Drucksache 18 / 13 101 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 10. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Januar 2018) zum Thema: Städteagenda für die Europäische Union (XI) - Energiewende und Antwort vom 23. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Jan. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Stefan Evers (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 13 101 vom 10. Januar 2018 über Städteagenda für die Europäische Union (XI) - Energiewende Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Themen werden von der Partnerschaft „Energiewende“ im Rahmen der EU-Städteagenda bearbeitet und wie gestaltet sich der weitere Arbeitsplan bis Ende des Jahres? Zu 1.: Die Partnerschaft „Energiewende“ hat ein Orientierungspapier erarbeitet, in dem die Schwerpunkte der Themensetzung dargestellt wurden. Darin stellen die Partnerinnen und Partner fest, dass das Energiesystem entscheidend für den künftigen Wohlstand und die Lebensfähigkeit der europäischen Städte ist. Es bietet ein intelligentes integriertes System, das in der Lage ist, den Energiebedarf einer Stadt auf die kohlenstoff - und kosteneffizienteste Weise zu decken. Dieses System muss sicher, belastbar , erschwinglich, sauber und nachhaltig sein. Das Wort „Transition" spielt auf den Wandel vom gegenwärtigen zum zukünftigen Zustand an. Dieses Vorhaben besteht darin, innovative intelligente Technologien und Steuerungssysteme zu integrieren, um zur Optimierung der effektiven Energienutzung und zur Minimierung des Primärenergiebedarfs beizutragen, beispielsweise durch eine bessere Kontrolle des Energieverbrauchs in Gebäuden und die Integration der städtischen Infrastruktur und der Energieplanung. Schwerpunkte sind: Kartierung von Energietransformationsbedarf, Engpässen und Lösungen, einschließlich derjenigen, die von anderen Partnerschaften identifiziert wurden; Erfassung bestehender rechtlicher, finanzieller und technologischer Lösungen für den Energieübergang EU-weit, sowohl auf europäischer, nationaler, städti- Seite 2 von 3 scher, Nachbarschafts- und Mikroebene als Ausgangspunkt für weitere Untersuchungen ; Konzentration auf städtische Energiefragen, insbesondere Wohnen, Mobilität, Infrastruktur, Sicherheit, Markt und Planung; Ermittlung der verfügbaren Mittel, Technologien und Praktiken für die Energiewende , Ermittlung bestehender und potenzieller Engpässe und potenzieller Lösungen; Vorschläge für Lösungen zur Verbesserung der europaweiten Energiewende, insbesondere aus regulatorischer und finanzieller Sicht. Zu den oben genannten Themen wird die Partnerschaft in diesem Jahr einen Aktionsplan entwickeln. 2. Wie ist seitens des Senats sichergestellt, dass aus Berliner Sicht bedeutsame Themen hinreichende Beachtung finden? 3. Sind deutsche Mitglieder in der Partnerschaft vertreten und wenn ja, wie gestaltet sich das Zusammenwirken mit diesen? Zu 2. und 3.: Da Berlin nicht Mitglied der Partnerschaft ist, beschränkt sich die Beteiligung Berlins auf das Begleiten der Partnerschaft. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz , Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und Eurocities wurden gebeten, regelmäßig über den Stand der Partnerschaft zu berichten. Üblicherweise führen die Partnerschaften eine Konsultation zum Entwurf des Aktionsplans durch. Berlin wird die Beteiligung an einer etwaigen Konsultation prüfen. 4. In welcher Weise kann die Arbeit der Partnerschaft nach der Auffassung des Senats einen Beitrag dazu leisten, die Energiepolitik in Berlin nachhaltig und zukunftsfähig zu organisieren? Zu 4.: Die Frage kann zum derzeitigen Stand noch nicht beantwortet werden, da neben dem Orientierungspapier der Partnerschaft noch keine Unterlagen vorliegen. Der Senat geht jedoch davon aus, dass der Erfahrungsaustausch zwischen den Städten dazu beitragen wird, innovative Lösungen zu generieren. 5. Welche Senatsverwaltung ist federführend für die Begleitung der Partnerschaft „Energiewende“ und wie ist dort sichergestellt, dass Belange Berlins insbesondere in die Erarbeitung von Maßnahmeempfehlungen einfließen? Zu 5.: Inhaltlich ist für das Thema „Energie“ die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe verantwortlich. Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa (Büro des Landes Berlin bei der EU) informiert die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe über den aktuellen Stand in der Partnerschaft. Berlin kann sich über die Konsultation zum Entwurf des Aktionsplans einbringen. 6. Wo sieht der Senat Veränderungsbedarf hinsichtlich europäischer Rechtsetzung beim Thema „Energiewende“? Seite 3 von 3 Zu 6.: Der Senat sieht keinen weitergehenden Änderungsbedarf hinsichtlich der europäischen Rechtsetzung beim Thema „Energiewende“. Der Senat erwartet die zügige Umsetzung des im Dezember 2016 von der Europäischen Kommission vorgestellten Maßnahmenpakets „Saubere Energie für alle Europäer“. 7. Wo sieht der Senat Veränderungsbedarf hinsichtlich europäischer Förderkulissen beim Thema „Energiewende“? Zu 7: Der Senat geht davon aus, dass auch in der nächsten Förderperiode eine ausreichende finanzielle Unterstützung über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), die Fazilität „Connecting Europe” (CEF) und das zukünftige Rahmenprogramm für Forschung und Innovation bereit gestellt wird. Der Senat sieht daher keinen Änderungsbedarf hinsichtlich der europäischen Förderkulissen beim Thema „Energiewende“. 8. Welche weiteren Verbesserungen oder zusätzliche Unterstützung durch die Europäische Union und ihre Institutionen hält der Senat darüber hinaus bei diesem Thema im Rahmen eines späteren Aktionsprogramms für erstrebenswert? Zu 8.: Da die Partnerschaft erst vor kurzem die Arbeit aufgenommen hat, kann die Frage zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden. Der Senat wird sich jedoch dafür einsetzen, dass ein sicheres und belastbares, erschwingliches und nachhaltiges Energiesystem, dass Energie effektiv nutzt, in Europa umgesetzt wird. 9. Welche Aktionen könnten und sollten die Partner nach der Auffassung des Senats aufgrund eigener Kompetenzen bzw. in eigener Regie umsetzen? Zu 9.: Bisher wurden von der Partnerschaft noch keine Aktionen entwickelt. Daher ist eine Aussage zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, welche Aktionen von den Partnerinnen und Partnern aufgrund eigener Kompetenzen bzw. in eigener Regie umgesetzt werden können. Berlin, den 23.01.2018 In Vertretung Gerry Woop Senatsverwaltung für Kultur und Europa S18-13101 S18-13101