Drucksache 18 / 13 088 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 08. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Januar 2018) zum Thema: Antwort des Senats (18/12788) zum Fach Musikunterricht an den Berliner Grundschulen bringt keine Klarheit und Antwort vom 24. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Jan. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Emine Demirbüken-Wegner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13088 vom 08. Januar 2018 über Antwort des Senats (18/12788) zum Fach Musikunterricht an den Berliner Grundschulen bringt keine Klarheit ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welchen Sinn und Zweck haben Initiativen des Senats zur Stärkung des Musikunterrichts an den Grundschulen , wenn diese nicht hinsichtlich ihrer Wirksamkeit hinterfragt werden, wie zum Beispiel die Nutzung der Möglichkeiten, den Musikunterricht durch die flexible Stundentafel zu erweitern oder das Musikangebot in offenen Ganztagsschulen zu verstärken? 2. Ist der Senat willens und in der Lage, unter dem Aspekt der Stärkung des Musikunterrichts an den Grundschulen sich hier eine Übersicht zu verschaffen? Zu 1. und 2.: In der Stundentafel der Berliner Grundschule ist das Fach Musik mit zwei Wochenstunden - Musikunterricht von Jahrgangsstufe eins bis Jahrgangsstufe sechs - verbindlich gesetzt. Diese Stunden müssen in vollem Umfang erteilt werden. Eine Flexibilität der Stundentafel besteht lediglich darin, dass der Gesamtumfang der Stunden in anderer Organisationsform als in zwei wöchentlichen 45-Minuteneinheiten erteilt werden kann. Im bundesweiten und europäischen Vergleich stellt diese verbindlich zweistündige Ausstattung des Faches Musik über sechs Schuljahre das Wissen des Senats um die Bedeutung und um die Potenziale des Faches Musik für die Erziehung und Bildung der Kinder unter Beweis. Über die verbindliche Stundentafel hinaus werden 17 musikbetonte Grundschulen, verteilt auf alle Berliner Stadtbezirke, mit Profilstunden für musikpraktische Tätigkeiten ausgestattet . Diese Maßnahme wird hinsichtlich ihrer Wirksamkeit durch Berichte seitens der Schulen , Auswertungen seitens der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Sen- BildJugFam) und daraus folgenden Zielvereinbarungen mit den Schulen kontinuierlich begleitet . - - 2 Das Musikangebot von Arbeitsgemeinschaften im Rahmen des Ganztages obliegt der Ausgestaltung des Ganztages durch die Schule. Die außerunterrichtlichen und unterrichtsbegleitenden Angebote, auch Kooperationen mit Musikinstitutionen der Stadt, sind oft temporär auf ein Schuljahr oder ein Projekt bezogen. Hierüber werden keine Daten abgefragt bzw. Übersichten erstellt. 3. Welche Potentiale für den Musikunterricht bzw. für die musische Erziehung in den Grundschulen sieht der Senat in der Kooperation von Schulen mit Orchestern und Chören der Stadt? a) Welche Erkenntnisse hat er darüber, auch ohne spezifische Daten dazu zu erheben? b) Wie unterstützt der Senat ideell solche Kooperationen und stellt er finanzielle Mittel für besondere Projekte bereit? Zu 3.: Kooperationen von Grundschulen bzw. einzelnen Lerngruppen mit Chören und Orchestern der Stadt bereichern die musische und kulturelle Bildung und Erziehung der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler im Rahmen des verbindlichen Musikunterrichts bzw. über den Musikunterricht hinaus. Ebenso tragen sie zur Kompetenzentwicklung im Fach Musik sowie zur fachübergreifenden Kompetenzentwicklung lt. Rahmenlehrplan bei. Lerngruppen und Lehrkräfte, die an solchen Kooperationen oder Projekten beteiligt waren, gaben oft blitzlichtartige, informelle Rückmeldungen, die auf einen erzieherischen Erfolg durch die Entwicklung von Empathie und einen Bildungserfolg durch den Zuwachs an Wissen, Können und Erfahrungen schließen lassen. Lehrkräfte profitieren in der Regel von der musikfachlichen Expertise der Kooperationspartner, diese hingegen bewundern in der Zusammenarbeit oft das pädagogische Geschick der Lehrkräfte und spiegeln auch diese