Drucksache 18 / 13 100 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 10. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Januar 2018) zum Thema: Städteagenda für die Europäische Union (X) – Anpassung an den Klimawandel und Antwort vom 23. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Jan. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Stefan Evers (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 13 100 vom 10. Januar 2018 über Städteagenda für die Europäische Union (X) – Anpassung an den Klimawandel Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Themen werden von der Partnerschaft „Anpassung an den Klimawandel“ im Rahmen der EU-Städteagenda bearbeitet und wie gestaltet sich der weitere Arbeitsplan bis Ende des Jahres? Zu 1.: Die Partnerschaft „Anpassung an den Klimawandel“ hat ein Orientierungspapier erarbeitet , demzufolge die Umsetzung in drei Arbeitsgruppen geplant ist: Die Arbeitsgruppe des Themas A - Governance wird sich z. B. mit den Themen politische Zyklen und Mandate, integrierte strategische Planung in der Klimaanpassung und institutionelle Umsetzungsbarrieren befassen. Die Arbeitsgruppe im Themenbereich B - Wissen plant, u. a. die Themen Daten, Expertise , Kapazitätsaufbau und Wissenstransfer, Instrumente und Methoden zur klimabezogenen Risikobewertung zu bearbeiten und 1) Monitoring-/Indikatorsysteme zur Klimaanpassung oder 2) Indikatoren zur Überwachung von Klimaanpassungsmaßnahmen zu entwickeln. Die Arbeitsgruppe zum Thema C - Ressourcen prüft, sich mit Finanzierung, Menschen , Kosten-Nutzen-Analyse und monetarisierenden Klimaanpassungsmaßnahmen zu befassen. Darüber hinaus wurden drei Querschnittsthemen identifiziert, die von allen Arbeitsgruppen bearbeitet werden sollen. Die drei Querschnittsthemen sind nachfolgend aufgeführt: Monitoring/Indikatoren der Klimaanpassung; Seite 2 von 4 Kommunikation der Klimaanpassung, einschließlich der Einbeziehung von Interessensvertreterinnen und -vertretern und lokalen Aktionsgruppen; sektorale Auswirkungen der Klimaanpassung (z. B. Gebäude, Freiflächen, Gesundheit). Zu den oben genannten Themen wird die Partnerschaft in diesem Jahr einen Aktionsplan entwickeln. 2. Wie ist seitens des Senats sichergestellt, dass aus Berliner Sicht bedeutsame Themen hinreichende Beachtung finden? 3. Sind deutsche Mitglieder in der Partnerschaft vertreten und wenn ja, wie gestaltet sich das Zusammenwirken mit diesen? Zu 2. und 3.: Da Berlin nicht Mitglied der Partnerschaft ist, beschränkt sich die Beteiligung Berlins auf das Begleiten der Partnerschaft. Eurocities wurde gebeten, regelmäßig über den Stand der Partnerschaft zu berichten. Üblicherweise führen die Partnerschaften eine Konsultation zum Entwurf des Aktionsplans durch. Berlin wird die Beteiligung an einer etwaigen Konsultation prüfen. 4. In welcher Weise kann die Arbeit der Partnerschaft nach der Auffassung des Senats einen Beitrag dazu leisten, die Anpassung an den Klimawandel in Berlin besser zu bewältigen? Zu 4.: Die Frage kann zum derzeitigen Stand noch nicht beantwortet werden, da neben dem Orientierungspapier der Partnerschaft noch keine Unterlagen vorliegen. Der Senat geht jedoch davon aus, dass der Erfahrungsaustausch zwischen den Städten dazu beitragen wird, innovative Lösungen zu generieren. 5. Welche Senatsverwaltung ist federführend für die Begleitung der Partnerschaft „Anpassung an den Klimawandel“ und wie ist dort sichergestellt, dass Belange Berlins insbesondere in die Erarbeitung von Maßnahmeempfehlungen einfließen? Zu 5.: Inhaltlich ist für das Thema „Anpassung an den Klimawandel“ die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz verantwortlich. Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa (Büro des Landes Berlin bei der EU) informiert die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz über den aktuellen Stand in der Partnerschaft. Berlin kann sich über die Konsultation zum Entwurf des Aktionsplans einbringen. 