Drucksache 18 / 13 103 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 10. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Januar 2018) zum Thema: Städteagenda für die Europäische Union (XIII) – Öffentliches Auftragswesen und Antwort vom 23. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Jan. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Stefan Evers (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 13 103 vom 10. Januar 2018 über Städteagenda für die Europäische Union (XIII) – Öffentliches Auftragswesen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Themen werden von der Partnerschaft „Öffentliches Auftragswesen“ im Rahmen der EU- Städteagenda bearbeitet und wie gestaltet sich der weitere Arbeitsplan bis Ende des Jahres? Zu 1.: Bisher wurde von der Partnerschaft „Öffentliches Auftragswesen“ ein Orientierungspapier veröffentlicht. Folgende Schwerpunkte wurden dabei festgestellt: Spezifische Ziele der Partnerschaft Innovative und verantwortungsbewusste Beschaffung ist eine intelligente, wirkungsvolle Aufgabe, die alle anderen Themenbereiche umfasst. Diese Partnerschaft wird eng mit den anderen prioritären Themen zusammenarbeiten, um die nach innen und außen gerichteten Perspektiven und Wege zur Beantwortung der Frage zu untersuchen : „Welche politischen Herausforderungen stehen den Städten bevor? 1. Bessere Rechtsetzung Die europäischen Gesetzgeber haben vor kurzem die Vorschriften für das öffentliche Beschaffungswesen überarbeitet und modernisiert, um die Effizienz der öffentlichen Ausgaben im europäischen Binnenmarkt zu erhöhen und die öffentlichen Beschafferinnen und Beschaffer in die Lage zu versetzen, die Instrumente des öffentlichen Beschaffungswesens zur Unterstützung gesellschaftlicher Ziele besser zu nutzen. Seite 2 von 4 Die Partnerschaft wird sich daher auf die Anwendung der EU-Richtlinien konzentrieren und dabei den integralen Ansatz erforschen, der aus der Sicht der Städte erforderlich ist. Die Partnerschaft wird sich auf eine wirksamere und kohärentere Umsetzung der bestehenden (Beschaffungs-)Politiken, Rechtsvorschriften und Instrumente konzentrieren und dabei eine städtische und regionale Perspektive berücksichtigen. 2. Bessere Finanzierung Die Partnerschaft wird dazu beitragen, traditionelle, innovative und benutzerfreundliche Finanzierungsquellen für städtische Gebiete auf der entsprechenden institutionellen Ebene zu ermitteln, zu unterstützen, zu integrieren und zu verbessern. Im Rahmen der Partnerschaft soll untersucht werden, wie hoch der Finanzierungsbedarf der Städte ist, um den notwendigen Wandel herbeizuführen. Die Partnerschaft wird die verschiedenen Finanzierungsquellen untersuchen, die auf europäischer und nationaler Ebene zur Verfügung stehen, um die Entwicklung der Innovationsbeschaffung gezielt zu unterstützen. Auch Finanzierungsinstrumente zur Unterstützung von Kooperationsmodellen werden im Rahmen der Partnerschaft untersucht. 3. Besseres Wissen Der Bedarf an besserem Wissen, das auf regionaler Ebene zugänglich sein muss, ist offenkundig. Es besteht die Notwendigkeit, bewährte Verfahren und Instrumente auszutauschen. Ein regionales Kompetenzzentrum, über das Beschafferinnen und Beschaffer, Innovationsmaklerinnen und Innovationsmakler und Rechtsberaterinnen und Rechtsberater auf einfache Weise die relevanten Informationen finden, mit anderen Städten über ihre Projekte in Kontakt treten und Expertinnen und Experten zu dem jeweiligen Thema ansprechen können, ist von Interesse. In der europäischen Perspektive muss ein größeres Gesamtziel erreicht werden: die Stimulierung des Binnenmarktes und die Förderung einer innovativeren und wirksameren Nutzung der auf dem europäischen Markt verfügbaren öffentlichen Mittel. Es stehen Wissensnetzwerke zur Verfügung. Um zu verhindern, dass diese Netzwerke und Anreize zu stark fragmentiert und für die Beschaffungsexpertinnen und Beschaffungsexperten in den Städten zu breit gestreut werden, soll im Rahmen der Partnerschaft der spezifische Bedarf an einem solchen integrierten Wissensnetzwerk aus städtischer Sicht untersucht werden. 