Beobachtung in gemeinsamen Auswertungsrunden wieder. Der Senat unterstützt die Kooperationen ideell durch Bewerbung der Angebote an den Schulen, durch die Teilnahme von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der SenBildJugFam an Veranstaltungen und die damit verbundene Wertschätzung des jeweiligen Projekterfolges vor Ort. Die großen Institutionen der Stadt, wie z.B. die Berliner Philharmoniker oder die Rundfunk-Orchester-Chöre GmbH, verfügen über eigene Education-Abteilungen, die ohne Steuerung oder Kontrolle des Senats mit den Schulen kooperieren. Für einige Projekte werden finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, z.B.: - Das in Berlin ansässige, international renommierte Vogler-Quartett gestaltet in jedem Schuljahr einen moderierten, interaktiven Konzertzyklus aus drei Konzerten für jeweils ca. 20 Schulklassen der Jahrgangsstufen 4 bis 6. Die Rückmeldungen der teilnehmenden Gruppen sind kontinuierlich positiv. Das Projekt wird von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von der SenBildJugFam organisiert und finanziert. - Der RIAS-Kammerchor hat in jedem Schuljahr einen Partnerschulchor, mit dem er musikalisch arbeitet und in jedem Schuljahr ein Konzert für Schulklassen gestaltet, zu dessen Vorbereitung Sängerinnen und Sänger des Chores vorher Schulklassen in der Schule besuchen und ihren Arbeitsalltag dort vorstellen. Dieses Projekt wird durch die SenBildJugFam mitfinanziert und organisatorisch unterstützt. - Das Großprojekt Sing! des Rundfunkchores wird 2018 und 2019 weiter mit je ca. 100.000 Euro aus dem Landeshaushalt gefördert und inhaltlich sowie logistisch begleitend unterstützt. Hier begleiten Sängerinnen und Sänger des Rundfunkchores Lehrkräf- - - 3 te in den Schulen beim Aufbau und der Leitung von Schulchören. Nach Beendigung des Projektes sollen die Lehrkräfte allein in der Lage sein, die in Kooperation der Professionen begonnene Arbeit fortzusetzen. - Mit dem Deutschen Chorverband wird aktuell in Kooperation mit der SenBildJugFam ein Projekt zur Förderung des Singens im Musikunterricht an Grundschulen geplant. - Weiterhin gehen Laienmusikvereinigungen, Chöre, Orchester, Tanzgruppen, Bands oder einzelne Künstler, wie z.B. Peter Fox, für musikalische Projekte Kooperationen mit den Schulen ein. Über solche Kooperationen, die keinen geringen Anteil darstellen, wird die SenBildJugFam in der Regel nicht in Kenntnis gesetzt. Ggf. wird diese um logistische Unterstützung gebeten, die sie leistet. 3. Wie will der Senat dem Anspruch einer realistischen Einschätzung der Situation im Bereich von Mangelfächern , wie beispielsweise dem Musikunterricht, gerecht werden, wenn er keine fachspezifischen Daten hinsichtlich a) besetzter und unbesetzter Stellen erhebt, b) keine Statistik zum Unterrichtsausfall führt und c) keine Übersicht hat, welche Vertretungsstunden fachgerecht oder fachfremd erfolgten? 4. Wird der Senat bei Mangelfächern seine Haltung zur fachspezifischen Datenerhebung überdenken oder wird er weiter die jetzige Strategie „was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß” verfolgen? Zu 3. und 4.: Der Senat erhebt jährlich fachspezifische Daten zum erteilten Unterricht und hat jederzeit eine Übersicht zur fachgerechten Erteilung von Unterricht in jedem Fach der Berliner Schule. In der Auswertung dieser Daten stehen die sogenannten Mangelfächer, also Fächer in denen die mögliche Unterrichtserteilung sich geringer darstellt als die nach Stundenplan notwendige Unterrichtserteilung, unter besonderem Interesse. Diese Ergebnisse zum fachgerechten Unterricht werden auch jährlich der Schulaufsicht und den einzelnen Schulen gespiegelt. Damit ist eine realistische Einschätzung der Situation im Bereich von Mangelfächern gegeben. Darüber hinaus fertigt der Senat Modellrechnungen zum zukünftigen Bedarf in einzelnen Fächern bzw. Fachgruppen der Berliner Schule an. Diese Auswertungen finden beispielsweise bei der Einstellung von Lehrkräften eine besondere Berücksichtigung und waren ebenfalls Grundlage der neuen Hochschulverträge mit dem Ziel einer fachlichen Stärkung der Berliner Lehrkräfteausbildung. Der Senat hat dazu zuletzt berichtet im Schlussbericht an den Hauptausschuss „Mittelfristige Lehrkräftebedarfsplanung inkl. Bericht über Inanspruchnahme und Auflösung der Arbeitszeitkonten“ (Rote Nummer 0054 B) vom 23.08.2017. 