Drucksache 18 / 13 109 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Trefzer (AfD) vom 11. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Januar 2018) zum Thema: Stasizentrale – Campus für Demokratie – Roedeliusplatz und Antwort vom 26. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Jan. 18) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Martin Trefzer (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13 109 vom 11.01.2018 über Stasizentrale – Campus für Demokratie – Roedeliusplatz Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht vollständig in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Um Ihnen ungeachtet dessen eine Antwort zukommen zu lassen, hat er u.a. auch die mit der Verwaltung der auf dem Areal befindlichen landeseigenen Grundstücke betraute BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) um Stellungnahme gebeten. Die dem Senat von dort übermittelten Sachverhalte wurden bei der Beantwortung berücksichtigt. 1. Welche Gebäude umfasste der ehemalige Stasi-Komplex mit allen Nebengebäuden 1989? (Bitte um Auflistung der Einzelgebäude mit Angabe zu Ort und damaliger Funktion) Zu 1.: Die Frage kann vom Senat nicht beantwortet werden, da das Gelände des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der ehemaligen Deutsche Demokratische Republik (DDR) 1989 zunächst vollständig von der Bundesrepublik Deutschland übernommen wurde. 2. Wie wurden die Gebäude seit der Wende genutzt? Zu 2.: Die Gebäude wurden überwiegend für Verwaltungsaufgaben genutzt. - 2 - 3. Wie werden die Gebäude derzeit genutzt? Zu 3.: Die Gebäude werden derzeit wie folgt genutzt (siehe auch Anlage): Haus 1 Forschungs- und Gedenkstätte Normannenstr. (Stasi-Museum), Häuser 2 Finanzamt für Körperschaften II, Häuser 3, 4 und 5 Wohnen, Wohnprojekt, Wohnheim, Haus 6 Leerstand, Häuser 7, 8, 9, 11 und 22 Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokrati - schen Republik (BStU), Archiv und Büronutzung, Häuser 10, 25 und 26 Technische Infrastruktur, diverse Dienstleister, Haus 13 Tonstudios, Häuser 12, 14, 15, 16 und 18 Leerstand, Häuser 17, 19 und 20 Apotheke und Ärztehaus, Haus 21 Physiotherapie, Versicherungen 4. Welche Gebäude wurden abgerissen? Zu 4.: Die Verbindungsbrücke zwischen dem Finanzamt (Häuser 2) und dem Versorgungstrakt (Haus 18) wurde abgerissen. 5. Welche Gebäude wurden auf dem Areal neu errichtet? Zu 5.: Das Kantinengebäude im Hofbereich F und das Eingangsgebäude zum Ärztehaus wurden neu errichtet. 6. In wessen Eigentum befinden sich die einzelnen Gebäude? Zu 6.: Die Grundstücke mit den Häusern 2, 12, 13 und 14 befinden sich im Eigentum des Landes Berlin. Die Bundesrepublik Deutschland ist Eigentümerin der Grundstücke mit den Häusern 1, 6, 7, 8, 9, 11 und 22. Die Grundstücke mit den verbleibenden Gebäuden befinden sich in Privateigentum. 7. Wer ist der Eigentümer von „Haus 18“ (Versorgungstrakt) und welche Art von Nutzung strebt der Eigentümer an? 8. Welche Stellen stehen zwecks Überlassung des Gebäudes mit dem Eigentümer in Verhandlung und wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen? Zu 7. und 8.: Das Haus 18 (Versorgungstrakt) befindet sich in Privateigentum. Absichten des Eigentümers sind nicht bekannt. - 3 - 9. Welche der Gebäude der ehemaligen Stasizentrale in Lichtenberg stehen unter Denkmalschutz? Zu 9.: Die Häuser 1, 7 und 22 sowie die umgebenden Freiflächen des ehemaligen Dienstkomplexes der Zentrale des MfS unterliegen als Bestandteile des Denkmalbereiches (Gesamtanlage) – Normannenstraße 20, Dienstkomplex der Zentrale des MfS der DDR, Erweiterungsbau Haus 7, 1956 Speisehaus Haus 22, 1960; Kommandozentrale Haus 1, 1961-62; Magdalenenstraße 9; Ruschestraße 104 – dem Denkmalschutzgesetz Berlin und sind nachrichtlich in die Denkmalliste Berlin eingetragen. 10. Wann wurden diese Gebäude auf die Denkmalliste gesetzt? Zu 10.: Haus 1 wurde 1995 als Einzeldenkmal eingetragen. Im Jahr 2014 erfolgte mit der Teilneuaufnahme der Häuser 1, 7 und 22 mit umgebender Grünfläche eine Bewertungsänderung vom Einzeldenkmal zur Gesamtanlage. 11. Welche Sachzeugen wurden im Zuge von Sanierungen beseitigt, veräußert oder entwendet? Welche Kenntnis hat der Senat über den Verbleib dieser Sachzeugen? 