Drucksache 18 / 13 133 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) vom 15. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Januar 2018) zum Thema: Hochwasser am Tegeler Fließ und Antwort vom 30. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13133 vom 15.01.2018 über Hochwasser am Tegeler Fließ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: 1.a Am Tegeler Fließ kommt es seit einigen Jahren zu Hochwasser, das sich immer weiter zurück staut. Wie hat sich der Wasserstand in den vergangenen zehn Jahren im Tegeler Fließ entwickelt? 1.b Welche Messpunkte gibt es? 1.c Wie oft werden diese überprüft? Antwort zu 1: Am Tegeler Fließ werden die Wasserstandsmessstationen St.-Joseph-Steg, Am Freibad und Lübars betrieben (siehe Abbildung 1). Abbildung 1: Lage der drei Wasserstandsmessstationen 2 An diesen drei Stationen werden die Wasserstände kontinuierlich gemessen, es erfolgt eine ca. wöchentliche Kontrolle und die Stationen werden jährlich gewartet. Abbildung 2 zeigt die Wasserstandsganglinien von 2008 bis aktuell Abbildung 2: Wasserstandsganglinien an den Messstationen St.-Joseph-Steg, Am Freibad und Lübars Frage 2: Wie hat sich der Wasserstand am Hermsdorfer See und am Ziegeleisee seit 2008 entwickelt? Antwort zu 2: Am Hermsdorfer See und am Ziegeleisee werden direkt keine Wasserstände gemessen. Die Messstation am Freibad ist jedoch repräsentativ für die Wasserstände im Hermsdorfer See. Frage 3: Welche Schlüsse zieht der Senat aus diesen Daten? Antwort zu 3: Im Tegeler Fließ kommt es zu jährlichen Wasserspiegelschwankungen. Diese liegen im natürlichen Schwankungsbereich des Tegeler Fließes. Das Starkniederschlagsereignis vom 29./30.06.2017 verursachte einen signifikanten Wasserspiegelanstieg. Am Pegel St. Joseph-Steg wurde ein maximaler Wasserstand von 33,16 m+NHN gemessen, am Pegel Zeit t01.01.2008 01.01.2010 01.01.2012 01.01.2014 01.01.2016 [ m ] 32,50 32,75 33,00 33,25 33,50 33,75 34,00 Lübars Am Freibad St.-Joseph-Steg 3 Am Freibad von 33,73 m+NHN und am Pegel Lübars von 33,92 m+NHN. Ähnlich hohe oder höhere Wasserstände wurden nach dem Niederschlagsereignis vom 22.-26.07.2017 registriert. Für die Pegel Am Freibad und St. Joseph-Steg wurden noch nicht die höchsten Wasserstände, die an der betreffenden Messstelle jemals festgestellt wurden, erreicht. Die hohen Wasserstände werden durch die großen Abflüsse bedingt. „Abflusshindernisse“ wie z.B. Totholz bedingen ggf. einen geringen Anstieg des Wasserstandes, sie tragen sicher nicht signifikant zur Wasserstandserhöhung bei. Vier Messkampagnen (2017 und 2018) zu direkt gemessenen Abflüssen zeigen, dass hohe Abflüsse vorhanden sind. Am Pegel St.-Joseph-Steg nahm der gemessene Abfluss von Messung zu Messung ab, im Januar lag er über 700 l/s. Dies entspricht einem Abfluss, welcher in mittleren Abflussjahren an 330 Tagen unterschritten wird. Die hohen und langanhaltenden Abflüsse resultieren aus den überdurchschnittlichen Niederschlägen im zweiten Halbjahr von 2017 und den unterdurchschnittlichen Temperaturen. Nach den extremen Niederschlägen im Juni und Juli 2017 von insgesamt ca. 320 mm (mittlere Jahressumme der Niederschlagshöhe beträgt 550 mm) dauerte der wechselhafte Witterungscharakter des Sommers an. Tiefdruckgebiete und ihre Ausläufer, die wolkenreiche Luft mitführten und in einigen Gebieten viel Regen brachten, wurden nur kurz von sonnigen Zwischenhochs