5. Welche Haltung vertritt eigentlich der Landesschulbeirat (LSB) zu den Fragen fachspezifischer Datenerhebungen ? Zu 5.: Der Landesschulbeirat (LSB) hat sich bisher nicht zur fachspezifischen Datenerhebung positioniert. - - 4 6. Inwieweit wurden in den Sitzungen des LSB der letzten 5 Jahre die prekäre Situation des Musikunterrichts in den Grundschulen angesprochen und welche Maßnahmen zu deren Verbesserung verabredet? Wann stand das Thema letztmalig beim LSB auf der Tagesordnung und welche Erwartungen wurden an den Senat gerichtet? Zu 6.: Der Landesschulbeirat lässt sich regelmäßig in jedem Schulhalbjahr die aktuellen Einstellungszahlen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vorstellen. Die Diskussion um den Mangel an Fachlehrkräften wird innerhalb des Gremiums ebenso geführt. Den Mitgliedern des LSB ist durchaus bewusst, dass in den Mangelfächern, zu denen auch Musik gehört, ein deutlicher Mangel an ausgebildeten Fachlehrkräften auf dem Stellenmarkt und in Schulen existiert. Konkret hatte der LSB das Thema Musikunterricht 2011 und 2014 (zweimal) auf der Tagesordnung, hinzu kommen aus dem Jahr 2013 Anfragen zum Thema Musik in der Berliner Schule: 13.04.2011 Beschluss zum Thema Stärkung Musikunterricht 11.09.2013 Anfragen zum Thema (fast 50 Fragen - sehr ausführlich) 25.06.2014 Beschluss A11/ 2014 Aufnahme prüfen Mitglied Landesmusikrat in den LSB 05.11.2014 Fachsitzung Musik 7. Zwar hat sich in den letzten 5 Jahren der fachfremd erteilte Musikunterricht an den Grundschulen (Anlage zur Antwort 18/12788) verringert, er beträgt jedoch immer noch in 9 von 12 Bezirken (früher 11 von 12 Bezirken ) im Durchschnitt 57,6 %. Das bedeutet, dass 60 von 100 Musikstunden fachfremd unterrichtet werden. Im Gegensatz dazu sind es in den Gymnasien nur 2 von 100. Wie will der Senat dieses Ungleichgewicht beheben und sind vor diesem Hintergrund die beabsichtigten regionalen Fortbildungen für fachfremd unterrichtende Lehrkräfte ab dem Schuljahr 2018/19 (zunächst 26 Lehrkräfte) überhaupt eine relevante Größe? Zu 7.: Die kontinuierliche Verringerung des Anteils fachfremd erteilten Musikunterrichts an Grundschulen in den letzten fünf Jahren zeigt eine positive Tendenz, auch wenn der Anteil fachfremd erteilten Musikunterrichts immer noch hoch ist. Die ab 2018/2019 angebotene Weiterbildung für zunächst 26 Lehrkräfte stellt durchaus eine relevante Größe dar. Wenn pro Schuljahr auf diesem Weg 26 Lehrkräfte qualifiziert und diese dann auch im Musikunterricht eingesetzt werden, sinkt allein durch diese Maßnahme der Anteil fachfremd erteilten Unterrichts in fünf Jahren signifikant. Eine Maßnahme zur Aufhebung des Ungleichgewichtes in der Ausstattung mit Fachlehrkräften zwischen Grundschule und Gymnasium besteht in der gleichen Eingruppierung/Besoldung der Lehrkräfte bei entsprechender Ausbildung, womit die Attraktivität des Grundschullehramtes erheblich steigt. Vor dem Hintergrund, dass die Aufnahme eines Musiklehramtsstudiums besondere fachliche Fähigkeiten, wie u.a. eine jahrelange Instrumental- oder Vokalausbildung erfordert, bleibt der Kreis der möglichen Bewerbungen jedoch eingeschränkt . 8. Warum gab und gibt es unter Berücksichtigung der seit Jahren anhaltenden prekären Situation des Musikunterrichts an den Grundschulen keine eigenen Kampagnen zur Rekrutierung von Musiklehrerinnen und Musiklehrern? Wann wird der Senat endlich eine diesbezügliche Initiative starten? - - 5 Zu 8.: Alle Fächer, in denen die Einstellungssituation im Abgleich zum Bedarf als „nicht ausreichend “ bewertet wird, wurden durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie als Mangelfächer ausgezeichnet. Damit wird Quereinsteigenden die Möglichkeit einer Bewerbung und des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes im Fach Musik eröffnet. Diese Möglichkeit wird im Rahmen aller öffentlicher Einstellungsmessen/Veranstaltungen beworben und auch auf der Webseite der SenBildJugFam finden sich diese Hinweise. