Drucksache 18 / 13 085 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Herbert Mohr (AfD) vom 11. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Januar 2018) zum Thema: Frauenhäuser und Zufluchtswohnungen und Antwort vom 26. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Jan2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Herbert Mohr (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13085 vom 11. Januar 2018 über Frauenhäuser und Zufluchtswohnungen ______________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frauenhäuser und Zufluchtswohnungen 1.) Welche Frauenhäuser gibt es in Berlin, wann wurden sie gegründet, wie viele Plätze bieten sie und wer ist der Träger der Einrichtung? 2.) Welche Zufluchtswohnungen für Frauen gibt es in Berlin, wann wurden sie gegründet, wie viele Plätze biete sie und wer ist der Träger der Einrichtung? Zu 1. und 2.: Frauenhäuser Name Träger Plätze Interkulturelles Frauenhaus Interkulturelle Initiative e.V. 25 2. Berliner Frauenhaus Frauen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen e.V. 56 Frauenhaus Hestia Hestia e.v. 60 Frauenhaus Cocon Cocon e.V. 53 Frauenhaus Caritas Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V. 50 Frauenhaus BORA BORA e.V 53 Insgesamt 297 - 2 - 2 Zufluchtswohnungen Projektname Träger Anzahl der Wohnungen Plätze Zufluchtswohnung Flotte-Lotte, Frauen und Mütter im Berliner Norden e.V. 2 4 Zufluchtswohnungen für Frauen Zuff e.V. ZUFF e.V. 8 31 Zufluchtswohnungen Frauenzimmer e.V. 7 27 Frauenort – Augusta Zukunft Bauen e.V. 7 19 Hestia- Zufluchtswohnungen Hestia e.V. 12 20 Frauenzentrum Paula Panke e.V. Paula Panke e.V. 2 5 Frauenzentrum und Zufluchtswohnung Mathilde e.V. 1 2 Frauenzufluchtswohnungen Treptow/Neukölln offensiv‘ 91 e.V. 4 11 insgesamt 43 119 Die Frauenhäuser im ehemaligen Westteil Berlins stammen aus den 80-er Jahren, wobei das Frauenhaus der Interkulturellen Initiative die Nachfolge des 1. Berliner Frauenhaues angetreten hat. Alle Frauenhäuser im ehemaligen Ostteil der Stadt wurden Anfang der 90-er Jahre eingerichtet. Mittelverwendung 3.) Auf welche Bereiche (Unterbringung, Beratung, Qualitätsmanagement, Wissensvermittlung, Fortbildung, Gremienarbeit, usw.) verteilt sich prozentual die Mittelverwendung der Frauenhäuser? 4.) Auf welche Bereiche (Unterbringung, Beratung, Qualitätsmanagement, Wissensvermittlung, Fortbildung, Gremienarbeit, usw.) verteilt sich prozentual die Mittelverwendung der Zufluchtswohnungen? Zu 3. und 4.: Eine prozentuale Verteilung der Mittel für die verschiedenen Aufgabenbereiche wird nicht vorgegeben. Durch eine Platzkostenpauschale (Frauenhäuser) bzw. Festlegung von Stellenplänen (Zufluchtswohnungen) wird den Einrichtungen die Möglichkeit gegeben, flexibel auf unterschiedliche Ausrichtungen der Einrichtung oder auch temporäre Bedarfe zu reagieren . Die Verausgabung der Mittel nach verschiedenen Kategorien wird jeweils im Rahmen der Verwendungsnachweise dargestellt. 5.) In welcher Höhe und zu welchem Zweck haben die Frauenschutzeinrichtungen für den Haushalt 2020/21 einen Mehrbedarf angemeldet? Zu 5.: Für die Haushaltsjahre 2020/21 wurden noch keine konkreten Bedarfe oder Mehrbedarfe angemeldet. - 3 - 3 Auslastung der Frauenschutzeinrichtungen 6.) Wie hat sich die Anzahl der Nutzerinnen der Frauenschutzeinrichtungen entwickelt und wie hat sich das Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes auf den Bedarf an Plätzen in Frauenschutzeinrichtungen ausgewirkt ? Zu 6.: Die Entwicklung der Belegungszahlen in den Frauenhäusern und Zufluchtswohnungen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Das Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes