Drucksache 18 / 13 121 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marc Urbatsch (GRÜNE) vom 09. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Januar 2018) zum Thema: Musikunterricht an Berliner Schulen und Antwort vom 31. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Marc Urbatsch (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13 121 vom 09. Januar 2018 über Musikunterricht an Berliner Schulen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Vorbemerkung: Musikunterricht in der Allgemeinbildenden Schule wird in Berlin nur noch bis zur 6. Klasse mit zwei Wochenstunden erteilt, ab Klasse 7 bzw. 8 sind nur 2 Wochenstunden für Musik und Kunst insgesamt vorgesehen, zum Teil wird epochal unterrichtet. Der verbindliche, durchgängige Musikunterricht endet damit heute für viele SchülerInnen nach der 6. bzw. 7. Klasse (siehe Übersicht). Umso wichtiger ist es, dass der in der Stundentafel vorgesehene Unterricht auch tatsächlich von qualifiziertem Fachpersonal erteilt wird, bzw. im Rahmen des Ganztages der Verlust des durchgängig zweistündigen Unterrichts wieder ausgeglichen wird. - - 2 1. Gibt es konkrete Planungen für die ISS (Integrierte Sekundarschule), um im Rahmen des Ganztages an allen Schulen den Verlust des durchgängig zweistündigen Unterrichts auszugleichen? Zu 1.: Nein. 2. Wie viel Musikunterricht fand nach aktuellem Kenntnisstand in Grundschule, ISS und Gymnasium in den Jahren 2015, 2016 und 2017 statt (bitte aufgeschlüsselt nach Schularten und Bezirken beantworten und darstellen, wie die für Musik und Kunst flexibel einsetzbaren Stunden in der Praxis eingesetzt wurden)? Zu 2.: Der Unterricht an den öffentlichen Schulen wird einmal jährlich zum Stichtag 01.11. erhoben . Der flexibel einsetzbare Fachunterricht für Musik und Kunst ist dem entsprechend in der erfragten Woche zugeordnet. Die Daten der nachgefragten Zeitreihe sind der Anlage 1 zu entnehmen. 3. Wie viel (laut Stundentafel vorgesehener) Musikunterricht entfiel nach aktuellem Kenntnisstand in Grundschule , ISS und Gymnasium i in den Jahren 2015, 2016 und 2017 (bitte aufgeschlüsselt nach Schularten und Bezirken beantworten)? 4. Wie viel (laut Stundentafel vorgesehener) Musikunterricht wurde nach aktuellem Kenntnisstand in Grundschule , ISS und Gymnasium in den Jahren 2015, 2016 und 2017 fachfremd vertreten (bitte aufgeschlüsselt nach Bezirken und Schularten beantworten)? Zu 3. und 4.: Angaben zum Vertretungsanfall, Vertretungsunterricht und somit auch zum Unterrichtsausfall werden nicht differenziert nach Unterrichtsfächern und Jahrgangsstufen erhoben. Eine derartig feine Differenzierung würde die Schulen in hohem Maße zusätzlich belasten. 5. Wie viel Musikunterricht wird derzeit in Grundschule, ISS und Gymnasium von NeigungslehrerInnen /fachfremd unterrichtenden LehrerInnen erteilt, wie viel von QuereinsteigerInnen, wie viel von ausgebildeten FachlehrerInnen und wie viel von durch MusikerInnen oder MusikpädagogInnen, die in einem Teilzeit- Angestellten- oder Honorararbeits-verhältnis an der Schule arbeiten? (bitte aufgeschlüsselt nach Bezirken, Art der Ausbildung und Schularten beantworten)? Zu 5.: Die Erhebung zum erteilten Unterricht erfolgt auf Schulebene. Es kann keine