Drucksache 18 / 13 097 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 10. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Januar 2018) zum Thema: Städteagenda für die Europäische Union (VII) - Kreislaufwirtschaft und Antwort vom 22. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Jan. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stefan Evers (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13097 vom 10. Januar 2018 über Städteagenda für die Europäische Union (VII) - Kreislaufwirtschaft Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Themen werden von der Partnerschaft „Kreislaufwirtschaft“ im Rahmen der EU-Städteagenda bearbeitet und wie gestaltet sich der weitere Arbeitsplan bis Ende des Jahres? Frage 2: Wie ist seitens des Senats sichergestellt, dass aus Berliner Sicht bedeutsame Themen hinreichende Beachtung finden? Frage 3: In welcher Weise kann die Arbeit der Partnerschaft nach der Auffassung des Senats einen Beitrag dazu leisten, die Berliner Kreislaufwirtschaft weiterzuentwickeln? Frage 4: Welche Senatsverwaltung ist federführend für die Begleitung der Partnerschaft „Kreislaufwirtschaft“ und wie ist dort sichergestellt, dass Belange Berlins insbesondere in die Erarbeitung von Maßnahmeempfehlungen einfließen? Frage 5: Wo sieht der Senat Veränderungsbedarf hinsichtlich europäischer Rechtsetzung beim Thema „Kreislaufwirtschaft“? Frage 6: Wo sieht der Senat Veränderungsbedarf hinsichtlich europäischer Förderkulissen beim Thema „Kreislaufwirtschaft“? 2 Frage 7: Welche weiteren Verbesserungen oder zusätzliche Unterstützung durch die Europäische Union und ihre Institutionen hält der Senat darüber hinaus bei diesem Thema im Rahmen eines späteren Aktionsprogramms für erstrebenswert? Frage 8: Welche Aktionen könnten und sollten die Partner nach der Auffassung des Senats aufgrund eigener Kompetenzen bzw. in eigener Regie umsetzen? Antwort zu 1 bis 8: Im Juni 2016 hat der Rat der Europäischen Union unter niederländischer Ratspräsidentschaft die „Städteagenda für die EU“ verabschiedet. Grundlage für die EU- Städteagenda ist der „Pakt von Amsterdam“, auf den sich im Mai 2016 die 28 Mitgliedstaaten, EU-Institutionen und Städteverbände nach einem mehrjährigen Diskussionsprozess geeinigt haben. Ziel der EU-Städteagenda ist es, die städtische Dimension sowie den integrierten Ansatz in den EU-Politiken zu stärken. Mit diesem Ziel führt die EU-Städteagenda ein neues Governance-Modell in die europäische Politik ein. Erstmalig arbeiten EU-Institutionen (Europäische Kommission (KOM), Ausschuss der Regionen (AdR), Europäische Investitionsbank (EIB)), Mitgliedstaaten, vertreten durch ihre nationalen Ministerien, Städte und Zivilgesellschaft gleichberechtigt zusammen. Unter dem Dach der EU-Städteagenda wurden zwölf Schwerpunktthemen definiert. Zu jedem Schwerpunktthema haben sich Arbeitsgruppen („Partnerschaften“) bestehend aus 15-20 Akteuren gebildet, u. a. die Partnerschaft „Kreislaufwirtschaft“. Jede Partnerschaft erarbeitet einen Aktionsplan, der für das jeweilige Schwerpunktthema konkrete Umsetzungsstrategien und Lösungen für die drei Säulen der EU-Städteagenda anbieten soll: Rechtsetzung: Wo muss existierende Gesetzgebung an die urbanen Interessen in Bezug angepasst werden? Finanzierung: Welche EU-Förderprogramme müssen für Städte geöffnet werden und für die Themen verbessert werden? Wissenstransfer: Wie kann die EU helfen, den Informationsaustausch zu verbessern? Berlin ist kein Mitglied der Partnerschaft „Kreislaufwirtschaft“, sondern Mitglied in den Partnerschaften „Integration von Migranten und Flüchtlingen“ und „Lokale Wirtschaft und Beschäftigung“. Dies ist insofern ungewöhnlich, als dass normalerweise Städte maximal nur in einer Partnerschaft Mitglied sein sollten. Berlin bringt sich jedoch aktiv in dem Prozess der weiteren Partnerschaften ein, in dem der Sachstand regelmäßig verfolgt und Berlin sich auch aktiv an den Konsultationen zu den sogenannten Aktionsplänen beteiligt (z.B. bereits erfolgt für die Partnerschaften „Wohnen“ und „Luftqualität“). Die Partnerschaft „Kreislaufwirtschaft“ hat jedoch noch keinen Entwurf für einen Aktionsplan vorgelegt. Federführend wäre hier die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. 3 Berlin, den 22.01.2018 In Vertretung Stefan Tidow ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-13097 S18-13097