6. Wo sieht der Senat Veränderungsbedarf hinsichtlich europäischer Rechtsetzung beim Thema „Anpassung an den Klimawandel“? Zu 6.: Bund und Länder haben die europäischen Rechtsetzungsbestrebungen zur Klimawandelanpassung in den zurückliegenden Jahren kritisch begleitet. Dem liegt die Überzeugung zu Grunde, dass Anpassungsinitiativen zum weit überwiegenden Teil auf regionaler und lokaler Ebene unter jeweils spezifischen wirtschaftlichen, kulturel- Seite 3 von 4 len und sozialen Bedingungen zu planen und umzusetzen sind. Sie sind mithin eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Europäische Vorgaben und insbesondere sich aus solchen ergebene Berichtspflichten lehnten Bund und Länder grundsätzlich ab. Mit der 2013 durch die Europäische Kommission vorgelegten Europäischen Anpassungsstrategie wurde dieser Tatsache Rechnung getragen. Sie ergänzt die in nationaler Verantwortung zur Anwendung kommenden Instrumente mit verschiedenen Elementen. Dazu gehören bspw. Beratung, Bereitstellung von Fördermitteln, Förderung von Wissensaufbau und Informationsaustausch. Im Gegenzug fließen Erfahrungen der Mitgliedstaaten bei der Anpassung in alle maßgeblichen Politikbereiche der Europäischen Union (EU) ein. Ein Veränderungsbedarf an dem bestehenden Rechtsund Kooperationssystem wird derzeit nicht gesehen. 7. Wo sieht der Senat Veränderungsbedarf hinsichtlich europäischer Förderkulissen beim Thema „Anpassung an den Klimawandel“? Zu 7.: Für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels ist der Europäische Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) relevant. Dabei ist Klimaanpassung zwar eines der thematischen Ziele der Verordnung. Aufgrund der Forderung der Europäischen Kommission nach Konzentration auf wenige Förderziele wurde dieses Ziel jedoch nicht in die Förderung des Berliner EFRE-Programms aufgenommen. Effekte der Klimaanpassung werden durch Integration entsprechender Maßnahmen in Vorhaben mit anderen Primärzielen (bspw. Umwelt und Stadtentwicklung) erreicht. In der nächsten Förderperiode erscheint es sinnvoll, dass das Thema „Anpassung an den Klimawandel“ weiterhin im EFRE gefördert wird, jedoch Bestandteil einer verpflichtenden Quote innerhalb der Programme ist. Dies darf allerdings nicht zu Lasten der Förderung zur Minderung der CO2-Emissionen durch den EFRE gehen. Daneben findet das Thema Anpassung auch in die EU-Forschungs- bzw. Förderprogramme Horizont 2020 und LIFE Berücksichtigung. Der Senat geht davon aus, dass dies auch in der nächsten Förderperiode weiterverfolgt wird. Darüber hinaus wird aktuell kein Veränderungsbedarf gesehen. 8. Welche weiteren Verbesserungen oder zusätzliche Unterstützung durch die Europäische Union und ihre Institutionen hält der Senat darüber hinaus bei diesem Thema im Rahmen eines späteren Aktionsprogramms für erstrebenswert? Zu 8.: Durch die europaweit zu beobachtende Urbanisierung gewinnen Städte in ganz Europa in wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Hinsicht rasant an Bedeutung. Gleiches trifft auch auf ihre Rolle für den Klimaschutz, aber auch für notwendige Anpassungsprozesse zu. In Städten besteht ein hohes Potenzial zur Verringerung von Treibhausgasemissionen. Dicht besiedelte, urbane Räume reagieren gleichzeitig empfindlich auf die mit dem Klimawandel einhergehenden Folgen wie Extremwetterereignisse und Temperaturzunahmen und müssen entsprechend widerstandsfähig gemacht werden. Urbanen Besonderheiten sollte daher in einem künftigen Aktionsprogramm zur Klimaanpassung Rechnung getragen werden. Insofern wird der durch die Städteagenda für die EU angeschobene Prozess, mit der EU-Regelungen und Fördermöglichkeiten im Hinblick auf die städtische Dimension verbessert werden sollen , begrüßt. Seite 4 von 4 9. Welche Aktionen könnten und sollten die Partner nach der Auffassung des Senats aufgrund eigener Kompetenzen bzw. in eigener Regie umsetzen? Zu 9.: Bisher wurden von der Partnerschaft noch keine Aktionen entwickelt. Daher ist eine Aussage zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, welche Aktionen von den Partnerinnen und Partnern aufgrund eigener Kompetenzen bzw. in eigener Regie umgesetzt werden können. Berlin, den 23.01.2018 In Vertretung Gerry Woop Senatsverwaltung für Kultur und Europa S18-13100 S18-13100