema: Ausbildung von Hebammen und Antwort vom 25. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Jan. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Frau Abgeordnete Dr. Maren Jasper-Winter (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13076 vom 08. Januar 2018 über Ausbildung von Hebammen ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Ausbildungs- und Studienplätze gibt es an den Hebammenschulen in Berlin (bitte nach den Einrichtungen auflisten)? Wie hat sich diese Zahl in seit dem Jahr 2007 verändert? Wie hat sich die Bewerberzahl seit 2007 entwickelt? Zu 1.: Mit Stichtag 01.11.2017 (vorläufiger) werden im Land Berlin drei Hebammenschulen mit einer Ausbildungskapazität von insgesamt 193 besetzten Ausbildungsplätzen vorgehalten. Eine statistische Zeitreihe ab 2001 ergibt sich aus der Anlage. Ausbildungsstätte Anzahl der besetzten Ausbildungsplätze 01.11.2017 Anzahl der genehmigten Ausbildungsplätze 01.11.2017 Vivantes - Institut für berufliche Bildung im Gesundheitswesen (IbBG) 70 73 Charité – Gesundheitsakademie 45 42 St. Joseph Krankenhaus - Schule für Gesundheitsberufe Berlin GmbH (SfGB) 78 87 Gesamt 193 202 Quelle: Amt für Statistik Berlin Brandenburg; Referat 14 B - 2 - 2 Dualer Bachelorstudiengangs Hebammenkunde an der Evangelischen Hochschule Berlin Das Land Berlin genehmigte zum Wintersemester 2013/2014 die Einrichtung des dualen Bachelorstudiengangs Hebammenkunde an der Evangelischen Hochschule Berlin (EHB). Der Studiengang erfolgt in Kooperation der Schule für Gesundheitsberufe Berlin GmbH am St. Joseph-Krankenhaus (SfGB) und der EHB. D.h., dass die Bewerbungen für diesen Studiengang zentral an der Schule am SfGB eingehen . Es gibt bzgl. der Anzahl an Bewerbungen keine Trennung zwischen SfGB und EHB. Die 87 Ausbildungsplätze der SfGB entsprechen den in Berlin genehmigten Studienplätzen . Studienbeginn Ausbildungs-/Studienplätze Anzahl der Bewerbungen WS 2013/2014 20 123 WS 2014/2015 20 135 WS2015/2016 20 159 WS 2016/2017 24 197 WS 2017/2018 33 151 Vivantes - Institut für berufliche Bildung im Gesundheitswesen (IbBG) Jahr Ausbildungsplätze Anzahl der Bewerbungen 2007 60 1396 2008 60 1244 2009 60 1352 2010 60 1342 2011 60 902 2012 60 565 2013 60 471 2014 60 425 2015 60 294 2016 60 231 2017 60 190 Charité – Gesundheitsakademie Die Charité hat erst wieder ab dem Jahr 2008 mit zwei Kursen die Ausbildung begonnen. [Ausbildungsbeginn alle 1 ½ Jahre zum 01.04. (20 Pl.) und 01.10. (22 Pl.)] Die Bewerbungszeiten waren immer ein halbes Jahr vor Ausbildungsbeginn Jahr Ausbildungsplätze Anzahl der Bewerbungen 2008 42 1125 2010 42 759 2011 42 650 2013 42 400 2014 42 181 2016 42 350 2017 42 285 - 3 - 3 2. Plant der Senat eine Aufstockung der Ausbildungs- und Studienplätze? Zu 2.: Träger der Ausbildungsschulen ist nicht der Senat. Die Planung der Ausbildungskapazitäten obliegt den Schulen bzw. den Trägerkrankenhäusern. Die Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat alle Ausbildungsschulen zum Gespräch eingeladen und ist mit den Geschäftsführungen der Trägerkrankenhäuser im engen Dialog, um die Ausbildungskapazitäten zu erweitern. Die steigenden Geburtenzahlen in Berlin führten in den vergangenen Jahren (insbes. ab 2015/16) immer wieder zu Engpässen in den Geburtskliniken. Der Senat hat aufgrund dieser Problematik am 15. September 