hat nicht zu einer sinkenden Nachfrage nach Frauenschutzplätzen geführt. Jahr Belegungszahlen Frauenhäuser Frauen Belegungszahlen Frauenhäuser Kinder Belegungszahlen Frauenhäuser gesamt Belegungszahlen Zufluchtswohn - ungen Frauen Belegungszahlen Zufluchtswohn - ungen Kinder Belegungszahlen Zufluchtswohn - ungen gesamt 2013 970 953 1.923 283 225 508 2014 909 872 1.781 287 209 496 2015 923 919 1.842 253 197 450 2016 976 1048 2.024 244 194 438 7.) Wie hoch war im Jahr 2017 die Belegungsquote in den einzelnen Frauenhäusern und den einzelnen Zufluchtswohnungen ? Zu 7.: Die Statistiken für das Jahr 2017 sind noch nicht abgeschlossen. Die Belegungsquoten der Frauenhäuser für das Jahr 2016 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden . Frauenhäuser Name Auslastungsquote 2016 Interkulturelles Frauenhaus 97,22 % 2. Berliner Frauenhaus 96,42 % Frauenhaus Hestia 95,46 % Frauenhaus Cocon 90,81 % Frauenhaus Caritas 93,53 % Frauenhaus BORA 89,51 % Interkulturelles Wohnprojekt 90,35 % Insgesamt 93,36 % Die durchschnittliche Inanspruchnahme der Zufluchtswohnungen lag im Jahr 2016 bei 87,88 %. 8.) Wie viele Schutz suchende Frauen mussten im Jahr 2017 aus Gründen des Platzmangels abgewiesen werden? - 4 - 4 Zu 8.: Schutzsuchende Frauen haben grundsätzlich einen Anspruch auf Anonymität. Dadurch ist keine verlässliche Zahl zu ermitteln, wie viele Frauen tatsächlich nicht in einer Schutzeinrichtung aufgenommen wurden. In den Erhebungen von BIG e.V. oder den Einrichtungen kann nicht unterschieden werden, ob sich eine Frau am gleichen Tag bei mehreren Einrichtungen meldete und letztendlich doch einen Platz bekommen konnte oder nicht. Grundsätzlich wird für jede akut gefährdete Frau eine individuelle Lösung gesucht, im Zweifelsfall kommt beispielswiese auch eine Unterbringung in einem anderen Bundesland in Frage. 9.) Welche Frauenschutzeinrichtungen wurden in den letzten Jahren geschlossen? Zu 9.: Die Platzkapazität der Frauenhäuser hat sich aktuell verändert, weil ein Wohnprojekt der Interkulturellen Initiative mit 25 Plätzen zum Ende des Jahres aufgegeben wurde. Das Angebot konnte durch das Projekt Ankommen-Anker des Trägers Sozialdienst Katholischer Frauen e.V. ersetzt werden. Diese Plätze werden ab 2018 korrekterweise den 2.-Stufe- Wohnungen zugerechnet. 10.) Wie will der Senat die geplanten 40 neuen Plätze schaffen? Soll eine bestehende Einrichtung ihr Kontingent aufstocken oder soll ein neues Haus gegründet werden? Welche Häuser kämen für die Aufstockung in Frage? Zu 10.: Für die Jahre 2018/19 sind Mittel für die Erweiterung der Platzkapazität in Frauenhäusern durch weitere 30 Plätze vorgesehen. Die Interkulturelle Initiative e.V. plant den Umzug ihrer Einrichtung in eine Immobilie, die gegenüber der aktuellen Platzkapazität die Einrichtung zusätzlicher Plätze zulässt. Erst nach Abschluss dieser Planung und Festlegung der künftigen Kapazität kann ein Konzept für die Realisierung der dann noch offenen Erweiterung erarbeitet werden. In den anderen bestehenden Einrichtungen ist eine Erweiterung der Platzkapazitäten nicht möglich. Klientinnen der Frauenschutzeinrichtungen 11.) Worauf ist der Anstieg der Klientenzahlen in den Frauenschutzeinrichtungen zurückzuführen? 12.) Welche Rolle spielt beim Anstieg der Klientenzahlen in den Frauenschutzeinrichtungen der Anstieg der Flüchtlingszahlen in Berlin? 