Drucksache 18 / 13 123 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marc Urbatsch (GRÜNE) vom 09. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Januar 2018) zum Thema: Wohnungsbau an der Bremer Straße und Antwort vom 29. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Marc Urbatsch (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 13123 vom 09.01.2018 über Wohnungsbau an der Bremer Straße Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das landeseigene Wohnungsunternehmen Gewobag Wohnungsbau Aktiengesellschaft um Stellungnahme gebeten zu den Aspekten, die diese betreffen. Die Stellungnahme wurde von dem Wohnungsunternehmen in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Frage 1 Wie ist der aktuelle Sachstand der Neubaupläne der Gewobag in der Bremer Straße in Moabit? Antwort zu Frage 1: Das ursprüngliche Vorhaben, in der Bremer Straße den Verkehrsschulgarten zu schließen und Wohnungen zu bauen, wurde nach Beschluss der BVV vom 12.07.2016 Vorlage Nr. 1719 (Jugendverkehrsschule Bremer Straße 10 nicht schließen) fallen gelassen. Die Gewobag bereitet derzeit die Beauftragung der erforderlichen Planungsleistungen für eine Nachverdichtung vor. Im Vorfeld wurden mögliche Bebauungsvarianten zwischen dem zuständigen Stadtplanungsamt und der Gewobag erörtert. Jeglichen Überlegungen liegt der Erhalt der Jugendverkehrsschule zugrunde, der Betrieb darf von einer etwaigen Bebauung nicht tangiert werden. Konkrete Ausführungen hierzu werden im Laufe der weiteren Planung vorliegen. 2 Frage 2 Unterstützt der Senat diese Pläne? Antwort zu Frage 2: Aufgrund des enormen Wohnungsnachfrageüberhangs und der Möglichkeit, neuen Wohnraum im innerstädtischen Bereich durch eine Verdichtung zu schaffen, begrüßt der Senat das Vorhaben. Frage 3 Wann rechnet der Senat mit der Erteilung der Baugenehmigung? Antwort zu Frage 3: Die Erteilung der Baugenehmigung fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bezirkes und ist u.a. maßgeblich von der zeitlichen Entwicklung der Planung abhängig. Frage 4 Wie viele sozialgebundene Wohnungen sind vor Ort geplant? Antwort zu Frage 4: Entsprechend der verpflichtenden Vorgaben der Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“, die alle städtischen Wohnungsgesellschaften mit dem Land Berlin abgeschlossen haben, werden 50% der Neubauwohnungen mietpreis- und belegungsgebunden angeboten. Frage 5 Wie erfolgt die Information an die Bevölkerung vor Ort über das Neubauvorhaben? Antwort zu Frage 5: Die Gewobag wird sich entlang der im Rahmen der Trialoge-Reihe erarbeiteten Leitlinien zur Partizipation im Wohnungsneubau rechtzeitig an die Anwohnerinnen und Anwohnern wenden und dem Bauvorhaben angepasste Formate der Partizipation anbieten. Berlin, den 29.01.18 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-13123 S18-13123