Drucksache 18 / 13 107 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marion Platta (LINKE) vom 11. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Januar 2018) zum Thema: Abfallsammlung in den Stadtquartieren und im öffentlichen Stadtraum - modern , barrierefrei und ökologisch und Antwort vom 22. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Jan. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Marion Platta (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13107 vom 11.01.2018 über Abfallsammlung in den Stadtquartieren und im öffentlichen Stadtraum - modern, barrierefrei und ökologisch Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Wie bewertet der Senat die Abfallsammlung (Art und Standorte) in den Stadtquartieren und im öffentlichen Stadtraum Berlins insbesondere hinsichtlich Sauberkeit und Nutzerfreundlichkeit? Antwort zu 1: Eine pauschale Beurteilung der Abfallsammlung in Hinblick auf Sauberkeit und Nutzerfreundlichkeit ist aus Sicht des Senats nicht möglich und sinnvoll. Der Senat ist jedoch der Auffassung, dass die Abfallsammlung in einigen Bereichen weiter optimiert werden kann und arbeitet gemeinsam mit den Berliner Stadtreinigungsbetrieben an entsprechenden Optimierungen. Frage 2: Wie beurteilt der Senat die der Frage folgenden Aussagen aus der Ankündigung zu einem Seminar, das sich an Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Planung, Logistik, Werkstatt und Fuhrparkmanagement, Landschaftsgestaltung, Architekturbüros sowie auch aus dem Stadtmarketing wendet, hinsichtlich der Berliner Erfahrungen und Ansprüche beim Zusammenspiel von Prozessen der Abfallsammlungen und der Stadtgestaltung: „Unterflursysteme sehen modern aus und sind oft barrierefrei gestaltet. Neben dem Design bildet die 2 logistische Trennung der Sammlung von der Abfuhr den Kerngedanken. Die Befüllung erfolgt unabhängig von Abfuhrkalender, Bereitstellungspflichten und haushaltsnaher Zwischenlagerung in Mülltonnen. Die Füllstandsanzeige löst automatisch den Entleerungsauftrag aus. Als Vorteile für den Bürger ergeben sich erhöhte Wohnqualität, ein geringer Platzbedarf für Abfallbehälter, Unabhängigkeit beim Befüllen und Kostenneutralität. Die Installation ist zunächst mit einem finanziellen Aufwand verbunden, garantiert jedoch Ersparnisse durch hohe Ladeleistungen pro System, geringe Abfuhrzyklen und erfordert nutzlastoptimierte Sammelfahrzeuge. Seltenere Entleerungen, weniger Müllfahrzeuge und geringere Emissionen versprechen gleichzeitig auch ökologische Vorteile. Die Ausführungsvarianten sind zahlreich: Fassungsvermögen, Einfüllöffnungen, Materialien. Sogar an das Internet kann man die Container anschließen, damit ein flexibles Abfuhrmanagement die Kosten so niedrig wie möglich hält.“ Antwort zu 2: Nach Auffassung des Senats eignen sich Unterflurcontainer (UFC) insbesondere für eine platzsparende und verborgene Erfassung von Abfällen in dicht besiedelten Wohngebieten und Standorten von hoher repräsentativer Relevanz. Kenntnisse zu ökologischen Vorteilen wie Emissionsverringerungen liegen dem Senat nicht vor. Die BSR beurteilen die Verwendung von Unterflursystemen zur barrierefreien Abfallsammlung positiv und forcieren den Einsatz seit einigen Jahren (siehe Antwort zu 3). Die BSR haben neben diesem Produkt zwischenzeitlich auch noch eine eigenentwickelte Lösung (ARC 32) im Angebot, mit der eine barrierefreie Abfallsammlung mit konventionellen Zweirad-Abfall- und Wertstoffbehältern (240l) möglich ist. Der Einsatz von Füllstandsanzeigen wurde von den BSR verschiedentlich getestet, hat aber bislang noch keine zufriedenstellenden Ergebnisse erbracht. Aufgrund der Regelmäßigkeit der anfallenden Abfälle kann ein anforderungsgerechter Entsorgungszyklus auch ohne solche Systeme in hoher Qualität gewährleistet werden. Die BSR werden die Entwicklung dieser Systeme auch