personalisierte Auswertung bezogen auf die Ausbildung oder den Beschäftigungsumfang der unterrichtenden Lehrkräfte erfolgen. Der von den Schulen gemeldete fachgerecht erteilte Musikunterricht setzt voraus, dass die unterrichtende Lehrkraft das Fach Musik als Studienfach, Fort- oder Weiterbildung bzw. als Kompetenzfach nachgewiesen hat. 6. Wie soll zukünftig die qualifizierte Ausbildung der Musiklehrer in der Grundschule, ISS und Gymnasium abgesichert werden im Hinblick auf a. den Verlust von fachlichen Ausbildungsinhalten, verursacht durch die Novelle des Lehrkräftebildungsgesetzes und §2 der Verordnung über den Zugang von Lehrämtern (bitte aufgeschlüsselt nach Schularten beantworten)? - - 3 b. die Fortqualifizierung von NeigungslehrerInnen (wo und durch wen findet die Fortqualifizierung statt, wo und durch wen soll sie künftig stattfinden?). c. die Qualifizierung von QuereinsteigerInnen (Wie werden QuereinsteigerInnen im Fach Musik derzeit auf den MusiklehrerInnenberuf vorbereitet, wie sollen sie künftig vorbereitet werden, welche Voraussetzungen sind notwendig für den Quereinstieg als MusiklehrerIn)? Zu 6.: Zu 6.a.: Aus Sicht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat die Verabschiedung des Lehrkräftebildungsgesetzes keinen Verlust von fachlichen Ausbildungsinhalten zur Folge. Zu 6.b.: Ab Schuljahr 2018/2019 wird ein Weiterbildungslehrgang gemäß § 6 der Verordnung über die Weiterbildung für Lehrkräfte im Land Berlin (WBLVO) über den Zeitraum von einem Jahr für fachfremd unterrichtende Lehrkräfte der Berliner Grundschulen, Gemeinschaftsschulen und Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt, die das Unterrichtsfach Musik in den Klassenstufen 1 bis 6 fachfremd erteilen, angeboten. Das Fachkonzept ist in gemeinsamer Abstimmung mit der zuständigen Fachaufsicht, der Fachgruppe der Berufsbegleitenden Weiterbildung und einem Lehrkräfteteam der Berliner Schule entwickelt worden und wird von diesem Team im Studienzentrum für Erziehung, Pädagogik und Schule (StEPS) durchgeführt. Der Lehrgang ist auch für das Schuljahr 2019/2020 in Planung. Zu 6.c.: Voraussetzung für den Quereinstieg als Lehrkraft für das Fach Musik ist der Nachweis eines abgeschlossenen Studiums auf dem Niveau eines Masters im Fach Musik. Diese Quereinsteigenden weisen die für das Lehramt erforderlichen Leistungspunkte in den Fachwissenschaften in vollem Umfang nach. Sie schließen mit dem Land Berlin einen unbefristeten Arbeitsvertrag ab und absolvieren ein berufsbegleitendes Studium in einem weiteren Fach (Lehramt für Integrierte Sekundarschule und Gymnasium) oder in den zwei weiteren Fächern (Lehramt für Grundschule). Dort sowie im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst erhalten sie die notwendige Qualifizierung in Fachdidaktik und Fachmethodik sowie in Allgemeiner Didaktik. 7. Wie wird das FachlehrerInnenprinzip für die Klassenstufen 5-6 im Musikunterricht in den Bezirken umgesetzt (bitte aufgeschlüsselt nach Bezirken beantworten)? Zu 7.: Die Absicherung des Unterrichts obliegt den jeweiligen Schulleitungen. Auswertbare statistische Daten liegen nicht vor. - - 4 8. Wie viele QuereinsteigerInnen unterrichten momentan im Fach Musik in Berlin (bitte aufgeschlüsselt nach Schultypen und Bezirken beantworten)? Zu 8.: Die Erhebung zum erteilten Unterricht erfolgt auf Schulebene. Es kann keine personalisierte Auswertung zum Fachunterricht bezogen auf die Eingangsvoraussetzungen der unterrichtenden Lehrkräfte erfolgen. 