2017 einen „Runden Tisch Hebammen“ mit den wesentlichen Akteuren zur Thematik der „Hebammen“ einberufen. Beteiligte des „Runden Tisches“ sind die Chefärztinnen und Chefärzte aller Berliner Geburtskliniken sowie Vertreterinnen des Berliner Hebammenverbandes, der Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG), der Berliner Feuerwehr (Rettungsdienst), des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (Krankenhausaufsicht) und der Ausbildungsstätten. Zusammen mit allen Beteiligten werden derzeit in einem laufenden Dialogprozess Lösungsansätze und Verbesserungsvorschläge zu Kernthemen (wie z. B. Erweiterung von Kapazitäten in Kreißsälen, Steigerung der Ausbildungskapazitäten und der allgemeinen Arbeitszufriedenheit) erarbeitet. Am 29.11.2017 fand zur Thematik ein weiterführender Workshop zum Thema „Hebammenversorgung “ mit Vertreterinnen und Vertretern der Ausbildungsstätten für Hebammen, ärztlichen Leitungen verschiedener in der Ausbildung kooperierender Geburtskliniken, deren leitenden Hebammen, Vertreterinnen des Berliner Hebammenverbandes, Interessenvertretungen von Eltern sowie Vertreterinnen und Vertretern von Krankenkassen, der Senatskanzlei - Abteilung Wissenschaft und Forschung, des Landesamtes für Gesundheit und Soziales und der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (SenGPG) statt. Im Ergebnis des Workshops wurde zwischen den Beteiligten Einigkeit darüber erzielt, dass zur Verbesserung der Versorgung mit Hebammen eine Erweiterung der Ausbildungsplätze der Hebammenschulen erforderlich ist. Die Ergebnisse werden am 01.02.2018 im Rahmen des Runden Tisches erörtert. 3. Wie will der Senat die Umsetzung der EU-Richtlinie 2013/55/EU, welche die Akademisierung der Hebammenausbildung notwendig macht, in Berlin gewährleisten? Welchen Finanzierungsbedarf sieht der Senat an den Hebammenschulen? Zu 3.: Die Hebammenausbildung ist aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben bis zum 18. Januar 2020 grundlegend zu überarbeiten und in Richtung einer akademischen Ausbildung weiterzuentwickeln . Das ergibt sich daraus, dass die Richtlinie 2013/55/EU vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen für die Zulassung zur Hebammenausbildung künftig den Abschluss einer mindestens - 4 - 4 zwölfjährigen allgemeinen Schulausbildung verlangt. Bisher war der Abschluss einer zehnjährigen allgemeinen Schulausbildung ausreichend. Zur Umsetzung dieser EU-rechtlichen Vorgaben sind grundlegende Änderungen in den bundesrechtlichen Regelungen zur Hebammenausbildung erforderlich. Das hierfür zuständige BMG hat zur Begleitung dieses Prozesses und zur Vorbereitung des zu erstellenden Referentenentwurfs ein Bund-Länder-Begleitgremium eingerichtet, an dem Vertreter /innen der Gesundheits- und der Wissenschaftsressorts der Länder beteiligt sind. Nach Fertigstellung des Referentenentwurfs wird das übliche Abstimmungsverfahren mit Bundesressorts , Ländern und Verbänden eingeleitet. Dabei hat das BMG die von der EU gesetzte Umsetzungsfrist im Blick. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung wird in allen Abstimmungen mit dem BMG darauf achten, dass die Umsetzung der Akademisierung in Berlin gewährleistet ist. 4. Welches Vorhaben will der Senat prioritär behandeln, den Ausbau von Ausbildungsplätzen an den Ausbildungsstätten oder den Ausbau von Studienplätzen? Zu 4: Siehe hierzu Antwort zu Frage 2. Bis zum Übergang zur akademischen Ausbildung würde das Land Berlin die Ausbildungsplätze zur Hebammenausbildung erhöhen. Gegenüber 2013 wäre dies eine Erhöhung von 180 Ausbildungsplätzen. 