Drucksache 18 / 13 099 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 10. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Januar 2018) zum Thema: Städteagenda für die Europäische Union (IX) – Urbane Mobilität und Antwort vom 23. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Jan. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Stefan Evers (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 13 099 vom 10. Januar 2018 über Städteagenda für die Europäische Union (IX) – Urbane Mobilität Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Themen werden von der Partnerschaft „Urbane Mobilität“ im Rahmen der EU- Städteagenda bearbeitet und wie gestaltet sich der weitere Arbeitsplan bis Ende des Jahres? Zu 1.: Die Partnerschaft „Urbane Mobilität“ hat vier Themen festgelegt: Förderung der Nutzung aktiven Verkehrs (Fahrradfahren und Laufen) und ein Umdenken bei der Nutzung des öffentlichen Raums; Intelligente Mobilität und die Rolle der Behörden, um die Einführung vielversprechender neuer Lösungen zu erleichtern; Verbesserung des öffentlichen Verkehrs und multimodaler Lösungen; Steuerung und Koordination auf mehreren Ebenen. Zu den oben genannten Themen wird die Partnerschaft in diesem Jahr einen Aktionsplan entwickeln. 2. Wie ist seitens des Senats sichergestellt, dass aus Berliner Sicht bedeutsame Themen hinreichende Beachtung finden? 3. Wie gestaltet sich insbesondere das Zusammenwirken mit der Stadt Bielefeld in dieser Hinsicht? Zu 2. und 3.: Da Berlin nicht Mitglied der Partnerschaft ist, beschränkt sich die Beteiligung Berlins auf das Begleiten der Partnerschaft. Seite 2 von 4 Die Stadt Karlsruhe als einer der Partnerschaftskoordinatoren wurde gebeten, regelmäßig über den Stand der Partnerschaft zu berichten. Üblicherweise führen die Partnerschaften eine Konsultation zum Entwurf des Aktionsplans durch. Berlin wird die Beteiligung an einer etwaigen Konsultation prüfen. 4. In welcher Weise kann die Arbeit der Partnerschaft nach der Auffassung des Senats einen Beitrag dazu leisten, die urbane Mobilität in Berlin zukunftsfähig zu organisieren? Zu 4.: Die Frage kann zum derzeitigen Stand noch nicht beantwortet werden, da neben dem Orientierungspapier der Partnerschaft noch keine Unterlagen vorliegen. Der Senat geht jedoch davon aus, dass der Erfahrungsaustausch zwischen den Städten dazu beitragen wird, innovative Lösungen zu generieren. 5. Welche Senatsverwaltung ist federführend für die Begleitung der Partnerschaft „Urbane Mobilität“ und wie ist dort sichergestellt, dass Belange Berlins insbesondere in die Erarbeitung von Maßnahmeempfehlungen einfließen? Zu 5.: Inhaltlich ist für das Thema „Urbane Mobilität“ die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz verantwortlich. Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa (Büro des Landes Berlin bei der EU) informiert die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe über den aktuellen Stand in der Partnerschaft. Eine Mitarbeiterin des Landes Berlin nahm an dem Workshop der Partnerschaft „Urbane Mobilität“ im Rahmen des Cities-Forums in Rotterdam teil. Berlin kann sich außerdem über die Konsultation zum Entwurf des Aktionsplans einbringen. 6. Wo sieht der Senat Veränderungsbedarf hinsichtlich europäischer Rechtsetzung beim Thema „Urbane Mobilität“? Zu 6.: Der Senat sieht europäischen Harmonisierungsbedarf insbesondere bei technischen Anforderungen für Fahrzeuge, Infrastrukturausrüstungen und Transportdienstleistungen sowie bei Straßenbenutzungsgebühren und Zufahrtsbeschränkungen. In diesem Kontext begrüßt der Senat den 2017 im Rahmen des Mobilitätspakets vorgelegten Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zu Straßenbenutzungsgebühren, mit dem der Anwendungsbereich auf Fernbusse, leichte Nutzfahrzeuge und Personenkraftwagen (Pkw) ausgeweitet und schrittweise zeitabhängige Vignetten durch entfernungsabhängige Mautsystemen ersetzt werden sollen. 