9. Gibt es eine Obergrenze für die Beschäftigung von QuereinsteigerInnen in Berliner Schulen im Fach Musik ? Zu 9.: Nein. 10. Wie viele NeigungslehrerInnen unterrichten momentan im Fach Musik in Berlin (bitte aufgeschlüsselt nach Schultypen und Bezirken beantworten)? Zu 10.: Die Erhebung zum erteilten Unterricht erfolgt auf Schulebene. Es kann keine personalisierte Auswertung zum Fachunterricht bezogen auf die Ausbildungsfächer (Studienfach; Fortoder Weiterbildung bzw. Kompetenzfach) der unterrichtenden Lehrkräfte erfolgen. 11. Gibt es eine Obergrenze für die Beschäftigung von NeigungslehrerInnen in Berliner Schulen im Fach Musik? Zu 11.: Nein. 12. Wie viele Referendarplätze für das Fach Musik gab es in den letzten fünf Jahren? Zu 12.: Seit der Änderung des Lehrkräftebildungsgesetzes im Februar 2014 konnte für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien allen Bewerbern mit dem Fach Musik ein Einstellungsangebot für den grundständigen Vorbereitungsdienst unterbreitet werden. 13. Wie viele Bewerbungen um einen Referendariatsplatz im Fach Musik wurden seit dem Schuljahr 2007/8 abgewiesen? Aus welchen Gründen erfolgte die Abweisung? - - 5 Zu 13.: Zwischen den Einstellungsterminen im Februar 2011 und Februar 2014 mussten 63 Bewerbungen mit dem Fach Musik abschlägig beschieden werden, weil für das zweite Fach kein Ausbildungsplatz zur Verfügung stand. Das waren in der Regel die Fächer Geschichte , Russisch, Deutsch oder Philosophie. 14. Wie viele BewerberInnen um eine Anstellung als SchulmusikerIn mit 2. Staatsexamen im Fach Musik wurden in den letzten 5 Jahren abgewiesen? Zu 14.: Es wurden keine Laufbahnbewerbungen mit dem Fach Musik abgewiesen. Alle Bewerberinnen und Bewerber mit einer 2. Staatsprüfung nehmen an einem Auswahlverfahren in einem Regionsverbund teil. Die Auswahlentscheidungen treffen die Schulleiterinnen und Schulleiter. Sollten Bewerberinnen und Bewerber in Auswahlverfahren nicht ausgewählt worden sein, nehmen diese am berlinweiten Nachrückverfahren teil. 15. Wie viele MusiklehrerInnen würden aktuell an Berliner Schulen gebraucht, um den in den Stundentafeln vorgesehenen Musikunterricht zu erteilen, bei hälftiger Aufteilung der für Kunst und Musik flexibel einsetzbaren Stunden? Zu 15.: Für das aktuelle Schuljahr würden zur Erteilung des Musikunterrichtes an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen 1.053 VZE Musiklehrkräfte (VZE = Vollzeiteinheiten) benötigt (Hierbei ist vorausgesetzt, dass jede VZE mit 22 Pflichtstunden Fachunterricht in Musik erteilt). 16. Wie viele vollqualifizierte MusiklehrerInnen sind aktuell an Berliner Schulen vorhanden? Zu 16.: An den öffentlichen allgemein bildenden Schulen sind zum Stichtag: 01.11.2017 1.761 aktive Lehrpersonen beschäftigt, die das Fach Musik als Ausbildungsfach (Studienfach; Fort- oder Weiterbildung bzw. Kompetenzfach) nachweisen. 