Drucksache 18 / 13 077 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Franziska Becker (SPD) vom 04. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Januar 2018) zum Thema: Sachstand zum Bebauungsplan Molkenmarkt und Antwort vom 25. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Jan. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Frau Abgeordnete Franziska Becker (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13 077 vom 04.01.2018 über Sachstand zum Bebauungsplan Molkenmarkt Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der Sachstand in Bezug auf die angekündigte Überprüfung der Aufteilung und Gestaltung der öffentlichen Verkehrsflächen im Bereich des Bebauungsplans Molkenmarkt in Mitte und welche Änderungen an dem 2016 festgesetzten Bebauungsplan 1-14 beabsichtigt der Senat? Antwort zu 1: Die Überprüfung der Aufteilung und Gestaltung der öffentlichen Verkehrsflächen im Bereich des Bebauungsplans Molkenmarkt hat ergeben, dass sowohl die Aufteilung als auch die Gestaltung der öffentlichen Verkehrsflächen den mit dem Bebauungsplan verfolgten planerischen Zielen und verkehrlichen Erfordernissen grundsätzlich entspricht. Optimierungen, insbesondere für Radfahrende, werden lediglich durch Änderungen der Markierungen vorgenommen. Für den Straßenzug Grunerstraße – Spandauer Straße – Mühlendamm hat der Bebauungsplan 1-14 planfeststellungsersetzenden Charakter (Teil 2 des B-Plans 1-14). Eine wesentliche Änderung der Flächen der Verkehrsarten zöge ein Änderungsverfahren nach sich, das deutlichen Einfluss auf den angestrebten Zeitraum der Verlegung / Neubau der Grunerstraße ab 2019 hätte. Zurzeit gibt es nicht die Absicht, den rechtsgültigen Bebauungsplan 1-14 zu ändern, da sich in der derzeitigen Planungsphase kein Erfordernis hierzu abzeichnet. Frage 2: Wofür sollen die im Entwurf des Doppelhaushalts 2018/ 2019 veranschlagten jeweils 70.000 Euro zur Vorbereitung der Einrichtung eines Entwicklungsmanagements Molkenmarkt verwandt werden und welche Aufgaben soll das Entwicklungsmanagement haben? 2 Antwort zu 2: Zur Realisierung des Stadtquartiers des Klosterviertels nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist eine komplexe Steuerung, u.a. für die Bodenordnung, die Nutzungsverteilung (Wohnen, Büro- und Dienstleistungen und kulturelle Nutzungen) und die Erschließung zu leisten. Hierfür muss aus Kapazitätsgründen externe Unterstützung gebunden werden. Frage 3: Teilt der Senat die gegenüber der RBB-Abendschau geäußerte Auffassung des Landesarchäologen Prof. Wemhoff, dass im Bereich des Grauen Klosters mit Blick auf die Baugeschichte des Klosters ganz spezielle Anforderungen für die Neubebauung entwickelt werden müssen und dass so wichtige Bereiche wie zum Beispiel das Kapitelhaus des Grauen Klosters auch eine Reflexion in der Planung finden sollten? Antwort zu 3: Ja, diese Auffassung wird geteilt. Daher werden in Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt Umfang und Standorte für archäologische Sondierungen innerhalb des Bebauungsplanbereiches ermittelt. Es ist auch geplant, entsprechend möglicher Grabungsergebnisse eine städtebauliche Anpassung innerhalb der Baufelder vorzunehmen. Frage 4: Mit Drucksache 17/ 19076 hat der Senat letztes Jahr mitgeteilt, dass ihm für die Präsentation von Grabungsfunden in der Klosterkirche sowie die damit verbundene „Denkmalschule auf Zeit“ bisher keine Haushaltsmittel zur Verfügung stünden, diese seien gegebenenfalls im Rahmen des Doppelhaushalts 2018/ 2019 einzuwerben. Sind im vorliegenden Senatsentwurf des Doppelhaushalts 2018/19 entsprechende Mittel vorgesehen (wenn ja, bei welchem Haushaltstitel und in welcher Höhe)? Antwort zu Frage 4 Im Haushalt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sind im Kapitel 1220 Titel 52609 Mittel in Höhe von 100.000 € bzw. 120.000 € für den Haushalt 2018/19 eingestellt für Untersuchungen im Rahmen des Archäologischen Pfades, zu dem auch das Graue Kloster gehört. Zudem hat das Bezirksamt Mitte mitgeteilt, dass für die Präsentation von Grabungsfunden im Doppelhaushaltsplan des Bezirksamtes Mitte von Berlin keine Mittel eingestellt sind. Die Planung und Ausführung der Grabungen obliegt dem Landesdenkmalamt. Eine Präsentation im Rahmen der „Denkmalsakademie auf Zeit“ in der Ruine der ehemaligen Franziskanerklosterkirche ist in Abhängigkeit der Grabungsergebnisse und einer erfolgreichen Einwerbung von Fördermitteln für die „Denkmalsakademie auf Zeit“ vorgesehen. Ein GRW-Fördermittelantrag wird vom Bezirk Mitte auf der Grundlage des Nutzungskonzeptes „RUINENAKADEMIE/ ARCHÄOLOGISCHES THEATER KONZEPTION FÜR DAS AREAL DER EHEMALIGEN FRANZISKANER-KLOSTERKIRCHE“ in der ersten Jahreshälfte 2018 angestrebt. Die Finanzierung des Eigenanteils bei der GRW Förderung wird im Bezirkshaushalt sichergestellt. 