Drucksache 18 / 13 116 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 10. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Januar 2018) zum Thema: Was unternimmt der Senat zur Förderung des Dachgeschossausbaus? und Antwort vom 25. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Jan. 18) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Stefan Evers (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 13 116 vom 10. Januar 2018 über "Was unternimmt der Senat zur Förderung des Dachgeschossausbaus?" Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Teilt der Senat die Einschätzung des Regierenden Bürgermeisters in seinem BZ-Interview vom 2. Januar, dass der Dachgeschoss-Ausbau in Berlin schneller vorankommen sollte und bestehende Berliner Regelungen dem entgegenstehen? Antwort zu 1: Der Senat teilt die Einschätzung, dass der Dachgeschoss-Ausbau in Berlin schneller vorankommen muss. Seit dem Jahr 2014 fördert das Land Berlin wieder den Wohnungsneubau. In den Wohnungsbauförderungsbestimmungen sind die Grundlagen und das Förderverfahren der neuen sozialen Wohnraumförderung Berlins festgelegt. Im Rahmen der geltenden Förderbestimmungen kann auch der Neubau von Dachgeschosswohnungen gefördert werden. Ein gesondertes Förderprogramm für den Dachgeschoss- Ausbau ist aktuell allerdings nicht vorgesehen. Bauplanungsrechtliche Regelungen stehen dem Dachgeschoss-Ausbau grundsätzlich nicht entgegen. Frage 2: Wenn ja, welche Regelungen stehen dem zügigen Ausbau von Dachgeschossen zu Wohnzwecken derzeit in Berlin entgegen und welche Änderungen sind ab wann geplant? Antwort zu 2: Der Regierende Bürgermeister hat in dem genannten BZ-Interview angekündigt, dass man kritisch überprüfen muss, ob man Regelungen, nach denen ein Baumbeschnitt nicht mehr möglich ist, wieder zurück nimmt, damit der Dachgeschoss-Ausbau wieder schneller voran kommt. 2 Gemeint ist das im Einvernehmen mit der für das Stadtgrün zuständigen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz veröffentlichte Rundschreiben „SenStadtWohn II E Nr. 50/2017 Baumbestand und Zweiter Rettungsweg“, das besagt, dass grundsätzlich kein Rückschnitt und keine Fällung von Straßenbäumen erfolgen sollen, um den bauordnungsrechtlich erforderlichen 2. Rettungsweg über Feuerwehr- Drehleitern im Falle eines Dachgeschoss-Ausbaus oder einer Lückenschließungen zu ermöglichen. Bereits in der Planungsphase eines Bauvorhabens muss der Straßenbaumbestand berücksichtigt werden. Die Planung hat zu gewährleisten, dass der vorhandene Baumbestand nicht angetastet werden muss; die Planenden sind daher gefordert, sich selbst frühzeitig mit dem bezirklichen Straßen- und Grünflächenamt, das für den Straßenbaumbestand zuständig ist, über den Umgang mit dem Straßengrün abzustimmen. Ist das Anleitern auf Grund des vorhandenen Baumbestandes nicht möglich, muss der 2. Rettungsweg baulich hergestellt werden. Eine Ausnahme gilt für die Realisierung von preiswertem Wohnungsbau, auch bei Dachgeschoss-Ausbauten: Durch einen Baumrückschnitt kann das Anleitern ermöglicht werden. In allen anderen Fällen dürfte die Finanzierung eines baulichen 2. Rettungswegs für den Bauenden zumutbar sein. Frage 3: Wann werden insbesondere die Vorgaben zur Beschneidung von Bäumen dahingehend gelockert, dass sie dem Ausbau von Dachgeschossen zu Wohnzwecken nicht mehr entgegenstehen bzw. wie ist der gegenwärtige Bearbeitungsstand dieses Anliegens des Regierenden Bürgermeisters? Antwort zu 3: Eine Fällung tausender Exemplare aufgrund mangelnder Abstimmung in der Planungsphase und / oder mangelnder Bereitschaft, den 2. Rettungswegs baulich zu realisieren, ist nicht zu vermitteln, insbesondere da seit Jahren große Anstrengungen unternommen werden, um im Rahmen der Stadtbaumkampagne den Straßenbaumbestand auf seinem derzeitigem Niveau zu halten. Bisher haben die Berlinerinnen und Berliner rd. 900.000 Euro für den Straßenbaumbestand im Rahmen der Stadtbaumkampagne gespendet. Geplant ist, dass für den Dachgeschoss-Ausbau grundsätzlich ein Baumrückschnitt möglich sein soll. Dazu führen beide zuständige Senatsverwaltungen derzeit Einigungsgespräche. Berlin, den 25.01.18 In Vertretung Regula Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-13116 S18-13116a