Drucksache 18 / 13 113 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 11. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Januar 2018) zum Thema: Modulare KITA-Bauten in Berlin und Antwort vom 24. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Jan. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Marianne Burkert-Eulitz (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13 113 vom 11. Januar 2018 über Modulare KITA-Bauten in Berlin ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Typen plant der Senat bei den angekündigten Modularen KITA-Bauten? Zu 1.: Im Rahmen der Erstellung der Bedarfsprogramme wurden Typen mit 60, 120 und 150 Plätzen erarbeitet. 2. An welchen Standorten ist der Bau von Modularen KITA-Bauten geplant? Zu 2.: Es ist geplant auf den nachstehenden Grundstücken die ersten mobilen Kita-Bauten (MOKIB) zu errichten. Weitere Standorte werden noch geprüft. Bezirk Straße Voraussichtliche Platzanzahl Mitte Habersaathstraße 13 60 Pankow Priesterstege 6 60 Pankow Eschengraben 49 120 Charlottenburg- Wilmersdorf Emser Str. 50,51,52 150 Charlottenburg- Wilmersdorf Sömmeringstraße 29 150 - - 2 Spandau Zu den Fichtewiesen 14 120 Spandau Gelsenkircher Straße 20 60 Steglitz-Zehlendorf Kaulbachstraße 57 60 Tempelhof-Schöneberg Albulaweg 15-19 60 Neukölln Drosselbartstraße 6 60 Neukölln Buckower Damm 192 150 Treptow-Köpenick Otto-Krüger-Zeile 4-6 60 Marzahn-Hellersdorf Suhler Straße 43/45 60 Lichtenberg Römerweg 106/112 120 Reinickendorf Namslaustraße 49 120 Reinickendorf Rallenweg 2 120 3. Werden die Modularen KITA-Bauten auf Grundstücken des Landes Berlins gebaut, im Rahmen des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung, auf noch anzukaufenden Flächen oder auf Flächen von Trägern der freien Jugendhilfe? Zu 3.: Für die geplanten und ausgeschriebenen MOKIB ist die Errichtung auf landeseigenen Grundstücken vorgesehen. 4. Wer soll die neuen Standorte betreiben? Zu 4.: Der Senat plant, den Betrieb der MOKIB auf Grundstücken, auf denen sich bereits eine Bestandskita befindet, möglichst an den gleichen Träger zu übertragen, da dies aus konzeptionellen , organisatorischen und zeitlichen Gründen die größtmögliche Effizienz erwarten lässt. Auf noch nicht bebauten Grundstücken soll eine Auswahl eines Trägers durch die Bezirke durchgeführt werden. 5. Mit welchen Platzkosten pro Kind kalkuliert der Senat bei den geplanten Typen-Bauten? Inwiefern korrespondieren die Planungen mit den vom Senat veranschlagten Platzkosten in Höhe von 22.000€? Inwiefern sind die Grundstückskosten berücksichtigt? Zu 5.: Die genauen Platzkosten können noch nicht dargestellt werden, da die Ausschreibungen der Bauleistungen noch nicht abgeschlossen sind. 6. Mit welchen Kosten werden sich Träger der freien Jugendhilfe bei der Übernahme der Standorte beteiligen ? Zu 6.: Dem freien Träger bzw. dem Eigenbetrieb des Landes Berlin werden bei entgeltfreier Überlassung der MOKIB die eigentümerähnlichen Pflichten übertragen, so dass auch die - - 3 Instandhaltung von Dach und Fach als Pflicht des Trägers besteht, das Grundstück und der MOKIB aber im Landeseigentum bleiben. 7. Plant der Senat die Errichtung der Typen-Bauten durch einen Generalunternehmer zu bewerkstelligen? 8. In wie vielen Losen plant der Senat die entsprechende Ausschreibung zur Realisierung der Typen- Bauten? Zu 7. und 8.: Hierzu wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/10 700 verwiesen. 9. Welches pädagogische Konzept verfolgt der Senat bei der Entwicklung der Typen-Bauten? Welche architektonischen Vorgaben sollen die Bauten hinsichtlich der Umsetzung unterschiedlicher pädagogischer Konzepte erfüllen? Zu 9.: Die Typenbauentwicklung impliziert kein spezifisches pädagogisches Konzept. Jedoch lassen sich dort grundsätzlich große und kleine Altersmischung-Konzepte, wie auch homogene gruppenpädagogische Konzepte umsetzen. Für die Innengestaltung der Räume ist es wünschenswert den zukünftigen Betreiber bereits ausgewählt zu haben. 