2. Wie ist seitens des Senats sichergestellt, dass aus Berliner Sicht bedeutsame Themen hinreichende Beachtung finden? 3. Sind deutsche Mitglieder in der Partnerschaft vertreten und wenn ja, wie gestaltet sich das Zusammenwirken mit diesen? Zu 2. und 3.: Da Berlin nicht Mitglied der Partnerschaft ist, beschränkt sich die Beteiligung Berlins auf das Begleiten der Partnerschaft. Die Stadt München als Mitglied der Partnerschaft wurde gebeten, regelmäßig über den Stand der Partnerschaft zu berichten. Üblicherweise führen die Partnerschaften eine Konsultation zum Entwurf des Aktionsplans durch. Berlin wird die Beteiligung an einer etwaigen Konsultation prüfen. Seite 3 von 4 4. In welcher Weise kann die Arbeit der Partnerschaft nach der Auffassung des Senats einen Beitrag dazu leisten, das öffentliche Auftragswesen in Berlin effizienter zu organisieren? Zu 4.: Bestehende aktuelle Probleme bei der öffentlichen Auftragsvergabe hat der Senat bereits in eigener Zuständigkeit identifiziert. Dem Senat liegt ferner die Empfehlung der Europäischen Kommission zur Professionalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe vom 03.10.2017 vor, die eine Reihe von hilfreichen Empfehlungen enthält. Der Senat ist bereits damit befasst, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen bzw. zu planen. 5. Welche Senatsverwaltung ist federführend für die Begleitung der Partnerschaft „Öffentliches Auftragswesen “ und wie ist dort sichergestellt, dass Belange Berlins insbesondere in die Erarbeitung von Maßnahmeempfehlungen einfließen? Zu 5.: Inhaltlich ist für das Thema des öffentlichen Auftragswesens die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe verantwortlich. Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa (Büro des Landes Berlin bei der EU) informiert die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe über den aktuellen Stand in der Partnerschaft. Berlin kann sich über die Konsultation zum Entwurf des Aktionsplans einbringen. 6. Wo sieht der Senat Veränderungsbedarf hinsichtlich europäischer Rechtsetzung beim Thema „Öffentliches Auftragswesen“? Zu 6.: Es liegen seit Einführung des novellierten EU-Vergaberechts am 18.04.2016 noch keine hinreichenden Anhaltspunkte vor, die zu einem Veränderungsbedarf Anlass geben. 7. Wo sieht der Senat Veränderungsbedarf hinsichtlich europäischer Förderkulissen beim Thema „Öffentliches Auftragswesen“? Zu 7.: Berlin sieht keinen Veränderungsbedarf hinsichtlich der europäischen Förderkulisse. Es wird davon ausgegangen, dass auch im zukünftigen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Mittel für innovative Beschaffung bereitgestellt wird. 8. Welche weiteren Verbesserungen oder zusätzliche Unterstützung durch die Europäische Union und ihre Institutionen hält der Senat darüber hinaus bei diesem Thema im Rahmen eines späteren Aktionsprogramms für erstrebenswert? Zu 8.: Siehe Antwort zu 4. Seite 4 von 4 9. Welche Aktionen könnten und sollten die Partner nach der Auffassung des Senats aufgrund eigener Kompetenzen bzw. in eigener Regie umsetzen? Zu 9.: Siehe Antwort zu 4. Berlin, den 23.01.2018 In Vertretung Gerry Woop Senatsverwaltung für Kultur und Europa S18-13103 S18-13103