unterbrochen. Der jährliche unkorrigierte Niederschlag an der Wetterwarte erreichte 824 mm, wobei die Niederschlagssumme von Juni bis Dezember 2017 einen Wert von 680 mm erreichte und somit der Hauptteil des Niederschlages in der zweiten Jahreshälfte gefallen ist. Die Temperaturen im Juli, August und September lagen unter dem langjährigen Mittel und somit ist davon auszugehen, dass auch die Verdunstung geringer ausgefallen ist. Im Herbst lagen die monatlichen Niederschläge für Berlin und Brandenburg mit 203 % (Oktober 2017) und 136 % (November 2017) über dem langjährigen Mittel (DWD, 2017). Frage 4: Wann gab es Messungen zur Tiefe entlang des Tegeler Fließes und der Seen in den letzten Jahren und wie hat sich die Tiefe verändert? Antwort zu 4: Aus den 1960-er Jahren liegen Unterlagen zur Tiefe des Tegeler Fließes im Abschnitt vom Eichwerdersteig bis zum Einlauf in den Hermsdorfer See vor. Die Wassertiefe des Tegeler Fließes betrug danach bei Mittelwasser 0,60 m und beim Sommerhochwasser 0,9 m. Der Wasserstand im Einlaufbereich des Hermsdorfer Sees lag zwischen 1,00 m bei Mittelwasser und 1,60 m beim Sommerhochwasser. Die generelle Wassertiefe des Hermsdorfer Sees wurde mit 2,0 m angegeben. Im Jahr 1991 wurde eine Peilung des Hermsdorfer Sees ausgeführt. Die Wassertiefe betrug 0,5 m in den Uferbereichen und 3,7 m am tiefsten Punkt. Im südlichen Seebereich wurden großflächig Wassertiefen von über 3,0 m erkundet. Im Jahr 2014 wurde im Tegeler Fließ der Bereich von der Straße Am Freibad bis zur Fußgängerbrücke Wolfacher Pfad einschließlich des Hermsdorfer Sees gepeilt. Die Wassertiefe des Tegeler Fließes betrug danach 0,8 m im Bereich der Straße Am Freibad und 0,9 m an der Fußgängerbrücke Wolfacher Pfad. Die Wassertiefe im Hermsdorfer See betrug 0,50 m in den Uferbereichen und 2,3 m an den tiefsten Punkten. 4 Frage 5: Wer ist für das Tegeler Fließ fachlich zuständig im Senat und damit ein geeigneter Ansprechpartner für betroffene Bürger und Landwirte? Antwort zu 5: Die Wasserwirtschaft der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ist gemäß § 67 Absatz 2 Berliner Wassergesetz zuständig für die Messung der Beschaffenheit sowie der Wasserstände, Volumina und Durchflüsse der oberirdischen Fließgewässer und der stehenden Gewässer. Des Weiteren ist sie zuständig für die Umsetzung der HWRM-RL, die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten (§ 76 WHG) und Gefahren- und Risikokarten (§ 74 WHG) und die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Die Wasserbehörde der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz stellt die Einhaltung der wasserwirtschaftlichen Vorschriften sicher und ist Genehmigungsbehörde genehmigungsbedürftiger Handlungen hinsichtlich der Wasserwirtschaft. Die Abteilung V der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ist gemäß den §§ 39 des Berliner Wassergesetzes (BWG) für die Unterhaltungs-, Bau-, und Entschlammungsmaßnahmen am Tegeler Fließ, welches als fließendes Gewässer 2. Ordnung eingestuft ist, zuständig. Die oberste Behörde für Naturschutz und Landschaftspflege nimmt gemäß § 3 Absatz 4 Berliner Naturschutzgesetz die Aufgabe war, für Naturschutzgebiete und Natura-2000- Gebiete Maßnahmen zur Sicherstellung der erforderlichen Entwicklung und Pflege zu koordinieren und durchzuführen sowie Pflege- und Entwicklungspläne aufzustellen und zu überwachen. Darüber