13.) Sind Flüchtlinge – abgesehen von der Tatsache, dass sie noch kein starkes soziales Umfeld in Deutschland aufbauen konnten, – in besonderer Weise auf Frauenschutzeinrichtungen angewiesen? Zu 11., 12 und 13.: Ein Anstieg der Zahl der schutzsuchenden Frauen ist vor allem durch die demografische Entwicklung mit einer steigenden Bevölkerungszahl Berlins bedingt. Die angespannte Situation bezüglich der Platzkapazität in den Einrichtungen ist vor allem der längeren Verweildauer der schutzsuchenden Personen geschuldet. Eine zusätzliche Herausforderung bildet die Unterbringung von gewaltbetroffenen, geflüchteten Frauen. Die Inanspruchnah- - 5 - 5 me einer Frauenschutzeinrichtung wird dann erforderlich, wenn eine Frau sich vor akuter Bedrohung durch häusliche Gewalt schützen muss. Dies gilt unabhängig von Herkunft bzw. Aufenthaltsstatus, da häusliche Gewalt in allen Kulturen, unabhängig von ethnischer und religiöser Zugehörigkeit, in allen sozialen Schichten und in allen Altersgruppen vorkommt . 14.) Welche besonderen Hürden gibt es für Flüchtlinge, die Hilfe einer Frauenschutzeinrichtung in Anspruch zu nehmen und wie wird dem begegnet? Zu 14.: Die Situation gewaltbetroffener geflüchteter Frauen, die den Schutz eines Frauenhauses benötigen, kann sich insofern von anderen Frauen unterscheiden, als dass sie aufgrund ihrer kürzeren Aufenthaltsdauer in Berlin u.U. über geringere Sprachkenntnisse, weniger Informationen über ihre Rechte sowie über die Strukturen der hiesigen Behörden und Hilfesysteme verfügen. Um die Zugangsmöglichkeiten zu erleichtern, hat der Berliner Senat im Rahmen des Masterplans Integration und Sicherheit die Beratungs- und Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene geflüchtete Frauen verstärkt (s. Umsetzungsbericht für 2016, insbes. S. 64ff: https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/d18- 0477.pdf). Die dort aufgeführten Maßnahmen wurden in 2017 aufrechterhalten und werden im Wesentlichen auch 2018 fortgesetzt. 15.) Wie viele Frauen haben im Jahr 2017 in Berlin in einer Frauenschutzeinrichtung gewohnt? (Bitte nach Einrichtung aufschlüsseln) Zu 15.: Die abschließenden Statistiken für das Jahr 2017 werden aktuell noch erstellt. Die Zahlen für 2016 sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen: Frauenhäuser Name Belegungszahlen 2016 Frauen Belegungszahlen 2016 Kinder Interkulturelles Frauenhaus 76 58 2. Berliner Frauenhaus 269 227 Frauenhaus Hestia 121 174 Frauenhaus Cocon 114 161 Frauenhaus Caritas 205 218 Frauenhaus BORA 172 188 Interkulturelles Wohnprojekt 19 22 Insgesamt 976 1048 - 6 - 6 Zufluchtswohnungen Name Belegungszahlen 2016 Frauen Belegungszahlen 2016 Kinder Zufluchtswohnung (Flotte Lotte) 7 7 Zufluchtswohnungen für Frauen ZUFF e.V. 58 40 Zufluchtswohnungen (Frauenzimmer) 59 39 Frauenort – Augusta (Zukunft Bauen) 44 38 Hestia-Zufluchtswohnungen 44 43 Frauenzentrum Paula Panke e.V. 2 1 Frauenzentrum und Zufluchtswohnung (Mathilde) 3 3 Frauenzufluchtswohnungen Treptow/Neukölln (offensiv‘ 91) 27 23 Insgesamt 244 194 16.) Wie viele Personen haben im Jahr 2017 in den Frauenschutzeinrichtungen ein Beratungsangebot wahrgenommen ? (Bewohner ausgenommen) 17.) Wie viele Beratungsstunden wurden im Jahr 2017 von den einzelnen Frauenhäusern und Zufluchtswohnungen geleistet? Zu 16. und 17.: Die Zahlen für 2017 werden erst in den Sachberichten der Verwendungsnachweise seitens der Zuwendungsempfänger dargestellt, die bis Ende Februar vorgelegt werden müssen . 18.) Wie verteilt sich die von Frauenhäusern geleistete Arbeit prozentual auf die Bereiche Unterbringung, Beratung, Qualitätsmanagement, Wissensvermittlung; Fortbildungen, Gremienarbeit. Zu 18.: Die geleistete Arbeit verteilte sich 2016 wie folgt: Beratung: 34 %, Unterbringung: 20 %, Pädagogische Arbeit mit Kindern: 15 %, Wissensvermittlung : 3,5 %, Projekt- und Qualitätsmanagement: 14,5 %, Gremienarbeit, Kooperation , Vernetzung: 4%, Fortbildung u.a.: 9 %. 