Drucksache 18 / 13 096 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 10. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Januar 2018) zum Thema: Städteagenda für die Europäische Union (VI) – Digitale Transformation und Antwort vom 23. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Jan. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Stefan Evers (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 13 096 vom 10. Januar 2018 über Städteagenda für die Europäische Union (VI) – Digitale Transformation Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Themen werden von der Partnerschaft „Digitale Transformation“ im Rahmen der EU- Städteagenda bearbeitet und wie gestaltet sich der weitere Arbeitsplan bis Ende des Jahres? Zu 1.: Das übergeordnete Ziel der Partnerschaft „Digitale Transformation“ besteht darin, den digitalen Übergang in Städten zu fördern, um den Bürgerinnen und Bürgern bessere Dienstleistungen zu bieten und neue Geschäftsmöglichkeiten in den Städten zu schaffen. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn in den Politiken und Rechtsvorschriften der Europäischen Union (EU) die Voraussetzungen für den digitalen Übergang in verschiedenen Sektoren berücksichtigt werden. Die Partnerschaft wird den derzeitigen Status quo überprüfen, die bestehenden Haupthindernisse für eine breitere Anwendung digitaler Lösungen ermitteln und die erforderlichen Legislativ-, Politik- und Finanzierungsvorschläge der EU und den Mitgliedstaaten vorschlagen. Der Austausch bewährter Digitalisierungspraktiken in der EU wird ebenfalls gefördert. Zu den oben genannten Themen wird die Partnerschaft 2018 einen Aktionsplan entwickeln . 2. Wie ist seitens des Senats sichergestellt, dass aus Berliner Sicht bedeutsame Themen hinreichende Beachtung finden? 3. Wie gestaltet sich insbesondere das Zusammenwirken mit dem BMUB und dem Land Hamburg in dieser Hinsicht? Seite 2 von 3 Zu 2. und 3.: Da Berlin nicht Mitglied der Partnerschaft ist, beschränkt sich die Beteiligung Berlins auf das Begleiten der Partnerschaft. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz , Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und Hamburg wurden gebeten, regelmäßig über den Stand der Partnerschaft zu berichten. Üblicherweise führen die Partnerschaften eine Konsultation zum Entwurf des Aktionsplans durch. Berlin wird die Beteiligung an einer etwaigen Konsultation prüfen. 4. In welcher Weise kann die Arbeit der Partnerschaft nach der Auffassung des Senats einen Beitrag dazu leisten, drängende Herausforderungen der Digitalisierung von Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung in Berlin besser zu bewältigen? Zu 4.: Die Frage kann zum derzeitigen Stand noch nicht beantwortet werden, da neben dem Orientierungspapier der Partnerschaft noch keine Unterlagen vorliegen. Der Senat geht jedoch davon aus, dass der Erfahrungsaustausch zwischen den Städten dazu beitragen wird, innovative Lösungen zu generieren. 5. Welche Senatsverwaltung ist federführend für die Begleitung der Partnerschaft „Digitale Transformation “ und wie ist dort sichergestellt, dass Belange Berlins insbesondere in die Erarbeitung von Maßnahmeempfehlungen einfließen? Zu 5.: Federführend für die Begleitung der Städteagenda der EU ist die Senatsverwaltung für Kultur und Europa. Sie wird von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport (zuständig für die Digitalisierung der Berliner Verwaltung) und der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (zuständig für die wirtschaftlichen Aspekte der Digitalisierung und die Grundsatzangelegenheiten der Digitalwirtschaft und der digitalen Infrastruktur) unterstützt. Berlin kann sich über die Konsultation zum Entwurf des Aktionsplans einbringen. 6. Wo sieht der Senat Veränderungsbedarf hinsichtlich europäischer Rechtsetzung beim Thema „Digitale Transformation“? Zu 6.: Der Senat unterstützt eine zügige Umsetzung des europäischen E-Government- Aktionsplans 2016-2020. 7. Wo sieht der Senat Veränderungsbedarf hinsichtlich europäischer Förderkulissen beim Thema „Digitale Transformation“? Zu 7.: Der Senat sieht keinen Veränderungsbedarf hinsichtlich europäischer Förderkulissen beim Thema „Digitale Transformation“. Seite 3 von 3 8. Welche weiteren Verbesserungen oder zusätzliche Unterstützung durch die Europäische Union und ihre Institutionen hält der Senat darüber hinaus bei diesem Thema im Rahmen eines späteren Aktionsprogramms für erstrebenswert? Zu 8.: Folgende Punkte könnten mit Hilfe der EU weiter verbessert werden: - Erfahrungsaustausch zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung - Datenschutz / Cybersicherheit - Digitaler Binnenmarkt, auch für öffentliche Daten 9. Welche Aktionen könnten und sollten die Partner nach der Auffassung des Senats aufgrund eigener Kompetenzen bzw. in eigener Regie umsetzen? Zu 9.: Bisher wurden von der Partnerschaft noch keine Aktionen entwickelt. Daher ist eine Aussage zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, welche Aktionen von den Partnern aufgrund eigener Kompetenzen bzw. in eigener Regie umgesetzt werden können . Berlin, den 23.01.2018 In Vertretung Gerry Woop Senatsverwaltung für Kultur und Europa S18-13096 S18-13096