hinaus ist sie zuständig für bestimmte Zulassungsverfahren; nämlich Befreiungen nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz von den Verboten der Schutzgebietsverordnung, Ausnahmezulassungen nach § 45 Absatz 7 Bundesnaturschutzgesetz und Vorprüfungen nach § 35 Absatz 1 Satz 2 Berliner Naturschutzgebiet sowie die Begleitung von Verträglichkeitsprüfungen nach § 34 Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz. Die untere Behörde für Naturschutz und Landschaftspflege im Bezirk stellt die Einhaltung der naturschutzrechtlichen Vorschriften sicher und ist Genehmigungsbehörde für die in den Schutzgebietsverordnung als genehmigungsbedürftig vorgesehenen Handlungen. Frage 6: In welchem Rhythmus wird das Tegeler Fließ gereinigt und von Totholz befreit? Antwort zu 6: Das Tegeler Fließ wird einmal wöchentlich an definierten Verschmutzungsschwerpunkten gereinigt. Dabei werden alle Abflusshindernisse, wie beispielsweise Treibgut, Müll, Gartenabfälle, Kadaver und Totholz entnommen. 5 Nachfolgend werden die Verschmutzungsschwerpunkte aufgeführt, die kontinuierlich geräumt werden: - Hafenbecken unterhalb der Straße an der Mühle/Karolinenstraße - Rechen Karolinenstraße - Rechenanlage OWA Tegel - Wördenbergbrücke - Eichwerder Steg - Seebadstraße/Am Freibad - Brücke im Zuge des Wolfacher Pfades - Berliner Straße/Oraniendamm - Artemisstraße - Steg in Verl. Fürst- Bismarck- Str. - Egidy Steg - St-Joseph-Steg (Titusweg) - Autobahnbrücke BAB A 111 - S-Bahnbrücke der S-Bahnstrecke nach Hennigsdorf - S-Bahnbrücke der S-Bahnstrecke nach Oranienburg - Sechserbrücke Weiterhin wird zur Sicherstellung des Abflusses im Tegeler Fließ zwei Mal jährlich eine Krautung in Teilabschnitten zwischen der Bezirksgrenze und dem Titussteg im Juli und Oktober eines jeden Jahres sowie zusätzlich im Bereich vom Gabrielensteg bis zum Tegeler Hafen bei Bedarf vorgenommen. Festgestellte sonstige Abflusshindernisse, wie beispielsweise umgestürzte Bäume insbesondere nach Sturmereignissen, werden jeweils zeitnah beseitigt. Ufernahes Totholz soll aus ökologischen Gründen möglichst im Uferbereich belassen werden. Ebenso ist die Beseitigung von Biberbauten und –dämmen aus Naturschutzgründen untersagt. Frage 7: Wer übernimmt diese Arbeiten? (Auflistung der einzelnen Arbeiten seit 2008) Antwort zu 7: Die Arbeiten werden an ortsansässige Wasserbaufachfirmen nach öffentlicher Ausschreibung durch die Abteilung V der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vergeben. Die jeweiligen Vertragszeiträume betragen drei bis vier Jahre. Die beauftragte Wasserbaufirma hat die Gesamtheit der anfallenden Leistungen auszuführen. Bezüglich der Auflistung der einzelnen Arbeiten siehe Antwort zu Frage 6. Hieran hat sich seit Jahrzehnten nichts verändert. Frage 8a: Wie viele Entwässerungsgräben gibt es entlang des Tegeler Fließes? Antwort zu 8a: Entlang des Tegeler Fließes gibt es zehn fließende Gewässer 2. Ordnung (Südhofgraben, Wickhofgraben, Springbruchgraben, Wördenberggraben, Lehmgraben, Küstergraben, Kleiner Sprintgraben, Großer Sprintgraben, Quellgraben und den Ziegeleigraben. 