Drucksache 18 / 13 082 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) vom 10. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Januar 2018) zum Thema: Maßnahmen des Senates zur Übernahme der S Bahn Berlin GmbH und Antwort vom 22. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Jan. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13082 vom 10. Januar 2018 über Maßnahmen des Senates zur Übernahme der S-Bahn Berlin GmbH Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Gab es seit 2007 Maßnahmen des Senates zur Übernahme der S Bahn Berlin GmbH und zur Fortführung als landeseigenes Unternehmen? Wenn ja, wann und welche? Wenn nein, warum nicht? Frage 2: Plant der Senat, zukünftig die S Bahn GmbH von der DB AG in ein landeseigenes Unternehmen zu übernehmen? Wenn ja, wann und wie? Wenn nein, warum nicht. Antwort zu 1 und 2: Die S-Bahn Berlin GmbH ist ein Tochterunternehmen der Deutsche Bahn AG (DB AG), die im Eigentum des Bundes steht. Eine „Übernahme“ durch das Land Berlin würde voraussetzen, dass die DB AG bereit gewesen wäre bzw. ist, sich von dieser Tochter zu trennen und sie exklusiv an das Land Berlin zu verkaufen. Das Land Berlin hatte Ende 2010/Anfang 2011 mit der DB AG und Vertretern des damaligen Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Gespräche geführt, bei denen es auch um einen Erwerb des Unternehmens ging, der verneint wurde. Im Januar 2011 hat der Vorstandsvorsitzende der DB AG bei einer Anhörung im Verkehrsausschuss des Abgeordnetenhauses nochmals bekräftigt, dass die S-Bahn Berlin GmbH nicht verkäuflich sei. Dies hat die DB AG ein Jahr später erneut schriftlich gegenüber dem Senat bestätigt. Seither hat es keinerlei Anzeichen gegeben, dass sich diese Positionierung geändert hat. Auch in Hamburg und München stehen die jeweiligen S-Bahn Tochterunternehmen der DB AG weiterhin im Konzerneigentum und nicht im Eigentum der jeweiligen Städte. Derzeit geht es für das Land Berlin nicht darum, vorrangig die Frage eines möglichen Erwerbs der S-Bahn Berlin GmbH mit ihren Bestandsfahrzeugen zu klären. Vielmehr liegt 2 die Priorität darauf, ein Konzept zu erarbeiten und umzusetzen, mit dem es gelingt, zeitund bedarfsgerecht die erforderlichen S-Bahn Neufahrzeuge für die in Berlin und Brandenburg künftig erforderlichen Leistungen zu beschaffen. Dabei ist vor dem Hintergrund der Erfahrungen der S-Bahn-Krise auch zu prüfen, in wessen Eigentum die Fahrzeuge künftig stehen sollen und ob Konzepte von Vorteil wären, die die Schnittstellen zwischen Herstellung und Wartung vermeiden. Diese Prüfungen und Entscheidungen sind unabhängig davon relevant, ob mittelfristig ein Landesunternehmen oder ein Dritter S- Bahn-Leistungen erbringt. Berlin, den 22. Januar 2018 In Vertretung Jens-Holger Kirchner ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-13082 S18-13082a