in Zukunft weiter beobachten in Hinblick auf Effizienzpotenziale bei der Tourenplanung. Frage 3: Wie hat sich die Anzahl der Unterflurbehälter in Berlin in den letzten zehn Jahren für die Erfassung von Abfällen entwickelt, die dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger aus Haushalten und aus dem öffentlichen Stadtgebiet zuzuleiten sind bzw. überlassen wurden? (Bitte die Anzahl der Unterflursysteme bei kommunalen Wohnungsunternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Verwaltungen separat und im Verhältnis zur Gesamtanzahl von Entleerungsbehältern angeben.) Antwort zu 3: 2011: Konzeptphase zur Einführung von Unterflursystemen, Vorbereitung eines Piloten, Gewinnung von Pilotkunden 2012 bis 2014: Pilotphase zum Kennenlernen des Nutzerverhaltens, Ermittlung logistischer Kennwerte, Test auf Praxistauglichkeit, Marktinformation und Gewinnung von Nutzungsinteressenten; Einbindung Dualer Systeme (Glas, PPK) Tarifperiode 2015/2016: Einführung des Hausmüll-Unterflursysteme (5 m³) als festes Tarifprodukt der BSR Tarifperiode 2017/2018: Einführung eines zweiten Tarifs zur Erhöhung der Akzeptant für standortspezifische Situationen (Investor kauft HM-Behälter selbst/Behälter wird von BSR gestellt) 3 Das Produkt ist im Markt angekommen. Gemessen zum Stand 2016 wird sich der Bestand in Berlin bis 2018 verdoppeln. Durch eine hohe Dynamik im Baugeschäft kann sich die Realisierung der für 2017/18 geplanten UFC-Behälter verschieben. Öffentliche Einrichtungen und Verwaltungen haben bislang Unterflurentsorgungssysteme nicht in Anspruch genommen. Frage 4: Welche Hemmnisse sind dem Senat neben dem zunächst finanziellen Aufwand bei der Installation der Unterflursysteme bisher bekannt, die gegenwärtig und auch künftig verhindern werden, die ökologischen Vorteile dieser Systeme in Berlin auszuschöpfen? Antwort zu 4: Seit rund 5 Jahren gibt es Unterflursysteme in Berlin. Mittlerweile sind sie – entsprechend der jeweiligen Spezifik des Standortes vor allem im Neubau – eine echte Alternative zum Einsatz klassischer Abfall- und Wertstoffbehälter (AWB). Finanzieller Aufwand/Investment: Der Einsatz von UFC ist im Rahmen einer Gesamtwirtschaftlicheitsbetrachtung nicht per se investitionsintensiver als die des klassischen AWB. Wertvolle Gebäudeinnenflächen müssen nicht für die Müllentsorgung gebaut und können für andere Nutzungen vorgehalten werden (Mietflächen, Abstellflächen…). Auf den Bau z.B. teurer Entlüftungsanlagen kann verzichtet werden. Im Vergleich zu den Vorteilen des Produktes für den Standort und für die Nutzer fallen die etwas höheren Tarife für das hochwertige Produkt kaum ins Gewicht. Beide Faktoren und das gute Funktionieren des Systems der BSR von der ersten Beratung bis zur stabilen Entsorgung führen dazu, dass das Produkt nun im Markt angekommen ist und – vor allem im Neubau – Fahrt aufnimmt. Dennoch bestehen aktuell zwei wesentliche Einsatzhindernisse für die Unterflurtechnik: 1. Der Standplatz für Unterflursysteme stellt hohe Anforderungen (9 Stück gemäß Checkliste UFC-Einsatz) an die örtlichen Gegebenheiten. Sie sind häufig nicht vollständig herzustellen: Baufreiheit (Systeme müssen eingebaut werden können) Ladefreiheit (Kran muss bis 9 m Höhe und 2 m Seitenabstand zu sämtlichen Objekten wie Häuser, Bäume, Autos u.a. arbeiten können) LKW-Zufahrt (Fahrzeug muss auf schwerlastfähiger Straße an-/abfahren und mit Schleppkurvendurchmesser 25 m wenden können) Standorte UFC-Behälter* Standorte UFC-Behälter* Standorte UFC-Behälter* Standorte UFC-Behälter* 2012 16 95 0 0 16 95 0 0 2014 3 20 2 14 0 0 1 6 2015 5 7 5 7 0 0 0 0 2016 3 14 0 0 2 10 1 4 2017 15 107 0 0 3 18 12 89 2018 41 233 10 66 2 7 29 160 GESAMT 83 476 17 87 23 130 43 259 * HM, Bio, PPK und Wertstoffe, Glas Jahr gesamt kommunale Gesellschaft Genossenschaften Bauträger/private Investoren 4 2. Rechts- und