5. Gibt es einen Zeitplan, um die Kapazitäten an Studienplätzen für den Hebammenberuf zu erhöhen? Zu 5.: Nach Fertigstellung des Referentenentwurfs wird das übliche Abstimmungsverfahren mit Bundesressorts, Ländern und Verbänden eingeleitet. Dabei hat das BMG die von der EU gesetzte Umsetzungsfrist im Blick. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung wird sowohl in dem erwähnten Bund-Länder-Begleitgremium als auch in der Abstimmung des Referenten- bzw. Gesetzentwurfs darauf drängen, dass Deutschland die Umsetzungsfrist einhält. 6. Wie hoch sind die jährlichen Ausgaben des Landes Berlin für die Hebammenschulen? Zu 6.: Es gibt keine Hebammenschulen in der Trägerschaft des Landes Berlin. Die gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Gesundheitsfachberufe ist das Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhausfinanzierungsgesetz-KHG). - 5 - 5 In § 2 Nr. 1a KHG sind die Ausbildungsstätten definiert, die entsprechend § 17a KHG über Ausbildungszuschläge finanziert werden können. Dies sind Ausbildungsstätten für Gesundheits - und Krankenpfleger/innen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen, Krankenpflegehelfer/innen, für die drei MTA-Berufe, für Orthoptisten/innen, Diätassistenten /innen, Hebammen/Entbindungspfleger, Ergotherapeuten/innen, Logopäden/innen und Physiotherapeuten/innen Ausbildungsstätten, die einen Bildungsgang in diesen Berufen anbieten und eine KHG-Finanzierung in Anspruch nehmen, müssen gemäß § 2 Nr. 1a KHG mit einem Krankenhaus verbunden sein (die Krankenhäuser müssen Träger oder Mitträger der Ausbildungsstätte sein). Die Länder müssen zudem für die pflegesatzfinanzierten Ausbildungsplätze eine Investitionspauschale zahlen. Die Finanzierung der Ausbildungskosten in den Ausbildungsstätten erfolgt durch einen Ausbildungszuschlag gemäß § 17a Krankenhausfinanzierungsgesetz. Die Krankenhäuser erhalten jährlich zusätzlich zur Investitionspauschale, die ebenfalls für Investitionen in die Ausbildungsstätten eingesetzt werden können, einen Zuschlag von 250,- € pro besetztem Ausbildungsplatz für die Hebammenausbildung. Die Investitionskosten tragen die Länder (Berliner Landeskrankenhausgesetz). Damit Krankenhäuser durch ihre Ausbildungstätigkeit nicht benachteiligt sind, werden die Kosten der Ausbildung auf alle Krankenhäuser umgelegt. Die Umlage erfolgt mittels eines Fonds, dem die Zuschläge zu den Fallpauschalen zugeführt werden, die alle Krankenhäuser in gleicher Höhe zu diesem Zweck erheben müssen. Der landeseinheitliche Ausbildungszuschlag im Jahr 2018 pro Fall beträgt 63,05 €. Die Mehrkosten, die dem ausbildenden Krankenhaus durch die Betreibung von Ausbildungsstätten entstehen, werden dem Krankenhaus aus dem Fonds ersetzt. Der Ausgleichsfonds wurde in Berlin erstmals 2007 eingerichtet. Er wird von der Berliner Krankenhausgesellschaft verwaltet. Die Ausbildungsstätten für Hebammen werden aus dem Ausgleichsfonds zur Finanzierung der Ausbildungsstätten und der Mehrkosten der Ausbildungsvergütungen refinanziert. Als Ausbildungskosten gelten die Kosten