17. Wie viele MusiklehrerInnen werden in den kommenden 10 Jahren in den Ruhestand gehen, bzw. wie viele Neueinstellungen für das Fach Musik In den kommenden 10 Jahren notwendig sein, um den in der Stundentafel vorgesehenen Musikunterricht vollständig durch Fachlehrer erteilen zu lassen (bitte aufgeschlüsselt pro Jahr beantworten)? Zu 17.: Es kann nicht valide festgestellt werden, wie viele Musiklehrkräfte in den kommenden einzelnen 10 Jahren in den Ruhestand gehen, da das Abgangsverhalten dieser Lehrkräfte nicht vorhergesehen werden kann. Mehr als ein Viertel aller ausgebildeten aktiven Musiklehrkräfte an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen sind in der Altersgruppen 55 oder älter. In der Anlage 2 ist die Auflistung dieses Personenkreises nach Lebensjahren dargestellt. - - 6 In der Planung der Neueinstellungen behält das Fach Musik weiterhin seinen hohen Stellenwert . Berlin, den 31. Januar 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - - 7 Anlage 1 zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13121 Zeitreihe zur Anzahl der erteilten Unterrichtsstunden im Fach Musik an öffentlichen allgemein bildenden Grundschulen, Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien nach Region und Schulart für die Schuljahre 2015/2016 bis 2017/2018 - Stichtag: 01.11. Region Anzahl der erteilten Unterrichtsstunden im Fach Musik Grundschulen Integrierte Sekundarschulen Gymnasien in Wochenstunden 2017/2018 Mitte 1.380 267 242 Friedrichshain-Kreuzberg 1.084 200 353 Pankow 1.600 304 500 Charlottenburg-Wilmersdorf 860 284 474 Spandau 986 341 290 Steglitz-Zehlendorf 1.007 365 647 Tempelhof-Schöneberg 1.339 416 438 Neukölln 1.238 666 262 Treptow-Köpenick 911 281 247 Marzahn-Hellersdorf 1.127 313 255 Lichtenberg 1.032 363 292 Reinickendorf 1.162 301 384 Zentral verwaltete Schulen x 198 70 2016/2017 Mitte 1.340 251 238 Friedrichshain-Kreuzberg 1.035 227 350 Pankow 1.484 307 447 Charlottenburg-Wilmersdorf 847 248 465 Spandau 931 348 282 Steglitz-Zehlendorf 953 341 639 Tempelhof-Schöneberg 1.279 446 401 Neukölln 1.243 662 288 Treptow-Köpenick 875 281 233 Marzahn-Hellersdorf 1.105 261 257 Lichtenberg 963 326 313 Reinickendorf 1.137 285 411 Zentral verwaltete Schulen x 215 61 2015/2016 Mitte 1.313 216 274 Friedrichshain-Kreuzberg 1.106 173 370 Pankow 1.488 275 465 Charlottenburg-Wilmersdorf 838 227 475 Spandau 879 300 268 - - 8 Steglitz-Zehlendorf 969 318 613 Tempelhof-Schöneberg 1.314 393 427 Neukölln 1.187 635 247 Treptow-Köpenick 854 292 279 Marzahn-Hellersdorf 1.097 298 245 Lichtenberg 948 282 303 Reinickendorf 1.086 299 426 Zentral verwaltete Schulen x 229 78 - - 9 Anlage 2 zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13121 Anzahl der ausgebildeten aktiven Musiklehrkräfte an öffentlichen allgemein bildenden Schulen insgesamt und darunter Musiklehrkräfte nach ausgewähltem Lebensalter im Schuljahr 2017/2018 Stichtag: 01.11.2017 Merkmal Anzahl ausgebildete aktive Musiklehrkräfte an öffentlichen allgemein bildenden Schulen insgesamt darunter: Anzahl der Lehrkräfte in Altersjahren ab 55 oder älter insgesamt davon nach Lebensjahr zum 01.11.2017 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 und älter Anzahl Personen 1.761 509 60 49 59 58 45 50 61 51 44 25 7 Anteil in % 100 28,9 3,4 2,8 3,4 3,3 2,6 2,8 3,5 2,9 2,5 1,4 0,4 S18-13121 S18-13121