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie richtet zwei Mal im Jahr mit dem so genannten Berlin-Tag eine eigene Rekrutierungsmesse aus, auf der grundsätzlich um Lehrkräfte sowie um Erzieherinnen und Erzieher geworben wird. Eine Ausrichtung auf ausschließlich ein bestimmtes Fach ist indes nicht vorgesehen. 9. Wie muss man sich die konkreten Werbeaktionen in den Schulen (Antwort des Senats 18/12788 Nr.8.) zur Aufnahme eines Lehramtsstudiums für das Fach Musik vorstellen? In wie vielen Schulen sind diese bereits mit welchem Erfolg durchgeführt worden? Zu 9.: Die Universität der Künste Berlin (UdK) veranstaltet in jedem Schuljahr einen Studieninformationstag für die Lehramtsstudiengänge. Der nächste findet am Dienstag, dem 30. Januar 2018 im Joseph-Joachim Konzertsaal statt. An diesem Tag können sich Schülerinnen und Schüler sowie Abiturientinnen und Abiturienten über die Studiengänge Lehramt Musik für Integrierte Sekundarschulen und Gymnasien (LA-ISS/Gym) und Lehramt Musik für die Grundschule (LA-GS) informieren. Die Veranstaltung beginnt mit einer allgemeinen Einführung, an die sich diverse Informations- und Beratungsangebote anschließen. Es besteht ganztägig die Möglichkeit zur Hospitation in Unterrichtsveranstaltungen (instrumentale Einzelunterrichte, Seminare, Kurse) und zur persönlichen Beratung. Nach Erfahrungen der letzten Jahre wird dieser Studieninformationstag sehr gut angenommen. Das liegt auch daran, dass die Informationen darüber auch über Musiklehrkräfte in den Schulen und Eltern- sowie Schülervertretungen der Schulen verteilt werden. Seitens der UdK sowie seitens der Senatsbildungsverwaltung werden die Informationen so breit wie möglich kommuniziert. Die Nachfrage am Grundschullehramt Musik ist nach Aussagen der UdK wieder gestiegen, alle Studienplätze konnten mit geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern besetzt werden. 10. In den nächsten 3 Jahren werden 110 ausgebildete Musiklehrkräfte aus Altersgründen ausscheiden? Werden die Neueinstellungen den Abgang decken und sind hierbei bereits auch die vorzeitig aus anderen Gründen vorzeitig in den Ruhestand tretenden Lehrkräfte berücksichtig? Wenn nein, wie groß wird voraussichtlich die Lücke sein, die gefüllt werden muss? Zu 10.: Ca. 110 ausgebildete Musiklehrkräfte werden entsprechend der Antwort auf die Frage 9. der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/12788 innerhalb der nächsten fünf Jahre aus Altersgründen aus dem Dienst an den Berliner Grundschulen ausscheiden. Eine Vorhersage, ob die Neueinstellungen den Abgang abdecken, ist nicht möglich. Musik wird weiterhin als Mangelfach für Bewerberinnen und Bewerber im Quereinstieg ausgeschrieben. Die Deckung des Einstellungsbedarfes hängt von der Anzahl der zur Verfügung stehenden Bewerbungen ab. Der Eintritt in den vorzeitigen Ruhestand ist aktuell auf Antrag ab dem Alter von 63 Jahren möglich. Wenn von den 110 in den nächsten fünf Jahren in den Ruhestand eintretenden - - 6 Lehrkräften mit dem Fach Musik einige Lehrkräfte vorzeitig in den Ruhestand eintreten, ändert dies nichts an der Gesamtanzahl der in den Ruhestand tretenden Musiklehrkräfte. Das Ergebnis der gesamten Lehrkräfteausstattung wird jeweils im Rahmen der Lehrkräftebedarfsfeststellung im Dezember veröffentlicht. 11. Welche Maßnahmen wird der Senat gemeinsam mit den 6 Bezirken unternehmen, die besonders unter dem Abgang ausgebildeter Musiklehrer leiden werden? Zu 11.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird Bewerberinnen und Bewerber mit dem Mangelfach Musik insbesondere durch Werbung, Beratung und persönliche Ansprache dazu inspirieren, Verträge insbesondere in den Regionen mit einem besonderen Personalmangel abzuschließen. Berlin, den 24. Januar 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-13088 S18-13088a