6 Frage 8b: Wie oft wurden diese seit 2008 gereinigt, gewartet, repariert? Antwort zu 8b: Die in Antwort 8. a genannten Gewässer werden kontinuierlich zweimal jährlich von Abflusshindernissen geräumt. Darüber hinaus erfolgen einmal jährlich Arbeiten zur Krautung und Mahd im Zeitraum zwischen April und September sowie zur Sohlräumung im Zeitraum zwischen September und Februar. Zusätzlich werden der Südhofgraben, der Wördenberggraben und der Ziegeleigraben einmal wöchentlich an den Verschmutzungsschwerpunkten geräumt und jährlich einmal Arbeiten zur Krautung und Mahd im Zeitraum zwischen April und September sowie zur Sohlräumung im Zeitraum zwischen September und Februar durchgeführt. Dabei werden die Belange des Naturschutzes, wie beispielsweise Brutzeiten und Schonzeiten, insbesondere in den ausgewiesenen Schutzgebieten, beachtet. Frage 9: Wie bewertet der Senat die zum Teil starken und langanhaltenden Überschwemmungen entlang des Tegeler Fließes? Antwort zu 9: Siehe auch Antwort zu 3. Durch die hohen Wasserstände kommt es zu Ausuferungen im Uferbereich des Tegeler Fließes. Die Ausuferungen liegen innerhalb der Grenzen der vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiete. Es sind keine Schäden an Gebäuden bekannt, die durch Ausuferungen entstanden sind. Frage 10: Welche Hilfestellungen können die vom Hochwasser betroffenen Anwohner und Landwirte in Anspruch nehmen, um sich vor dem Schaden zu schützen oder um selbigen auszugleichen? Antwort zu 10: Nach § 5 WHG ist jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen. Weder Bund, noch Land, noch die Gemeinden haften für Schäden an privaten Gebäuden und Grundstücken, die durch Hochwasser oder Starkregen hervorgerufen werden. Rechtsansprüche auf öffentliche Finanz- oder sonstige Hilfsmittel bei Schäden bestehen nicht. Somit sollte jeder den Schutz seines Hauses und seines Hausrats vor Naturgefahren überprüfen. Um Elementarschäden soweit wie möglich zu vermeiden, bieten sich bauliche Maßnahmen und angepasste Verhaltensweisen an. Weitere Informationen finden Sie in der „Hochwasserschutzfibel des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit“. Darüber hinaus eignet sich die Absicherung über geeignete Versicherungen. Grundsätzlich ist es für jeden Hauseigentümer und Mieter empfehlenswert, den Abschluss einer Elementarschadenversicherung zu prüfen. 7 Frage 11: 11.a Welche Möglichkeiten gibt es, entlang des Tegeler Fließes den Wasserlauf bei besonders starken Regenfällen zu steuern, so dass es nicht zu Überschwemmungen kommt? 11.b Welche Funktion hat hier das Ablaufwehr nordöstlich der A111? 11.c Wer kann dieses steuern? Antwort zu 11: Rund 500 m oberhalb der A111 wurde im Tegeler Fließ ein Ableitungsbauwerk mit Wehranlage errichtet, um das stofflich belastete Wasser des Tegeler Fließ zum Nordgraben und von dort zur Oberflächenwasserreinigungsanlage (OWA) leiten zu können. In der OWA wird das Wasser gereinigt und unterhalb der Wehranlage wieder ins Tegeler Fließ eingeleitet. Die Behandlung des Wassers ist zwingend erforderlich, um die Nährstoffbelastung des Tegeler Sees zu reduzieren. Die Überleitung zur OWA erfolgt im freien Gefälle, der Wasserstand im Tegeler Fließ muss daher höher sein als der Wasserstand im Nordgraben. Neben den maßgebenden hydraulischen Randbedingungen, d.h. dem Wasserstand im Tegeler Fließ und dem Wasserstand im Nordgraben, kann der Abfluss durch die Rohrleitung mittels regulierbarer Absperrklappen gesteuert werden. Die Ableitung erfolgt in der Regel so, dass der Wasserstand im Tegeler Fließ zwischen 32,5 und 32,8 m+NN liegt. Ergänzend zu den Absperrklappen kann der Wasserstand des Tegeler Fließes durch die Wehranlage