3 Frage 5: Sind wie vom Senat in Drucksache 17/ 18834 angekündigt ab Herbst 2016 Gespräche mit den relevanten Akteuren (laut Drucksache: Schulstiftung der Evangelischen Kirche, Stiftung Berlinisches Gymnasium zum Grauen Kloster, Streitsche Stiftung zum Gelände des Grauen Klosters, Förderverein des Evangelischen Gymnasiums zum Grauen Kloster, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, Schulverwaltung des Bezirks Mitte) zum vorgesehenen Schulstandort Graues Kloster begonnen worden? Wenn ja, wie ist der Sachstand in Bezug auf die Gespräche? Wenn nein, warum nicht und wann beginnen die Gespräche mit wem? Antwort zu 5: Im Rahmen der Vorbereitung der „Akademie auf Zeit“ hat das Kulturamt des Bezirks Mitte Workshops durchgeführt, bei denen die an der Standortentscheidung Interessierten beteiligt waren. Die Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) bearbeitet alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem noch anhängigen Restitutionsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Partner für das Land Berlin ist in dieser Frage auch nur die Stiftung Berlinisches Gymnasium zum Grauen Kloster, mit der am 19. Juli 2016 und 20. Dezember 2017 Gespräche über den geltend gemachten Anspruch der Stiftung auf die ehemaligen Grundstücke des Berlinischen Gymnasiums zum Grauen Kloster geführt wurden. In den Gesprächen wurden die unterschiedlichen Rechtspositionen ausgetauscht und die Möglichkeiten einer vergleichsweisen Regelung ausgelotet. Weitere Gespräche sind noch nicht terminiert. Eine weitere Diskussion mit den relevanten Akteuren, insbesondere der Schulstiftung der Evangelischen Kirche, der Stiftung Berlinisches Gymnasium zum Grauen Kloster, der Streitschen Stiftung zum Gelände des Grauen Klosters, dem Förderverein des Evangelischen Gymnasiums zum Grauen Kloster, der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft sowie der Schulverwaltung des Bezirks Mitte, werden unter Beteiligung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen anschließend erfolgen. Frage 6: Bis wann muss – auch mit Blick auf die Bebauung anderer Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Molkenmarkt – ein zukünftiger Bauherr ein inhaltlich und finanziell belastbares Konzept zur zukünftigen Bebauung der im Bebauungsplan als Gemeinbedarf Schule ausgewiesenen Fläche des Klosterareals vorlegen? Antwort zu 6: Im Rahmen der Konkretisierung der Bauvorhaben im Bereich Molkenmarkt und Alexanderplatz wird auch das Thema der Bedarfe an Schul- und Kitaplätzen im Nahbereich aktualisiert werden. Bei Eingang der Ergebnisse liegen geeignete Grundlagen für ein solches Konzept vor. Frage 7: Mit Drucksache 17/ 18834 – Antwort zu Frage 7 –hat der Senat im Juli 2016 mitgeteilt, dass von der insolventen Grabungsfirma noch immer fünf Kartons mit Funden aus den archäologischen Sondierungsgrabungen auf dem Gelände des Grauen Klosters zurückgehalten werden und dass man die gerichtliche Durchsetzbarkeit der Herausgabeansprüche prüfe. Befinden sich inzwischen alle Funde in der Verfügung des Landes Berlin? Wenn dies nicht der Fall sein sollte, wie ist der Sachstand und welches Ergebnis hat die Prüfung der gerichtlichen Durchsetzbarkeit der Herausgabeansprüche ergeben? 4 Antwort zu 7: Die in der Drucksache 17/ 18834 – Antwort zu Frage 7 – angesprochenen Funde wurden durch die Staatsanwaltschaft Berlin dem Landesdenkmalamt Berlin übergeben. Deren Überprüfung ist abgeschlossen und ergab, dass die Funde vollständig und mit den zutreffenden Angaben versehen übergeben worden sind. Berlin, den 25.01.18 In Vertretung Regula Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-13077 S18-13077a