Verwaltungsvorschriften schränken in Berlin den Einsatzbereich von Flursystemen ein: Die BSR hat bei Baugenehmigungen kein verbrieftes Mitwirkungsrecht. Dies ist bei einer früheren Modifizierung der Bauordnung weggefallen (Entbürokratisierung). Eine Nutzung von öffentlichem Straßenland für UFC wird von den Ämtern bislang nicht zugelassen. Abwägungen enden – mit einer einzigen Ausnahme - regelmäßig zu Ungunsten einer solchen Nutzung. In der dualen Sammlung (LVP/Wertstoffe/Glas) sind Unterflursysteme heute schlechter gestellt als die anderen Sammelsysteme. Diese Behälter muss der Abfallerzeuger immer selber kaufen, alle anderen Behälter für diese Verpackungsfraktionen (Depotcontainer, AWB) stellen die Dualen Systeme kostenlos bereit. Frage 5: Welche Überlegungen gibt es im Senat bei der Um- und Neugestaltung von Stadtquartieren (mit Fördermitteln und ohne Fördermittel aus dem Städtebau und anderen Förderkulissen), die Abfallentsorgungsmöglichkeiten so zu optimieren, dass solche ökologischen Vorteile wie z. B. bei Unterflursystemen genutzt werden können? Antwort zu 5: Die in Planung befindlichen großen neuen Stadtquartiere unterscheiden sich in Stadtlage, Größe, Planungsstand und Struktur der Beteiligten. Da im Wohnungsneubau die Abfallsammlung auf das Vertragsverhältnis Bauherr/Vermieter und BSR beruht, sind aus den unterschiedlichen Projektstrukturen keine generellen Aussagen zu treffen oder zentralisierte Vorgaben zu machen. In einigen Wohnbauprojekten sind solche Systeme geplant, zum Teil auch bereits eingebaut und in Betrieb. Die Städtebauförderung findet hier keine grundsätzliche Anwendung. Frage 6: Wie bringt sich die Berliner Stadtreinigung, Anstalt des öffentlichen Rechts, selbst in diesen Prozess der Optimierung von Abfallsammelsystemen ein? Antwort zu 6: Die BSR sind das erste und bislang einzige Entsorgungsunternehmen, dass sowohl die „Barrierefreiheit in der Abfallentsorgung“ als auch „eine systematische Entwicklung von Standplatzkonzepten und entsprechenden Beratungsleistung“ systematisch aufgebaut und auf die Agenda gehoben hat. Inhalte und Angebote dazu sind beispielsweise: - Eine Erweiterung der Marktdurchdringung durch Beratung für Bauträger, Architekten Entwicklung von standortspezifischen Abfall- und Entsorgungskonzepten, Beratung bei der Planung von Neubauprojekten und Modernisierung im Bestand Standplatzbestätigungen (baulich, technisch, abfallseitig) Schulungen für Wohnungsunternehmen, Architekten, Bauträger, Bezirksämter zu Fragen des optimalen Standplatzes, Abfallrecht, Abfalltrennung… 5 - Architekturaward „Tonne Idee“ zu Müllstandplatzgestaltung und Entsorgungslösungen - Beratung von Schulen zur Abfalltrennung und Müllstandplätzen - Kooperation mit dem BDA (Bund der Architekten) Berlin als gewichtigem Multiplikator bei der baulichen Gestaltung und Umsetzung guter Entsorgungskonzepte Frage 7: Welche Regularien, insbesondere mit an ökologischen Aspekten ausgerichteten Kriterien zur Auswahl von Behältern bei der Sammlung von Wertstoffen im öffentlichen Stadtraum (z. B. seltenere Entleerungen, weniger Entsorgungsfahrzeuge, geringere Emissionen sowie Platzbedarf und Versiegelung von Flächen), gibt es in Berlin bisher? (Bitte nachvollziehbare Quellen angeben.) Frage 8: Welche Regularien zur Auswahl nutzerfreundlicher Standorte für Behälter bei der Sammlung von Wertstoffen im öffentlichen Stadtraum und auf Recyclinghöfen gibt es in Berlin bisher? (Bitte nachvollziehbare Quellen angeben.) Frage 9: Welche Regularien, insbesondere mit an ökologischen Aspekten ausgerichteten Kriterien zur Auswahl von Behältern und nutzerfreundlichen Standorten bei der Sammlung von Wertstoffen im öffentlichen Stadtraum und auf Recyclinghöfen (z. B. seltenere Entleerungen, weniger Entsorgungsfahrzeuge, geringere Emissionen sowie Platzbedarf und Versiegelung von Flächen), müssten wie