7. Wo sieht der Senat Veränderungsbedarf hinsichtlich europäischer Förderkulissen beim Thema „Urbane Mobilität“? Seite 3 von 4 Zu 7.: Der Senat hält eine stärkere finanzielle Unterstützung der EU-Ebene für notwendig bei Aufgaben, die den Kommunen durch europäische Regelungen insbesondere zur Luftqualität und zum Lärmschutz entstanden sind. Die bestehenden Struktur- und Kohäsionsfonds sowie die Finanzinstrumente der Europäischen Investitionsbank sollten für eine größere Effizienz stärker auf die Regionen konzentriert werden, in denen wirtschaftliches Wachstum nachhaltig generiert wird und der Handlungsbedarf zur Anpassung am höchsten ist. Insbesondere der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie die Fazilität „Connecting Europe” (CEF) müssen der zunehmenden Verstädterung Rechnung tragen und noch stärker als bisher auf die Förderung des städtischen Nahverkehrs sowie des Rad- und Fußverkehrs ausgerichtet werden. Aktuell werden in verschiedenen EU-Förderaufrufen (z. B. EU ART-CALL) im Rahmen von Pilotprojekten erste Lösungen für die Herausforderungen der urbanen Mobilität und Logistik in den Feldern Flächenmanagement, Multimodalität/Intermodalität und digitale Infrastruktur gemeinsam konkretisiert und erarbeitet. Für die hier gewonnenen Kenntnisse gilt es, in der zukünftigen Förderperiode zu verstetigen und in „Regelförderprogramme“ zu überführen. 8. Welche weiteren Verbesserungen oder zusätzliche Unterstützung durch die Europäische Union und ihre Institutionen hält der Senat darüber hinaus bei diesem Thema im Rahmen eines späteren Aktionsprogramms für erstrebenswert? Zu 8.: Die heutige urbane Mobilität und Logistik befindet sich im Wandel. Die aktuellen Herausforderungen wie zum Beispiel Luftbelastung (Stickoxide, Feinstaub, CO2- Ausstoß) und Flächeninanspruchnahme des Verkehrs verlangen nach skalierbaren und einheitlichen Lösungen in der Europäischen Union (EU), um die beschlossenen Klimaziele von Paris auch im Verkehrssektor einzuhalten. Die hohe Auslastung des öffentlichen Nahverkehrs und starke Frequentierung des motorisierten Individualverkehrs, der steigende Bedarf an Mobilität in den urbanen Ballungsräumen sowie wachsende Logistik-Warenströme stellen urbane Zentren vor neue Herausforderungen, die unmittelbares Handeln erfordern. Technologische Entwicklungen wie die Digitalisierung, alternative Antriebe und autonome Fahrsysteme zusammen mit der steigenden gesellschaftlichen Akzeptanz des bestehenden öffentlichen Verkehrs eröffnen Chancen für eine stadtverträgliche und nachhaltige Ausgestaltung urbaner Mobilität und Logistik und die Schaffung neuer Mobilitäts- und Logistiklösungen sowie Serviceangebote. 9. Welche Aktionen könnten und sollten die Partner nach der Auffassung des Senats aufgrund eigener Kompetenzen bzw. in eigener Regie umsetzen? Seite 4 von 4 Zu 9.: Bisher wurden von der Partnerschaft noch keine Aktionen entwickelt. Daher ist eine Aussage zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, welche Aktionen von den Partnerinnen und Partnern aufgrund eigener Kompetenzen bzw. in eigener Regie umgesetzt werden können. Berlin, den 23.01.2018 In Vertretung Gerry Woop Senatsverwaltung für Kultur und Europa S18-13099 S18-13099