verändert werden. Die Steuerung der Wehranlage erfolgt in der Regel nur, wenn hohe Abflüsse im Tegeler Fließ auftreten und der Wasserstand im Tegeler Fließ - trotz der Ableitung zur OWA - auf 32,8 m+NN oder höher steigen würde. Untersuchungen zum Einfluss des Betriebs der rund 500 m oberhalb der A111 gelegenen Wehranlage auf die Wasserstände, wurde mit einem hydraulischen Modell durchgeführt. Es wurde nachgewiesen, dass der Einfluss der Wehranlage zwar lokal gegeben ist, er jedoch bereits rund ein Kilometer oberhalb der Anlage nicht mehr vorhanden ist. Durch eine Änderung der Wehrsteuerung könnte der Wasserstand bis etwa zur Station 2000 (auf Höhe der Jugendherberge) beeinflusst werden. Darüber hinaus ist ein Einfluss nicht nachweisbar. Ungeachtet dessen sind die Wehranlage und das Aufteilungsbauwerk für die stoffliche Entlastung des Tegeler Sees unerlässlich. Eine beliebige Absenkung der Oberwasserstände ist nicht möglich. Frage 12: Wie hat sich der Grundwasserspiele in den Gebieten entlang des Tegeler Fließes seit 1980 entwickelt? Antwort zu 12: Die Grundwasserverhältnisse entlang des Tegeler Fließes lassen sich wie folgt beschreiben: Hier liegt ein sehr geringmächtiger und oberflächennaher Grundwasserleiter vor, welcher von bindigen, schwach durchlässigen Sedimenten (Geschiebemergel) unterlagert wird. Die oberflächennahe Grundwasserentwicklung ist hier sehr stark vom Niederschlagsgeschehen dominiert und es kann nach stärkeren oder langanhaltenden Niederschlägen zur Ausbildung von oberflächennahem Grundwasser (Schichtenwasser) kommen. Aufgrund dieser geologischen Situation wird das oberflächennahe Grundwassergeschehen nicht durch Grundwassermessstellen der Senatsverwaltung erfasst. Der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz liegen deshalb keine Daten zur Entwicklung der Grundwasserstände in diesem oberflächennahen Bereich vor. 8 Frage 13: Wie bewerten Sie die Baumstämme im Wasser als Staustufen und sollten nicht diese Bäume geräumt werden, um das Wasser nicht unnatürlich zu stauen? Antwort zu 13: Quer liegende Baumstämme im Fließquerschnitt stellen Abflusshindernisse dar und werden nach Kenntnisnahme schnellstmöglich beseitigt. Ufernahes Totholz, welches parallel zur Fließrichtung liegt, wird aus ökologischen Gründen möglichst im Uferbereich belassen. Jedoch wird der hydraulisch erforderliche Mindestquerschnitt freigehalten. Weiterhin ist die Beseitigung von Biberbauten und – dämmen aus Naturschutzgründen untersagt. Beim Antreffen von Biberbauten wird zusammen mit dem Biberexperten des Landes Berlin kurzfristig nach Möglichkeiten gesucht, den Abfluss trotzdem zu gewährleisten. Frage 14: Wie viel Geld wurde in die Pflege des Tegeler Fließes seit 1980 investiert (nach Jahren aufgelistet)? Antwort zu 14: Die Ausgaben für das Tegeler Fließ und die zehn Nebengräben betrugen im Jahr 2017 insgesamt rund 75.000 EUR. Eine jährliche Auflistung der Unterhaltungskosten seit 1980 liegt nicht vor. Hochgerechnet ergibt sich für die achtunddreißig Jahre seit 1980 ein Betrag von insgesamt rund 2.850.000 EUR für die Pflege des Tegeler Fließes. Frage 15: Wie verträgt sich ein Naturschutzziel (hier: das Fließ sich selbst zu überlassen) mit der bereits deutlich zu erkennenden Tendenz, dass sich das Wasser immer höher und breiter staut, mit dem Effekt, dass die meisten Bäume und Pflanzen absterben und (vielleicht bis auf