10. Inwiefern werden die Gebäude barrierefrei gestaltet? 11. Wie hoch ist die pädagogische Fläche pro Platz? 12. Wie viele Gruppenräume mit welcher Fläche sind vorgesehen? 13. Welche Funktionsräume mit welcher Fläche sind geplant? 14. Wie hoch ist die Nutzfläche pro Platz? 15. Wie hoch ist die Fläche bei den Garderoben pro Platz? 16. Wie hoch ist die Fläche im Sanitärbereich pro Platz? 18. Mit welcher Raumhöhe wird geplant? Zu 10. bis 16. und 18.: Die Gebäude einschließlich aller Erschließungs- und Nebenfunktionsflächen sind entsprechend den Planungsgrundlagen der DIN 18040-1 sowie des Handbuchs „Berlin – Design for all – Öffentlich zugängliche Gebäude“ barrierefrei zu planen und zu bauen. Die pädagogische Fläche wird zwischen 4 qm – 5 qm betragen, dieses entspricht den gesetzlichen Vorgaben zwischen 3 qm – 4,5 qm. Für jeweils 15 Kinder sind ein Gruppenraum (30 qm) und ein Gruppennebenraum (20 qm) vorgesehen. Auf jeder Etage ist ein Funktionsraum mit einer Fläche von 45 qm vorgesehen. Die Nutzfläche je Platz steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Die Fläche der Garderobe wird mindestens 0,4 qm/Kind, - - 4 je Gruppenraummodul ca. mindestens 6 qm betragen. Die Fläche im Sanitärbereich wird mindestens 0,6 qm/Kind, je Gruppenraummodul 9 qm betragen. Die Festlegung der Raumhöhe wurde noch nicht getroffen. 17. Welche Küchenfläche mit welcher Ausstattung und welchem Verköstigungskonzept ist geplant? Zu 17.: Die Flächen müssen noch festgelegt werden. Es werden Zubereitungsküchen inklusive Spül-, Kühl-, Lager-, Sozial- und Sanitärflächen geplant. Der Typ 60 erhält eine Zubereitungsküche nur, wenn sich auf dem Grundstück keine Bestandskita befindet, ansonsten wird eine Verteilerküche errichtet. Weiterhin werden auf allen anderen Etagen Teeküchen errichtet. 19. Welche energetischen Standards sollen gelten? Zu 19.: Die Bauten müssen die gültigen gesetzlichen Anforderungen wie der Energieeinsparverordnung 2016, des Gesetzes zur rationellen Energieverwendung und des Berliner Energiewendegesetzes erfüllen. Darüber hinaus wird angestrebt, den Standard KfW 55 zu erreichen . 20. Welche Standards sollen bei der Nachhallzeit berücksichtigt werden? Zu 20.: Die Nachhallzeiten sind noch festzulegen. 21. Welche Standards sollen bei der Belüftung beachtet werden? Welches Belüftungskonzept liegt den Typen -Bauten zu Grunde? Zu 21.: Der Schwerpunkt wird auf einer natürlichen Belüftung liegen. Es ist erforderlich, Teilbereiche wie z.B. Küchen oder innenliegende Sanitärbereiche mechanisch zu belüften. 22. Welche Materialien sollen als Baustoff verwendet werden? Inwiefern ist es geplant, die Typen-Bauten aus Holz zu errichten? Zu 22.: Es ist geplant die Kitas im Wesentlichen aus Holz zu errichten. 23. Inwiefern handelt es sich bei den geplanten Typen-Bauten um Modulbauten in Leichtbauweise? - - 5 Zu 23.: Hierzu wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/10 700 verwiesen. 24. Welche Nutzungsdauer sind für die Gebäude vorgesehen? Zu 24.: Die Gebäude sind für eine dauerhafte Nutzung vorgesehen. 25. Welche innovative Nutzung ist für die Dachflächen vorgesehen? Zu 25.: Sofern die Dachflächen nicht für technische Anlagen benötigt werden, wird eine extensive Dachbegrünung für die Regenwasserretention vorgesehen. Das Berliner Energiewendegesetz wird berücksichtigt. 26. Inwiefern werden die Typen-Bauten bei demografischen Schwankungen auch für andere Nutzungskonzepte geeignet sein? Zu 26.: Bei Bedarfsänderungen sind grundsätzlich auch andere Nutzungen im sozialen Bereich möglich. 27. Gab es im Hinblick auf die Planung und Realisierung der Modularen KITA-Bauten für Berlin Kontakt mit der Firma Goldbeck? Zu 27.: Nein. Berlin, den 24. Januar 2018 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-13113 S18-13113