Drucksache 18 / 13 078 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Trefzer (AfD) vom 10. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Januar 2018) zum Thema: ZITA – eine Hochschule für Spandau und Antwort vom 25. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Jan2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung - Herrn Abgeordneten Martin Trefzer (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13 078 vom 10. Januar.2018 über ZITA – eine Hochschule für Spandau ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ohne Beiziehung des Bezirksamts Spandau beantworten kann. Das Bezirksamt wurde deshalb um Stellungnahme gebeten. Bedarf und Konzept 1. Wie schätzt der Senat den Bedarf ein, in Berlin-Spandau eine Hochschule zu gründen? Zu 1.: Die staatlichen, konfessionellen und privaten Hochschulen im Land Berlin leisten in vielerlei Hinsicht einen wichtigen Beitrag für das Land. Gleichzeitig ist Berlin ein attraktiver Standort für neue Gründungsinitiativen privater Hochschulen; derzeit liegen der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung mehrere Interessenbekundungen und Anträge in unterschiedlichen Stadien vor. Das Land Berlin begrüßt grundsätzlich gute und überzeugende Anträge auf staatliche Anerkennung als private Hochschule, unabhängig von dem konkreten Standort innerhalb Berlins. 2. Wie schätzt der Senat den Bedarf ein, in Berlin-Spandau eine Hochschule mit dem Schwerpunkt Integration zu gründen? Zu 2.: Grundsätzlich begrüßt der Senat Initiativen mit dem Schwerpunkt Integration. - - 2 3. In der Konzeptskizze der ZITA heißt es: „Ergänzend und kooperierend zu den anerkanntermaßen hochprofessionellen Angeboten der bestehenden Hochschulen in Berlin ist ein weiteres, diversifizierendes und komplementäres Studienangebot sinnvoll und notwendig. Wir vertreten eher Inhalte, die (noch) jenseits vom Mainstream liegen, aber Vorbild-Charakter haben.“ Wie bewertet der Senat das Konzept und die inhaltliche Ausrichtung der ZITA? Zu 3.: Auf der Grundlage der vorliegenden Konzeptskizze ist eine Bewertung des Konzepts und der inhaltlichen Ausrichtung der geplanten Hochschule nicht möglich; dies wird erst im Rahmen des Verfahrens der Konzeptprüfung möglich sein, für das ein entsprechender Antrag der Gründungsinitiative bisher nicht vorliegt. 4. In welcher Höhe will die ZITA Studiengebühren erheben? Zu 4.: Die Konzeptskizze der Gründungsinitiative sieht derzeit Studiengebühren von ca. 400-500 Euro/Monat vor; es sind auch Stipendien vorgesehen. Unterstützung durch Senat und Bezirk 5. Begrüßt und unterstützt der Senat die Gründung der ZITA in Spandau? Zu 5.: Eine abschließende Würdigung des Konzepts für eine Hochschule in Spandau ist auf der Grundlage der vorliegenden Konzeptskizze noch nicht möglich. 6. Laut Tagesspiegel vom 25.04.2017 wurde der modifizierte Förderantrag durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft abgelehnt. In welcher Form unterstützt der Senat die Gründung der ZITA? Warum wurde der modifizierte Förderantrag durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft abgelehnt? Zu 6.: Die Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - war und ist nicht zuständig für die Bewilligung der Anträge im Rahmens des Masterplans für Integration und Sicherheit vom 24. Mai 2016 (Punkt 12 bezirkliche Nachbarschaftsprogramme). Die Auswahl der Maßnahmen sowie die Bewilligung erfolgen durch das jeweils zuständige Bezirksamt. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales begleitet das Programm fachlich. Sie bindet die anderen Fachverwaltungen im Rahmen eines Prüfverfahrens ein, um den Ausschluss einer Doppelförderung sowie die Vereinbarkeit der Maßnahmen mit den Zielen des Masterplans Integration und Sicherheit zu gewährleisten. Im Rahmen dieses Prüfverfahrens wurde die Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung um eine Stellungnahme gebeten. Gegenüber den ersten beiden Projektanträgen bestanden aus wissenschaftspolitischer Sicht Bedenken. Gegenüber dem dritten Antrag, der im Gegensatz zu den ersten beiden Anträgen nicht die Gründung einer Hochschule, sondern die Erstellung eines Konzepts im Vorfeld der Gründung einer privaten Hochschule zum Inhalt hatte, bestanden keine Bedenken . - - 3 7. In welcher Form unterstützt der Bezirk Spandau die Gründung der ZITA? 8. Welche finanziellen Mittel hat der Bezirk Spandau für die ZITA zur Verfügung gestellt? 9. Wurde wie geplant eine Anschubfinanzierung von 70.000 Euro aus Mitteln des Berliner Masterplans für Integration gewährt? Zu 7. bis 9.: Nach Auskunft des Bezirks Spandau hat der Bezirk der Gründungsinitiative Mittel in Höhe von 70.000 € für die Erstellung eines Konzepts im Vorfeld der Gründung einer privaten Hochschule bewilligt, nachdem durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales eine Freigabe der Maßnahme nach Erhalt der Stellungnahme zum modifizierten dritten Antrag vom 13.07.2017 durch die Abteilung Wissenschaft erfolgt ist. 10. Welche Räumlichkeiten können von der ZITA genutzt werden? Werden wie geplant zwei Räume im alten Kant-Gymnasium an der Carl-Schurz-Straße kostenlos zur Verfügung gestellt? (Vgl. Tagesspiegel vom 18. und 25.04.2017) Zu 10.: Nach Aussage des Bezirksamts Spandau ist eine solche Nutzung nach Kenntnis der zuständigen Abteilung Wirtschaftsförderung, Soziales, Weiterbildung und Kultur zurzeit unklar . Akteure und Kooperationen 11. Welche Akteure sind in die Entwicklung des Konzepts und in die Gründung der Hochschule eingebunden? Welchen Beitrag leistet die Gesellschaft für Interkulturelles Zusammenleben (GIZ)? Zu 11.: Zu der Gründungsinitiative gehören die Internationale Akademie Berlin (INA), die Gesellschaft für interkulturelles Zusammenleben e.V. (GIZ) und die Vereinigung Wirtschaftshof Spandau e.V.. Welcher Akteur welchen Beitrag leistet, ist dem vorliegenden Konzept nicht zu entnehmen. 12. Wurde eine Trägergesellschaft in Form einer gemeinnützigen GmbH gegründet und wenn ja: welche Institutionen sind Mitglied dieser Trägergesellschaft und welchen Beitrag leisten sie? Zu 12.: Nach dem vorliegenden Konzept ist die geplante Trägergesellschaft noch nicht gegründet worden. 13. Welche Kooperationen der ZITA mit Unternehmen, mit wissenschaftlichen Einrichtungen und mit Vereinen sind dem Senat bekannt? Zu 13.: In dem vorliegenden Konzept sind außer den unter 11. genannten Initiatoren keine weiteren Kooperationspartner genannt. - - 4 Anerkennungsverfahren 14. Hat ein Erstgespräch, in dem die Bewerber das geplante Vorhaben vorstellten, stattgefunden? Zu 14.: Es gab zwei Gespräche mit der Gründungsinitiative, am 13. Februar 2017 und am 15. Juni 2017. 15. Wurde ein Antrag vorgelegt, der das Konzept der zu gründenden Hochschule darstellt? Zu 15.: Es liegt bisher lediglich das für die Antragstellung im Rahmen des Masterplans Sicherheit und Integration vorgelegte Kurzkonzept vor. 16. Wurde der Antrag von der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung anhand der Kriterien und Anforderungen des Berliner Hochschulgesetzes bereits geprüft und wenn ja, wie ist die Prüfung ausgefallen? 17. Hat die Senatskanzlei zur Prüfung des Antrags eine gutachterliche Stellungnahme einer externen sachverständigen Institution eingeholt und wenn ja, wie ist die Bewertung ausgefallen? 