19.) Wie verteilt sich die von Zufluchtswohnungen geleistete Arbeit prozentual auf die Bereiche Unterbringung , Beratung, Qualitätsmanagement, Wissensvermittlung; Fortbildungen, Gremienarbeit Zu 19.: Die geleistete Arbeit verteilte sich 2016 wie folgt: Beratung: 46 %, Unterbringung: 10 %, Pädagogische Arbeit mit Müttern und Kindern: 6,5 %, Wissensvermittlung: 8%, Projekt- und Qualitätsmanagement: 19 %, Gremienarbeit, Kooperation, Vernetzung 5 %, Fortbildung 2%. - 7 - 7 20.) Welche der Schutzeinrichtungen praktizieren ein spezielles, auf eine besondere Nutzergruppe abgestimmtes Konzept, adressieren beispielsweise Migrantinnen, Mütter, Prostituierte, usw.? Zu 20.: Grundsätzlich stehen alle Einrichtungen allen schutzsuchenden Frauen offen. Die Frauenhäuser BORA und Cocon bauen Konzepte aus zur besseren Versorgung von Frauen mit psychischen Beeinträchtigungen. 21.) Über welche Instrumente der internen Evaluation verfügen die einzelnen Frauenschutzeinrichtungen? Zu 21.: Die einzelnen Frauenhäuser und Zufluchtswohnungen nutzen unterschiedliche Instrumente zur Qualitätssicherung und Evaluation. Dazu zählen u.a.: Abschlussgespräche, Befragungen , Feedbackrunden, Beschwerdemanagement/Kummerkasten, Qualitätszirkel, Supervisionen und Schwachstellenanalysen. 22.) Wodurch unterscheiden sich Frauenhäuser und Zufluchtswohnungen? Zu 22.: Frauenhäuser sind grundsätzlich mit einem höheren Sicherheitsstandard ausgerüstet und sollen insbesondere Frauen in einer akuten Bedrohungssituation aufnehmen. Zufluchtswohnungen sind in erster Linie für Frauen gedacht, die einen geringeren Beratungsbedarf haben, der sich aber aufgrund von unterschiedlichen Situationen zeitlich in die Länge zieht. 23.) Wie lange ist die Aufenthaltsdauer in den Frauenhäusern, wie lange ist die Aufenthaltsdauer in den Zufluchtswohnungen ? Zu 23.: Die Aufenthaltsdauer in den Frauenhäusern betrug 2016 ein Tag bis drei Monate – 66,7 %; über drei Monate – 33,3 %. 24.) Welche der Frauenschutzeinrichtungen arbeiten mit einer geschützten Adresse? Zu 24.: Alle Frauenschutzeinrichtungen arbeiten mit geschützten Adressen. 25.) Welche Frauenschutzeinrichtungen verfügen über eine Personalstelle für Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit ? - 8 - 8 Zu 25.: Keine Frauenschutzeinrichtung verfügt über eine ausschließlich für Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit zuständige Stelle. 26.) Welche Frauenschutzeinrichtungen in Berlin nehmen Miete von den Bewohnerinnen? Zu 26.: In den Berliner Frauenhäusern müssen die Bewohnerinnen keine Miete zahlen. In den Zufluchtswohnungen werden mit den Bewohnerinnen grundsätzlich Untermietverträge geschlossen , die Mietzahlungen vorsehen. 27.) Welche Frauenhäuser und Zufluchtswohnungen praktizieren eine Altersgrenze für die Aufnahme der männlichen Kinder der Schutz suchenden Frauen? Bei welchem Alter wird die Altersgrenze gezogen? Wurde die Praxis in Bezug auf die Altersgrenze in den letzten Jahren geändert? Sind die Altersgrenzen aus Sicht des Senats als in der Sache gerechtfertigt oder als sexistisch anzusehen? Zu 27.: Alle Frauenhäuser mit einer Ausnahme haben Altersbegrenzungen für männliche Jugendliche . Die Gründe hierfür liegen in den engen räumlichen Verhältnissen der Einrichtungen und den nicht abtrennbaren Sanitärbereichen. In der neuen Einrichtung der Interkulturellen Initiative e.V. ist geplant einer weitere Unterkunft zu schaffen, in der eine Aufnahme von älteren männlichen Jugendlichen möglich sein wird. Die Altersgrenzen sind aus Sicht des Senats gerechtfertigt. Berlin, den 26. Januar 2018 In Vertretung Barbara König Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung S18-13085 S18-13085a