Drucksache 18 / 13 117 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Lenz (CDU) vom 11. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Januar 2018) zum Thema: Aktuelle Situation der Standesämter in Berlin und Antwort vom 29. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Stephan Lenz (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13 117 vom 11. Januar.2018 über Aktuelle Situation der Standesämter in Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hat sich die Situation der Berliner Standesämter bezüglich der personellen Engpässe seit dem Plan des Senats verändert?! Zu 1.: Der Senat hat zur Verbesserung des personellen Engpasses verschiedene Maßnahmen ergriffen: Erstmals fand das „Grundseminar Standesbeamte“ in Berlin statt (18.- 29.9.17). 29 von 30 zur Verfügung stehende Plätze wurden in Anspruch genommen . 28 Teilnehmende haben die abschließende Prüfung erfolgreich absolviert. Zahlreichende Teilnehmende wurden vor oder nach dem Lehrgang von den Bezirken eingestellt und arbeiten mittlerweile eigenständig als Standesbeamte oder ihre Einarbeitungszeit vor Ort in den Bezirken steht unmittelbar vor dem Abschluss (allein im Standesamt Mitte drei Teilnehmerinnen). Reaktivierung von Standesbeamten im Ruhestand: Die kürzlich in den Ruhestand eingetretenen Beamtinnen und Beamten wurden durch ein Schreiben der zuständigen Staatssekretärin angefragt, ob sie sich eine Wiederaufnahme ihrer Beschäftigung für einen begrenzten Zeitraum vorstellen könnten. Zwei Standesbeamtinnen sind daraufhin aus ihrer Pension zurückgekehrt. Entsendung Regierungsinspektorinnen und Regierungsinspektoren z.A. zur Kurzfristigen Unterstützung in den bezirklichen Standesämtern: Sechs Regierungsinspektorinnen und -inspektoren haben am 1.9. ihren Dienst (Dauer 9 Monate) in mehreren Standesämtern aufgenommen. Seite 2 von 4 Notallbestellungen (zeitlich befristete Abordnungen von Standesbeamtinnen und Standesbeamten zugunsten notleidender Standesämter) wurden innerhalb von 48 Stunden ermöglicht Die Organisationsuntersuchung für die bezirklichen Berliner Standesämter wurde mit externer Unterstützung im Oktober 2017 gestartet. Gemeinsam mit den Bezirken wurden die Untersuchungskomplexe Personal, Abläufe, Technik, organisatorisch -rechtlicher Rahmen und Steuerung definiert und eine gemeinsame Arbeitsgruppenstruktur festgelegt. In drei Unterarbeitsgruppen („Prozesse“, „Personal “, „Steuerung/IT“) arbeiten Bezirke, die Senatsverwaltung für Inneres und Sport, die Senatsverwaltung für Finanzen und das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten derzeit an der Informationserhebung. Zusätzlich werden Expertinnen- und Experteninterviews sowie eine vergleichende Erhebung mit anderen Großstädten initiiert. Aufgabe der Organisationsuntersuchung ist neben der Darstellung der gegenwärtigen Situation und der Identifikation wesentlicher Unterschiede zwischen den Bezirken die Ermittlung von Schwachstellen und das Aufzeigen von Handlungsmöglichkeiten zur Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisation. Die Organisationsuntersuchung ist ein erster Schritt zur Weiterentwicklung der Berliner Standesämter , der mittelfristig zu einer hohen Servicequalität in Verbindung mit kurzen Wartezeiten („externe Perspektive“) und zu verbindlichen Standards mit ausreichender Personal- und Sachmittelausstattung („interne Perspektive“) führen soll. Hierdurch wird der bei den Bürgerämtern erfolgreiche Weg für die Standesämter nachgezogen. Zurzeit ist die Situation in Pankow und Mitte (weiterhin) angespannt, die Ursache liegt in einem hohen Krankenstand und hohen Fallzahlen mit komplexer Rechtsmaterie . Der Senat weist jedoch darauf hin, dass es durch die oben genannten Bemühungen zu einem erheblichen Abbau der offenen Vorgänge und einer Verkürzung der Wartezeiten bei einigen Dienstleistungen gekommen ist. Eine weitere Reduktion der Wartezeiten wird erwartet, sobald die neuen Standesbeamtinnen und Standesbeamten die gesetzlich vorgeschriebenen praktischen Ausbildung (Dauer min. 6 Monate) abgeschlossen haben und eigenständig Vorgänge bearbeiten können. Die übrigen Standesämter vermelden bei hoher Arbeitsbelastung keine außergewöhnlichen Arbeitsrückstände. Die Bearbeitung von Sterbefällen und Geburten erfolgt in allen Standesämtern prioritär, da rechtliche und große finanzielle Folgen für Eltern bzw. Hinterbliebene entstehen, wenn Urkunden nicht rechtzeitig vorhanden sind. Dadurch kann es jedoch bei Anmeldungen zur Eheschließung etc. zu längeren Wartezeiten kommen. 