den Biber) sämtliche Säugetiere vertrieben werden, vom Menschen ganz zu schweigen? Antwort zu 15: Zu den in der Verordnung zur Sicherung des Tegeler Fließes als Teil des Natura-2000- Gebietes „Tegeler Fließtal“ vom 29. September 2017 (GVBl. S. 513 ff) definierten Pflegeund Entwicklungszielen des Schutzgebietes gehört auch die Förderung der natürlichen Gewässerentwicklung des Tegeler Fließes und seiner Aue einschließlich der naturnahen Gestaltung und Pflege des Fließufers und der Gräben. Hiermit werden zugleich die entsprechenden Zielsetzungen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie verfolgt, in deren Umsetzung dieses Ziel bereits im Gewässerentwicklungskonzept von 2011 festgelegt wurde. Die Pflege und Unterhaltung der Gewässer nimmt eine zentrale Position bei der Verbesserung ihrer ökologischen Qualität ein. Die Herausforderung, die eine moderne Gewässerunterhaltung zu bewältigen hat, ist groß: Denn neben der klassischen Sicherung des Wasserabflusses steht gleichberechtigt das Ziel, Gewässer und ihre Auen naturnah zu entwickeln. 9 Zur Zielerreichung sind jedoch keine Maßnahmen vorgesehen, die zu einem verminderten Abfluss führen würden oder einen über die natürliche Dynamik in Folge von vielen Niederschlägen hinausgehenden Aufstau des Fließes zur Folge hätten. Vielmehr wird ein ungehinderter Abfluss sichergestellt durch Beräumung von Bäumen und anderen Abflusshindernissen. Auch im Naturschutzgebiet ist dies eine von Anfang an eingeplante Maßnahme, die deshalb als „zulässige Handlung“ von jeglichem förmlichen Zulassungsverfahren freigestellt ist. Insofern ist die aktuelle Situation nicht auf naturschutzfachliche Regelungen zurückzuführen, sondern vorrangig durch extrem starke Niederschläge verursacht (siehe Antwort zu Frage 3). Das Vorkommen des Bibers gehört zur natürlichen Dynamik des Tegeler Fließes. Dort, wo Biber Abflusshindernisse errichten sollten, werden im Einzelfall in Übereinstimmung mit dem Artenschutzrecht die entsprechenden notwendigen Maßnahmen ergriffen. Frage 16: Wie verträgt sich ein Naturschutzziel mit der Situation, dass das Schmutzwasser der Straße, teils über die Gärten der Anwohner, teils über Entwässerungsgräben (falls freigängig) in das Fließ geleitet wird, weil es keine Straßenentwässerung gibt? Antwort zu 16: Die Einleitung von ungeklärten Straßenabwässern führt zu einem erhöhten Nähr- und Schadstoffeintrag. Dies ist mit den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie und dem Schutzzweck der Schutzgebietsverordnung für das Tegeler Fließtal dauerhaft nicht vereinbar. Leider ist jedoch eine diesen Ansprüchen genügende Regenentwässerung nicht einfach und nicht kurzfristig herstellbar. In der Schutzgebietsverordnung wurde diesem Umstand Rechnung getragen. Die Verordnung stellt entsprechende Einleitungen, die aktuell nicht verhindert werden können, frei – allerdings nur soweit, wie die oben beschriebenen Schutzzwecke durch die Einleitung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden. Die Freistellung benennt erforderliche Nachrüstungen und knüpft an eine weitere Ergänzung in § 5 (Gebote) an, wonach die stoffliche Belastung der in das Gebiet eingeleiteten Abwässer und die Häufigkeit der Noteinleitungen aus den Abwasserpumpwerken zu reduzieren ist. Berlin, den 30.01.2018 In Vertretung Stefan Tidow ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-13133 S18-13133