Drucksache 18 / 13 136 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 11. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Januar 2018) zum Thema: Illegaler Welpenhandel in Berlin und Antwort vom 01. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Frau Abgeordnete Katrin Vogel (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13 136 vom 11. Januar 2018 über Illegaler Welpenhandel in Berlin ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Fälle von illegalem Welpenhandel gab es in den letzten 10 Jahren in Berlin, wenn möglich aufgelistet nach Jahren und Bezirken? Zu 1.: Die Bezirke beobachten in den letzten Jahren eine deutliche Zunahme des illegalen Welpenhandels. Die meisten Fachbereiche Veterinär- und Lebensmittelaufsicht der Bezirke (VetLeb) führen jedoch keine spezielle Statistik über die bearbeiteten Fälle. Die nachfolgende Tabelle enthält die Angaben der Bezirke, die Fälle illegalen Welpenhandels zahlenmäßig erfassen. 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Mitte 13 9 2 2 3 11 15 22 Reinickendorf ca. 10 ca. 10 ca. 10 ca. 10 ca.10 20 bis 30 20 bis 30 20 bis 30 20 bis 20 20 bis 30 Friedrichshain - Kreuzberg 9 6 11 10 Treptow- Köpenick 1 2 4 6 20 Spandau 19 18 21 Marzahn- Hellersdorf 13 8 Pankow 2 1 0 0 1 0 0 2 2 Lichtenberg 3 6 15 8 2. Welche Bezirke waren davon besonders betroffen? Zu 2.: Da nicht alle Bezirke Statistiken führen, ist hierzu keine Aussage möglich. 2 3. Wie bewertet der Senat die derzeitige Situation in Berlin? Zu 3.: Der Senat beobachtet die steigende Zahl von Fällen des illegalen Welpenhandels mit Sorge. Die Möglichkeiten der für den Vollzug des Tierschutzrechts zuständigen Vet- Leb gegen illegalen Welpenhandel wirksam vorzugehen, sind aber aufgrund einer Vielzahl von Umständen häufig sehr eingeschränkt. Große Probleme bereitet auch die Verfolgung von Verstößen, wenn Hunde über das Internet angeboten werden und die Herausgabe von Daten / Erteilung von Auskünften seitens der Online-Provider an die Tierschutzvollzugsbehörden auf rechtliche Hürden stößt. Eine einheitliche Überwachung und Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten durch die VetLeb wird zudem dann erschwert, wenn unterschiedliche VetLeb im selben Fall aufgrund eines Wechsels von Begehungsorten innerhalb Berlins zuständig sind. 4. Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen, um gegen den illegalen Welpenhandel vorzugehen? 5. Welche Maßnahmen sind zukünftig geplant? Zu 4.und 5.: Der Senat unterstützt einen aktuell von den zuständigen Behörden der Bezirke diskutierten Vorschlag des Bezirks Reinickendorf, den Informationsaustausch der Bezirke untereinander und mit dem Landeskriminalamt zu verbessern, um somit die Verfolgung von Fällen illegalen Welpenhandels zu erleichtern. Der Senat verweist zudem auf die Regelung des §16 Abs. 3 des Hundegesetzes Berlin, die den Erwerb eines unter einem Jahr alten Hundes von der Ausstellung einer Bescheinigung über die Sachkunde der Züchterin/des Züchters abhängig macht. Nach Einschätzung einiger Bezirke könnte diese Regelung zumindest längerfristig zu einer Eindämmung des illegalen Welpenhandels beitragen. Ergänzend siehe auch Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12094. 6. Hält der Senat es für sinnvoll, dass sich derzeit die Bezirke allein mit dem Problem des illegalen Welpenhandels auseinander setzen müssen und sieht der Senat hierbei Änderungsbedarf? Zu 6.: Die Zuständigkeit der Bezirke für den Vollzug des Tierschutzrechts folgt aus § 2 Abs. 4 Satz 1 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes in Verbindung mit Nummer 16a Abs. 4 des Zuständigkeitskataloges Ordnungsaufgaben. Der Senat hält es nicht für sinnvoll, dass sich die Bezirke allein mit dem Problem des illegalen Welpenhandels auseinandersetzen müssen, allerdings ist dies auch nicht der Fall. Auch die Strafverfolgungsbehörden , die Polizei, der Zoll und die Bundespolizei gehen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten gegen illegalen Welpenhandel vor. Die zuständigen Landesbehörden streben hier eine noch engere Kooperation und einen besseren Informationsaustausch an. Berlin, den 1. Februar 2018 In Vertretung Margit Gottstein Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung S18-13136 S18-13136