für den theoretischen und praktischen Unterricht (Schulkosten) und, sofern es das Berufsgesetz vorschreibt, die Ausbildungsvergütung. Bei der Hebammenausbildung wird Ausbildungsvergütung gezahlt. Die Kosten einer Hebammenausbildung betragen schätzungsweise ca. 56.040 € pro Schüler/-in für die dreijährige Ausbildungszeit, d.h. 18.680 €/Jahr [Ausbildungsvergütung ca. 13.680 €/Jahr sowie Schulkosten für den theoretischen und praktischen Unterricht ca. 5000 €/Jahr]. [Jeweils kalkulationsrelevante Kostenanteile für die Ausbildung sind: • Kosten der Ausbildungsstätte • Kosten der theoretischen und praktischen Ausbildung (im verbundenen Krankenhaus), • Ausbildungsvergütungen der Auszubildenden]. [Unter Zugrundelegung des aktuellen Tarifvertrages für Auszubildende der Länder in den Pflegeberufen (TVA-L Pflege) vom 12. Oktober 2006 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 7 vom 17. Februar 2017 wird eine Ausbildungsvergütung für Hebammen ab 01.01.2018 von ca. 13.680 €/Jahr gezahlt]. 7. Planen die Krankenhäuser in landeseigenem Besitz Hebammen mit Bachelorabschluss mehr Gehalt zu zahlen, als Hebammen mit einer Ausbildung? Zu 7.: Bezüglich der Charité liegen der zuständigen Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung – derzeit keine Angaben vor. - 6 - 6 Die Vivantes Netzwerk für Gesundheit hat dazu ausgeführt, dass die Entgeltordnung des TVöD für die Tätigkeit einer dreijährig ausgebildeten Hebamme die Entgeltgruppe P8 vorsieht. Vivantes hat bisher keine unterschiedliche Vergütung der gleichen Tätigkeiten von Hebammen bei unterschiedlicher persönlicher Qualifikation vorgesehen. Eine unterschiedliche Vergütung bei gleicher Tätigkeit hat lt. Vivantes derzeit tarifrechtlich keine Grundlage, da für die Eingruppierung die ausgeübte Tätigkeit entscheidend ist und nicht eine bestehende akademische Qualifikation. Sofern eine akademisierte Hebamme höherwertigere Tätigkeiten ausübt, z.B. Leitungstätigkeiten, greift der Tarifvertrag und eine Prüfung auf Höhergruppierung würde erfolgen. Wenn darüber hinaus – ähnlich wie bei Pflegeleitungen – die leitende Hebamme per Ausschreibung ein Bachelorabschluss haben sollte, gilt der Tarifvertrag bei Vivantes uneingeschränkt selbstverständlich auch für diese Berufsgruppe. Hierbei wird aber Verantwortung und Leitung nach Tarifvertrag mit einer höheren Entgeltgruppe vergütet, nicht die Qualifikation. Die Qualifikation ist hier die geforderte Voraussetzung zur Stellenbesetzung. 8. Wie will der Senat gewährleisten, dass Hebammen Weiterbildungsangebote im Hochschulbereich angeboten werden? Wie viele Plätze für ausgebildete Hebammen, die den Bachelor zusätzlich machen möchten , gibt es jährlich? Plant der Senat die Plätze zu erweitern? Zu 8.: Die Zulassungsordnung des dualen Bachelorstudiengangs Hebammenkunde an der Evangelischen Hochschule Berlin regelt die Zulassungen für Interessenten mit einer Berufszulassung . Für Bewerberinnen bzw. Bewerber mit Berufszulassung als Hebamme bzw. Entbindungspfleger kann durch Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen der Einstieg in das 5. Fachsemester ermöglicht werden. Hierfür stehen derzeit vier zusätzliche Studienplätze pro Studienbeginn zur Verfügung. Berlin, den 25. Januar 2018 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung S18-13076 S18-13076a ~6045587