12. Wo ist das Haupttor (Ruschestraße) verblieben? 13. Wo ist der Fuhrpark der Stasi verblieben? Zu 11. bis 13.: Siehe Antwort zu Frage 1. 14. Ist aktuell eine Bestandsaufnahme erfolgt oder geplant? Zu 14.: Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) hat im Rahmen vorbereitender Untersuchungen eine Bestandsaufnahme durchgeführt. 15. Stehen Bezirk, Senat oder Bund in Verhandlungen mit dem privaten Anbieter über Ankauf oder Rückgabe des von Richard Wilhelm geschaffenen Mosaiks? 16. Inwiefern laufen bezüglich des Mosaiks zwischen BRD und USA Verhandlungen auf diplomatischer Ebene? 17. Welche Möglichkeiten der Intervention sieht der Senat, um das Mosaik zurückzuerhalten? Zu 15. bis 17.: Siehe Antwort zu Frage 1. 18. Welche Gebäude oder Gebäudeteile der ehemaligen Stasizentrale in Lichtenberg stehen derzeit leer? Zu 18.: Die Häuser 6, 12, 14 und 15. 19. Welche Planungen gibt es für den Gebäudekomplex der ehemaligen Auslandsaufklärung? In welchem Zustand befindet sich das Gebäude? 20. Welche Planungen gibt es für die leerstehende Abhörstation? - 4 - 21. Inwieweit ist es möglich und geplant, Archiv und Bunker der Stasi für den großen Publikumsverkehr zu öffnen? Zu 19, 20. und 21.: Die Gebäude der ehemaligen Hauptabteilung Aufklärung des MfS, d.h. der Gebäudekomplex Ruschestr./ Frankfurter Allee, befindet sich in Privateigentum. 22. Welche Gebäude könnten nach derzeitiger Lage für den Campus der Demokratie genutzt werden? Zu 22.: Für den Campus/ Lernort der Demokratie könnten Haus 1, Haus 6, die Häuser 7, 8 und 9 (BStU) sowie das kürzlich erworbene Haus 22 genutzt werden. Sie befinden sich im Kern des ehemaligen Stasi-Areals und rahmen die Flächen der Open-Air-Ausstellung „Revolution und Mauerfall“ ein. 23. Inwieweit ist das geplante Info-Zentrum in „Haus 22“ umgesetzt (Präsenzbibliothek des BStU zur SED- Diktatur, Buchladen und Veranstaltungsraum)? Zu 23.: Der BStU ist eine Bundeseinrichtung. Nach Kenntnis des Senats wurde die geplante Nutzung bisher noch nicht umgesetzt. 24. Welche Gebäude sollen abgerissen werden? Zu 24.: Die zukünftige Entwicklung des gesamten Gebäudeblocks ist Gegenstand eines andauernden Diskussions- und Planungsprozesses, an dem aufgrund der vielfältigen Eigentümerstruktur zahlreiche Akteure zu beteiligen sind. Die unterschiedlichen Entwicklungsabsichten der am Standort ansässigen Akteure, Verwaltungen und Institutionen sollen im Rahmen eines geplanten Standortmanagements ab Mitte 2018 koordiniert und Planungen entwickelt werden. 25. Welche Möglichkeit gibt es, das Gebäude in der Schottstraße 2 am Roedeliusplatz (ehemals sowjetisches Foltergefängnis) als Erinnerungsort der Öffentlichkeit zugänglich zu machen? 26. Wer ist Eigentümer und wie wird das Gebäude derzeit genutzt? 27. In welchem Zustand befindet sich der ehemals von den Sowjets als Gefängnis genutzte Bereich? Zu 25. 26. und 27.: Das Grundstück Schottstr. 2 befindet sich in Privateigentum. Das ehemalige Gerichtsgefängnis Lichtenberg, das nach dem 2. Weltkrieg zunächst von der sowjetischen Militäradministration übernommen und vom sowjetischen Geheimdienst genutzt wurde befindet sich auf dem Grundstück Roedeliusplatz 1 Alfredstr. 11. Eigentümer ist das Land Berlin. Es handelt sich um ein SILB- Grundstück (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin). Auf dem Grundstück befinden sich das Amtsgericht Lichtenberg und die Justizvollzugsanstalt (JVA) für Frauen Berlin, Bereich Lichtenberg. An der JVA ist eine Gedenktafel angebracht. 28. Gibt es seitens des Bezirkes, des Senats oder des Bundes eine Bestrebung oder einen Plan, am Roedeliusplatz Hinweistafeln oder Gedenkstelen aufzustellen? - 5 - Zu 28.: Nach Mitteilung des Bezirks wird aktuell die gesamte Platzgestaltung des Roedeliusplatzes überarbeitet. Der Bezirk ist bestrebt, die Stasi-Geschichte des gesamten Stadtteils Frankfurter Allee Nord durch Gedenktafeln und ähnliche Hinweise im Stadtraum erfahrbar zu machen. Hierzu wird derzeit ein Konzept entwickelt. Berlin, den 26. Januar 2018 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen S18-13109 S18-13109a S18-13109-AE-Anlage-2018-01-25