Drucksache 18 / 13 098 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 10. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Januar 2018) zum Thema: Städteagenda für die Europäische Union (VIII) – Lokale Wirtschaft und Beschäftigung und Antwort vom 26. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Jan. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Stefan Evers (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13098 vom 10. Januar 2018 über Städteagenda für die europäische Union (VIII) - Lokale Wirtschaft und Beschäftigung ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Themen werden von der Partnerschaft „Lokale Wirtschaft und Beschäftigung“ im Rahmen der EU-Städteagenda bearbeitet und wie gestaltet sich der weitere Arbeitsplan bis Ende des Jahres? Zu 1.: In der Partnerschaft „Jobs and skills in the local economy“ werden folgende Themen bearbeitet: Aufwertung von Wissenschaft und Forschung, Ansiedlung von Wirtschaft, Infrastruktur, Public Services (Daseinsvorsorge), effektive Governance auf lokaler Ebene, Next Economy (Übergang von Industrie- zu Wissens- und Dienstleistungswirtschaft), Education and Skills. Im weiteren Verlauf der Partnerschaft wird ein Aktionsplan erarbeitet werden, der zu den jeweiligen Schwerpunktthemen konkrete Umsetzungsstrategien und Lösungen bezüglich der drei Säulen der EU-Städteagenda aufzeigen soll: • bessere Rechtssetzung (better regulation) • bessere Förderung/ Finanzierung (better funding) • besserer Wissenstransfer (better knowledge). Es wird erwartet, dass ein Entwurf des Aktionsplans im Juni 2018 vorgelegt wird - der Zeitplan soll mit Blick auf noch ausstehende Planungen der Urban Development Group (UDG) und des Directors-General Meeting on Urban Matters (DGUM) noch konkretisiert werden. 2 2. Wie ist seitens des Senats sichergestellt, dass aus Berliner Sicht bedeutsame Themen hinreichende Beachtung finden? Zu 2.: Berlin ist seit November 2017 Mitglied der Partnerschaft und nimmt an den Arbeitstreffen teil. Über die Arbeit in der Partnerschaft werden die für Berlin zentralen Themen in die Erarbeitung des Aktionsplans und damit in die Weiterentwicklung der Urban Agenda eingebracht. 3. Wie ist es derzeit um das Berliner Interesse bestellt, nach dem Ausscheiden der Stadt Weinheim in die Partnerschaft nachzurücken? Zu 3.: Aufgrund des Ausscheidens der Stadt Weinheim hatte sich Berlin zur Teilnahme an der Partnerschaft „Jobs and Skills in the Local Economy“ bereit erklärt - auch um weiterhin die Einbindung einer deutschen Stadt zu gewährleisten. Seit November 2017 ist Berlin Mitglied der Partnerschaft im Rahmen der EU-Städteagenda. 4. In welcher Weise kann die Arbeit der Partnerschaft nach der Auffassung des Senats einen Beitrag dazu leisten, Fragen lokaler Wirtschaft und Beschäftigung in Berlin besser zu bewältigen? Zu 4.: Mit der Städteagenda der EU sollen das Wachstumspotential von Städten optimal genutzt und gesellschaftliche Aufgaben effektiver angegangen werden. Der neue Ansatz soll für einen besseren Wissensaustausch sorgen, indem durch diese Arbeitsweise ein konkreter Erfahrungsaustausch ermöglicht wird. 5. Welche Senatsverwaltung ist federführend für die Begleitung der Partnerschaft „Lokale Wirtschaft und Beschäftigung“ und wie ist dort sichergestellt, dass Belange Berlins insbesondere in die Erarbeitung von Maßnahmeempfehlungen einfließen? Zu 5.: Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales ist seit November 2017 Mitglied in der Partnerschaft „Jobs and Skills in the Local Economy“. Durch die Teilnahme am Arbeitsprozess, die Teilnahme an regelmäßigen Arbeitstreffen und die Beteiligung an der Erstellung des Aktionsplans ist - wie auch unter Punkt 2. beschrieben - sichergestellt, dass die Belange Berlins in die Partnerschaft einfließen. 6. Wo sieht der Senat Veränderungsbedarf hinsichtlich europäischer Rechtsetzung beim Thema „Lokale Wirtschaft und Beschäftigung“? Zu 6.: Die konkreten notwendigen Maßnahmen, um die europäische Rechtssetzung im Bereich „Lokale Wirtschaft und Beschäftigung“ zu verbessern, werden Ergebnis der derzeit im Rahmen der Partnerschaft laufenden Diskussionsprozesse sein. Maßgabe für die von Berlin einzubringenden Impulse ist das Bestreben, die rechtlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass ein mehr an Kompetenzen und nachhaltigen Beschäftigungsperspektiven sowie innovative Ansätze im Umgang mit einer sich durch die digitale Transformation tiefgreifend wandelnden Arbeitswelt erreicht werden können. 3 7. Wo sieht der Senat Veränderungsbedarf hinsichtlich europäischer Förderkulissen beim Thema „Lokale Wirtschaft und Beschäftigung“? Zu 7.: Berlin setzt sich dafür ein, dass auch in der zukünftigen Förderperiode Europäische Strukturfonds und insbesondere der Europäische Sozialfonds (ESF) zur Unterstützung der Beschäftigungsförderung genutzt werden. Die europäische Kohäsionspolitik soll daher auch weiterhin in allen Regionen Europas eingesetzt werden. 8. Welche weiteren Verbesserungen oder zusätzliche Unterstützung durch die Europäische Union und ihre Institutionen hält der Senat darüber hinaus bei diesem Thema im Rahmen eines späteren Aktionsprogramms für erstrebenswert? Zu 8.: Der Senat hält es nicht für sinnvoll, ein separates Aktionsprogramm für das Thema „Lokale Wirtschaft und Beschäftigung“ einzuführen. Wie bereits in Frage 7 aufgeführt, setzt sich Berlin für eine weitere Förderung über die Kohäsionspolitik ein. 9. Welche Aktionen könnten und sollten die Partner nach der Auffassung des Senats aufgrund eigener Kompetenzen bzw. in eigener Regie umsetzen? Zu 9.: Der Grundgedanke der Partnerschaften im Rahmen der Urban Agenda ist, dass in den Multi-Level-Governance-Ansatz auch die städtische Perspektive mit ihren besonderen Herausforderungen und Potenzialen eingebunden sein muss. Daher ist die Idee der Zusammenarbeit in den Partnerschaften, dass so unterschiedliche Akteure wie die Europäische Investitionsbank (EIB), das Städtenetzwerk EUROCITIES, Mitgliedstaaten , Städte, die Generaldirektionen und weitere Partner gemeinsam und gleichberechtigt Lösungen erarbeiten, die dann auch im Zusammenspiel der Partner – und nicht in eigener Regie – umgesetzt werden. Berlin, den 26. Januar 2018 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-13098 S18-13098a