2. Wie erklärt der Senat das Besoldungsgefälle zwischen Land und Bezirken bei Standesbeamten und sieht der Senat vor, solche Unterschiede zu beseitigen? Zu 2.: Die allgemeine Eingruppierung der Standesbeamtinnen und Standesbeamten liegt bei A 10. Es kann davon abgewichen werden, wenn aufgrund der Tätigkeit der Beschäftigten eine Höherbewertung gerechtfertigt ist. Das gilt für das Standesamt I und die bezirklichen Standesämter gleichermaßen. Die Eingruppierung der Standesbeamtinnen und Standesbeamten ist auch Untersuchungsgegenstand der Organisationsuntersuchung. Seite 3 von 4 4. Wie viele Standesbeamte haben im September erstmalig in Berlin ihre Ausbildung absolviert? Zu 4.: Es haben insgesamt 28 Personen an der Schulung teilgenommen, die von den Bezirken entsandt wurden. Nur vereinzelte Teilnehmende waren bereits ausgebildete Standesbeamtinnen oder Standesbeamte und wollten - nach einer Unterbrechung - ihre Tätigkeit wieder aufnehmen. 5. Wird Berlin weiterhin Ausbildungsstätte für Standesbeamte sein? Zu 5.: Die Grundausbildung in Berlin stattfinden zu lassen ist dann sinnvoll, wenn ausreichend Teilnehmerkapazitäten in Berlin zusammenkommen. Das könnte auch mit Hilfe von Personal aus anderen (nahen) Bundesländern erfolgen. Diese Frage wird auch in der Organisationsuntersuchung behandelt werden. Sie ist zurzeit noch nicht abschließend beantwortet. 6. Wie viele der Absolventen haben eine Stelle in einem Standesamt in Berlin bekommen (bitte jeweils aufgegliedert nach Bezirken)? Zu 6.: In den Bezirken Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Neukölln, Pankow, Spandau , Steglitz-Zehlendorf sind bisher nach dem Berliner Lehrgang keine neuen Mitarbeitenden in Stellen eingewiesen worden. Einige Teilnehmer hatten bereits feste Stellen. Friedrichshain-Kreuzberg: Eine Stellenbesetzung. Charlottenburg-Wilmersdorf: Eine Stellenbesetzung ist erfolgt, eine zweite ist für Juli 2018 geplant. Treptow-Köpenick plant für 2018 eine Stellenbesetzung aus dieser Grundschulung . Mitte: Zwei Stellen wurden, eine wird noch in diesem Jahr besetzt. Reinickendorf: Eine Stelle wurde besetzt. 7. Was ergab die Prüfung zur Teilabordnung von Standesbeamten an „notleidende“ Standesämter in den einzelnen Bezirken? Zu 7.: Zugunsten des Standesamts Mitte von Berlin gab es seit dem Jahr 2015 fünf Notfallbestellungen von zwei und mehr Wochen Einsatz. Eine der dabei bestellten Dienstkräfte verblieb dort als Ersatz für einen zu dem Standesamt Treptow-Köpenick gegangenen Standesbeamten. Zugunsten des Standesamts Reinickendorf von Berlin gab es am 20.10.2016 eine Notfallbestellung für vier Wochen. Entsendet wurden die sechs Notfallbestellten vom Standesamt Tempelhof-Schöneberg (fünf) und in einem Fall vom Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg. 8. Wie viele Standesbeamte wurden aus dem Ruhestand „reaktiviert“ und wie lange geht deren Arbeitsverhältnis ? Zu 8.: Zwei Pensionärinnen wurden reaktiviert und werden im BA Spandau und im BA Mitte eingesetzt. Seite 4 von 4 9. Was sieht der Senat vor, um den Personalmangel mittel- und langfristig weiter zu verringern? Zu 9.: Zum Thema Personal in den Berliner Standesämtern gibt es umfangreiche Überlegungen im Rahmen der Organisationsuntersuchung. Dazu wird nach Beendigung der Organisationsuntersuchung berichtet. 10. Wie steht der Senat zur Anwerbekampagnen, um mehr Standesbeamte auszubilden? Zu 10.: Auch die Frage nach der Personalgewinnung über die oben beschriebenen Maßnahmen hinaus wird in der Organisationsuntersuchung behandelt. Dazu gehört gegebenenfalls auch eine mögliche Anwerbekampagne. Berlin, den 29. Januar 2018 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-13117 S18-13117