geändert werden, damit sich der nutzerfreundliche und ökologische Umbau der Abfallsammelsysteme in Berlin beschleunigt? Antwort zu 7, 8 und 9: Allgemeingültige Regularien bestehen für den öffentlichen Stadtraum nicht. Es ist aus Sicht der Stadtplanung nicht auszuschließen, dass für einzelne geeignete (neue) Stadtquartiere evtl. Möglichkeiten gefunden werden können, bei den vielfältigen Ansprüchen an den öffentlichen Stadtraum (Car-, Bike-sharing, Posteinwurfsysteme, Lastenverteilsysteme (z.B. bento-boxen) oder in Zusammenhang mit Quartiersgaragen auch die Einbringung von Behältern für die Sammlung von Wertstoffen zu prüfen. Die Wertstoffsammlung im öffentlichen Straßenland (Glas, Alttextilien) findet derzeit ausschließlich durch gewerbliche Sammler bzw. karitative Einrichtungen (bei Alttextilien) statt. Die Standortgenehmigung für Altkleidercontainer nebst Auflagen erfolgt durch die Bezirke. Die Container bei der Altglassammlung werden durch die Dualen Systeme vorgegeben. Das ab 2019 in Kraft tretende Verpackungsgesetz räumt den Kommunen bei der Altglassammlung praktisch kein Gestaltungsrecht mehr ein. Die Wertstoffsammlung auf Recyclinghöfen (mehr als 20 einzelne Fraktionen) findet in der Regel in Containern statt. Im Zuge des sich in der Umsetzung befindenden Neubaus des Recyclinghofes in der Gradestraße wird zukünftig eine weitestgehend ebenerdige Entladungsmöglichkeit (über Rampe) für die Kunden angestrebt. Die Recyclinghöfe der BSR werden sukzessive mit Rollpackersystemen ausgestattet, die eine Verdichtung der Fraktionen in den Containern ermöglichen und damit erforderliche Containertausche und Transportvorgänge siginikant verringern. 6 Frage 10: Wie bringen sich private Entsorger*innen insbesondere bei der Wertstoffsammlung in diesen Prozess der Optimierung hin zu modernen, barrierefreien und ökologischen Abfallsammelsystemen in Berlin ein? Antwort zu 10: Private Entsorger wirken (inzwischen) an der Unterflursammlung mit und gewährleisten die Entsorgung der nicht den BSR anzudienenden Abfallfraktionen. Die Alba Berlin GmbH und die BSR gewährleisten die Entsorgung von Wertstoffen/LVP aus UFC und die Berlin Recycling GmbH von PPK. Glas wird im UFC durch Berlin Recycling GmbH und die Karl Meyer AG gesammelt. So hat in der Vergangenheit die Wohnungsbaugenossenschaft Neues Berlin gemeinsam mit den BSR 16 Unterfluranlagen mit jeweils sechs Containern errichtet. Die Wohnungsbaugenossenschaft stellt die Unterflurbehälter für Restmüll sowie Glas, Papier und Leichtstoffverpackungen in eigener Verantwortung. Die Entsorgung der in Unterflurbehältern gesammelten Wertstofffraktionen ist mit den Betreibern des dualen Systems abgestimmt. Die beauftragten Entsorgungsunternehmen sammeln die Wertstoffe nach den Vorgaben ihres Auftrages und nehmen daher keinen Einfluss auf die Optimierung der Sammelsysteme. Frage 11: Wie kann sich die interessierte Stadtgesellschaft in den Prozess der Optimierung hin zu modernen, barrierefreien und ökologischen Abfallsammelsystemen in Berlin einbringen? Antwort zu 11: In 2018 wird das Abfallwirtschaftskonzept des Landes Berlin fortgeschrieben. Es dient als Planungsinstrument für das Land Berlin und dokumentiert den Stand der öffentlichen Abfallentsorgung der Bereiche Siedlungsabfälle, Bauabfälle, Klärschlamm und Sonderabfälle. Bürgerinnen, Bürger und andere interessierte Gremien haben im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung die Möglichkeit, den Planentwurf einzusehen und Einwendungen und Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Die BSR kooperieren, wie in Frage 6 beschrieben u.a. mit dem BDA zu diesen Fragestellungen. Für weiterführende Diskussionen mit der Stadtgesellschaft stehen die BSR gerne zur Verfügung. Berlin, den 22.01.2018 In Vertretung Stefan Tidow ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-13107 S18-13107