18. Ist die Konzeptprüfung beim Wissenschaftsrat durchgeführt worden? Zu 16. bis 18.: Eine solche Prüfung kann erst dann erfolgen, wenn ein Antrag vorgelegt wird, der den Vorgaben des Wissenschaftsrats für die Antragstellung bei einer Konzeptprüfung entspricht. 19. Wurde die staatliche Anerkennung ausgesprochen? Wenn ja: Wurden bei der staatlichen Anerkennung Auflagen ausgesprochen und wenn ja: welche? Zu 19.: Nein, es wurde keine staatliche Anerkennung gemäß § 123 BerlHG ausgesprochen. 21. (Achtung: die laufende Nummer 20. fehlt in der Schriftlichen Anfrage!) Welche Teile des Anerkennungsverfahrens (Anträge, Prüfberichte, Gutachten usw.) sind einsehbar? (Bitte um Übersendung) Zu 21.: Die Frage der Einsehbarkeit stellt sich nicht, da die genannten Unterlagen nicht vorliegen. Grundsätzlich unterliegt die Frage der Einsehbarkeit von Anträgen, Prüfberichten und Gutachten im Verfahren der staatlichen Anerkennung einer privaten Hochschule den Vorschriften zum Akteneinsichtsrecht nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz und dem Informationsfreiheitsgesetz , die bei Vorliegen der konkreten Unterlagen geprüft werden müssten. Studiengänge 22. Welche Art von Qualifizierungen können nach dem Konzept der Hochschule an der ZITA erworben werden? Zu 22.: - - 5 Das Konzept der Gründungsinitiative sieht den Erwerb von Sprachkompetenzen auf verschiedenen Ebenen sowie Studienabschlüsse im Rahmen von Bachelorstudiengängen vor. 23. Welche Studiengänge sieht das Konzept der ZITA vor? Zu 23.: Das Konzept der Gründungsinitiative sieht vier Bachelorstudiengänge vor, einen Bachelor of Science-Studiengang und drei Bachelor of Arts-Studiengänge, alle im Bereich Management . 24. Welche Hochschulen bieten in Berlin ebenfalls Studiengänge zum Integrationsmanagement an? (Bitte um Nennung der Studiengänge) Zu 24.: Die private Fachhochschule IB-Hochschule Berlin bietet einen Studiengang Bachelor of Arts Soziale Arbeit und Integrationsmanagement an. 25. Welche Kenntnisse hat der Senat über den Stand der Akkreditierung der Studiengänge an der ZITA und welche Art von Akkreditierung ist erfolgt bzw. soll erfolgen? (Systemakkreditierung oder Programmakkreditierung) Zu 25.: Im vorliegenden Konzept wird das Thema Akkreditierung der Studiengänge an der geplanten Hochschule nicht behandelt. Studentischer Wohnraum 26. Welcher Sachstand herrscht bezüglich des neuen Stadtquartiers „Spandauer Ufer“? Zu 26.: Nach Aussage des Bezirksamts Spandau wird gegenwärtig die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorbereitet. 27. Wann wird das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen sein? Zu 27.: Nach Aussage des Bezirksamts Spandau wird nach gegenwärtigem Stand vom einem Abschluss des Bebauungsplanverfahrens im Laufe des Jahres 2019 ausgegangen. 28. Wird auf dem Grundstück an der Klosterstraße 38-40 auch studentischer Wohnraum entstehen? Zu 28.: Nach Aussage des Bezirksamts Spandau kann hierzu noch keine abschließende Einschätzung abgegeben werden, da im Zuge des Bebauungsplanverfahrens eine Vielzahl - vor allem imissionsschutzrechtlicher – Untersuchungen und Gutachten durchzuführen und noch abschließend zu bewerten sind. Ob und in welchem Umfang allgemeines Wohnen bzw. studentisches Wohnen an diesem lärmbetroffenen Standort rechtssicher abwägbar ist, wird sich erst dann zeigen, wenn diese Untersuchungen und Gutachten vorliegen. Sofern die oben genannten Rahmenbedingungen eine studentische Wohnnutzung zulassen , und der Eigentümer bzw. Investor diese Nutzung auch anstrebt, wäre eine studenti- - - 6 sche Wohnnutzung als untergeordnete und ergänzende Nutzung grundsätzlich städtebaulich vorstellbar. Berlin, den 25. Januar 2018 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - S18-13078 S18-13078a